mini|Telearbeit () beim United States Marine Corps Die Telearbeit (; umgangssprachlich Homeoffice (HO), auch Home-Office; mitunter auch Mobilarbeit oder mobile Arbeit) ist eine Arbeitsorganisation, bei der Arbeitnehmer ihre Arbeitsaufgaben ganz oder teilweise außerhalb der Geschäftsräume oder Betriebsstätten des Arbeitgebers überwiegend durch Telekommunikation ausüben. Der Arbeitsort liegt dabei meist in der eigenen Wohnung des Beschäftigten, bei mobiler Arbeit auch an dritten Orten.
Durch die COVID-19-Pandemie hat Telearbeit seit 2020 in vielen Ländern deutlich zugenommen.
Allgemeines Der Neologismus „Telearbeit“ setzt sich aus altgr. τῆλε têle ‚fern‘ und „Arbeit“ zusammen, womit zum Ausdruck kommen soll, dass die Tätigkeit statt am Geschäftssitz des Arbeitgebers z. B. am Wohnort des Arbeitnehmers wahrgenommen wird. Telearbeit ist ein terminologisch heterogenes Begriffskonstrukt, das der raschen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie folgt und unter den Bedingungen der Telematik stattfindet.Peter Mertens, Andrea Back, Jörg Becker, Wolfgang König, Hermann Krallmann, Bodo Rieger, August-Wilhelm Scheer, Dietrich Seibt, Peter Stahlknecht, Horst Strunz, Rainer Thome, Hartmut Wedekind (Hrsg.): Lexikon der Wirtschaftsinformatik. 1997, S. 400 (books.google.de). Für den Arbeitgeber oder Auftraggeber werden die Arbeitsleistungen außerhalb der Betriebsstätten durch Arbeitsmittel wie Computer und den Gebrauch von Telekommunikationsnetzen oder Telekommunikationsgeräten erbracht.Henning Rabe von Pappenheim, Gabriel Berger, Gerrit Hempelmann, Anke Lumper, Juliane Gengenbach, Michael H. Korinth, Mechthild Pathe (Hrsg.): Lexikon Arbeitsrecht. 2018, S. 461 ff. (books.google.de). Heute versteht man unter Digital Workplace eine zentrale digitale Arbeitsplattform, die Informationen, Tools und Services ortsungebunden zur Verfügung stellt.
Das Gegenteil von Telearbeit ist die Präsenzarbeit, die innerhalb der Betriebsstätten des Arbeit- bzw. Auftraggebers erfolgt.
Geschichte Der Begriff der Telearbeit tauchte erstmals 1976 in den USA als „Telependeln“ () auf, womit der Weg der Arbeitsmittel vom Arbeitsplatz zur Wohnung gemeint war.Jack M Nilles, F Roy Carlson jr., Paul Gray, Gerhard J Hanneman, The Telecommunications-Transportations Tradeoff, 1976, S. 26. Telearbeit gab es in Deutschland erst nach 1982, als erste Fachliteratur hierüber auftauchte.Heidi Heilmann, Wolfgang Heilmann, Softwareentwicklung am Telearbeitsplatz – Erfahrungen und Trends aus den USA. In: Handbuch der modernen Datenverarbeitung 110, 1983, S. 95 ff.
Zu den frühen Experimenten mit Telearbeit zählten die Aktivitäten der damaligen Schweizerischen Kreditanstalt. Sie beschäftigte 1989 rund 65 Mitarbeiter in sechs sogenannten „Workcenters“ (Telearbeitszentren) in Lausanne, Lugano, Basel, Luzern, Winterthur und Zug. Die Bilanz des Versuchs nach vier Jahren in Bezug auf Produktivität fiel positiv aus.M. Seris, Telearbeit am Beispiel der Workcenters für Informatiker bei der Schweizerischen Kreditanstalt. In: Telearbeit – Utopie oder Chance zur Entspannung der Arbeitsmärkte? Tages-Anzeiger Zürich, 1989, zitiert nach:
Die Telearbeit hat durch die Corona-Pandemie seit Januar 2020 in den Industriestaaten einen Schub bekommen, S. 63. weil sie soziale Kontakte erheblich minimiert. Diese werden durch Telekommunikation wie Videokonferenzen ersetzt. Siehe Telearbeit aufgrund der COVID-19-Pandemie.
