mini|hochkant=1.5|Vorder- und Rückseite des deutschen Personalausweises in der ab 2. Mai 2024 ausgegebenen Fassung

Der Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland ist eine amtliche Urkunde als Identitätsnachweis für deutsche Staatsangehörige. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers.

Chronologie Mittelalter: Wappen, Orden, Zunftzeichen erfüllten die Funktion eines Ausweises. Ab 1808: Adelsregister (in Bayern). Ab 1850: Passkarte im Deutschen Bund. Ab 1916: Personalausweis als Passersatz im Deutschen ReichReichs-Gesetzblatt 1916 Nr. 143, Gesetz Nr. 5291, S. 603 Ab 1938: Kennkarte als einer der Vorläufer des heutigen Personalausweises.Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 im Reichsgesetzblatt Das Mitführen war für Juden zwingend. Ab 1939: Fingerabdruck- und Ausweispflicht in okkupierten Ländern zur polizeilichen Einwohnererfassung; diesen Ausweis (Buchform) hatte der Inhaber dauernd bei sich zu führen. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde der Ausweiszwang eingeführt. Am 10. September 1939 erschien im Reichsgesetzblatt die Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang.Verordnung vom 10. September 1939 RGBl. I S. 1739. Aufgrund des Viermächtestatus wurde in Ost-Berlin bis 1953 und in West-Berlin bis 1990 nur der „Behelfsmäßige Personalausweis“ ohne Angabe des ausstellenden Staates ausgegeben. Auf dem Personalausweis, den die West-Berliner bis 1990 erhielten, war wegen eines Vorbehalts der alliierten Schutzmächte Berlins kein Bundesadler dargestellt. 1. Januar 1951: Der Personalausweis wurde in der damaligen Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbuches im Format DIN A7 (74 mm × 105 mm) mit dunkelgrauem Einband (Bundesrepublik) und dunkelgrünem Einband (West-Berlin) ausgegeben. 1. November 1953: In der DDR wurden blaue Ausweise in Buchform ausgegeben.Verordnung über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Oktober 1953. Im Gesetzblatt der DDR, Nr. 117 vom 7. November 1953, S. 1090 f., Digitalisat.

1. April 1987: Die Ausgabe von fälschungssichereren Personalausweisen erfolgte in Form von kunststofflaminierten Karten mit Papierinlett in dem in ISO/IEC 7810 beschriebenen ID-2-Format (Papierformat DIN A7, 74 mm × 105 mm). Es wurde hierfür erstmals eine Gebühr (10 DM) vom Antragsteller erhoben; zuvor waren die Ausweise kostenlos gewesen. Das Bundesinnenministerium schätzte 1987 den Gesamtbedarf auf 50 Millionen Stück. Die Bundesdruckerei in Berlin musste als Hersteller der Dokumente neue Produktionsanlagen für rund 120 Millionen Mark beschaffen (kaufkraftbereinigt in heutiger Währung: rund  Millionen Euro). 1. November 2001: Einführung des Identigrams auf der Vorderseite des Ausweises als zusätzliches Sicherheitsmerkmal mit holografischen und kinematischen Elementen. 9. Januar 2002: Gesetzesänderung, die die Verwendung biometrischer Daten erlaubt. Die Einführung wurde mit Verweis auf die UN-Resolution 1373 vom 28. September 2001 als Folge der Terroranschläge am 11. September 2001 begründet.Gesetzentwurf und Begründung (PDF; 447 kB) beim DIP (PDF; 458 kB, abgerufen am 22. November 2010) Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte an der Gesetzgebung maßgeblichen Anteil durch die von ihm initiierten Antiterrorgesetze.

