mini|Der Verein zur Erstellung neuer Geschichtslehrbücher Unter dem Begriff Schulbuchstreit wird eine Reihe von öffentlichen Auseinandersetzungen in und mit Japan über die thematische Behandlung von Kriegsverbrechen und Kolonialgeschichte in staatlich genehmigten Geschichtsbüchern in weiterführenden Schulen zusammengefasst. Neben der Frage, inwieweit die Geschichte Japans im 20. Jahrhundert durch die Darstellung in Schulbüchern verzerrt oder beschönigt wurde, wird auch die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Zulassungssystems für Schulbücher diskutiert.
Trotz Anfechtungen von Nationalisten behandelten japanische Schulbücher spätestens ab den 1990ern Kriegsverbrechen wie das Nanking-Massaker, „Trostfrauen“ (Zwangsprostituierte), die erzwungenen Massenselbstmorde der Bevölkerung Präfektur Okinawas und die Menschenexperimente der Einheit 731. Nach einer komparativen Studie der Stanford University von 2012 sind japanische Schulbücher in einem „ruhigen, neutralen, fast schon langweiligen“ Tonfall gehalten und am wenigsten dazu geeignet, Patriotismus anzuregen, während die in Medien erwähnten nationalistischen Schulbücher fast nicht zur Verwendung kämen. Nach jener Studie sind im Vergleich chinesische Lehrbücher die nationalistischsten mit stark auffälligem ideologischen Einschlag, südkoreanische vernachlässigen den größeren Kontext des Zweiten Weltkriegs und behandeln größtenteils nur die japanische Besatzungszeit (so fänden die Atombombenabwürfe auf Japan beispielsweise keine Erwähnung), während US-Lehrbücher übermäßig patriotisch seien, aber als einzige kritisches Denken anregen würden.
Das staatliche Genehmigungsverfahren für Schulbücher Schulbücher an japanischen Grund-, Mittel- und Oberschulen werden von privaten Verlagen erstellt und unterliegen gemäß dem Bildungsgrundlagengesetz (jap. , kyōiku kihonhō) einem Zulassungsverfahren durch das japanische Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie – im Folgenden kurz: Bildungsministerium.
Dieses Verfahren läuft in mehreren Schritten ab. Ein erster Verlagsentwurf wird von der Kommission zur Untersuchung und Genehmigung von Lehrbüchern (, kyōkayō tosho kentei chōsa shingikai) auf Konformität mit den Lehrplanrichtlinien (, gakushū shidō yōryō) des Bildungsministeriums überprüft, die von einem Lehrbuch verlangen „objektiv, ausgewogen und frei von Fehlern“ zu sein. Bei angenommenen Verstößen gegen diese Richtlinien gibt das Bildungsministerium dem Verlag gegebenenfalls Gelegenheit zu einer Überarbeitung des Entwurfs. Danach gilt ein Lehrbuch als genehmigt durch das Bildungsministerium. Lokale Schulbehörden wählen dann aus der Liste der so zugelassenen Bücher für die Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Das Genehmigungsverfahren wird fortlaufend durchgeführt; alle vier Jahre werden die Ergebnisse zusammengestellt und im Folgejahr veröffentlicht.
Kritik am Genehmigungsverfahren Kritiker behaupten, dass das staatliche Genehmigungsverfahren dazu verwendet wird, Schulbücher mit negativen Darstellungen des Japanischen Kaiserreichs zurückzuweisen. In einem Fall in den 1960er Jahren wurde die Beschreibung des Massakers von Nanking und anderer japanischer Kriegsverbrechen während des Pazifikkrieges vom Bildungsministerium abgelehnt. Der Autor klagte gegen das Ministerium und bekam Jahrzehnte später recht. Kontroversen jüngeren Datums drehten sich vor allem um die von der Gesellschaft zur Erstellung neuer Geschichtsbücher (, atarashii rekishi kyōkasho o tsukuru kai) veröffentlichten Lehrbücher, welche die Errungenschaften des Kaiserreichs vor dem Pazifikkrieg hervorheben und den Begriff Großostasiatische Wohlstandssphäre mit weniger kritischer Kommentierung verwenden als andere japanische Geschichtsbücher.
