mini|hochkant=1.4|Das Schloss Rambouillet bei Paris, Verhandlungsort zwischen Jugoslawien und Kosovo-Albanern Der Vertrag von Rambouillet war ein Entwurf eines Friedensvertrages zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und der politischen Führung der Kosovo-Albaner. Der Vertrag wurde von der NATO ausgearbeitet und nach dem Ort der Verhandlungen im Schloss Rambouillet bei Paris benannt. Die am 6. Februar 1999 in Rambouillet begonnenen Gespräche wurden am 23. Februar 1999 unterbrochen und am 15. März 1999 im Kléber-Kongresszentrum in Paris fortgesetzt.
Die Nichtunterzeichnung des Vertrages durch Jugoslawien diente der NATO als Begründung für die am 24. März 1999 begonnene Bombardierung Jugoslawiens.
Planung der Rambouillet-Konferenz Die Verhandlungen von Rambouillet kamen auf Initiative der bereits 1994 für die Koordinierung internationaler Reaktionen auf den Krieg in Bosnien gegründeten Balkan-Kontaktgruppe zustande. Die Kontaktgruppe, bestehend aus Vertretern aus Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Russland und den USA, hatte bereits Mitte Januar einen auf dem Hill-Plan (benannt nach Christopher Hill, dem US-Botschafter in Mazedonien) basierendes Dokument ausgearbeitet, das zehn nicht verhandelbare Grundprinzipien für die Verhandlungen zwischen Serben und ethnischen Albanern enthielt. Der unter der Bezeichnung „Zehn Prinzipien“ geführte Plan enthielt Vorschläge für die Herstellung eines autonomen Kosovo sowie zur Stationierung von NATO-Truppen im Kosovo. Der Nordatlantikrat stellte kurze Zeit später ein Ultimatum an Serben und Kosovo-Albaner, in dem beide Seiten zur Aufnahme von Verhandlungen auf der Basis der Zehn Prinzipien aufgefordert wurden. Die internationale Friedenskonferenz wurde für den 6. Februar 1999 im Château Rambouillet angesetzt. Den Parteien wurde eine Frist von drei Wochen zur Erzielung eines Abkommens gegeben. New York University School of Law, Volume 8 Numbers 1-2, Winter/Spring 1999.
Verhandlungsparteien An den Verhandlungen waren drei Parteien beteiligt:
die Kontakt-Gruppe, der Vertreter aus den USA, der EU und Russland angehörten (Christopher Hill für USA, Wolfgang Petritsch für die EU, Boris Majorski für Russland)
die 16-köpfige Delegation der Kosovo-Albaner: Hashim Thaçi (Führer der UÇK), Ibrahim Rugova (der Führer der albanischen Gemeinde im Kosovo), der Philosophie-Professor und Rugova-Vertraute Fehmi Agani, der Journalist Veton Surroi, Rexhep Qosja, der UÇK-Sprecher Jakup Krasniqi, der ehemalige Rugova-Mitarbeiter und UÇK-Vertreter Ram Buja u. a.World: Europe Kosovo talks: The negotiators BBC, 6. Februar 1999.
die Delegation Jugoslawiens unter Führung des serbischen Vize-Premierminister Ratko Marković, der auch Vertreter aller nicht-albanischen Bevölkerungsgruppen des Kosovo angehörten (Bundes-Vize-Premierminister Nikola Šainović, Bundes-Vize-Premierminister Vladan Kutlešić, der serbische Vize-Regierungssprecher Vladimir Stambuk, der Vorsitzende der Sozialistischen Partei im Kosovo Vojislav Živković, Mitglied des Kosmet Provisional Executive Council Guljbehar Sabović, der Repräsentant der nationalen muslimischen Gemeinde Refik Senadović, der Repräsentant der nationalen türkischen Gemeinde und der türkischen demokratischen Partei Zejnelabidin Kurejs, Repräsentant der nationalen Gemeinde der Goranen Ibro Vait, Präsident der Kosovo Democratic Initiative Faik Jasari, Präsident der Democratic Reform Party of Albanians Sokolj Cuse, der Repräsentant der nationalen Gemeinde der Roma Ljuan Koka, der Repräsentant der nationalen ägyptischen Gemeinde Cerim Abazi), der serbische Präsident Milan Milutinović übernahm mit seinem Beitritt zur serbischen Delegation zu Beginn der 2. Verhandlungswoche, am 13. Februar, die Führung der serbischen Delegation.
