Der Bedarfsflug (Charterflug, Orderverkehr oder Anforderungsverkehr; von chartern: zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung eines Nutzungsentgeltes) ist in der Luftfahrt eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Personen- oder Güterbeförderung zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Gegensatz ist der Linienflug.
Im internationalen Luftrecht wird der Charterflug genannt. Der Begriff Charterverkehr ist vor allem im Flugverkehr üblich; die Entsprechung bei der Seefracht wird meist als Trampschifffahrt und im Straßenpersonenverkehr als Gelegenheitsverkehr bezeichnet.
Unterscheidung von Charterflügen Ad-hoc-Charter mini|Flugzeuge der Alitalia wurden vom Vatikan für Auslandsreisen des Papstes gechartert Ad-hoc-Charter (Sonderflug, Gelegenheitsflug) liegt vor, wenn ein Auftraggeber ein Flugzeug kurzfristig für eine einmalige oder kurzzeitige Beförderungsleistung mietet. Diese außerplanmäßigen Flüge stellen die ursprüngliche Form des Charterverkehrs dar. Viele ältere Charterfluggesellschaften (wie Transocean Air Lines, BIAS oder Young Cargo), die keine langfristigen Beförderungsverträge mit ihren Kunden abschließen konnten, beförderten Passagiere oder Fracht hauptsächlich auf Gelegenheitsflügen. Die Unternehmen mussten einen erheblichen Aufwand bei der Akquise von Aufträgen leisten, um die Auslastung ihrer Flugzeuge dauerhaft zu sichern. Diese Arten von Dienstleistungen werden überwiegend im Geschäftsflugverkehr sowie von zahlreichen Frachtfluggesellschaften umgesetzt. Daneben bieten auch Linienfluggesellschaften, die ansonsten keine Charterflüge durchführen, entsprechende Sonderflüge an. Die Lufthansa vermietet beispielsweise Flugzeuge an den DFB und setzt diese im Charterbetrieb zum Transport der deutschen Fußballnationalmannschaft ein. Die britische Regierung mietet häufig Flugzeuge der British Airways oder Virgin Atlantic für Auslandsreisen des Premierministers., Daily Mail Online, 23. September 2009. Auch die auf dem Air-France-Flug 4590 abgestürzte Concorde führte einen Ad-hoc-Charterflug durch. Der Auftraggeber war in diesem Fall die deutsche Reederei Peter Deilmann.
Inclusive-Tour-Charter mini|Anfänglich führte Condor fast ausnahmslos IT-Charterflüge für Reiseveranstalter durch Inclusive-Tour-Charter (IT-Charter, touristischer Charterflug) ist eine Beförderungsleistung, die eine Fluggesellschaft im Auftrag eines Reiseveranstalters durchführt, um dessen Kunden im Rahmen einer Pauschalreise zum gebuchten Urlaubsort zu fliegen. Mietet nur ein Reiseveranstalter das Flugzeug an, liegt ein sogenannter Vollcharter vor. Teilen sich mehrere Reiseveranstalter die Sitzplatzkapazität einer Maschine untereinander auf, spricht man von Teilcharter (auch Splitcharter oder Blockcharter genannt). Im Gegensatz zum Ad-hoc-Charterflug verkehren die Flugzeuge im IT-Charterverkehr meist längerfristig (zum Beispiel für die Dauer einer Urlaubssaison) auf festen Routen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Charterflug häufig mit dem IT-Charterflug gleichgesetzt. Innerhalb des IT-Charterverkehrs können, in Abhängigkeit von den Flugzielen, Inbound- und Outbound-Charterflüge unterschieden werden: Inbound-Charter („ankommender Charterverkehr“) liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft ausländische Pauschalreisende in das Land befördert, in dem das Unternehmen ansässig ist. So befördern beispielsweise türkische Charterfluggesellschaften Urlauber aus Mitteleuropa im Inbound-Charter zu Zielorten in der Türkei. Deutsche Charterfluggesellschaften fliegen dagegen fast ausnahmslos Outbound-Charter („ausgehender Charterverkehr“), indem sie Reisende aus Deutschland zu Urlaubszielen im Ausland transportieren. Einige österreichische und Schweizer Charterfluggesellschaften setzten ihre Flugzeuge im Sommer im Outbound-Charter ein und führten daneben im Winter auch Inbound-Charter für ausländische Wintersportler durch.Leisure Airlines of Europe, K. Vomhof, Newcastle-upon-Tyne 2001.