Die Befürworter des Verfahrens führen als Gegenargument an, dass Bücher, die bestimmte negative Aussagen über das japanische Kaiserreich und die Erwähnung von Kriegsverbrechen unterließen, trotzdem nicht zugelassen werden könnten, da sie den Kriterien des Ministeriums in anderen Hinsichten nicht genügen. Im erwähnten Fall des Lehrbuchs der Gesellschaft zur Erstellung neuer Geschichtsbücher wurde der Autor vor der letztendlichen Genehmigung mehrfach zu Änderungen gezwungen. Darüber hinaus habe das Ministerium während des Kalten Krieges Lehrbücher von links gerichteten Verlegern abgelehnt, die versuchten, die Sowjetunion, die Volksrepublik China, Nordkorea oder andere kommunistische Staaten in einer positiven Sichtweise darzustellen. Ein weiteres Argument der Befürworter des Verfahrens ist, dass das Bildungsministerium in den 60er und 70er Jahren richtig handelte, indem es Verweise auf bestimmte Kriegsverbrechen wie das Massaker von Nanking unterband, weil Existenz und Ausmaß solcher Verbrechen noch von japanischen Historikern diskutiert wurden. Nachdem diese historische Bewertung in den 90er Jahren in einen Konsens mündete, habe das Ministerium hingegen auf der Erwähnung solcher Verbrechen bestanden. Eine andere Argumentation lautet, dass die wichtigsten ausländischen Kritiker, die Volksrepublik China, Nord- und Südkorea, keine privat verlegten Schulbücher zuließen und stattdessen mit einem einheitlichen Geschichtsbuch für alle Schulen arbeiteten; Man verweist auch darauf, dass die Lehrbücher in diesen Ländern in weit größerem Umfang als in Japan der politischen Zensur und der Selbstverherrlichung unterworfen sind.
Gegenwärtige Situation Zurzeit gibt es von fünf Verlagen 30 verschiedene zugelassene Lehrbücher für Sozialwissenschaften (, shakai) an Grundschulen. An Mittelschulen werden im Rahmen des sozial- und geschichtswissenschaftlichen Lehrplans (, shakai-rekishi teki bunya) acht Lehrbücher von acht verschiedenen Verlagen verwendet. Den Oberschulen stehen über 50 verschiedene Bücher für den Geschichtsunterricht zur Auswahl.
Ursprung des Genehmigungsverfahrens Das gegenwärtige Prüfverfahren japanischer Schulbücher wurde bereits 1947 unter amerikanischer Besatzung vom Oberkommandierenden der Alliierten Mächte (engl. Supreme Commander for the Allied Powers, kurz: SCAP) Douglas MacArthur eingeführt. Er wies die zivile Übergangsregierung an, das bestehende System staatlicher Lehrbücher (, kokutei kyōkasho) aufzugeben und dem Privatsektor zu erlauben, Schulbücher zu verfassen. Lehrer sollten dann lokal entscheiden, welche Bücher sie benutzen wollten. Militaristische und ultranationalistische Darstellungen wurden entfernt, und das Konzept der Würde des Einzelnen (, kojin no songen) sollte gefördert werden. Das neue Bildungsgrundlagengesetz formulierte dann, dass das Bildungsministerium zwar Lehrplanrichtlinien herausgeben sollte; diese sollten aber anders als in der Zeit des Militarismus keine starre, einheitliche Linie vorgeben, sondern vielmehr flexible Anpassungen an die veränderten Anforderungen der Schüler und der Gesellschaft als ganzes erlauben.
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes Artikel 21, Absatz 2 der japanischen Verfassung verbietet wie das deutsche Grundgesetz staatliche Zensur. Der japanische Oberste Gerichtshof hatte 1993 Gelegenheit, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das Genehmigungsverfahren Zensur in diesem Sinne sei.Vgl. Narushima in: Takahashi u. a. (Hrsg.) Kenpo hanrei hyakusen (100 ausgewählte Entscheidungen zum Verfassungsrecht), Yuhikaku, Tokio 5. Aufl. 2007, S. 196 f.
Die EntscheidungWebsite des OGH sieht keinen Verstoß gegen das Verbot der Zensur. Als Grund wird angeführt, dass es den Verlagen ja unbenommen bleibe, ein nicht anerkanntes Buch auf dem allgemeinen Markt zu verkaufen.
Soweit mit dem Verfahren eine Beschränkung der Meinungsfreiheit verbunden sei, sei diese durch den Zweck gerechtfertigt, die Neutralität, Sachgemäßheit und das Niveau des Unterrichts zu garantieren.
Dem Verfasser bleibe allerdings die Möglichkeit, einen Ermessensmissbrauch zu rügen. Dieser liegt nach Auffassung der Entscheidung vor, wenn die Behörde im Genehmigungsverfahren in Bezug auf Tatsachen, Literaturlage oder die Prüfungsrichtlinien schwere Fehler begangen hat.
