mini|Lagekarte der Schweiz Dieser Artikel befasst sich mit der gegenwärtigen Situation von Schwulen und Lesben in der Schweiz.

In der Schweiz haben die Rechte des Einzelnen einen traditionell hohen Stellenwert. Gleichzeitig wird Privatheit als hohes Gut angesehen. Im öffentlichen Diskurs der Schweiz wird ein starker Gegensatz zwischen Stadt und Land wahrgenommen.

Homosexuelle Handlungen sind in der Schweiz seit 1942 mit der Einführung des Strafgesetzbuches legal (in manchen Kantonen der lateinischen Schweiz und im Kanton Basel-Stadt schon zuvor). Ein höheres Schutzalter (20 Jahre statt 16 bei heterosexuellen Handlungen) wurde mit der Strafrechtsreform von Dezember 1990 aufgehoben. Staatliche Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung ist seit 2000 verfassungsrechtlich explizit untersagt. Seit 2007 ist die Registrierung von homosexuellen Partnerschaften möglich (Partnerschaftsgesetz). Die gleichgeschlechtliche Ehe wurde in einer Volksabstimmung am 26. September 2021 gutgeheissen; gleichgeschlechtliche Eheschliessungen sind seit dem 1. Juli 2022 möglich.

In Zürich, Genf, Basel, Lausanne und Bern besteht ein reichhaltiges Angebot schwuler und lesbischer Subkultur, während in Luzern, St. Gallen, Buchs SG und Chur das Angebot teilweise etwas übersichtlicher ist.

Geschichte

Die Geschichte der homosexuellen Emanzipation begann in der Schweiz mit Heinrich Hössli, der 1836 ein Buch über die Männerliebe veröffentlichte. Ab Ende des 19. Jahrhunderts ging die Verfolgung Homosexueller im Umfang und Härte erstmals seit der Helvetik wieder zurück. Anfangs in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts noch sporadisch, formierte sich ab 1932 eine erste homosexuelle Bürgerrechtsbewegung, initiiert durch Laura Thoma vor allem um die Zeitschrift Das Freundschaftsbanner, aus der später die international bedeutende Zeitschrift Der Kreis hervorging. Mit der Annahme des Schweizerischen Strafgesetzbuches in der Volksabstimmung vom 3. Juli 1938 (Inkrafttreten am 1. Januar 1942) wurden homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen schweizweit legal (zuvor nur in den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Tessin, Waadt und Wallis). Diese erste Bürgerrechtsbewegung inspirierte nach dem Zweiten Weltkrieg ähnliche Bewegungen in vielen weiteren europäischen Staaten.

Seit den 1970er Jahren formierte sich eine zweite schwul-lesbische Bürgerrechtsbewegung, die innerhalb von 30 Jahren die beinahe vollständige Abschaffung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben erreichte (gleiches Schutzalter, registrierte Partnerschaft, Abschaffung von unterschiedlicher Behandlung für homosexuelle und heterosexuelle Angehörige der Armee).

Politik Partnerschaftsgesetz

Über das Partnerschaftsgesetz (PartG) wurde nach einem Referendum am 5. Juni 2005 gesondert abgestimmt und mit 58 ProzentSchweizerische Bundeskanzlei: Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 angenommen. Die Schweiz ist das erste Land, das die Registrierung von homosexuellen Paaren durch eine Volksabstimmung genehmigt hat. Pressemitteilung Nr. 478 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nach Referendum in der Schweiz: Union muss Blockade im Bundesrat gegen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht aufgeben!, 6. Juni 2005. Die Vorlage wurde in 16½ von 23 Kantonen (bzw. 19 von 26 Kantonen und Halbkantonen) angenommen.

Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»

2012 wurde eine Volksinitiative der CVP eingereicht, die auf Verfassungsebene die Ehe als «[…] die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» festlegen wollte.Schweizerische Bundeskanzlei: Eidgenössische Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»Tages-Anzeiger: Die CVP im Familienknatsch mit Schwulen und Lesben Die Initiative wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen.Bundesverwaltung: Bundesrat empfiehlt Annahme der Volksinitiative zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» Das Parlament hingegen empfahl die Ablehnung. auf www.admin.ch Die Volksinitiative erfolgte am 28. Februar 2016. Ein Gegenentwurf, der die Ehe anderen Lebensformen bei Steuern und Sozialversicherungen gleichstellen wollte, scheiterte im Ständerat. Am 28. Februar 2016 wurde die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» in der Volksabstimmung abgelehnt.Finanzminister Maurer: «Ein weiteres Kapitel in Sachen Heiratsstrafe»Neue Zürcher Zeitung: Auf dem Weg in die Moderne

Parlamentarische Initiative «Ehe für alle»

Am 5. Dezember 2013 reichte die die Nationalratsfraktion der Grünliberalen Partei die parlamentarische Initiative «Ehe für alle» ein. Sie verlangte eine Änderung der Bundesverfassung mit dem Ziel, alle rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare zu öffnen, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung.Die Bundesversammlung: Geschäft 13.468 – Parlamentarische Initiative «Ehe für alle» parlament.ch Damit sollte die zivile Heirat homosexueller Paare inklusive der gemeinsamen Adoption ermöglicht werden. Die Vorlage war gemäss Umfragen in der Bevölkerung mehrheitsfähig.Tages-Anzeiger: Die Ehe für alle ist mehrheitsfähig vom 22. Februar 2015.

Nach einem langwierigen parlamentarischen Verfahren stimmte die Bundesversammlung am 20. Dezember 2020 einer Änderung des Zivilgesetzbuches zu, die die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren öffnet und lesbischen Paaren die medizinisch unterstützte Fortpflanzung ermöglicht. Der Ständerat nahm die Vorlage mit 24 gegen 11 Stimmen an,AB N 18. Dezember 2020, Geschäft 13.468 der Nationalrat mit 136 gegen 48 Stimmen. Die Vorlage wurde dabei von drei Vierteln der SVP-Fraktion und der Hälfte der CVP- bzw. Mitte-Fraktion abgelehnt, und von den übrigen Parteien wie Grünliberale Partei, Grüne Partei der Schweiz, FDP.Die Liberalen, Sozialdemokratische Partei der Schweiz, Partei der Arbeit der Schweiz und solidarité unterstützt.Abstimmungsprotokoll vom 18. Dezember 2020 des Nationalrates Die rechtskonservative Partei EDU kündigte gegen das Gesetz das Referendum an.

In der Volksabstimmung vom 26. September 2021 wurde die Gesetzesänderung und damit die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare von allen Kantonen und von 64,1 % der Abstimmenden angenommen; die Stimmbeteiligung lag bei 52,6 %. Die Gesetzesänderung trat am 1. Juli 2022 in Kraft.

Politiker In der Schweiz engagierten sich immer wieder Politiker bis hin zu Bundesräten, unabhängig von ihrer Lebensform, für die rechtliche Gleichstellung von Homosexuellen.

Claude Janiak, Ständerat und ehemaliger Nationalratspräsident, engagierte sich in der AIDS-ArbeitPräsident der Aids-Hilfe beider Basel 1993–2002 sowie bei NetworkDer NETWORKer: Claude Janiak zum Nationalratspräsident gewählt. und Pink Cross.

Gleichstellungsbüro Im Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) werden ab 2024 Fragen betreffend die Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans sowie intergeschlechtlichen Personen (LGBTI) behandelt.

Jugendarbeit Schweiz Auch der Dachverband der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ) befasst sich mit LGBTIAQ-Themen und LGBTIAQ-Politik. Viele Jugendarbeitsstellen in der Schweiz haben erkannt, dass sie eine Verantwortung haben für Queere Jugendlichen. Daher bietet der DOJ zusammen mit dem OKAJ - Kantonale Dachverband der offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit vom Kanton Zürich die «Fachgruppe Queer» für interessierte der offenen Jugendarbeit an.

Recht Diskriminierungsschutz Artikel 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft verbietet Diskriminierung aufgrund der Lebensform, In: fedlex.admin.ch. Abgerufen am 11. November 2024. was sich jedoch auf die Beziehung zwischen Staat und Bürger/Einwohner, nicht aber auf die Beziehung unter Bürgern bzw. Einwohnern bezieht. Infolge der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020, bei der 63,1 Prozent der Bürger für einen gesetzlichen Diskriminierungsschutz bi- und homosexueller Menschen mittels einer Ergänzung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches stimmten, sind in der Schweiz Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung seit dem 1. Juli 2020 strafbar.Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung – Volksabstimmung vom 9. Februar 2020. In: www.ejpd.admin.ch. Abgerufen am 11. November 2024.

Lebensgemeinschaften (Konkubinat) Ende August 2008 entschied das Bundesgericht, dass wie bei gegengeschlechtlichen Lebensgefährten, auch langjährige gleichgeschlechtliche Lebensgefährten (Konkubinat) Anspruch auf das Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse der Verblichenen haben. Eine gemeinsame Wohnung ist nicht notwendig.sda: Auch Homosexuelle können Pensionskasse erben, NZZ online, 4. September 2008 (über das Urteil 9 C 874/2007 vom 20. August 2008; keine BGE-Publikation).

Registrierte Partnerschaft und Ehe Mit dem Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes (PartG) am 1. Januar 2007 konnten Schwule und Lesben in der Schweiz ihre Partnerschaft registrieren lassen.Partnerschaftsgesetz (PartG), Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG), SR 211.231, Stand vom 1. Juli 2013, abgerufen am 29. Januar 2015 Mit der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Änderung des Zivilgesetzbuches können gleichgeschlechtliche Paare heiraten; neue eingetragene Partnerschaften können seither nicht mehr geschlossen werden.

Adoption Seit dem 1. Januar 2018 steht die Stiefkindadoption, das heisst die Adoption leiblicher Kinder durch den verpartnerten Teil des Paares, auch Regenbogenfamilien offen.Gleichgeschlechtliche Elternschaft: Stiefkindadoption ab 1.1.2018 auf regenbogenfamilien.ch. Mit der am 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Änderung des Zivilgesetzbuches haben gleichgeschlechtliche Paare das generelle Adoptionsrecht erhalten.

Leihmutterschaft Leihmutterschaften sind in der Schweiz verboten. Ein schweizerisches, verpartnertes schwules Paar, das in den Vereinigten Staaten ein Kind durch Leihmutterschaft zeugte, versuchte 2014 die Elternschaft anerkennen zu lassen. Das Verwaltungsgericht in Sankt Gallen gab diesem Begehren erstinstanzlich statt, dieses Urteil wurde aber vom Bundesgericht aufgehoben.Bundesgericht zur Leihmutterschaft Keine doppelte Vaterschaft Gemäss diesem Urteil wird im Falle einer Leihmutterschaft nur der biologische Vater als Elternteil anerkannt.

Militärdienst mini|Eintrag "Dienstuntauglich" wegen Homosexualität (Code NM IV 255) in einem Dienstbüchlein der Schweizer Armee Bis 1992 war Homosexualität in der Schweizer Armee verboten. Art. 157 des Militärstrafgesetzes bestimmte unter dem Titel «widernatürliche Unzucht»: «Wer mit einer Person gleichen Geschlechts eine unzüchtige Handlung vornimmt, wird mit Gefängnis bestraft».Schweizerisches Strafgesetzbuch. Militärstrafgesetz (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität) Der Strafrahmen lag gemäss Art. 29 Militärstrafgesetz a. F. zwischen drei Tagen und drei Jahren.

Offen homosexuelle Dienstpflichtige wurden als dienstuntauglich erklärt und mussten Wehrpflichtersatz zahlen. In ihrem Dienstbüchlein wurde der Code "NM IV 255" vermerkt, ein Verweis auf die Stelle des militärärztlichen Reglements Nosologia Militaris, das eine «abnorme sexuelle Veranlagung» beschrieb.

Art. 157 des Militärstrafgesetzes wurde in einer Volksabstimmung am 17. Mai 1992 geändert und bestraft seitdem unabhängig vom Geschlecht die Ausnützung einer militärischen Dienststellung. Die sexuelle Orientierung ist in der Schweizer Armee seither per se kein Beurteilungskriterium für eine Dienst(un)tauglichkeit mehr. Wenn Angehörige der Armee wegen ihrer Homosexualität im Dienstbetrieb belastet werden, kann im Einzelfall, nach psychiatrischer Exploration mit entsprechendem Antrag, eine Dienstuntauglichkeit ausgesprochen werden. auf vtg.admin.ch.