mini|Papst Benedikt XVI. und Edmund Dillinger (2009) Edmund Dillinger (* 2. August 1935 in Friedrichsthal; † 27. November 2022 ebenda) war ein deutscher römisch-katholischer Priester und Missbrauchstäter. Von 1966 bis 1999 war er im staatlichen Schuldienst beschäftigt, obwohl bereits 1971 erstmals Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger erhoben worden waren.

Nach seinem Tod fand Dillingers Neffe in dessen Nachlass Fotos und Filme, die Dillingers sexuelle/erotische Kontakte zu Kindern über Jahrzehnte hinweg dokumentieren.

Die Aufarbeitungskommission stellte im Mai 2024 ihren vorläufigen Abschlussbericht vor. Danach hat Dillinger, so der ehemalige Koblenzer Generalstaatsanwalt, Jürgen Brauer, und der frühere Vizechef der Staatsanwaltschaft Trier, Ingo Hromada, zwischen 1961 und 2018 neunzehn Personen sexuell missbraucht; elf der Betroffenen sind namentlich bekannt. Dabei hieß es: „Die Tatenlosigkeit und das Wegschauen von kirchlichen Verantwortlichen – was nur als bewusste Vertuschung gewertet werden kann – diente zuvörderst dem Schutz des guten Namens der Kirche und des Bistums.“ Alle Hinweise auf die Taten Dillingers seien weitgehend ignoriert worden.Kommission spricht von »bewusster Vertuschung« im Bistum Trier.; abgerufen am 7. Mai 2024.

Leben Edmund Dillinger studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Theologischen Fakultät Trier Katholische Theologie. Seine Diplomarbeit schrieb er in Kirchenrecht über das Thema Die Ehenichtigkeitsprozesse der Sacra Romana Rota, unter besonderer Beachtung des Can. 209 CIC 1917 Supplet Ecclesia in errore communi. Er empfing am 18. März 1961 die Priesterweihe im Dom zu Trier durch Bischof Matthias Wehr. Zunächst war er in der Seelsorge in Saarbrücken, Saarlouis und Bitburg tätig. Anschließend studierte er Geschichte und Sozialwissenschaften an der Universität zu Köln.

Von 1966 bis 1999 war er im staatlichen Schuldienst beschäftigt, unter anderem in den 1970er-Jahren an der Marienschule Opladen (heute Leverkusen), bis 1975 ein Mädchengymnasium, und ab 1979 am Max-Planck-Gymnasium in Saarlouis. Von 1970 bis 1979 hatte er durch Kardinal Joseph Höffner eine Berufung als Dozent an das religionspädagogische Institut des Erzbistums Köln.

Im Jahr 1971 gab es Hinweise auf seinen sexuellen Missbrauch von Kindern bei einer Rom-Wallfahrt. Maßregelnde Folge war damals die zeitweilige Versetzung aus Rheinland-Pfalz nach Nordrhein-Westfalen. Obwohl dem Bistum Trier pädophile Neigungen seit 1971 bekannt waren, verblieb Dillinger bis 1999 im Schuldienst. Der Trierer Bischof Bernhard Stein vertuschte sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in seinem Bistum jahrzehntelang.

1999 bis 2001, während des Heiligen Jahres, war Dillinger im deutschen Pilgerzentrum zu Rom (Via del Banco di S. Spirito 51https://www.pilgerzentrum.net/) in der Seelsorge tätig und wohnte in der Prokura des Syrisch-antiochenischen Patriarchates in Rom.Veit Neumann: Er gründete die CV-Afrika-Hilfe. Edmund Dillinger feiert Goldenes Priesterjubiläum. In: Academia, Ausgabe 2/2011, S. 50.

2012 wurden Missbrauchsvorwürfe beim Generalvikariat Trier erhoben, und Dillinger wurde der Umgang mit Kindern und Jugendlichen untersagt. Im Jahr 2013 wurde er lediglich präventiv mit dem Verbot belegt, öffentlich die Messe zu zelebrieren.

Edmund Dillinger erkrankte im Alter an Demenz und lebte laut Tobias Schrörs „zunehmend zurückgezogen, er hauste geradezu in seiner Wohnung im saarländischen Friedrichsthal“. Er starb am 27. November 2022 im Alter von 87 Jahren in seiner saarländischen Heimatstadt Friedrichsthal an COVID-19.

