mini|Der Palast der Nation in Brüssel, Sitz von Abgeordnetenkammer und Senat

Die Abgeordnetenkammer (, ), manchmal vereinfacht Kammer genannt, ist in Belgien das Unterhaus des Föderalen Parlamentes neben dem Oberhaus, dem Senat. Mit dem Senat und dem König übt die Abgeordnetenkammer die föderale legislative Gewalt aus und tritt auch als Verfassungsgeber im Politischen System Belgiens auf.

Der Abgeordnetenkammer unterscheidet sich vom Senat durch ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben. Im Jahr 1993 wurde das belgische Zweikammersystem reformiert, seitdem ist die politische Rolle der Kammer weitaus größer als die des Senats, da nur sie einer Föderalregierung das Vertrauen aussprechen und sie gegebenenfalls stürzen kann.

Sitz Die Abgeordnetenkammer hat wie der Senat ihren Sitz im Palast der Nation in Brüssel. Die Plenarsitzungen werden im „Halbrund“ (, ) abgehalten, der in grün ausgestattet ist (im Unterschied zum Senat, bei dem die rote Farbe vorherrscht).

Diese Unterscheidung zwischen grün für das Unterhaus und rot für das Oberhaus findet ihren direkten Ursprung im Parlament des Vereinigten Königreichs.Frage 4.3 im FAQ auf der offiziellen Webseite des Senats. Auch dort sind das und das in grün bzw. rot ausgestattet. Der Grund hierfür sei, dass man der parlamentarischen Tradition Großbritanniens Ehre erweisen wollte und dass die erste Frau von König Leopold I., Charlotte-Auguste, die britische Kronprinzessin war.

Zusammensetzung Die Abgeordnetenkammer setzt sich aus 150 Abgeordneten zusammen.Art. 63, §1 der Verfassung. Alle Abgeordneten werden in den verschiedenen Wahlkreisen des Landes direkt von der Bevölkerung gewählt.

Wahlen Die Wahlen zur Abgeordnetenkammer werden in elf Wahlkreisen abgehalten. Diese Wahlkreise sind seit 2012 deckungsgleich mit den 10 Provinzen sowie der Region Brüssel-Hauptstadt. Brüssel ist der einzige Wahlkreis, der sowohl niederländisch- als auch französischsprachige Abgeordnete stellt.Niederländischsprachige Kandidaten können sich natürlich auch im französischen Sprachgebiet zur Wahl stellen (was in der Praxis manchmal der Fall ist), aber in diesem Fall würden sie automatisch in der französischen Sprachgruppe tagen (siehe weiter unten). Dies gilt natürlich auch vice versa für französischsprachige Kandidaten. Eine Ausnahme besteht für die sechs Fazilitäten-Gemeinden an der Brüsseler Peripherie in der niederländischsprachigen Provinz Flämisch-Brabant: Wähler in diesen Gemeinden können wahlweise auch für Kandidaten im Wahlkreis Brüssel-Hauptstadt stimmen. Diese Sonderregelung war das Ergebnis eines Kompromisses im Konflikt um den ehemaligen umstrittenen Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde.

Die Anzahl der zur Wahl stehenden Kandidaten in jedem Wahlkreis ist von der Bevölkerungszahl des Wahlkreises abhängig. Die „Anzahl Sitze eines jeden Wahlkreises entspricht dem Ergebnis der Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlkreises durch den föderalen Divisor, der sich aus der Teilung der Bevölkerungszahl des Königreiches durch 150 ergibt. Die verbleibenden Sitze entfallen auf die Wahlkreise mit dem größten noch nicht vertretenen Bevölkerungsüberschuss“.Art. 63, §2 der Verfassung. Die Bevölkerungszahl wird alle zehn Jahre neu ermittelt.Die letzte Erhebung fand am 1. Oktober 2001 statt und wurde in der Ausgabe des Belgischen Staatsblattes vom 28. Mai 2002 veröffentlicht.

Auf den Wahllisten gibt es zwei Spalten: Einerseits werden die effektiven, andererseits die Ersatzkandidaten aufgeführt. Diese Ersatzkandidaten können ein Mandat in der Kammer annehmen, wenn ein effektiv gewählter Kandidat seinen Posten aufgeben muss (beispielsweise weil er in ein anderes Parlament einziehen will oder weil er in die Regierung aufsteigt).

Die Bedingungen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen (aktives Wahlrecht), sind teilweise in der Verfassung und teilweise im Wahlgesetzbuch verankert: Man muss die belgische Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein, im Bevölkerungsregister eingetragen sein und sich nicht in einem der gesetzlichen Ausschlussgründe (wie beispielsweise die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von über vier Monaten) befinden.Art. 61 der Verfassung; Art. 1 des Wahlgesetzbuches. Wie für alle Wahlen in Belgien herrscht Wahlpflicht. Jeder Wähler verfügt über eine Stimme, die er entweder der gesamten Liste geben kann („Kopfstimme“), oder die er auf die Kandidaten einer Liste verteilen kann, um die interne Reihenfolge der Kandidaten auf einer Liste zu beeinflussen („Vorzugsstimme“).

Die Sitze werden in jedem Wahlkreis verhältnismäßig nach dem sogenannten D’Hondt-Verfahren verteilt, benannt nach dem belgischen Rechtswissenschaftler Victor D’Hondt (1841–1901). Um in diese Rechnung einbezogen zu werden, muss die Liste mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen in dem Wahlkreis erreichen (siehe Sperrklausel).

Abgeordnete Um Abgeordneter der Kammer zu werden (passives Wahlrecht) müssen vier Bedingungen erfüllt sein: Der Kandidat muss belgischer Staatsbürger sein, seine zivilen und politischen Rechte besitzen, mindestens 21 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in Belgien haben.Art. 64 der Verfassung. Die Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt; alle vier Jahre wird die Abgeordnetenkammer gleichzeitig mit dem Senat vollständig erneuert.Art. 65 der Verfassung.

Bevor die Abgeordneten ihr Amt antreten können, haben sie den Verfassungseid in niederländischer, französischer oder deutscher Sprache abzuhalten.Art. 2, § 4 der Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer; Art. 1 des Dekretes vom 20. Juli 1831.

Das Amt des Abgeordneten ist unvereinbar mit gewissen anderen Funktionen. So kann ein Abgeordneter nicht gleichzeitig Mitglied der Abgeordnetenkammer und des Senats sein. Auch ein Ministeramt ist unvereinbar mit dem eines Parlamentariers.Art. 49 u. 50 der Verfassung; andere Unvereinbarkeiten sind im Gesetz vom 6. August 1931 zur Festlegung von Unvereinbarkeiten und Verboten für die Minister, ehemaligen Minister und Staatsminister und die Mitglieder und ehemaligen Mitglieder der Gesetzgebenden Kammern vorgesehen.

Abgeordnete genießen eine gewisse parlamentarische Immunität. So wird das Recht auf freie Meinungsäußerung, welches ohnehin als Grundrecht in der Verfassung verankert ist, für Parlamentarier verstärkt.Art. 58 der Verfassung. Auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Parlamentarier unterliegt besonderen Bestimmungen in der Verfassung. Außer bei Entdeckungen auf frischer Tat kann ein Abgeordneter nur mit Erlaubnis der Abgeordnetenkammer festgenommen werden. Ein Abgeordneter, der strafrechtlich verfolgt wird, kann jederzeit die Kammer bitten, die Aussetzung der Verfolgung zu veranlassen. Diese Garantien gelten nur während der Sitzungsperioden.Art. 59 der Verfassung.

Sprachgruppen Wie im Senat sind die Abgeordneten in der Kammer in zwei Sprachgruppen eingeteilt.Art. 43, §1 der Verfassung. Mit Stand 29. November 2023 umfasste die niederländische Sprachgruppe 88 Abgeordnete, und die französische Sprachgruppe zählte 62 Abgeordnete. Im Gegensatz zum Senat ist die Anzahl der Mitglieder jeder Sprachgruppe in der Kammer nicht festgelegt. Je nachdem, wie die Bevölkerungszahlen sich entwickeln und sich das Verhältnis zwischen flämischen und französischsprachigen Bürgern verändert, können auch die Sprachgruppen in der Kammer nach jeder Wahl mehr oder weniger Sitze haben. Die Abgeordneten ordnen sich selbstständig einer Sprachgruppe zu.

Die Abgeordneten, die im niederländischen Sprachgebiet gewählt wurden (außer für Brüssel, bis 2012 Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde), gehören der niederländischen Sprachgruppe an; Abgeordnete, die im französischen Sprachgebiet gewählt wurden, gehören zur französischen Sprachgruppe. Die Abgeordneten aus dem deutschen Sprachgebiet Belgiens werden der französischen Sprachgruppe zugeordnet, da für ihr Gebiet kein eigener Wahlkreis besteht und sie sich somit im französischsprachigen Wahlkreis Lüttich zur Wahl zu stellen haben.Dadurch unterscheidet sich die Kammer vom Senat. Der einzige Senator der Deutschsprachigen Gemeinschaft gehört keiner der beiden Sprachgruppen an. Auch die Senatoren von Rechts wegen (d. h. die Kinder des Königs) werden keiner Sprachgruppe zugeordnet. Die Abgeordneten aus dem Wahlkreis Brüssel gehören der niederländischen bzw. französischen Sprachgruppe an, je nachdem ob sie ihren Eid auf die Verfassung in niederländischer oder französischer Sprache abgelegt haben. Wird der Eid in mehreren Sprachen abgelegt, gilt die Sprache der ersten Eidesleistung.Art. 1, §1, 2° des Gesetzes vom 3. Juli 1971, so wie teilweise aufgehoben durch das Urteil des Schiedshofes Nr. 73/2003 vom 26. Mai 2003. In der Praxis legen diese Abgeordneten den Eid in der Sprache der Partei ab, für die sie angetreten sind.

