Die Arbeitslosenstatistik ist eine Wirtschaftsstatistik, die das quantitative Ausmaß der Arbeitslosigkeit anhand der Anzahl der Arbeitslosen (Arbeitslosenstand) sowie der Arbeitslosenquote erfasst. Sie gilt mit der Erwerbsquote als einer der sozial bedeutendsten wirtschaftlichen Indikatoren.
Statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit in Deutschland Die Arbeitslosigkeit in Deutschland wird – wie in allen EU-Mitgliedstaaten – einheitlich durch Vorgaben von Eurostat ermittelt.
Arbeitslosenquote Die Arbeitslosenquote (genauer: die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen) ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Summe ziviler Erwerbspersonen (das heißt alle Erwerbstätigen und Arbeitslose), welche weitgehend durch die Bevölkerungsgröße definiert ist, wiedergibt:
Die Summe im Nenner wird manchmal auch als Erwerbspersonenpotential oder Arbeitskräftepotential bezeichnet, jedoch gibt es dabei unterschiedliche Definitionen, z. B. ist man nicht einfach arbeitslos, nur weil man nicht arbeitet. In die Arbeitslosenquote gehen nur Menschen ein, die meistens schon einmal selbst erwerbstätig waren. In den Zähler gehen nur registrierte Arbeitslose ein, nicht aber alle Arbeitssuchenden, wie im nachfolgenden Abschnitt aufgezeigt wird. Die Arbeitslosenquote ist ein Indikator für die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungslage und Teil der Arbeitslosenstatistik.
(Abweichend hiervon wird auch eine zweite Arbeitslosenquote berechnet, in deren Nenner anstelle der Anzahl aller zivilen Erwerbspersonen nur die Anzahl der abhängigen zivilen Erwerbspersonen eingeht, also die Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Auszubildenden, die geringfügig Beschäftigten, Personen in Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandvariante, Beamte (ohne Soldaten) und Grenzpendler. Diese Quote liegt höher, was bereits aus der Definition folgt. Die üblicherweise in den Medien genannte Quote ist aber die weiter oben definierte Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen.)
Arbeitslosenbestand: Offiziell registrierte Arbeitslosigkeit/Gemeldete Arbeitslosigkeit Die Berechnung der registrierten Arbeitslosigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Definition der Zählkriterien (wer gilt als arbeitslos?) bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unter registrierter Arbeitslosigkeit wird in Deutschland allgemein die Zahl der Arbeitslosen verstanden, die bei der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III bzw. einer Arbeitsgemeinschaft oder Optionskommune nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) arbeitslos gemeldet sind. Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als 15 Stunden arbeiten will und jünger als das jeweilige Rentenalter ist. Darüber hinaus muss die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Mit Verweis auf die Verfügbarkeit zählt nach § 16 Absatz 2 SGB III nicht als arbeitslos, wer an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt (z. B. Trainingsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten). Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind.