Arten Es werden üblicherweise verschiedene Arten der Telearbeit unterschieden: Bei der Teleheimarbeit (häufig mit dem Scheinanglizismus Arbeit im Homeoffice bezeichnet) verrichtet der Arbeitnehmer die gesamte Arbeit als Heimarbeit in seiner eigenen Wohnung (Arbeitszimmer). Ein Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Unternehmens existiert nicht. Hybridarbeit oder alternierende Telearbeit'Homeoffice vs. Büro: So viel Geld spart Hybridarbeit', veröffentlicht 20-10-2024'Arbeitsmodelle: Was ist hybrides Arbeiten?', veröffentlicht 18-04.2023 ist die vorherrschende Variante der Telearbeit. Der Arbeitsort befindet sich dabei abwechselnd zu Hause und im Unternehmen. Im Unternehmen steht ein Arbeitsplatz mehreren Personen für die Arbeit zur Verfügung, der dann von ihnen zu unterschiedlichen und miteinander abgesprochenen Zeiten genutzt wird. Die mobile Telearbeit wird hauptsächlich von Handelsvertretern, Kundenbetreuern und ähnlichen Berufsgruppen praktiziert. Hierbei steht die Tätigkeit an wechselnden Arbeitsorten (z. B. in der Kundenwohnung) sowie u. U. der Fernzugriff auf die unternehmensinterne IT-Infrastruktur im Mittelpunkt.Hans-Jürgen Weißbach, Elmar Witzgall, Robert Vierthaler: Außendienstarbeit und neue Technologien, Opladen 1990. Bei dieser auch als Remote Work oder Remote-Arbeit bezeichneten Arbeitsorganisation erhält der Arbeitnehmer „lediglich einen Arbeitsauftrag und kann Arbeitszeiten und Arbeitsplätze selbst festlegen“.
Teleheimarbeit Teleheimarbeit sind Organisationsformen der Erwerbsarbeit, in denen Arbeitnehmer unter Einsatz von Informationstechnologien zumindest einen Teil der Arbeitszeit in ihrer Wohnung arbeiten.Günter Voß, Margit Weihrich (Hrsg.): tagaus – tagein: Neue Beiträge zur Soziologie alltäglicher Lebensführung. 2001, S. 193 (books.google.de). Dabei hat sich als Standard die „alternierende Teleheimarbeit“ durchgesetzt, bei welcher ein permanenter Wechsel zwischen Arbeitsplatz im Büro und Wohnung stattfindet. Die Teleheimarbeit ist eine Variante der Telearbeit.Simone Vollmer: Planung und Steuerung der Teilzeitarbeit. 2001, S. 58 (books.google.de).
Sonderformen Zusätzlich werden in einigen Fällen aufgeführt: Bei der Arbeit in Telecentern sind die Arbeitnehmer in sogenannten Telecentern tätig, die sich oftmals in der Nähe von Wohngebieten befinden. In diesen Telecentern wird die für die Arbeit notwendige Infrastruktur (insbesondere schnelle Netzwerkverbindungen, Fax etc.) bereitgestellt, wobei die Kosten von verschiedenen Arbeitgebern gemeinsam getragen werden. Televillages sind Wohnsiedlungen, in denen sich Telearbeitsplätze konzentrieren. Ziel eines 1994–1995 durchgeführten Projekts im österreichischen Bruck an der Leitha war es, die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur Einrichtung eines Telearbeitszentrums im Rahmen einer geplanten Wohnsiedlung zu untersuchen. Der Bericht wurde unter dem Titel Bruck an der Leitha bekannt und viel beachtet; die Umsetzung des ursprünglich sehr ambitionierten Vorhabens endete aber in kleinerem Maßstab in der Einrichtung und im Betriebs eines Tele-Klubs.Zentrum für soziale Innovation, Televillage Bruck an der Leitha, abgerufen am 21. September 2011. Das Nachbarschaftsbüro ist eine Form der Telearbeit, bei der Angestellte verschiedener Arbeitgeber in einem Büro sitzen. Dadurch, dass die Mitarbeiter sich Büroeinrichtung und Arbeitsgeräte teilen, sparen die einzelnen Arbeitgeber Kosten.Beschreibung der Formen von Telearbeit auf der Seite der Universität Linz
Rechtsfragen Telearbeit wird hingegen entweder durch Arbeitsvertrag oder durch Betriebsvereinbarungen, seltener in Tarifverträgen, im europäischen Ausland häufiger auch durch Gesetz geregelt. Mehr als andere Arbeitsformen zieht Telearbeit nicht nur einen arbeitsrechtlichen Regulationsbedarf nach sich, sondern berührt darüber hinaus eigentums-, datenschutz-, haftungsrechtliche usw. Fragen, die im Rahmen des Arbeitsvertrages, der Betriebsverfassung oder durch die Tarifparteien nicht immer vollständig zu lösen sind.
