mini|hochkant=1.5|Die vier Sektoren Berlins nach Beschluss der Konferenz von Jalta mini|Nach der 1958 in der Berlin-Krise von Nikita Chruschtschow entwickelten und vom Ostblock vertretenen Drei-Staaten-Theorie sollte neben der Bundesrepublik Deutschland (blau) und der DDR (rot) die „entmilitarisierte Freie Stadt West-Berlin“ (gelb) existieren mini|Der Streit um die Berlin-Frage kurz vor einer Eskalation: Sowjetische und amerikanische Panzer stehen sich kurz nach dem Mauerbau am 27. Oktober 1961 am Checkpoint Charlie drohend gegenüber. mini|hochkant|Schild am ehemaligen Grenzübergang Bornholmer Straße (bis 1990)
Als Berlin-Frage wird der umstrittene Sonderstatus der nach bedingungsloser Kapitulation zum Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Sowjetunion besetzten und durch Beschlüsse der Alliierten später geteilten Viersektorenstadt Berlin im geteilten Deutschland der Zeit von 1945 bis 1990 bezeichnet. Sie war Teil der deutschen Frage, spielte daher immer auch eine Rolle bei den innerdeutschen Beziehungen, und ist in dieser geschichtlichen Epoche zu betrachten.
Dimensionen Die Berlin-Frage kann in fünf Dimensionen unterteilt werden: Eine innenpolitische Dimension aus Sicht der beiden deutschen Staaten (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik), die um eine möglichst weitreichende Integration Berlins oder zumindest „ihres“ Stadtgebietes bemüht waren; eine außenpolitische Dimension aus Sicht der Hauptsiegermächte im Zweiten Weltkrieg (Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich), die ihren Einfluss in der ehemaligen Reichshauptstadt sichern wollten; damit zusammenhängend eine geostrategische Dimension, die sich aus der „Insellage“ Berlins in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) ergab und während des Kalten Kriegs eine besondere Bedeutung erlangte; eine staats- und völkerrechtliche Dimension wegen der internationalen rechtlichen Sonderstellung Berlins und wegen seines rechtlichen Verhältnisses zu den beiden deutschen Staaten; eine humanitäre Dimension, da die Teilung Berlins und seiner Bevölkerung großes menschliches Leid mit sich brachte.
Historische Entwicklung Kennzeichnende Ereignisse und Abschnitte im Umgang mit der Berlin-Frage waren: Die Konferenz von Jalta vom 2. bis 11. Februar 1945, auf der die Siegermächte Deutschland in vier Besatzungszonen und Berlin in vier Sektoren teilten; die Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis 2. August 1945, die im Potsdamer Abkommen die Zuständigkeit des Kontrollrats für die Angleichung der Politik der Alliierten hervorhob; die Rote Armee der Sowjetunion (die in der Schlacht um Berlin das gesamte Gebiet Berlins und dessen Umland eroberte, mit folgender bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht) zog sich aufgrund der getroffenen Beschlüsse der Alliierten im Sommer 1945 aus den drei Westsektoren Berlins, wo die Westmächte fortan Inhaber der Obersten Gewalt waren, zurück; das Austreten des sowjetischen Vertreters aus der Alliierten Kommandantur am 16. Juni 1948; Währungsreform 1948 in den drei westalliierten Besatzungszonen und den Westsektoren von Berlin (Einführung der Deutschen Mark, angekündigt am 18. Juni) und Währungsreform 1948 in der Sowjetischen Besatzungszone und Gesamt-Berlin (angekündigt am 22. Juni), damit verbunden die wirtschaftliche Spaltung Gesamtdeutschlands; als Antwort unter anderem darauf die Berlin-Blockade 1948/1949, mit der die Sowjetunion die Versorgung der Westsektoren zu verhindern versuchte, was zur Bildung der Berliner Luftbrücke führte; am 30. November 1948 wurde die Spaltung der Berliner Verwaltung dadurch endgültig, dass sich im Sowjetischen Sektor von Berlin eine durch keinen Wählerauftrag legitimierte „Außerordentliche Stadtverordnetenversammlung“ konstituierte, die im Wesentlichen aus Funktionären der SED bestand, den SED-Politiker Friedrich Ebert jun. zum „Oberbürgermeister von Groß-Berlin“ wählte und sich danach auflöste; die Sowjetunion erkannte den Ebert-Magistrat sofort als einzig rechtmäßige Berliner Regierung an; die Alliierte Kommandantur regelte in der Erklärung der Alliierten Kommandantur über Berlin vom 5. Mai 1955 die Stellung Berlins zu den westlichen Besatzungsmächten; die Berlin-Krise Ende von 1958/1959, in der die Sowjetunion die Weitergeltung der Vereinbarungen zwischen den vier Mächten bestritt und mit einem Ultimatum den Rückzug der Westmächte aus West-Berlin und die Umwandlung der Westsektoren (Land Berlin) in eine entmilitarisierte Freie Stadt forderte; der Bau der Berliner Mauer im August 1961, der zur physischen Teilung der Stadt führte; mehrere Passierscheinabkommen für West-Berliner zu Verwandtenbesuchen (ab Dezember 1963); die folgende Entspannung mit dem Viermächteabkommen 1971, das den zukünftigen Status Berlins klären sollte; die schleichende Gewöhnung aller Beteiligten an den Status quo als „Hauptstadt der DDR“ im Laufe der 1970er und 1980er Jahre bis hin zur friedlichen Revolution in der DDR 1989 und mit Grenzöffnung am 9. November 1989 der Fall der Berliner Mauer sowie die endgültige Lösung der Berlin-Frage im Zuge der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990.