Nicht in der Arbeitslosenstatistik enthaltene Unterbeschäftigung Die offizielle Zahl der Arbeitslosen erfasst die Unterbeschäftigung nicht vollständig.Die Stille Reserve gehört ins Bild vom Arbeitsmarkt. (PDF; 441 kB) IAB, 14. November 2005 Die Höhe der Untererfassung schwankt je nach Definition der Unterbeschäftigung. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beziffert die Differenz zwischen Unterbeschäftigung und offiziell registrierter Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 auf 1,2 Millionen Menschen bei einer registrierten Arbeitslosigkeit von rund 3,3 Millionen Menschen. Die Untererfassung setzt sich zusammen aus rund 700.000 Personen in der Stillen Reserve in Maßnahmen und rund 500.000 in der Stillen Reserve im engeren Sinne.Der Arbeitsmarkt tritt auf der Stelle. (PDF; 982 kB) IAB
Im Juli 2012 betrug die Zahl aller Unterbeschäftigten einschließlich der offiziell arbeitslos Gemeldeten in Deutschland laut einer Analyse des Statistischen Bundesamts 7,4 Millionen Erwerbsfähige.Arbeitsmarkt Millionen Deutsche sind unterbeschäftigt, Die Zeit, 15. August 2012, abgerufen am 21. August 2012
Versteckte Arbeitslosigkeit (Stille Reserve in Maßnahmen): Sie bezieht sich auf alle erwerbsfähigen Menschen ohne Anstellung, die statistisch nicht erscheinen. Hierzu zählen in Deutschland beispielsweise Arbeitslose, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung haben oder unter die 58er-Regelung fallen (Arbeitslosengeldbezug ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen als Vorstufe zur Berentung). Ebenso werden alle Arbeitslosen, welche durch private Arbeitsvermittler betreut werden, nicht mehr in der offiziellen Arbeitslosenstatistik geführt.Maike Rademaker, Monika Dunkel: Financial Times DeutschlandFrühjahrsaufschwung. Spiegel Online, 29. Mai 2009. Verdeckte Arbeitslosigkeit: Hierbei handelt es sich um die Situation, wenn Beschäftigte mehr aus sozialen oder verwaltungsrechtlichen Gründen einen Arbeitsplatz haben, volkswirtschaftlich oder betriebswirtschaftlich aber eigentlich als Arbeitskräfte nicht benötigt werden. Diese Formulierung wurde gegen die einstigen „Ostblockstaaten“ verwendet, weil dort offiziell Vollbeschäftigung herrschte. Es wurde aber vermutet, dass viele dieser Beschäftigten tatsächlich wenig zu tun hatten. Heutzutage wird der Begriff u. a. auch auf den Staatssektor angewandt, in dem durch Sparmaßnahmen freigesetzte Arbeitskräfte aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht entlassen werden können und im Zentralen Personalüberhangmanagement (auch Stellenpool) „geparkt“ werden. Stille Reserve: Die Stille Reserve umfasst die Personen, die zwar bereit sind, eine Erwerbsarbeit anzunehmen, aber nicht offiziell als arbeitslos gemeldet sind, etwa weil kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Leistungen nach dem SGB II besteht und weil Arbeitslose sich entmutigt aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben oder nur bestimmte Arbeitsplätze suchen und daher nicht den Verfügbarkeitskriterien genügen.
Stille Reserve und versteckte Arbeitslosigkeit werden mit den registrierten Arbeitslosen zu den Unterbeschäftigten zusammengefasst. Unterbeschäftigtenzahlen weisen neben verschiedenen Wirtschaftsforschungsinstituten vor allem die Bundesagentur für Arbeit (durch ihr Forschungsinstitut IAB) und die Gewerkschaften aus.
Da die korrekte Definition von Arbeitslosigkeit umstritten ist und sich nicht eindeutig festlegen lässt, ist insbesondere im SGB II verstärkt die Betrachtung der Zahl der Leistungsempfänger statt der Arbeitslosen ins Blickfeld gerückt. Dabei werden alle Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II betrachtet, unabhängig davon, ob diese arbeitslos, in einer Maßnahme oder aus anderen Gründen nicht arbeitsuchend sind.Informationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Registrierte Arbeitslose, die nicht arbeitssuchend sind Die Meldung bei der Arbeitsagentur als Arbeitsloser ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und anderen Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Daher melden sich auch Personen arbeitslos (und tauchen somit in der Arbeitslosenstatistik auf), die die Grundvoraussetzung, aktiv Arbeit zu suchen, nicht erfüllen. Sie tun dies aus freier Entscheidung oder weil keine andere Möglichkeit der sozialen Sicherung besteht. Letzteres trifft auf zahlreiche Betroffene zu und kann zum Beispiel bei älteren Arbeitslosen der Fall sein, deren Rentenbeantragung läuft, bei Personen, die gesundheitlich in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt oder gar nicht erwerbsfähig sind, bei denen aber noch ein Befund aussteht, oder bei Personen, wo die Bewilligung anderer Leistungen (etwa Leistungen zur medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation) gerade in Bearbeitung ist oder vorläufig zurückgewiesen wurde.
