Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) regelt die Adoptionsvermittlung und das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern („Leihmüttern“) in Deutschland.

Im ersten Abschnitt finden sich in den § bis 13 Vorschriften zur Adoptionsvermittlung. Im zweiten Abschnitt sind in den § bis 13d Regelungen zum Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern enthalten. Der dritte Abschnitt umfasst Straf- und Bußgeldvorschriften in den § und 14b. Im vierten Abschnitt finden sich in den § und 16 Übergangsvorschriften.

Das Gesetz gilt nach Nr. 12 SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches und soll langfristig dort eingeordnet werden.

Siehe auch Liste von Rechtsquellen für das deutsche Familienrecht

Literatur Daniela Conrad-Graf: Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG). In: Jürgen Peter Graf, Markus Jäger, Petra Wittig (Hrsg.): Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. C. H. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60962-6, S. 1047–1049.

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