miniatur|Ortsstraße in einem Wohngebiet Die Ortsstraße (in der Schweiz: Innerortsstrasse, Ortsstrasse) ist im Verkehrswesen und Straßen- und Wegerecht eine Gemeindestraße, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans im Sinn des Baugesetzbuchs (BauGB) dient.
Allgemeines Diese Legaldefinition stammt aus Art. 46 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), das die Gemeindestraßen in Ortsstraßen und Gemeindeverbindungsstraßen unterteilt. Zu den Ortsstraßen können auch Sammelstraßen im Sinne von Abs. 2 Nr. 3 BauGB zählen. Nicht zu den Ortsstraßen gehören die Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen.BayVGH, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az.: 6 B 16.978 Damit ist die Ortsstraße ein Rechtsbegriff des Landesrechts, der jedoch in einigen Bundesländern unbekannt ist (wie im StrWG NRW und StrWG RLP). Als Gemeindestraße (Straßenkategorie) kennzeichnet die Ortsstraße die Zuständigkeit für die Straßenbaulast, die der Gemeinde als Straßenbaulastträger obliegt. Bei Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen liegt die Straßenbaulast für die Fahrbahn – einwohnerabhängig – beim Bund bzw. bei den Bundesländern, für Gehwege und Arkplätze in der Regel bei der Gemeinde.
Ortsstraßen dienen in erster Linie der Erschließung, dem Straßenverkehr auf kürzeren Strecken und dem Aufenthalt.
Einteilung In Deutschland sind grundsätzlich der Bund der Straßenbaulastträger für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen, die Bundesländer für die Landesstraßen (Staatsstraßen in den Freistaaten Bayern und Sachsen), die Landkreise für die Kreisstraßen und die Gemeinden für die Gemeindestraßen.Reinhold Sellien/Helmut Sellien, Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1988, Sp. 1769
Straßenbaulastträger Straßenkategorie Beispiele Bund Bundesautobahnen Bundesstraßen Bundesländer Landesstraßen Staatsstraßen Landkreise kreisfreie Städte Kreisstraßen Gemeinden Gemeindestraßen Gemeindeverbindungsstraßen Innerortsstraßen, Außerortsstraßen
Davon abweichend können Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landes- bzw. Staatsstraßen – abhängig von der Einwohnerzahl – auch in der Straßenbaulast der jeweiligen Gemeinde liegen.
International In der Schweiz wird Begriff Innerortsstrassen bevorzugt, diese gehören zu den Nebenstrassen.
In Österreich wird in Abs. 1 Nr. 15 StVO vom „Straßennetz innerhalb eines Ortsgebiets“ gesprochen, sie sind Gemeindestraßen.
In englischsprachigen Ländern obliegt die Straßenbaulast für Ortsstraßen () ebenfalls dem Städten und Gemeinden.
Abgrenzung Ortsdurchfahrten sind im Hinblick auf die Straßenbaulast keine Orts- oder Innerortsstraßen, sondern bleiben Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen. Eine besondere Situation ergibt sich am Übergang von Bundes- und Landstraße zur Ortsstraße. Durch die Ortstafel am Ortseingang wird der Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 50 km/h) angezeigt.Klaus Füsser, Stadt, Straße und Verkehr, 1997, S. 134 Ein allgemeinerer Begriff ist die Innerortsstraße – eine Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft unabhängig von ihrer Zweckbestimmung.
Literatur Dieter Lorenz/Annegret Will, Straßengesetz Baden-Württemberg: Handkommentar, 2. Aufl., Nomos, Baden-Baden, 2005; ISBN 978-3832911515
Einzelnachweise
Kategorie:Straßentyp
Kategorie:Innerortsstrasse in der Schweiz