In Deutschland Hinsichtlich der geltenden Arbeitsschutzregeln gilt es in Deutschland zwischen Telearbeit und mobiler Arbeit zu unterscheiden. Telearbeit ist ortsfeste Bildschirmarbeit im Privatbereich des Beschäftigten, die in der Arbeitsstättenverordnung geregelt ist. Mobile Arbeit umfasst nicht nur ortsfeste, sondern auch mobile Bildschirmarbeit außerhalb der Arbeitsstätte, also z. B. auch im Zug oder Restaurant. Für mobile Arbeit gibt es keine Konkretisierung durch Verordnung oder staatliche Regeln durch einen Arbeitsschutzausschuss.
Die Teleheimarbeit und Telearbeit gehören – auch wenn sie dort nicht erwähnt werden – wie die Heimarbeit formal zum Heimarbeitsgesetz (HAG), weil dieses auch Bürotätigkeiten umfasst. Danach ist Heimarbeiter, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt ( Abs. 1 HAG). Was ein Telearbeitsplatz ist, definiert Abs. 7 ArbStättV: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.“ Für Telearbeitsplätze gelten nach Abs. 4 ArbStättV nur die § und ArbStättV. Gemäß Abs. 1 BetrVG gelten Arbeitskräfte in Telearbeit als Arbeitnehmer, können also unter anderem in den Betriebsrat gewählt werden.
In Österreich Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurden Regeln zum Arbeitsrecht, zum Unfallversicherungsschutz und zur Lohnsteuer, die zuvor anlässlich der COVID-Pandemie für das Arbeiten im „Homeoffice“ (Arbeit in der eigenen Wohnung) geschaffen worden waren, auf die Telearbeit („Arbeiten von überall“, beispielsweise in Wohnungen naher Angehöriger, in Internet-Cafés, in Co-Working-Spaces und in Ferienorten) erweitert. Seit dem 1. Jahuar 2025 gilt dementsprechend das Telearbeitsgesetz.
Arbeitsrechtlich ist für die Telearbeit eine schriftliche Vereinbarung erforderlich; dies kann eine Betriebsvereinbarung oder eine Einzelvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein. Der Bereich, in dem Arbeitsunfälle und Arbeitswegeunfälle anerkannt werden könne, wurde auf Telearbeit „Örtlichkeiten von Telearbeit im engeren Sinn“ eingeschränkt. Steuerrechtlich kann laut dem Telearbeitsgesetz unter bestimmten Bedingungen eine „Telearbeitspauschale“ geltend gemacht werden, allerdings nur, wenn der Arbeitgeber die Telearbeitstage und Pauschale im Lohnzettel oder der Lohnbescheinigung ausweist.
Telearbeit in weiteren Staaten Seit dem 1. Januar 2016 haben Arbeitnehmer in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen einen Rechtsanspruch auf Teleheimarbeit.
Hinsichtlich der Telearbeit im Ausland gibt es häufig noch eine unklare Rechtssituation, ob Remote-Arbeit bei einem Aufenthalt im jeweiligen Lande erlaubt, steuerpflichtig oder nicht erlaubt ist, wenn der Aufenthalt mit einem Touristenvisum erfolgt. Eine wachsende Anzahl von Ländern schafft inzwischen einen speziellen Visatyp, um Remote-Arbeit zu ermöglichen, darunter sind bereits Costa Rica, Estland oder Indonesien.
Anforderungen Telearbeit stellt verschiedene Anforderungen an alle Beteiligten. So muss ein jeweils geeigneter Arbeitsplatz mit Infrastruktur zur Verfügung stehen. Dabei müssen auch die Aspekte des Datenschutzes, der Datensicherheit, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie versicherungstechnische Probleme, die sich aus den verschiedenen rechtlichen Bestimmungen ergeben, Berücksichtigung finden. Einen zusammenfassenden gesetzlichen Rahmen gibt es nicht.