In der Regel fordert die Arbeitsagentur vom Leistungsempfänger Bewerbungs- und Vorstellungsnachweise. Das Nicht-Nachweisen der aktiven Arbeitssuche kann zur Sperrung des Arbeitslosengeldes führen. Auch diese Fälle fallen dann aus der Arbeitslosenstatistik.
Erwerbslosenquote Die Erwerbslosenquote ist von den jeweiligen nach nationalen Kriterien festgelegten Zahlen abzugrenzen. Die Erwerbslosenquote wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt nach den international vergleichbaren Kriterien der ILO ermittelt und monatlich im Rahmen der „ILO-Arbeitsmarktstatistik“ veröffentlicht. Prinzipiell erfolgt die Berechnung wie bei der Arbeitslosenquote: Die Erwerbslosenquote stellt den Anteil Erwerbsloser an allen Erwerbspersonen (bestehend aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen) dar.
Die Untersuchung des Statistischen Bundesamtes kennt die Unterschiede zwischen registrierten und nicht registrierten Arbeitslosen nicht. Im Gegensatz zu den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit werden hier auch nicht gemeldete Arbeitssuchende erfasst. Als erwerbslos im Sinne der ILO-Statistik gilt jede Person zwischen 15 und 74 Jahren, die weniger als eine Stunde pro Woche erwerbstätig ist, sich in den vier Wochen vor der Befragung aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht hat und für diese Arbeit binnen zwei Wochen zur Verfügung steht. Die Gesamtzahl der Erwerbslosen wird anhand einer Stichprobe hochgerechnet. Damit ist die stille Reserve automatisch erfasst, hingegen fallen geringfügig Beschäftigte heraus. Ebenso Arbeitslose, die sich allein zum Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet haben. Die Erwerbslosenzahl des Statistischen Bundesamtes liegt zumeist rund eine Million unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl (Erwerbslose im Januar 2005: 3,99 Millionen, Arbeitslose 5,04 Millionen).
Saisonbereinigte Arbeitslosenzahl Weil die Zahl der Arbeitslosen insbesondere durch Entlassungen im Bau- und Gaststättengewerbe und in der Landwirtschaft saisonal stark schwankt, wird von der Bundesagentur für Arbeit parallel zur Zahl der Arbeitslosen noch eine saisonbereinigte Arbeitslosenzahl vorgelegt, um jahreszeitlich unabhängige Trends bestimmen zu können. Dabei werden jahreszeitliche Einflüsse anhand der langjährigen Erfahrungen herausgerechnet. Diese Saisonbereinigung wird vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durchgeführt.
Langzeitarbeitslosigkeit mini|351x351px|Anzahl der Langzeitarbeitslosen (in 1.000, Achse links) und Anteil an allen Arbeitslosen (in %, Achse rechts) in Deutschland. Während beide Zahlen bis 2009 in ähnlichem Maße sanken, konnten Langzeitarbeitslose danach nicht proportional vom stattfindenden Beschäftigungsaufbau profitieren. Als Langzeitarbeitslose gelten in Deutschland Arbeitslose, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind, SGB III.
Laut einer Studie des IAQ von 2015 gibt es unter ALG-II-Empfängern viele Langzeitarbeitslose und Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen.
Für gesundheitliche Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit siehe Arbeitslosigkeit#Langzeitarbeitslosigkeit.
Jugendarbeitslosigkeit Ein Sonderfall ist die Jugendarbeitslosigkeit, sie wird meist auf junge Menschen ab Ende der Schulpflicht bis zum 24. Lebensjahr bezogen, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden.
Betroffenheit von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeitsdauer