mini|300px|Karte des Vertragsgebietes Die Schifffahrtsordnung Emsmündung gilt im gesamten Mündungsbereich der Ems, auf der Ems bis Papenburg, der Leda bis zur Einfahrt in den Vorhafen der Seeschleuse Leer sowie im Schutz- und Sicherheitshafen Borkum.

Geschichte Bedingt durch den ungeklärten Grenzverlauf trat die Schifffahrtsordnung Emsmündung als Anlage A des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Schifffahrtsordnung in der Emsmündung vom 22. Dezember 1986 () am 1. Oktober 1989 in Kraft. Ihre Inkraftsetzung erfolgte durch die Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV) vom 8. August 1989 (BGBl. I S. 1583), in die sie seitdem systematisch eingegliedert ist.

Inhalt Die Schifffahrtsordnung Emsmündung ist weitgehend identisch mit der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (beziehungsweise ergänzt sie) und ersetzt diese in ihrem Geltungsbereich.

Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen Grundregeln für das Verhalten im Verkehr Verantwortlichkeit Schifffahrtszeichen Schallsignalanlagen Sichtzeichen Sichtzeichen kleiner Fahrzeuge Durchfahren von Brücken Zuständigkeiten Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen Befreiung Ermächtigung zum Erlass von strom- und schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Verordnung Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der Schiffahrtsordnung Emsmündung

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