Diese Liste zeigt die Flaggen in Nordrhein-Westfalen mit seinen Landschaftsverbänden und Kreisen. Weitere Flaggen der kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar.
Landesflagge und Landesdienstflagge Bundesland Flagge Kommentare Nordrhein-Westfalen 150px Landesflagge rand|150px 3:5 Durch Gesetz festgelegt am 10. März 1953: „Die Landesfarben und das Landeswappen werden durch Gesetz bestimmt.“Artikel 1 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950
„Die Landesfarben sind Grün-Weiß-Rot.“ „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Roß und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“ „Die Landesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben grün, in der Mitte weiß, unten rot. Das Verhältnis der Höhe zur Länge des Fahnentuches ist wie drei zu fünf.“ „Die Dienstflagge der Landesbehörden ist die Landesflagge, die in der Mitte, etwas nach der Stange hin verschoben, in den grünen und roten Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, das Landeswappen zeigt.“Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953 Landesdienstflagge rand|150px 3:5
Landschaftsverbände Landschaftsverband Hissflagge Banner Kommentare Landschaftsverband Rheinland 150px rand|150px rand|100px Der Landschaftsverband Rheinland führt in Rechtsnachfolge die Farben fort, die die preußische Rheinprovinz am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen hat: „Die Farben des Landschaftsverbandes Rheinland sind grünweiß. Die Flagge des Landschaftsverbandes Rheinland besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben grün, unten weiß.“§ 2 Absatz 1 und 2 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Rheinland Landschaftsverband Westfalen-Lippe 150px rand|150px rand|100px Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt in Rechtsnachfolge die Farben fort, die die preußische Provinz Westfalen am 22. Oktober 1882 offiziell angenommen hat: „Die Farben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind weißrot. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt ein Wappen, das im roten Feld ein steigendes silbernes Ross zeigt.“ […] „Die Flagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen, oben weiß, unten rot. Das in einem schwarzen Rand gefasste Wappen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ist mittig aufgelegt. Das Banner und die Hissflagge besteht aus zwei gleichen Längsstreifen, weiß und rot. Es ist oberhalb der Mitte mit dem in einem schwarzen Rand gefassten Wappen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe belegt.“§ 2 der vom 12. Januar 1995 (GV. NRW. S. 72), zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Dezember 2023.
Siehe auch: Westfalenflagge
Kreise Anmerkung: Nach der Kreisordnung des Landes sind Wappen und Flaggen genehmigungspflichtig. Genehmigungsbehörde sind die Regierungspräsidenten, bis 1969 der Innerminister. Genehmigt wird nur die Flaggenart, die in der Zeichnung für die Genehmigung ist. Kreis Hissflagge Banner Kommentare Städteregion Aachen 150px rand|150px rand|zentriert|200x200px| FotoBanner nach Foto von 2005 Genehmigt dem damaligen Kreis Aachen durch den RP Köln am 20. Dezember 1972: „Die StädteRegion Aachen führt folgendes Wappen: In Blau ein goldenes (gelbes) Hirschgeweih, auf dessen Grind stehend ein silberner (weißer) Schwan mit schwarzen Füßen, ebensolchem Schnabel und roter Zunge; darüber im Schildhaupt in Gold (Gelb) ein schreitender, rotbezungter, schwarzer Löwe.“ (Wappen genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 23. Mai 1938, bestätigt durch den RP Köln dem damaligen Kreis Aachen am 20. Dezember 1972) […] „Die StädteRegion Aachen führt eine Flagge mit den Farben gelb und blau, die in der Mitte das Wappen der StädteRegion Aachen zeigt, gemäß Anlage 3.“§ 3 Absatz 2 und 4 der Hauptsatzung der StädteRegion Aachen - Anlage 1 (Wappen)Hauptsatzung der StädteRegion Aachen - Anlage 3 (Flagge)
Wappen und Flagge in Rechtsnachfolge fortgeführt durch die am 21. Oktober 2009 aus dem Kreis Aachen hervorgegangene Städteregion Aachen. Kreis Borken 150px zentriert|150x150px
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rand|100px Wappen, Flagge und Banner wurden am 14. Mai 1979 genehmigt: Wappen: In Gold ein mit drei weißen Mauerankern belegter roter Balken.“ Flaggenbeschreibung: "Von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der roten Bahn, zur Stange hin verschoben, die drei weißen Maueranker des Wappens"Bannerbeschreibung: "Von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der roten Bahn,zur Stange verschoben, die drei weißen Maueranker des Wappens"
Genehmigt durch den RP Münster am 28. November 1987:
„Der Kreis Borken führt eine Flagge, von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der Mitte, zur Stange hin verschoben, der Wappenschild des Kreises. Der Kreis Borken führt ein Banner, von Rot zu Gelb im Verhältnis 1:1 längsgestreift, in der Mitte der oberen Hälfte der Wappenschild des Kreises.“§ 3 Absatz 1, 3 und 4 der Hauptsatzung des Kreises Borken (PDF; 43 kB) Kreis Coesfeld 150px rand|150x150px rand|250x250px Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Münster am 15. Oktober 1979: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Von Gelb zu Rot gespalten; vorn im oberen Drittel ein roter Balken, darunter eine rote Glocke, hinten ein stehender, gelb gekleideter segnender Bischof, zu seinen Füßen eine gelbe Gans.“ Beschreibung der Flagge: Von Gelb zu Rot zu Gelb im Verhältnis 1:3:1, in der Mitte der roten Bahn der Wappenschild des Kreises.
