miniatur|Das Paleis der Natie/Palais de la Nation in Brüssel, Sitz des belgischen Parlaments

Der belgische Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde (, , in beiden Sprachen häufig als BHV abgekürzt) war bis 2012 der einzige Wahlkreis zur belgischen Abgeordnetenkammer und zum Europaparlament, der sich über das Gebiet mehrerer Regionen erstreckte. Das Gebiet umfasst rund 1,6 Millionen Einwohner.

Die Existenzberechtigung dieses Wahlkreises war vor dem Hintergrund des flämisch-wallonischen Konflikts sehr umstritten, seine Teilung entlang der Regionalgrenzen war eine zentrale Forderung der flämischen Parteien. Am 14. Juli 2012 beschloss die Abgeordnetenkammer, den Wahlkreis aufzuteilen.

Politischer Hintergrund Die gegenwärtige belgische Politik ist geprägt durch die meist als flämisch-wallonischer Konflikt bezeichnete Auseinandersetzung zwischen der flämischen und der französischsprachigen Bevölkerungsgruppe. Relevante landesweit tätige Parteien gibt es im belgischen Parteiensystem daher seit den 1970er Jahren nicht mehr; vielmehr existieren zu den einzelnen Strömungen des politischen Spektrums jeweils eigenständige flämische und französischsprachige Parteien. Deren Abgeordnete im föderalen Parlament fungieren mithin zugleich als Vertreter ihrer jeweiligen Sprachgruppe.Lieven De Winter, Marc Swyngedouw, Patrick Dumont: „Party system(s) and electoral behaviour in Belgium: From stability to balkanisation“. In: West European Politics. Jg. 29, Nr. 5, 2006, , S. 933–956 (Online-Ausgabe, Zugang erforderlich).

miniatur|Wahlkreise in Belgien 2007

Seit 1993 ist Belgien ein Bundesstaat, der sich in Regionen und Gemeinschaften gliedert. Die Grenzen der Regionen folgen der 1962 festgelegten Einteilung Belgiens in Sprachgebiete: Flandern im Norden ist niederländischsprachig, Wallonien im Süden (mit Ausnahme eines kleinen deutschsprachigen Gebietes im Osten) französischsprachig, und die vollständig von Flandern umschlossene Region Brüssel-Hauptstadt ist zweisprachig französisch und niederländisch, wobei die meisten Einwohner französischsprachig sind. Die Regionen sind mit Ausnahme Brüssels in Provinzen und diese wiederum in Bezirke (mitunter auch als Arrondissements bezeichnet) unterteilt, die im Wesentlichen Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.Kris Deschouwer: „Belgien – Ein Föderalstaat auf der Suche nach Stabilität.“ In: Jahrbuch des Föderalismus: Jg. 1, 2000, , S. 97–119.

Die belgische Abgeordnetenkammer wird nach dem Verhältniswahlrecht in elf Wahlkreisen gewählt. Die Gesamtzahl der je Wahlkreis zu vergebenden Sitze wird vorab entsprechend der Bevölkerungszahl festgelegt.

Abgrenzung, Struktur und Besonderheiten miniatur|Wahlkreise Brüssel-Halle-Vilvoorde und Löwen miniatur|Die Gemeinden des Wahlkreises

Der Wahlkreis umfasste die Region Brüssel-Hauptstadt und das angrenzende Arrondissement Halle-Vilvoorde in der Provinz Flämisch-Brabant. Damit unterschied er sich von den übrigen, die jeweils das Gebiet einer Provinz umfassten. Die einzige weitere Abweichung hiervon stellte der Wahlkreis Löwen dar, der dem gleichnamigen Arrondissement entsprach und somit den nicht zum Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde gehörenden Teil der Provinz Flämisch-Brabant umfasste.Belgische Direktion der Wahlangelegenheiten

