Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag.Theodor von Mörner: Kurbrandenburgische Staatsverträge von 1601 bis 1700. Berlin 1867, S. 220–227.Gustav Adolf Harald Stenzel: Geschichte des Preußischen Staats. Teil II: Von 1640 bis 1688, Hamburg 1837, S. 137–138 und S. 297 Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.
Zudem wurde neu vereinbart: Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher. Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen. Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme. Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an den König von Polen zurückfallen. Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber dem polnischen König und dem Parlament ein homagium eventuale zu leisten.
Entwicklungsgang zur Souveränität Preußens mini|Preußen 1654–1660 17. Januar 1656 Vertrag von Königsberg 23. Juni 1656 Vertrag von Marienburg 28. – 30. Juni 1656 Schlacht bei Warschau 20. November 1656 Vertrag von Labiau 19. September 1657 Vertrag von Wehlau 6. November 1657 Vertrag von Bromberg 3. Mai 1660 Vertrag von Oliva
Literatur Heinz Duchhardt, Bogdan Wachowiak: Um die Souveränität des Herzogtums Preußen. Der Vertrag von Wehlau 1657. Hahn, Hannover 1998, ISBN 3-88304-125-4.
Einzelnachweise
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