Den Konferenzvorsitz bekleideten der britische Außenminister Robin Cook sowie der französische Außenminister Hubert Védrine. Zeitweise nahmen auch die US-Außenministerin Madeleine Albright und der deutsche Außenminister Joschka Fischer an den Gesprächen teil.
Chronologie der Verhandlungen 6. Februar – 23. Februar in Rambouillet Die Kontakt-Gruppe legte den beiden Konfliktparteien zu Beginn der Gespräche zwei Dokumente vor. Ersteres, welches zehn nicht verhandelbare Prinzipien enthielt, sollte von beiden Parteien vor den Verhandlungen unterschrieben werden. Das Dokument wurde von der serbischen Delegation akzeptiert, jedoch von der Kosovo-albanischen Delegation zurückgewiesen, da eines der Prinzipien die Anerkennung der territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien forderte. Trotz der Ablehnung durch die Kosovo-Albaner ging man zu den Gesprächen über. Das zweite Dokument war der erste Entwurf des Interim Agreement for Peace and Self-government in Kosovo (der Rambouillet-Vertrag) in der Version vom 6. Februar, der in den Wochen zuvor von der Kontakt-Gruppe ausgearbeitet worden war. Nach telefonisch geführten Gesprächen zwischen den 29 Vertretern der Kontakt-Gruppe und Vertretern der Bundesrepublik Jugoslawien in Belgrad legte die Kontakt-Gruppe am 18. Februar einen zweiten Entwurf des Interim Agreement for Peace and Self-government in Kosovo vor. Am 23. Februar 1999 endeten die Rambouillet-Gespräche, ohne dass eine der beiden Parteien den Vertrag unterschrieben hatte. Beide Seiten stimmten hingegen bzgl. der Bedingungen zur Autonomie des Kosovo sowie der Einberufung einer Nachfolgekonferenz zur Implementierung überein. Office of the High Representative, 23. Februar 1999. Erst am 23. Februar war der endgültige Textentwurf vorgelegt worden, der auch den Anhang B enthielt. Diesen lehnte zur Überraschung der NATO auch die Vertretung der Kosovo-Albaner ab, sodass die Unterschrift verschoben werden musste.
15. März – 23. März in Paris Am 15. März 1999 wurden die Gespräche im Kléber-Kongresszentrum in Paris fortgesetzt. Die Kosovo-albanische Delegation erklärte am 15. März 1999, den Rambouillet-Vertrag in der Form vom 23. Februar 1999 mit Anhang B zu akzeptieren, und unterzeichnete ihn am 18. März 1999,KOSOVO POLITICAL/DIPLOMATIC/MILITARY CHRONOLOGY Select Committee on Foreign Affairs Minutes of Evidence nachdem Madeleine Albright massiven Druck ausgeübt hatte, da sie durch die Unterschrift der Kosovo-Albaner die Serben in eine ausweglose Lage bringen wollte. Am 17. März 1999 stellte die NATO der BR Jugoslawien ein Ultimatum zur Annahme des Rambouillet-Abkommens. Für den Fall der Nichtannahme wurde die Bombardierung Jugoslawiens angedroht. Der am 15. März 1999 von Serbien unterbreitete revidierte Abkommensentwurf blieb unbeachtet. Über die am 23. März in der serbischen Nationalversammlung verabschiedete Resolution, welche den Abzug der Beobachter verurteilte und die OSZE um Hilfe bei der Erzielung einer diplomatischen Lösung anrief, erfolgte in den Medien praktisch keine Berichterstattung. Die Resolution zielte auf ein politisches Abkommen über eine weitreichende Autonomie des Kosovo unter vollständiger Gleichheit aller Bürger und ethnischen Gruppen unter Achtung der Souveränität Serbiens und der BR Jugoslawien.Noam Chomsky: People without Rights – Kosovo, Osttimor und der Westen S. 119. www.serbia-info.com, 24. März 1999. Am 24. März 1999 begann die Bombardierung Jugoslawiens durch die NATO (Operation Allied Force).