Chronologie der größten Debatten
„Erbärmliche Lehrbücher“ (1955) Im Wahlkampf zur Parlamentswahl vom Februar 1955 schlug die Demokratische Partei Japans strengere Zulassungsregeln für Schulbücher vor: Dem Privatsektor sollte zwar weiterhin der Verlag der Bücher überlassen bleiben, allerdings unter strengerer Kontrolle und Beschränkung auf zwei Lehrbücher pro Fach, was effektiv eine Rückkehr zu staatlichen Einheitslehrbüchern bedeutet hätte.
In einer Sitzung des Sonderausschusses für Verwaltungsaufsicht (, gyōsei kansetsu tokubetsu iinkai) des Unterhauses im Juli 1955 warnte Ishii Kazutomo (), Abgeordneter der Demokratischen Partei, vor der bevorstehenden Veröffentlichung von Lehrbüchern, die die Prinzipien der Ausbildung in Japan gefährden würden. Diese hätten ihm zufolge diese Eigenschaften: Sie stellen die Lage der japanischen Arbeiterklasse vorsätzlich und übertrieben als außerordentlich schrecklich dar, um sie als Folge eines unzureichenden Sozialsystems und der inneren Widersprüche des Kapitalismus darzustellen. Sie glorifizieren die Sowjetunion und Volksrepublik China auf eine Weise, die eine Unterwerfung Japans unter diese Länder nahelegt. Zwischen August und Oktober desselben Jahres veröffentlichte die Demokratische Partei drei Broschüren unter dem Titel „Erbärmliche Lehrbücher“ (, ureubeki kyōkasho). Die erste der drei nennt vier „Beispiele voreingenommener Bildung durch Lehrbücher“: Bedingungslose Unterstützung der japanischen Lehrergewerkschaft und deren politischer Aktivitäten: Seiichi Miyahara () (Hrsg.), Ippan Shakai (), Verlag Jikkyō Shuppan (), Oberschule. Darstellung der schrecklichen Lage der Arbeiter und somit Radikalisierung der Arbeiterbewegung: Munakata Seiya () (Hrsg.), Shakai no Shikumi (), Verlag Kyōiku Shuppan (), Mittelschule. Glorifizierung der Sowjetunion und der Volksrepublik China zu Lasten Japans: Sugo Hiroshi () (Hrsg.): Akarui Shakai (), Verlag Chūkyō Shuppan (), 6. Klasse (Grundschule). Vermittlung von marxistisch-leninistischen, d. h. kommunistischen Ideen an Kinder: Osada Arata () (Hrsg.): Mohan Chūgaku Shakai (), Verlag Jikkyō Shuppan (), Mittelschule. Die Demokratische Partei brandmarkte diese Bücher als „Rote Lehrbücher“ (, akai kyōkasho). Die Autoren und Herausgeber versuchten sich mit öffentlichen Äußerungen und Protestnoten zu wehren, ohne jedoch eine Antwort von der Demokratischen Partei zu erhalten. Nach diesen Ereignissen wurde eine größere Zahl von Lehrbüchern als einseitig (, henkō) zurückgewiesen.
In der Folge wurde ein Drittel der vorhandenen Lehrbücher an japanischen Schulen verboten. Das Bildungsministerium verlangte fortan von neuen Lehrbüchern, Kritik an der japanischen Rolle im Pazifikkrieg zu vermeiden und außerdem die Invasion Chinas und den zweiten japanisch-chinesischen Krieg überhaupt nicht zu erwähnen.Joseph Chapel, Denial of the Holocaust and Rape of Nanking (englisch)
Die Abschnitt-F-Säuberungen (1956) Im September 1955 wurde die Kommission zur Untersuchung und Genehmigung von Lehrbüchern umbesetzt; im darauffolgenden Jahr wurden sechs Schulbuchentwürfe zurückgewiesen, deutlich mehr als in früheren Jahren. Die jeweiligen Beurteilungen einzelner Kommissionsmitglieder waren durch die Buchstaben A bis E gekennzeichnet. Im Evaluierungsverfahren von 1955 waren die sechs Zurückweisungen mit dem Buchstaben F markiert, den man dem neu hinzugekommenen Kommissionsmitglied Takayama Iwao (), Philosoph an der Japan-Universität (, Nihon Daigaku), mutmaßlich zuordnete. In den Medien wurde über die Ablehnungen der Schulbücher als Abschnitt-F-Säuberungen (F, F-kō purge) berichtet.
Die Ienaga-Prozesse (1965–1967)