Affinity-Group-Charter mini|Ports of Call Air nutzte auch Convair CV-990 zur Beförderung ihrer Klubmitglieder Affinity-Group-Charter (Klubcharter, Charterflüge für Reisegruppen) war eine Sonderform des touristischen Charterflugs, der insbesondere von kanadischen und US-amerikanischen Fluggesellschaften sowie im transatlantischen Charterverkehr umgesetzt wurde. Viele nach dem Zweiten Weltkrieg gegründete US-Fluggesellschaften erhielten von behördlicher Seite den Status Supplemental Airlines (sinngemäß „Zusatz-Fluggesellschaft“). Entsprechend eingestufte Unternehmen durften weder feste Flugverbindungen einrichten noch Tickets im Einzelverkauf anbieten oder touristische Charterflüge für Reiseveranstalter durchführen. Dies war den US-amerikanischen Linienfluggesellschaften vorbehalten. Eine Beförderung von Vereinen oder Verbänden auf Ad-hoc-Charterflügen war den Supplemental Airlines jedoch erlaubt, wenn diese ein Flugzeug des Unternehmens direkt anmieteten. Fluggesellschaften wie Trans International Airlines und Ports of Call Air gründeten daraufhin Mitte der 1960er Jahre firmeneigene Reiseklubs und vermarkteten über diese Urlaubsangebote für Klubmitglieder. Die Rechtslage erlaubte es den Unternehmen, die Klubreisenden mit den eigenen Flugzeugen zu befördern.Charter Organizers and Tour Operators: Air Carriers or Ticket Agents under the Federal Aviation Act of 1958 von Beth E. Wortman, 1975; Fordham Law Review Volume 44 Issue 1 Article 6; abgerufen am 3. Mai 2019. Diese Vorgaben galten auch für Urlauber aus Europa: Während deutsche Pauschalreisende ihren USA-Urlaub mit einem Linienflug antreten mussten, konnten Reisegruppen einen Charterflug der Südflug oder Atlantis nutzen, der keiner IATA-Preisbindung unterlag.Freier Himmel. Der Spiegel, 31. März 1969, abgerufen am 3. Mai 2019. Darüber hinaus waren die Gruppenreisen von Abgaben befreit, wenn die Urlauber mehr als zwei Orte in den USA besuchten oder an einer Rundreise teilnahmen. Um diesen Preisvorteil zu nutzen, gründeten sich in den 1960er Jahren zahlreiche private Reiseklubs in Deutschland, deren Beitrittserklärungen in den Reisebüros auslagen.Kampf um den Fluggast, Die Zeit, 27. September 1968, abgerufen am 3. Mai 2019. Nach der Deregulierung des US-Luftverkehrsrechts im Jahr 1978 wurden die meisten dieser Reiseklubs aufgelöst.
Military-Charter mini|Eine von den US-Streitkräften gemietete Boeing 767 der Delta Airlines auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn Military-Charter (militärischer Charter) ist die Anmietung eines Zivilflugzeugs durch die Streitkräfte eines Landes, um Mannschaften oder Fracht zu befördern. Diese Beförderungsleistungen können einmalig oder langfristig erfolgen und sind nicht nur auf Krisenzeiten beschränkt. Bereits in den 1950er Jahren schrieb der Military Air Transport Service (MATS) regelmäßig Aufträge aus, um Zivilmaschinen für die Versorgung der US-Stützpunkte in Übersee zu nutzen.351 F.2d 1001, No. 271-60, United States Court of Claims, October 15 1965. Diese militärischen Charterflüge waren insbesondere bei den Supplemental Airlines begehrt, die dadurch ihre Flugzeuge langfristig auslasten konnten. Zur Zeit des Vietnamkriegs setzte der MATS eine Vielzahl von angemieteten Zivilmaschinen als Truppentransporter sowie auf Versorgungs- und Evakuierungsflügen ein. Während des Zweiten Golfkriegs wurden US-Truppen mit gecharterten Flugzeugen der Tower Air, World Airways und weiterer Fluggesellschaften an den Persischen Golf verlegt. Allein über den Flughafen Hahn wurden im Jahr 2013 rund 730 militärische Charterflüge ausgeführt, an denen unter anderem die Unternehmen Delta Airlines, United Airlines und Atlas Air beteiligt waren.„Ziviler“ Militärflugverkehr und Kriegsgewinnlerei auf dem Flugplatz Hahn, www.fluglaerm.de, abgerufen am 3. Mai 2019.
Auch Streitkräfte anderer Staaten mieten Zivilflugzeuge an. So führte beispielsweise Worldways Canada in den 1980er Jahren regelmäßige Charterflüge für die kanadischen Streitkräfte zum Flughafen Lahr durch. Die Bundeswehr nutzt gecharterte Maschinen ziviler Fluggesellschaften zur Verlegung von Soldaten und Gerätschaften bei Auslandseinsätzen. Ab dem Jahr 2010 wurde beispielsweise mehrfach eine Antonow An-124 gemietet, um Panzerhaubitzen von und nach Afghanistan zu transportieren., Website der Bundeswehr, Kunduz, 4. Februar 2011, abgerufen am 16. Mai 2023
Cargo-Charter Cargo-Charter (Frachtcharter) sind außerplanmäßige Frachtflüge, die einmalig oder über einen vertraglich festgelegten Zeitraum durchgeführt werden. In diesem Geschäftsfeld sind viele, zumeist kleinere Frachtfluggesellschaften tätig, die im Gegensatz zu den größeren Frachtlinien wie Lufthansa Cargo weder über eigene Logistikzentren noch über ein Auftragsvolumen verfügen, um ihre Flugzeuge langfristig auf festen Routen zu betreiben. Zur Auslastung ihrer Maschinen führen die Unternehmen zum Teil auch Frachtcharter für andere Fluggesellschaften durch und setzen ihre Flugzeuge dabei im Wet-Lease auf deren Streckennetzen ein. Einige Gesellschaften wie Volga-Dnepr Airlines oder Antonov Airlines haben sich mit Flugzeugen der Typen Antonow An-124 oder Antonow An-225 auf die Beförderung von besonders großen und/oder schweren Lasten spezialisiert. Hierzu zählt beispielsweise der am 11. August 2009 erfolgte Transport eines 190 Tonnen schweren Generators mit einer Antonow An-225 vom Flughafen Frankfurt-Hahn. Neben Einzelaufträgen auf Ad-hoc-Basis können auch langfristige Verträge geschlossen werden. So setzte beispielsweise die Fluggesellschaft Transamerica Airlines in den 1980er Jahren ihre Lockheed L-100 Hercules im Rahmen von mehrmonatigen Chartereinsätzen in Guatemala, Neuguinea und im Sudan zur Erschließung von Erdölfeldern ein. Flight International, 15. Januar 1983, abgerufen am 3. Mai 2019.
Sub-Charter Sub-Charter (Vermietungscharter) liegt vor, wenn eine Fluggesellschaft eine Maschine mitsamt Besatzung von einer anderen Fluggesellschaft mietet und diese auf den eigenen Routen sowie unter eigenen Flugnummern einsetzt. Diese kurzzeitigen Mietverhältnisse werden häufig geschlossen, wenn sich ein eigenes Flugzeug in der Wartung befindet oder in der Hauptsaison zusätzliche Kapazitäten benötigt werden. Aufgrund der kurzen Einsatzdauer werden die angemieteten Maschinen in der Regel nicht umlackiert. Für Deutschland und Österreich benötigt die den Subcharter ausführende Fluggesellschaft keine eigene Einfluggenehmigung, wenn der Grund für die Anmietung der Ausfall eines Flugzeugs ist und der Subcharter auf maximal fünf Tage begrenzt wird.
Die Idee des IT-Charterfluges mini|Die Charterfluggesellschaft LTE entstand als ein deutsch-spanisches Joint Venture Der Begriff Inclusive-Tour-Charterflug (IT-Charter) bedeutet, dass ein Reiseveranstalter bei einer Fluggesellschaft auf eigenes Risiko Plätze auf Flügen anmietet (chartert). Dies erfolgt im Rahmen einer vom Reiseveranstalter organisierten Pauschalreise, bei der ein Hotelaufenthalt, ein Transfer vom Zielflughafen und sonstige Leistungen zu einem Gesamtpaket gebündelt und zu einem Gesamtpreis verkauft werden.Code of Federal Regulations of the United States of America, 1. Januar 1967.
Um Urlauber preisgünstiger als im Linienflugverkehr befördern zu können, wurden touristische Charterflüge in einigen zwischenstaatlichen Abkommen von bestimmten Steuern und Abgaben befreit. Zum Schutz der nationalen Linienfluggesellschaften, die sich früher meistens in Staatsbesitz befanden, waren die staatlichen Genehmigungen für Charterflüge aber an Bedingungen geknüpft wie: Ein Charterflug durfte nur in Zusammenhang mit einer touristischen Leistung angeboten werden. Dies diente zur Sicherstellung, dass Devisen ins Land flossen.