Die Region Brüssel ist offiziell zweisprachig, die große Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung besteht jedoch aus französischsprachigen Belgiern. Das Arrondissement Halle-Vilvoorde gehört hingegen als Teil der Region Flandern zum niederländischen Sprachgebiet. Insbesondere in den an die Region Brüssel grenzenden Gemeinden (auch Vlaamse Rand, Brusselse Rand oder périphérie genannt) leben allerdings zahlreiche französischsprachige Bürger. Sie stellen die Mehrheit in fünf von den sechs sogenannten Fazilitäten-Gemeinden, die zwar zum niederländischen Sprachgebiet zählen, in denen französischsprachige Bürger jedoch gewisse Erleichterungen genießen. So können sie etwa mit der Gemeindeverwaltung auf Französisch kommunizieren, außerdem ist die Einrichtung französischsprachiger Kindergärten und Grundschulen gestattet. Diese „Fazilitäten“ sind jedoch seit langem umstritten, flämische Politiker fordern ihre Abschaffung mit dem Argument, die französischsprachigen Bürger sollten sich in ihr flämisches Umfeld integrieren.Wilfried Swenden: „Föderalismus lernen – 2004 als Wendepunkt in der Entwicklung des belgischen Föderalismus.“ In: Jahrbuch des Föderalismus. Jg. 6, 2005, , S. 307–322.

Die wesentliche Besonderheit des Wahlkreises war die Tatsache, dass in ihm sowohl flämische als auch französischsprachige Parteien antraten. In den übrigen zehn Wahlkreisen konnte der Wähler nur zwischen Parteien einer Sprachgruppe auswählen. Da der Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde sich auch auf flämisches Gebiet erstreckte, konnten von dieser Möglichkeit nicht nur die Bewohner der zweisprachigen Region Brüssel-Hauptstadt, sondern auch die französischsprachigen Bewohner der im Wahlkreis gelegenen flämischen Gemeinden Gebrauch machen.

Wahl- und verfassungsrechtlicher Kontext Traditionelles belgisches Wahlsystem Die belgische Abgeordnetenkammer wird nach Verhältniswahl in Wahlkreisen gewählt. Bis 1993 bestanden 30 Wahlkreise. Die Sitzzahl der einzelnen Wahlkreise richtet sich nach der Bevölkerungszahl (einschließlich Ausländer). Bis 1993 war jede der damals neun Provinzen in mindestens zwei Wahlkreise eingeteilt. Die Besonderheit des Wahlsystems war die sogenannte Apparentierung, bei der die Parteien ihre Listen aus verschiedenen Wahlkreisen derselben Provinz miteinander verbinden konnten: die Parteien erhielten zunächst unmittelbar in jedem Wahlkreis so viele Sitze, wie sie volle Hare-Quoten hatten. Diese Quote ergibt sich durch Teilung der Zahl der gültigen Stimmen im Wahlkreis durch die Zahl der Sitze des Wahlkreises. Diese berechnet sich, indem man die Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der zu vergebenden Sitze teilt. Bei fünf zu vergebenden Sitzen, gab es also für jedes volle Fünftel der Stimmen einen Sitz, bei sechs Mandaten für jedes volle Sechstel einen Sitz usw. Sitze, die so nicht vergeben werden konnten, wurden auf der Ebene der Provinz zugeteilt. Dabei durften nur Parteien teilnehmen, die in mindestens einem Wahlkreis der Provinz mindestens 66 % der Hare-Quote erreicht hatten.

Die Sitze wurden auf Provinzebene so verteilt, dass sie sich innerhalb der Provinz proportional nach dem D’Hondt-Verfahren auf die Parteien verteilten. Die Parteien erhielten entsprechend viele Sitze zusätzlich zu denen, die sie unmittelbar im Wahlkreis errungen hatten. Diese weiteren Sitze wurden in einem komplizierten Verfahren so auf die Wahlkreise verteilt, dass jeder Wahlkreis die festgelegte Sitzzahl erreichte. Im Ergebnis gab es also durch Apparentierung eine proportionale Sitzverteilung innerhalb der Provinz und jeder Wahlkreis der Provinz hatte die Anzahl Sitze, die seinem Bevölkerungsanteil entsprach. Allerdings war keine proportionale Sitzverteilung in den einzelnen Wahlkreisen garantiert.

