Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (Akronym: GFS, [ɡe ɛf 'ɛs]) ist eine Art der Leistungsbeurteilung im Schulsystem von Baden-Württemberg. An manchen Schulen werden andere Bezeichnungen, wie Gleichwertige Leistungsfeststellung (GLF) verwendet.

Beurteilt wird eine vom Schüler selbstständig im Laufe des Schuljahres erbrachte individuelle Leistung, die den zeitlichen Umfang einer Klassenarbeit einschließlich ihrer Vorbereitung erfordern soll. Als gleichwertige Leistung kann insbesondere eine schriftliche Hausarbeit, eine Jahresarbeit, ein Projekt, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, eine Freiarbeit, ein Referat, eine Präsentation, eine mündliche Prüfung gegebenenfalls auch außerhalb der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit, oder ein Wettbewerbsbeitrag erbracht werden. Die Aufzählung in der Vorschrift ist nicht abgeschlossen und beispielhaft zu sehen.

Im Schuljargon hat sich vielfach der Sprachgebrauch „eine GFS halten“ etabliert. Auch in den von zahlreichen Schulen und in veröffentlichten Anforderungskatalogen und Durchführungsbestimmungen wird das Kürzel „GFS“ als gleichbedeutend mit „gleichwertiger Leistung“ verwendet.Siehe z. B. http://www.gymnasium-korntal.de/fileadmin/user_upload/Unterricht/Faecher/GFS/GFS_Erdkunde.pdf Es gibt Schulen, welche möglichen gleichwertigen Leistungen auf bestimmte Arten einschränken,Siehe z. B. https://www.clg-laupheim.de/wp-content/uploads/2016/08/faecheruebergreifende_regelungen_fuer_die_gfs_sept._2014.pdf was rechtlich fragwürdig erscheint, da die Vorschrift die Arten nur beispielhaft nennt. Die Erbringung einer gleichwertigen Leistung ist grundsätzlich in jedem Unterrichtsfach möglich.Siehe z. B. oder

Ursprünglich wurde die gleichwertige Leistung mit der Reform der gymnasialen Oberstufe zum Schuljahr 2002/2003 nur für die Kursstufe des Gymnasiums eingeführt. Sie war als Vorbereitung auf die mit dem Abitur 2004 eingeführte Präsentationsprüfung gedacht. Im Zuge der Bildungsplanreform zum Schuljahr 2004/2005 wurde sie in der Hauptschule und der Realschule ab Klasse 8 und im Gymnasium ab Klasse 7 eingeführt. Teilweise werden von Lehrkräften, Fachschaften oder Schulen akribische Vorgaben für die GFS gemacht. Siehe z. B. die „Tipps und Anforderungen“ des Anne-Frank-Schulverbundes in Engen, https://www.afs-engen.de/moodle/course/view.php?id=16#GFS

Im März 2020 wurde die Verpflichtung für Schüler, eine bestimmte Anzahl an GFS abzulegen, ausgesetzt. Seit dem Schuljahr 2022/23 ist wieder die allgemeine Regelung gültig.

Zweck der GFS Die GFS soll das selbständige Arbeiten sowie die Methoden- und die Medienkompetenz der Schüler fördern. Am Gymnasium hatte sie auch die Aufgabe, auf die Präsentationsprüfung im Abitur, die es zwischen 2004 und 2020 gab, vorzubereiten.

Eine häufige Form an allgemeinbildenden Gymnasien ist die Präsentation oder das Halten einer Schulstunde unter Leitung des Schülers. Medien, die in GFS häufig verwendet werden, sind Folien für den Tageslichtprojektor oder elektronische Präsentationen mit Videoprojektoren, kurze Filmausschnitte, Plakate und Tafelanschriebe. Je nach Fach und Aufgabenstellung können auch weitere Arbeitsformen, wie Experimente, zum Einsatz kommen. Die Benotung findet oft unmittelbar im Anschluss an die GFS statt, wobei vor allem bei Vorträgen das Gesehene und Gehörte kurz in der Klasse diskutiert werden kann. Eine Verpflichtung, die GFS direkt zu bewerten oder in der Klasse zu diskutieren gibt es aber nicht. Die Rahmenbedingungen werden durch den Lehrer oder, einheitlich für ein Fach, durch die Fachschaft festgelegt.

Rechtliche Rahmenbedingungen Die Gewichtung einer GFS entspricht der einer Klassenarbeit im jeweiligen Fach und wird zum schriftlichen Teil der Gesamtnote gezählt.

Für die GFS gilt die gleiche Regelung wie für Klassenarbeiten, nach der ein Schüler, der sich weigert die Arbeit anzufertigen oder sie unentschuldigt versäumt, die Note ungenügend erhält.

