Die EU-Geldtransferverordnung vom 15. November 2006 (Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 345, 8. Dezember 2006, S. 1–9.) ist Bestandteil des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus.

Mit dieser Verordnung wird die Sonderempfehlung VII der (FATF) in EU-Recht umgesetzt. Sie ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten.

Sie wurde durch die neue Geldtransfer-Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers. In: ABl. L 141/1 vom 5. Juni 2015. mit Wirkung zum 26. Juni 2015 ersetzt.

Ziele Mit der Geldtransferverordnung wurde festgelegt, dass Zahlungsverkehrsdienstleister Angaben zum Auftraggeber bei jeder Etappe des Zahlungsvorgangs weiterleiten müssen. Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung, Untersuchung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Weblinks

EU-Kommission zur Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers Terrorismusbekämpfung. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex.

Einzelnachweise

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