Reform 1993 Im Zuge der belgischen Staatsreform 1993 wurde die Zahl der Mitglieder der Abgeordnetenkammer von 212 auf 150 reduziert, zugleich verringerte sich die Zahl der Wahlkreise von 30 auf 20 und die Sperrklausel von 66 auf 33 % der Hare-Quote. Drei Provinzen bestanden seither nur noch aus einem Wahlkreis. Die Provinz Brabant, die in die Wahlkreise Brüssel-Halle-Vilvoorde, Löwen und Nivelles eingeteilt war, wurde zum 1. Januar 1995 aufgelöst. Die Region Brüssel gehört seither keiner Provinz mehr an, das restliche Brabant wurde entlang der Sprachgrenze in die Provinzen Flämisch-Brabant (Vlaams-Brabant) und Wallonisch-Brabant (Brabant wallon, identisch mit dem Wahlkreis Nivelles) geteilt. Die drei Wahlkreise blieben flächenmäßig unverändert. Trotz Auflösung der Provinz Brabant wurde die Apparentierung weiterhin auf der Ebene der alten Provinz durchgeführt.

Reform 2002 Durch ein Änderungsgesetz von Dezember 2002 bildet seither jede Provinz einen einzigen Wahlkreis. Die Sitzverteilung erfolgt nach D’Hondt-Verfahren, wobei eine 5-%-Hürde gilt. Für die ehemalige Provinz Brabant sah dieses Änderungsgesetz besondere Bestimmungen vor, die eine Beibehaltung des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde beinhalteten. Diese Sonderregelung wurde aber für die Wahl 2003 durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 26. Februar 2003Urteil des Schiedshofs (PDF; 330 kB) vom 26. Februar 2003 einstweilig außer Kraft gesetzt und durch ein weiteres Urteil vom 26. Mai 2003 für nichtig erklärtUrteil des Schiedshofs (PDF; 296 kB) vom 26. Mai 2003. Im Gegensatz zum übrigen Belgien galt hier daher das bis 2002 geltende Verfahren zur Sitzverteilung weiter. Es war aber auf Grund des Urteils des Verfassungsgerichts jetzt nur noch eine Verbindung von Listen für Brüssel-Halle-Vilvoorde entweder mit einer Liste aus dem Wahlkreis Löwen oder einer aus dem Wahlkreis Nivelles möglich. Es war nicht mehr möglich, Listen aus allen drei Wahlkreisen miteinander zu verbinden. Im Urteil vom 26. Mai 2003 wurden nicht nur Teile der Gesetzesänderungen von 2002 für verfassungswidrig erklärt, sondern auch der Fortbestand des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde. Da im Rest des Landes die Wahlkreiseinteilung nun den Provinzgrenzen folge, sei es eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, dass die Provinz Flämisch-Brabant als einzige Provinz keinen eigenen Wahlkreis bilde. Für eine Änderung der Wahlkreiseinteilung setzte das Urteil in verklausulierter Form eine Frist bis 24. Juni 2007. Die Frist wurde jedoch von der Politik ignoriert und die Wahl 2010 fand auf Grund des bisherigen Wahlkreiseinteilung statt.

Flämischer Gesetzentwurf Im Juli 2007 brachten mehrere Abgeordnete von CD&V und N-VA einen Gesetzentwurf ein, der eine Teilung von Brüssel-Halle-Vilvoorde vorsah. Flämisch-Brabant und die Region Brüssel sollten jeweils einen eigenen Wahlkreis bilden. Da eine komplett getrennte Sitzverteilung aber für die flämischen Parteien nachteilig gewesen wäre, sollte die Apparentierung in der ehemaligen Provinz Brabant in geänderter Form beibehalten werden. Listen für den Wahlkreis Brüssel sollten sich dafür entweder mit einer Liste aus dem Wahlkreis Flämisch-Brabant oder aus dem Wahlkreis Wallonisch-Brabant verbinden können, es sollte aber nicht möglich sein, Listen für alle drei Wahlkreise für die Apparentierung zu verbinden. Um an der Sitzverteilung teilzunehmen, sollte ein Stimmenanteil von 5 % in einem der Wahlkreise erforderlich seinGesetzentwurf (PDF; 213 kB) im Wortlaut (niederländisch und französisch). Der Gesetzentwurf fand im November 2007 eine Mehrheit im Innenausschuss der Abgeordnetenkammer, eine Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf wurde aber von frankophoner Seite und auch durch die Deutschsprachige Gemeinschaft verzögert.

Kontroverse