Die Verteilung der GFS auf die Unterrichtsfächer einer Klasse ist vom Klassenlehrer mit Unterstützung der Klassenkonferenz zu koordinieren (§ 9, Abs. 5 NVO).

Für die Anzahl der GFS gilt an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Gymnasien folgende Regelung: in den Klassen 8 und 9 der Werkrealschule (ehemals Hauptschule), Gemeinschaftsschule, Realschule und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den entsprechenden Bildungsgängen: eine GFS pro Schuljahr möglich, d. h. der Schüler hat das Recht eine GFS abzulegen, aber nicht die Pflicht dazu. in den Klassen 7–11 des neunjährigen Gymnasiums (G9) bzw. Klassen 7–10 des achtjährigen Gymnasiums (G8) in Normalform, der Aufbauform mit Internat und in den beruflichen Gymnasien: eine GFS pro Schuljahr verpflichtend in der Kursstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums (Klassen 12/13 in G9 bzw. 11/12 in G8): drei GFS in beiden Schuljahren zusammen. Es darf freiwillig eine weitere GFS abgelegt werden. Der Fachlehrer kann eine GFS verpflichtend von allen Schülern verlangen. Die Anzahl der Klassenarbeiten reduziert sich dabei nicht.

In den beruflichen Schulen kann der Fachlehrer Klassenarbeiten durch eine GFS verpflichtend für alle Schüler ersetzen. Es gelten dabei folgende Regelungen: eine Klassenarbeit kann grundsätzlich ersetzt werden bei mindestens sechs vorgeschriebenen Klassenarbeiten (Unterricht mit mindestens sieben Wochenstunden) können bis zu zwei Klassenarbeiten ersetzt werden in Bildungsgängen mit Unterricht in Gestalt von Handlungs- oder Lernfeldern können bis zu drei, höchstens aber die Hälfte der vorgeschriebenen Klassenarbeiten ersetzt werden an beruflichen Gymnasien kann zwar eine GFS festgelegt werden, die Anzahl der Arbeiten reduziert sich aber nicht

Kritik Medienkompetente Schüler können von der GFS oft profitieren. Daher werden diese auch zur Verbesserung der Note oft in einem ihrer schwächeren Fächer abgelegt.

Durch die GFS kann die Fähigkeit erlernt werden, Inhalte in einem vorgegebenen Rahmen präsentieren zu können, was im Studium und im Beruf von Nutzen sein kann. Ebenso hilft sie den Schülern, sich auf das wissenschaftliche Arbeiten im Studium vorzubereiten.

Schüler haben zuhause unterschiedliche Voraussetzungen, eine GFS vorzubereiten. Zudem werden bei der Vorbereitung sowie der Vorstellung einer GFS bestimmte Verhaltensweisen gefördert, andere hingegen gehemmt. Diese provozieren somit Chancenungleichheit.

Der Landesschülerbeirat in Baden-Württemberg kritisiert in seinem Grundsatzprogramm, des Öfteren fehle es innerhalb von Schulen „an einheitlichen Bewertungskriterien“. Dies führe „zu erheblichen Unterschieden bei den Anforderungen und der Bewertung“ einer GFS. Der Landesschülerbeirat fordert deshalb eine gesetzliche Verpflichtung für die Schulen, für jeden Fächerverbund einheitliche Mindeststandards festzulegen. (PDF; 1,2 MB) Abgerufen am 5. März 2018

Eine weitere Kritik ist, dass die GFS weniger die selbstständige Leistung eines Schülers darstellt, sondern teilweise eine starke Unterstützung durch Eltern vorkommt (scherzhaft GFS für „Ganze Familie schafft“) und das Thema gemeinsam bearbeitet wird. Dies stellt eine Benachteiligung von Schülern dar, in deren Elternhäusern eine solche Unterstützung nicht möglich ist. Auch die zunehmende Verwendung von künstlicher Intelligenz stellt ein Problem dar. Seit 2026 ist vorgeschrieben, dass bei GFS, die nicht ausschließlich in der Schule erarbeitet werden, eine Präsentation mit mündlicher Prüfung im Unterricht stattfinden muss. Diese Leistungen sind dann die wesentliche Grundlage der Bewertung. Genaue Regelungen zur Präsentation und Prüfung (Dauer, Prüfung im Unterricht oder außerhalb) gibt es nicht und sind in das Ermessen des Lehrers gestellt.

Siehe auch Facharbeit Feststellungsprüfung Leistungsbeurteilung (Schule) Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule

Weblinks GFS an Realschulen auf dem Landesbildungsserver

Einzelnachweise

Kategorie:Schulwesen (Baden-Württemberg) Kategorie:Leistung (Pädagogik)