Posthumer Fund von Dokumentationsmaterial Nach Dilllingers Tod fand sein Erbe und Neffe Steffen Dillinger im Haus seines Onkels umfangreiches fotografisches und filmisches pornographisches Material, das jahrzehntelangen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen belegen könnte. Die Aussagen Steffen Dillingers führten zu umfangreichen Vermutungen in der Presse, demnach hunderte Jugendliche missbraucht, unbekleidete Minderjährige in eindeutigen Posen fotografiert und alles akribisch in Tagebüchern dokumentiert worden wäre. Sein Neffe stieß im Haus des Geistlichen nach eigenen Aussagen auf mehrere Kisten mit Hunderten solcher Aufnahmen, darunter 700 Filmstreifen mit Diapositiven. Die Fotos und Videos reichen von den 1960er bis in die 2000er Jahre. Im Laufe der Zeit seien sie immer expliziter und pornografischer geworden. Ebenso habe laut Steffen Dillinger Gerhard Robbers, Vorsitzender der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier, bei einem Gespräch am 4. April 2023 die Entgegennahme der Fotos abgelehnt und ihn darauf hingewiesen, dass sich der Erbe durch Besitz der Fotos strafbar machen könne. Ebenso sei ihm nahegelegt worden, die Fotos aus dem Besitz seines Onkels zu verbrennen. Für Steffen Dillinger sind diese Fotos jedoch wichtige Beweise, dank derer Aussagen der Opfer belegt werden könnten.Lars Hennemann: Verhalten des Bistums macht fassungslos und Als Betroffener steht man alleine da, Rhein-Zeitung, Montag 17. April 2023, S. 1 und 3. Laut Robbers gibt es „vage Hinweise“, dass es einen Kinderschänderring gegeben haben könnte. Nach Angaben des Bistums hat Dillinger möglicherweise in Afrika im Rahmen seiner Tätigkeit für die CV-Afrika-Hilfe unter falschem Namen ein Doppelleben geführt.

Aufarbeitung Im April 2023 zeigte sich Bischof Ackermann erschüttert über den „neuen“ Missbrauchsskandal um den saarländischen Priester Edmund Dillinger. Er sprach in einem Interview mit der Rhein-Zeitung von „der Spitze des Eisbergs“ und erklärte, wie der Fall aufgearbeitet werden soll. Nach Veröffentlichung der Vorwürfe will das saarländische Bildungsministerium eine Ombudsstelle für mögliche Missbrauchsopfer des Priesters Edmund Dillinger einrichten, da er jahrzehntelang im Schuldienst war. Nach einem Gespräch des Trierer Bischofs Stephan Ackermann mit Dillingers Erben erklärte das Bistum, der Fall werde vom Bistum aufgearbeitet. Im Juli 2023 wurde bekannt, dass die Polizei einen Teil der Beweismittel vernichtet hat, unter anderem Terminkalender Dillingers, aus denen sich beispielsweise Aufenthaltsorte und Kontakte hätten rekonstruieren lassen. Generalstaatsanwalt Manfred Kost erklärte, dies sei nicht die richtige Vorgehensweise gewesen, und entschuldigte sich. Im vorliegenden Fall sei dies nicht die richtige Maßnahme gewesen, „weil zu prüfen gewesen wäre, ob die Unterlagen noch für Vorgänge außerhalb der Strafverfolgung mit Blick auf Opferschutzinteressen und kircheninterne Aufklärungen oder gar bei neuen Ermittlungsansätzen zur Verfügung stehen sollten, auch wenn sich aktuell keine Verdachtsmomente ableiten ließen“.

Ermittlungen der unabhängigen Aufklärungskommission „Die ehemaligen Staatsanwälte Ingo Hromada und Jürgen Brauer hatten im Auftrag einer unabhängigen Kommission ein Jahr lang drei Ermittlungsakten von Staatsanwaltschaften, mehr als 4.000 Fotos, mehrere Tausend Seiten Aufzeichnungen und Publikationen von Edmund Dillinger durchforstet. Sie folgten den meist vagen Hinweisen durch Westdeutschland, nach Frankreich, nach Afrika.

Hromada und Brauer interviewten 50 betroffene Zeugen, die Dillinger als Studentenseelsorger, als Pfarrer, als Religionslehrer oder im Rahmen der Afrikahilfe kennengelernt hatten. Durch diese Ermittlungen wurde bekannt, dass Dillinger 1964 zum ersten Mal beim Bistum Trier aktenkundig wurde, nachdem er zwei Jungen am Oberschenkel berührt haben soll. 1970 soll er sich dann bei einer Romreise an einem 15-Jährigen vergangen haben. Er soll Fotos des Geschlechtsteils des Jugendlichen gemacht und es daraufhin auch angefasst haben. 1972 soll er einen weiteren jungen Mann in offensichtlich sexualisierter Pose fotografiert und das Foto an eine Agentur verkauft haben. Gegen den Willen des Opfers wurde das Bild schließlich in einer Erotik-Zeitschrift für Homosexuelle abgedruckt. Konkret sind die Hinweise jedoch selten, oft handelt es sich um eine Charakterbeschreibung. Dillinger gelte als egozentrisch und habe mit seinem Kontakten zu Prominenten und hohen kirchlichen Würdenträgern geprahlt. Zeugen beschreiben ihn als ‚stockkonservativ‘. Er habe Homosexualität verteufelt, sie aber selbst freizügig ausgelebt.

‚Sehr viele, nach ihrer Anzahl aber nicht annähernd zu beziffernde Personen‘ seien von einem sexuell motiviertem Verhalten Dillingers betroffen gewesen. Sie seien in sexualisierten Posen fotografiert und berührt worden, hätten Annäherungsversuche abwehren müssen.[...]

In den aktenkundigen Fällen habe das Bistum Trier aber nicht angemessen reagiert, die Taten seien sogar vertuscht worden, so ihr Bericht. Es wurde kein Kontakt zu den Opfern gesucht und keine Aufklärung betrieben. Dillingers Strafe, darunter zwei Wochen Kloster und die Versetzung ins Erzbistum Köln, sei nicht angemessen gewesen. Dillinger sei nach den ersten Vorwürfen zudem nicht ausreichend kontrolliert worden, obwohl eine Wiederholungsgefahr bestand.

[...] Hromada und Brauer kritisieren auch die ‚bedenkliche‘ Aktenführung des Bistums. Man habe acht Konvolute von unterschiedlichen Stellen der Bistumsleitung auswerten müssen. Die Dokumente sind dabei oft nicht mal chronologisch geführt worden. Der Bericht sieht auch schwerwiegende Versäumnisse bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Behörde hatte im Juli 2023 große Teile der im Wohnhaus von Dillinger gefundenen Beweismittel, darunter akribisch geführte Kalender und Notizbücher aus mehreren Jahrzehnten, voreilig verbrennen lassen. Und das, obwohl Hromada und Brauer noch Tage zuvor ein Gesuch auf Akteneinsicht gestellt hatten. Der Antrag sei von der Staatsanwaltschaft aber ‚bewusst übergangen‘ und die Aufarbeitung ‚in weiten Teilen‘ vereitelt worden, so das Fazit der Ermittler.“Wörtliches Zitat aus tagesschau.de, 7. Mai 2024: Schwere Vorwürfe gegen Bistum und Staatsanwaltschaft; abgerufen am 8. Mai 2024.

Erster Zwischenstand der Missbrauchskommission Die Grundlage der anfangs angeführten Presseartikel bildeten Ausführungen von Steffen Dillinger zu im Nachlass gefundenen 4.385 Fotoaufnahmen (Dias und Papierfotos). Die staatsanwaltlichen Auswertungen ergaben, „dass keines der sichergestellten Bilder sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern oder Jugendlichen zeigt. Keines der Bilder enthält kinderpornographische Darstellungen. Von den sichergestellten Bildern haben zehn Aufnahmen strafrechtlich relevante jugendpornographische Schriften zum Gegenstand, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft als Vergehen nach § 184c Absatz 1 Nummern 1 b) und c) Strafgesetzbuch zu bewerten sind. Weitere zwölf Fotos zeigen Inhalte, die sich im Grenzbereich zur Jugendpornographie befinden, jedoch nicht eindeutig strafrechtlich als jugendpornographisch zu qualifizieren sind.“Andrea Keller: , 14. Juli 2023, abgerufen am 23. September 2023.Dr. Jürgen Brauer, Ingo Hromada: Erster Zwischenbericht der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger, Seite 8, abgerufen am 23. September 2023.

Weitere Feststellungen