Beschreibung des Banners: Von Gelb zu Rot zu Gelb im Verhältnis 1:3:1, in der Mitte der obern Hälfte der roten Bahn der Wappenschild des Kreises." Kreis Düren 150px rand|150px rand|zentriert|188x188px Genehmigt durch den RP Köln am 27. Oktober 1972: "Flaggenbeschreibung:
als Hißflagge:
Gelb-blau viermal im Verhältnis 1:1 längsgestreift, mit dem Kreiswappen etwas zur Stange hin verschoben."Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, BR 2496, Nr. 558 Ennepe-Ruhr-Kreis 150px rand|150x150px rand|100px Genehmigt durch den Innenminister NRW am 25. März 1954: „(1) Das Wappen des Ennepe-Ruhr-Kreises zeigt in goldenem Schild den dreireihigen rotsilbernen Schachbalken der Grafen von der Mark, darüber und darunter je einen blauen Wellenbalken, Ennepe und Ruhr darstellend. […] (3) Der Kreis führt eine Flagge mit je einem gleich breiten, waagerechten, blauen und goldenen Streifen. (4) Der Kreis führt ein Banner, das zwischen zwei goldenen Seitenstreifen einen blauen Streifen mit dem Kreiswappen in der oberen Hälfte enthält.“§ 2 Absatz 1, 3 und 4 der Hauptsatzung für den Ennepe-Ruhr-Kreis (PDF) Kreis Euskirchen 150px rand|150px keine Hissflagge genehmigt rand|100px Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Köln am 31. Oktober 1973: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Geviert: (heraldisch) rechts oben in Gold drei, 2 : 1 gestellte, goldene (gelbe) Rosen; links oben in Gold (Gelb) ein rot bewehrter und bezungter schwarzer Löwe; rechts unten in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes (kurkölnisches) Balkenkreuz; links unten in Rot ein dreizackiger goldener (gelber) Zickzackbalken.“ […]
„Der Kreis führt ein Banner. Es ist Rot-Gold (Gelb) im Verhältnis 1 : 1 längsgestreift, mit dem Wappenschild des Kreises im quadratischen silbernen (weißen) Bannerhaupt.“§ 2 Absatz 1 der Kreis Gütersloh 150px rand|150px rand|100px Genehmigt durch den RP Detmold am 12. September 1974: „(1) Der Kreis Gütersloh führt folgendes Wappen: Im geteilten Schild oben in Silber (Weiß) 3 rote Sparren, belegt mit einem goldenen (gelben) Schild mit einem roten sechsspeichigen Rad, unten in rot ein goldener (gelber) Adler. (2) Der Kreis Gütersloh führt in seinem Dienstsiegel, in seinem Banner und in seiner Flagge das Kreiswappen.“§ 4 der Kreis Heinsberg 150px rand|zentriert|167x167px rand|100px Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Köln am 3. September 1973: „Wappenbeschreibung: Geteilt und oben gespalten. Oben: vorn in Rot ein zwiegeschwänzter, bekrönter, silberner (weißer) Löwe; hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Löwe. Unten: in Silber (Weiß) ein frei schwebendes, liegendes, rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen Flachsblüte.“ […]
„Beschreibung des Banners: Zweifach geteilt mit frei schwebenden Wappenfiguren. Oberes Drittel: gespalten; vorn in Rot ein zwiegeschwänzter, bekrönter, silberner (weißer Löwe); hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Löwe. Mittleres Drittel: in Silber (Weiß) ein frei schwebendes, liegendes, rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen, blauen Flachsblüte. Unteres Drittel: Von Rot nach Gold (Gelb) gespalten. Beschreibung der Hissflagge: Dem Kreiswappen entsprechend geteilt und oben gespalten; die Wappenfiguren freischwebend.“§ 2 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg Kreis Herford 150px rand|150px rand|100px Genehmigt am 5. Januar 1970: „Das Wappen zeigt ein schwarzes, springendes Ross (schwarzer Hengst mit geschwungenem Schweif) in silbernem Feld.“ […]