Die Sprachgruppen sind besonders bei der Verabschiedung von Sondergesetzen, bei denen unter anderem eine Mehrheit in beiden Sprachgruppen erforderlich ist (siehe unten), wichtig. Auch bei der sogenannten „Alarmglocke“ kommen die Sprachgruppen zur Geltung: Dieses Verfahren erlaubt einer Sprachgruppe in der Kammer oder im Senat mit einer Dreiviertelmehrheit innerhalb dieser Gruppe in einer Motion zu erklären, dass ein bestimmter Gesetzesentwurf oder -vorschlag „die Beziehungen zwischen den Gemeinschaften ernstlich gefährden könnte“.Art. 54 der Verfassung. In diesem Fall wird das Verabschiedungsverfahren für diesen Entwurf oder Vorschlag für 30 Tage ausgesetzt und die Föderalregierung hat in dieser Periode eine Lösung zu finden. Die Prozedur der Alarmglocke wurde bisher zweimal verwendet. Zuletzt verhinderte am 29. April 2010 die französische Sprachgruppe eine Abstimmung über die von den flämischen Parteien geforderte Spaltung des Wahlbezirks Brüssel-Halle-Vilvoorde (siehe oben).BHV van de baan. In: De Standaard, 29. April 2010 (ndl.)Im Jahr 1985 wurde bereits anlässlich der geplanten Integration einer Hochschule in das Universitätszentrum Limburg die Alarmglocke gezogen, doch zog die damalige Regierung den Gesetzesentwurf freiwillig zurück. Die parlamentarische Debatte ging damals in der Aufregung rund um die Katastrophe von Heysel unter.

Aktuelle Parteien im Parlament Eine Besonderheit der belgischen Abgeordnetenkammer besteht darin, dass laut Geschäftsordnung der Abgeordnetenkammer bestimmte Parteien der niederländischen bzw. französischen Sprachgruppe zugeordnet sind.

Im 2024 gewählten und bis 2029 arbeitenden Parlament existieren zwölf Parteien. Eine Abgeordnete ist keiner Partei angehörig. Die nachfolgende Tabelle ist auf den Stand von 2025.

Logo Parteiname(lokale Sprache) Parteiname(deutsche Sprache) Abk. Ausrichtung Vorsitzende(r) Sitze nach derWahl aktuell +/− Niederländische Sprachgruppe 50px Nieuw-Vlaamse Alliantie Neu-Flämische Allianz NVA flämisch-nationalistisch, konservativ, autonomistisch Valerie Van Peel 24 23 1 50px Vlaams Belang Flämische Interessen VB rechtsextrem, separatistisch Tom Van Grieken 20 20 50px Vooruit Vorwärts – sozialdemokratisch Conner Rousseau 13 13 50px Christen-Democratisch en Vlaams Christlich-Demokratisch und Flämisch CD&V christdemokratisch Sammy Mahdi 11 11 50px Anders Anders – liberal Frédéric De Gucht 8 8 50px Groen Grün – grün-alternativ Bart Dhondt 7 7 Unabhängige – 1 1 Französische Sprachgruppe 50px Mouvement Réformateur Reformbewegung MR liberal Georges-Louis Bouchez 19 18 1 50px Parti Socialiste Sozialistische Partei PS sozialdemokratisch Paul Magnette 16 16 50px Les Engagés Die Engagierten LE zentristisch Maxime Prévot 14 15 1 50px Écologistes confédérés pour l’organisation de luttes originales Konföderierte Ökologen für die Organisation ursprünglicher Kämpfe Ecolo grün-alternativ Samuel Cogolati,Marie Lecocq 2 2 50px Démocrate Fédéraliste Indépendant Unabhängige föderalistische Demokraten DéFI Frankophonismus, liberal Sophie Rohonyi 1 1 Gesamtbelgische Parteien 50px Partij van de Arbeid /Parti du Travail de Belgique Belgische Arbeiterpartei PVDA/PTB kommunistisch Raoul Hedebouw 15 15 Gesamt 150 150

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