Restbestände des Vier-Mächte-Status Berlins unter Mitwirkung der Sowjetunion blieben bis 1990: Bewegungsfreiheit von Westalliierten und sowjetischen Militärpatrouillen in der gesamten Stadt Gemeinsam betriebene Flugsicherheitszentrale im Gebäude des Alliierten Kontrollrats Sitz des Ministeriums für Nationale Verteidigung der DDR außerhalb Berlins (in Strausberg) Gemeinsame Bewachung des Kriegsverbrechergefängnisses Spandau (bis 1987)
Der Viermächtestatus in Ost-Berlin Im Anschluss an die Vier-Mächte-Kontrolle in Berlin (bis 1948) und bedingt durch die weiterbestehenden Viermächte-Rechte nahm die Nachkriegsgeschichte Berlins bis zur Wiedervereinigung im Ostteil und im Westteil einen unterschiedlichen Verlauf. Wurde der Status durch die Sowjetunion und die DDR anfangs noch voll anerkannt, so erfolgte ab den 1950er Jahren in Ost-Berlin ein schrittweiser Abbau der Merkmale des Viermächte-Status. Im Einzelnen waren dies: 1953: Abschaffung des „Behelfsmäßigen Personalausweises“ 1961: Abschaffung der Ost-Berliner SPD-Organisation 1961: Ende der gesamtstädtischen Freizügigkeit durch den Bau der Berliner Mauer am 13. August 1962: Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR und Präsenz der NVABundesarchiv DVH 59 – 1. Grenzbrigade/Stab (Stadtkommandantur der Hauptstadt der DDR Berlin) 1976: Ende der getrennten Verkündung von DDR-Gesetzen im Ost-Berliner Verordnungsblatt 1976: Gemäß dem neuen Wahlgesetz§ 7 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 24. Juni 1976 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 22 vom 29. Juni 1976, S. 301 ff. (Digitalisat). wurden nunmehr bei Volkskammerwahlen auch die Ost-Berliner Abgeordneten direkt gewählt. 1977: Wegfall der Kontrollen an der Stadtgrenze zwischen Ost-Berlin und der DDR
Interessenlagen Bundesrepublik Deutschland Die Bundesrepublik Deutschland wie auch der Berliner Senat (West) hielten stets am Ziel der deutschen Wiedervereinigung fest und betrachteten die Besatzung und Teilung Deutschlands und Berlins als vorübergehendes Kapitel der Geschichte. Solange die Wiedervereinigung jedoch politisch unrealistisch erschien, wurden die Bindungen zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin so eng wie möglich gehalten, um ein Abdriften West-Berlins in den Einflussbereich der Sowjetunion zu verhindern. Dies führte unter anderem zu einer großzügigen Subventionierung West-Berlins durch die Bundesrepublik, beispielsweise durch die Berlinzulage. Zudem setzte sich die Bundesregierung für Reiseerleichterungen ein, um West-Berlinern Verwandtenbesuche nach Ost-Berlin und in die DDR sowie die Benutzung der Transitwege nach Westdeutschland zu erleichtern.
„Groß-Berlin“ (also Berlin als Ganzes) wurde vom Grundgesetz schon 1949 als Land der Bundesrepublik Deutschland genannt, denn „aufgrund der engeren Fassung dieses Schreibens (der drei westlichen Militärgouverneure betreffend die Genehmigung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1949), in dem von einer Suspendierung des Artikel 23 nicht mehr die Rede war, setzte in der Bundesrepublik Deutschland die Auffassung sich durch, Artikel 23 sei nicht suspendiert und (West-)Berlin daher ein Land der Bundesrepublik (BVerfGE 7, 1 [7, 10])“.Ingo von Münch, Grundgesetz-Kommentar, Rn. 8 zu Art. 23 GG (a. F.).
Da ersteres offensichtlich Theorie bleiben musste, beschränkte die Bundesregierung sich notgedrungen auf „Berlin (West)“ und versuchte, wenigstens den Westteil der Stadt politisch und wirtschaftlich so eng wie möglich einzubinden. Eine vollständige rechtliche Integration scheiterte jedoch am Vorbehalt der vier Mächte, was dazu führte, dass sich West-Berlin bis 1990 in einigen wichtigen Punkten von einem gewöhnlichen Bundesland unterschied: Beispielsweise wurden Berliner Bundestagsabgeordnete nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Abgeordnetenhaus entsandt; sie hatten in der damaligen Bundeshauptstadt Bonn kein Stimmrecht, sondern eine beratende Funktion. Darüber hinaus unterlagen West-Berliner Bürger im Rahmen des Viermächteabkommens nicht der bundesdeutschen Wehrpflicht. Die Außerparlamentarische Opposition (APO) thematisierte – auch durch heftige Protestaktionen – die Frage, ob West-Berliner Behörden Amtshilfe zur Durchsetzung dieser Wehrpflicht in West-Berlin durchführen dürfen.Vgl. dazu Republikanischer Club und IDK
Die Bezeichnung West-Berlin war allgemein üblich, aber im amtlichen Sprachgebrauch, insbesondere in der Schreibweise Westberlin, verpönt. Stattdessen wurde stets Berlin (West) oder kurz Berlin geschrieben, während der Ostteil der Stadt Ost-Berlin genannt werden durfte. Dadurch sollte einer sprachlichen Entwicklung entgegengewirkt werden, die den Eindruck erzeugen könnte, bei den beiden Stadthälften handele es sich um eigenständige Städte, was dem Gedanken der Wiedervereinigung abträglich gewesen wäre. Die Debatte um die politisch korrekte Bezeichnung für Berlin ähnelte dabei prinzipiell der um die Abkürzung BRD. Auch wurde von der Bundesrepublik die Berlin-Klausel zur engeren Anbindung an die Bundesrepublik genutzt, selbst bei Gesetzen, die West-Berlin nicht betrafen.
Deutsche Demokratische Republik Die DDR hingegen nahm Ende der 1950er Jahre von ihrem Ziel einer Wiedervereinigung unter sozialistischem Vorzeichen Abstand und war bemüht, die Teilung Deutschlands und Berlins zu festigen. Diese Bestrebungen fanden ihren Höhepunkt im Bau der Berliner Mauer 1961. Die von der DDR als lästiger Fremdkörper im eigenen Staatsgebiet empfundene „Insel“ West-Berlin, die zunehmend als Schlupfloch für DDR-Flüchtlinge diente, sollte abgeschottet werden. Während die DDR-Regierung Ost-Berlin widerrechtlich, aber von den Besatzungsmächten geduldet zur „Hauptstadt der DDR“ erklärte, bestand sie stets darauf, dass die „Selbständige politische Einheit Westberlin“ kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sei.
Im Sprachgebrauch in der DDR wurde also der Ostteil „Berlin, Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“ oder kurz „Berlin“ genannt, während der Westteil „Selbständige politische Einheit Westberlin“ oder einfach „Westberlin“ hieß, immer ohne Bindestrich geschrieben. Es sollte so der politisch erwünschte Eindruck von einem „eigentlichen“ Berlin im Osten und einem fremdartigen Gebilde westlich davon erzeugt werden.
Im westdeutschen Sprachgebrauch wurde bis Ende der 1960er Jahre vielfach von der Regierung in Pankow oder kurz von „Pankow“ gesprochen, wenn von der DDR-Führung die Rede war. Hierdurch sollte vermieden werden, von der Regierung in (Ost-)Berlin zu sprechen und damit in der Berlin-Frage deren amtliche Position mit ihrer Bezeichnung „Berlin, Hauptstadt der DDR“ zu unterstützen.
Westmächte