„Die Flagge zeigt das Wappen des Kreises Herford.“§ 3 Absatz 2 und 4 der in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 16.12.2020 Hochsauerlandkreis 150px rand|150px rand|100px Wappen und Flagge für den Landkreis Arnsberg genehmigt durch den Innenminister NRW am 31. Oktober 1963, für den Hochsauerlandkreis bestätigt durch RP Arnsberg am 31. Oktober 1975: „Der Hochsauerlandkreis führt folgendes Wappen: In Rot ein silberner (weißer), rechtsschauender Adler mit eingelegtem silbernen (weißen) Herzschild, belegt mit einem durchgehenden schwarzen Kreuz.“ […]
„Der Hochsauerlandkreis führt eine Flagge als Banner und Hissflagge. Die Hissflagge zeigt auf einer weißen, von zwei roten Längsstreifen im Verhältnis 1:3:1 begleiteten Bahn das Wappen des Kreises. Das Banner zeigt auf einer weißen, von zwei roten Seitenstreifen im Verhältnis 1:3:1 eingefassten Bahn, über die Mitte nach oben geschoben, das Wappen des Kreises.“§ 2 der Kreis Höxter: 150px rand|150px rand|100px Wappen und Banner genehmigt durch den RP Detmold am 12. Februar 1976; die Hissflagge wurde am 15. August 1987 genehmigt: „Der Kreis führt folgendes Wappen: In Silber (weiß) eine blaue Lilie; darüber in einem durch einen blauen Wellenbalken begrenzten, goldenen (gelben) Schildhaupt ein rotes durchgehendes Kreuz.“ […]
„Der Kreis führt folgende Flagge: Von rot und gelb längs gestreift mit dem Wappenschild des Kreises in der Mitte der oberen Hälfte.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Kreises Höxter Kreis Kleve 150px rand|150px rand|100px § 2 der Hauptsatzung des Kreises Kleve nennt nur Wappen und Dienstsiegel.§ 2 der Hauptsatzung des Kreises Kleve (PDF; 69 kB) Kreis Lippe 150px rand|150px rand|100px Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Detmold am 17. Juli 1973: „Der Kreis führt folgendes Wappen: In Silber (weiß) eine rote fünfblätterige Rose mit goldenen (gelben) Butzen und goldenen (gelben) Kelchblättern.“ […]
„Der Kreis führt eine Flagge mit den Farben gelb und rot, längsgestreift, mit dem zur Stange verschobenen Kreiswappen sowie ein Banner mit den Farben gelb und rot, längsgestreift mit dem Kreiswappen in der oberen Hälfte.“§ 2 Absatz 1 und 3 (PDF; 145 kB) Märkischer Kreis 150px rand|150px rand|zentriert|250x250px| Wappen und Flagge genehmigt durch den RP Arnsberg am 6. Mai 1976: „Das Wappen des Märkischen Kreises zeigt, durch einen dreireihig rot-weiß (-silbern) geschachten Balken geteilt, oben in Gelb (Gold) wachsend einen schwarzen rotbewehrten Löwen, unten in Weiß (Silber) ein durchgehendes schwarzes Kreuz.“ […]
„Die Flagge des Märkischen Kreises ist von Gelb zu Rot zu Gelb im Verhältnis 1 : 3 : 1 längsgestreift und zeigt in der Mitte der roten Bahn den Wappenschild des Kreises.“§ 2 Absatz 1 und 3 der Hauptsatzung des Märkischen Kreises Kreis Mettmann (bis 1974 Kreis Düsseldorf-Mettmann) 150px rand|150px rand|100px Genehmigt durch den RP Düsseldorf am 20. September 1986: