Der Biotopschutz beinhaltet diverse Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Teillebensräumen einer Tier- oder Pflanzengemeinschaft (Biozönose). Der Biotopschutz soll des Weiteren dazu beitragen, die Artendiversität auch außerhalb von Schutzgebieten (Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet) zu erhalten.

Folgende Charakteristiken von Biotopen sind zu beachten: die kritische Biotopqualität (qualitative Mindestausstattung zum Überleben einer Art erforderlich), die kritische Flächengröße (Minimalareal, unter dem die Population einer Art existieren kann), die räumliche Vernetzung von Teillebensräumen bei Arten (z. B. Biotopvernetzung von getrennten Nahrungs-, Überwinterungs- und Fortpflanzungshabitaten), die Trennung von gleichartigen Biotoptypen (auch zusätzlich durch Überwindungsbarrieren, z. B. Straßen bzw. intensive Nutzungsformen), die kollidierenden bzw. korrespondierenden Nutzungen (z. B. fischereiliche Teichnutzung), die Reaktion der zu erhaltenden Lebensgemeinschaften auf die Durchführung bestimmter Sicherungsmaßnahmen.

Siehe auch Artenschutz Biotopvielfalt Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Weblinks Verband der deutschen Höhlen- und Karstforscher: Biotopschutz von Höhlen, Karsterscheinungen und Quellbereichen - Zusammenstellung der nationalen Naturschutzgesetze für Deutschland zusammengestellt von Stefan Zaenker (Fulda)

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