1. November 2007: Gleichzeitig mit der Einführung des Fingerabdrucks im ePass, die allerdings für den Personalausweis zunächst keine Relevanz hat, traten auch Änderungen für die Personalausweise in Kraft. So entfiel das Feld „Ordens- oder Künstlername“, und die Gültigkeitsdauer für Personalausweise von Antragstellern unter 24 Jahren wurde von fünf auf sechs Jahre angehoben. Antragsteller ab dem 25. Lebensjahr erhalten einen für zehn Jahre gültigen Personalausweis (bis Ende Oktober 2007 erst ab dem 26. Lebensjahr). Die Seriennummer wird zusätzlich auf der Rückseite des Ausweises aufgedruckt. Auf der Vorderseite werden die beiden schwarzen Linien innerhalb der maschinenlesbaren Zone als Mikroschriftzeilen mit dem Text „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ dargestellt.Bundesdruckerei: Infoschreiben für Meldebehörden, Nr. 3/Juli 2007. Seit dem 1. November 2007 können Personalausweise für Kinder jeden Alters beantragt werden und dienen bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union bzw. des Schengener Abkommens als Alternative zum (Kinder-)Reisepass. Kinder können seit dem 1. November 2007 nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden, und bestehende Einträge verloren mit dem 26. Juni 2012 ihre Gültigkeit, weshalb jede Person unabhängig von ihrem Alter ein eigenes Reisedokument benötigt.Reisepass für Kinder bmi.bund.de 1. November 2010: Einführung des neuen Personalausweises (nPA, vormals ePA) im ID-1-Format (Scheckkartengröße) mit einem 13,56 MHz RFID-Chip (er ist oben rechts eingebettet), in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Dadurch soll der Ausweisinhaber sicherer identifiziert werden können, und der Ausweis kann für amtliche Online-Dienstleistungen sowie für Geschäfte im Internet verwendet werden. Die Gebühr wurde auf 28,80 Euro angehoben, seit 1. Januar 2021 beträgt sie 37 Euro. 1. November 2019: Der nPA erfuhr geringfügige textliche Anpassungen im Hinblick auf die Angaben zum Namen und Geburtsnamen. 2. August 2021 (Versionsnummer 2108): Der nPA wurde der angepasst. Die Änderungen beziehen sich darauf, dass auf der Vorderseite der Ländercode „DE“ weiß in der blauen Europaflagge dargestellt ist und auf dem Personalausweis verpflichtend zwei Fingerabdrücke (als verschlüsselte Bilddatei) gespeichert sind. Außerdem wurde die maschinenlesbare Zone des Personalausweises um die Versionsnummer ergänzt. Die verpflichtende Speicherung zweier Fingerabdrücke stößt bei Datenschützern auf Kritik, soll aber eine zweifellose Identifikation ermöglichen. Ein Gutachten von Netzwerk Datenschutzexpertise kommt allerdings zum Schluss, dass eine zweifellose Identifikation auch mit einem Abdruck eines kleinen Fingers möglich sei. 2. Mai 2024 (Versionsnummer 2405): Der Doktorgrad wurde auf die Rückseite verlegt. 1. Mai 2025: Passbilder sind nur noch digital zu erstellen und zu übermitteln, um Morphing zu verhindern.

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen (Ausweispflicht PAuswG). Diese Pflicht kann durch einen Personalausweis oder einen Reisepass erfüllt werden, wobei der gleichzeitige Besitz beider Dokumente zulässig ist. Daher müssen nur diejenigen Personen einen Personalausweis besitzen, die keinen Reisepass haben.

Besitzen bedeutet allerdings nicht, dass man den Personalausweis oder den Reisepass in der Öffentlichkeit immer bei sich tragen muss. Eine Mitführungspflicht besteht nur in Ausnahmefällen, beispielsweise beim Führen bestimmter Waffen (vgl. WaffG). Das Lichtbild unterliegt nach Personalausweisverordnung bestimmten Vorgaben. In Deutschland sind das Personalausweisgesetz () und die landesrechtlichen Ausführungsgesetze einschlägig.

Als Zeichensatz ist in der Personalausweisverordnung String.Latin vorgegeben. Damit sind auch zahlreiche Sonderzeichen wie Buchstaben mit diakritischen Zeichen möglich.

Beantragung, Gültigkeit und Gebühren

Personalausweise werden nach PAuswG grundsätzlich bei demjenigen Bürger- beziehungsweise Einwohnermeldeamt beantragt, das für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Wohnungslose beantragen den Ausweis bei derjenigen Gemeinde, in der sie sich aufhalten. Dasselbe galt für Auslandsdeutsche, die bis Ende 2012 ihren Personalausweis noch in Deutschland beantragen mussten; seit dem 1. Januar 2013 sind die jeweiligen diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretungen Deutschlands zuständig ( PAuswG). Seit dem 1. November 2007 können Personalausweise bereits mit der Geburt eines Kindes – also auch für Jugendliche unter 16 Jahren – beantragt werden. Hierzu wird die Geburtsurkunde respektive der bis 2006 ausgestellte Kinderausweis, Kinderreisepass oder Reisepass benötigt.

Der Personalausweis kann auch in jedem anderen Bürgeramt beantragt werden. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben. Voraussetzung für die Antragstellung außerhalb des Hauptwohnsitzes ist, dass ein wichtiger Grund für die Beantragung dargelegt werden kann. Durch eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem ausgewählten Bürgeramt kann die geplante Antragstellung eines Personalausweises vorbereitet und in Erfahrung gebracht werden, ob und inwieweit das Bürgeramt den dargelegten wichtigen Grund anerkennt.Wo und wie beantrage ich einen Personalausweis? In: personalausweisportal.de, abgerufen am 13. Dezember 2022

Der Ausweis ist ab dem Datum der Beantragung zehn Jahre lang gültig, bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre ( PAuswG). Die Ausstellungsgebühr beträgt im Inland 46 Euro (§ 1 des PAuswGebV). Entgegen der ursprünglichen Planung ist der erste Ausweis für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nicht mehr kostenlos; heute.de, 6. August 2010, abgerufen am 22. November 2010 für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 27,60 Euro. Wird der Ausweis im Ausland beantragt, steigt die Gebühr grundsätzlich um 30 Euro. Für Bedürftige kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden ( PAuswGebV). Das nachträgliche Einschalten der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion sind seit dem 1. Januar 2021 kostenfrei. Eine Deaktivierung der Onlinefunktion ist seit Juli 2017 nicht mehr möglich und der Personalausweis wird seitdem immer mit aktivem Chip ausgeliefert. Eine Sperrung (nicht Deaktivierung) ist nur über die Hotline mit der Telefonnummer 116116, z. B. bei Verlust, möglich.Identität im Internet belegen – Neuer Personalausweis nur noch mit Online-Funktion. In: Kölnische Rundschau. 15. September 2017.

Für die alten Personalausweise besteht keine Umtauschpflicht, sie sind bis zum aufgedruckten Ablaufdatum uneingeschränkt gültig.

Durch die zentrale Herstellung des Personalausweises in der Bundesdruckerei dauert es einige Wochen, bis der neue Ausweis verfügbar ist. Wenn sofort ab Antragstellung ein Ausweis benötigt wird, stellen inländische Behörden vor Ort einen vorläufigen Personalausweis aus ( PAuswG), der maximal drei Monate lang gültig ist ( Abs. 4 PAuswG). Die Gebühr beträgt 10 Euro ( Abs. 2 PAuswGebV).

Der Gültigkeitsbereich des Personalausweises für das Reisen erstreckt sich auf alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie die weiteren europäischen Zwergstaaten San Marino, Vatikanstadt, Monaco und Andorra. Die Einreise ist auch möglich in die Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien (alle bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen). Weiterhin wird der Personalausweis als Reisedokument anerkannt in Ägypten (zwei Lichtbilder sind mitzunehmen, die für eine Begleitkarte benötigt werden), den Färöern, allen französischen Überseegebieten, Georgien, Gibraltar, Republik Moldau, Nordzypern (bis zu 90 Tage),mfa.gov.ct.tr der Türkei (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) und Tunesien (im Rahmen einer Pauschalreise auf dem Luftweg mit Rückreise bis spätestens 31. Dezember 2024). Alle anderen Länder verlangen hingegen einen Reisepass und teilweise zusätzlich ein Visum. Zu den Ländern, in die die Einreise nicht mit dem Personalausweis möglich ist, gehören somit unter anderem das Vereinigte Königreich (inkl. aller abhängigen Gebiete außer Gibraltar), Grönland und die außereuropäischen Teile der Niederlande. Gerade bei Flugreisen in die französischen Überseegebiete können Umstiege in Ländern nötig sein, die den Personalausweis nicht anerkennen.

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