Die Portabilität (aus dem Lateinischen für „Übertragung“), auch Portierbarkeit genannt, steht für:
den Grad der Plattformunabhängigkeit eines Computerprogramms, nicht zu verwechseln mit Portabler Software Portabilität (betriebliche Altersversorgung), die Übertragbarkeit der Anwartschaften auf eine Betriebsrente bei Arbeitgeberwechsel Portabilität (Krankenversicherung), Versicherungsübertragbarkeit Übertragbarkeit von Rechtsobjekten
Siehe auch:
portabel Portierung