Als Börsenhändler versteht man im engeren Sinne die Vertreter und Angestellte der Kreditinstitute, die zum Börsenhandel zugelassen sind. Im weiteren Sinne versteht man unter dem Begriff jeglichen Börsenteilnehmer.
Börsenhändler im engeren Sinne Ein Börsenhändler kann sowohl für eigene Rechnung als auch auf fremde Rechnung Geschäfte abschließen. So übergibt er die Wertpapieraufträge seiner Kunden den Börsenmaklern oder Skontroführern, damit diese einen Kontrahenten für das Gegengeschäft finden. Teilweise fungieren Börsenhändler auch als Market-Maker für bestimmte Gattungen.
Die Eignungs- und Zulassungsbedingungen werden durch das Börsengesetz und die vom Börsenrat erlassene und von der Börsenaufsichtsbehörde einer jeweiligen Börse genehmigte Zulassungsordnung für Börsenhändler festgelegt.
In Deutschland existieren nur mehr wenige Wertpapierhandelshäuser, die nicht einer Vollbank angehören:
Baader Bank AG Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG
Equinet Bank AG
Hellwig Wertpapierhandelsbank GmbH
ICF Bank AG
MWB fairtrade Wertpapierhandelsbank AG
ODDO Seydler Bank AG Renell Wertpapierhandelsbank AG
Scheich & Partner Börsenmakler GmbH
Schnigge Wertpapierhandelsbank AG
Tradegate AG Wertpapierhandelsbank
Tremmel Wertpapierhandelsbank GmbH
Walter Ludwig Wertpapierhandels GmbH
Steubing AG
International An der Londoner Börse entsprach der Börsenhändler ungefähr dem jobber oder dealer. Der jobber darf im Gegensatz zum Börsenmakler ausschließlich für eigene Rechnung handeln. Seit der Londoner Börsenreform von 1986 sind die Funktionen des brokers und dealers an der Londoner Börse abgeschafft und durch die Funktion des Market-Makers ersetzt.
Literatur
Weblinks
Informationsseite der Deutschen Börse zur FWB-Börsenhändlerprüfung Informationsseite zu Lehrgang und Prüfung an der Börse Stuttgart Informationsseite zu Lehrgang und Prüfung an der Wiener Börse Berufsprofil von der Bundesagentur für Arbeit Berufsprofil vom Schweizerischen Dienstleistungszentrum Berufsbildung
Einzelnachweise
Kategorie:Börsenmakler Kategorie:Dienstleistungsberuf