Geheimhaltung und Inhalt von Kapitel 7, 8, Anhang B Der Text des Rambouillet-Abkommens wurde während der Verhandlungen mehrfach revidiert. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde öffentlich, dass die Kapitel 7 und 8 sowie der Anhang B des Vertrages vor der Öffentlichkeit und, nach Aussage des serbischen Verhandlungsführers Ratko Marković, auch bis kurz vor dem Verhandlungsende vor der serbischen Delegation geheim gehalten worden waren. Im ursprünglichen Text, über den in der Rambouillet-Konferenz gesprochen wurde, fehlten diese Passagen.
Kapitel 7 erläutert dabei die militärische Seite der Vertragsimplementierung, Anhang B geht auf den Status der internationalen Streitkräfte (KFOR, Kosovo Forces) ein. In Anhang B wurden Forderungen wie die freie Beweglichkeit der NATO in ganz Jugoslawien, inklusive des Luftraumes und der See und ihrer Nutzung für Manöver, Training und andere Operationen (Artikel 8Das NATO-Personal soll sich mitsamt seinen Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen und Ausrüstung innerhalb der gesamten Bundesrepublik Jugoslawien inklusive ihres Luftraumes und ihrer Territorialgewässer frei und ungehindert sowie ohne Zugangsbeschränkungen bewegen können. Das schließt ein – ist aber nicht begrenzt auf – das Recht zur Errichtung von Lagern, die Durchführung von Manövern und das Recht auf die Nutzung sämtlicher Regionen oder Einrichtungen, die benötigt werden für Nachschub, Training und Feldoperationen.), die völlige Immunität von NATO und NATO-Personal gegenüber jugoslawischen Behörden (Artikel 6Die zur NATO gehörenden Personen genießen unter allen Umständen und zu jeder Zeit Immunität vor der Gerichtsbarkeit der Konfliktparteien hinsichtlich sämtlicher zivil-, verwaltungs-, straf- oder disziplinarrechtlicher Vergehen, die sie möglicherweise in der Bundesrepublik Jugoslawien begehen.) und die kostenlose Nutzung der gesamten Infrastruktur Jugoslawiens (Artikel 10) festgeschrieben. Auch im Vertrag von Dayton waren diese Fragen in ähnlicher Weise geregelt worden.
Die insbesondere in Anhang B enthaltenen Bestimmungen wurden von vielen Kritikern als unannehmbar eingeschätzt. So sagte MdB Hermann Scheer nach Bekanntwerden von Anhang B: „Es war unrichtig von der Bundesregierung, zu glauben und dem Parlament und der Öffentlichkeit zu suggerieren, dieser Vertrag hätte von Belgrad jemals unterschrieben werden können“.Andreas Zumach: Weitreichende Bestimmungen im Annex des Kosovo-Abkommens Die Tageszeitung, 6. April 1999. Lord Gilbert, früherer Verteidigungsminister, ein Vertreter des britischen Verteidigungssonderausschusses, schätzte die im Rambouillet-Entwurf geforderten Bedingungen als absolut unannehmbar ein.Examination of witness (Questions 1080 – 1092) Select Committee on Defence Minutes of Evidence, 20. Juni 2000, Punkt 1086 Laut einer von Richard Goldstone geführten Untersuchungskommission entsprechen die Bestimmungen von Anhang B zwar den üblichen Regelungen im Rahmen von friedenssichernden UN-Maßnahmen. Indem aber gerade der NATO die entscheidende Rolle in der Implementierung des Abkommens gegeben wurde, musste Anhang B Misstrauen und Ablehnung der serbischen Regierung hervorrufen und erwies sich der Goldstone-Kommission zufolge als „Schnitzer“, der von Milošević politisch instrumentalisiert werden konnte."The Kosovo Report" Independent International Commission on Kosovo, 23. Oktober 2000.