Jens Söring (* 1. August 1966 in Bangkok, Thailand) ist ein deutscher Staatsbürger, der im Jahr 1990 im US-Bundesstaat Virginia wegen des am 30. März 1985 verübten Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin Elizabeth Haysom zu zwei lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen auf Söring ausgedehnt hatte, flohen er und wenige Tage später auch Haysom ins Ausland. Im April 1986 wurde das Paar in London festgenommen. Haysom wurde 1987 in den USA wegen Anstiftung zum Mord in zwei Fällen zu 90 Jahren Haft verurteilt, sie bezeichnete Söring als den Täter. Söring hatte nach seiner Festnahme im polizeilichen Verhör mehrfach gestanden, bestritt aber vor Gericht, am Tatort gewesen zu sein. 2019 kam er nach über 33 Jahren Haft auf Bewährung frei und wurde nach Deutschland abgeschoben. Söring verfasste mehrere Bücher, von denen die meisten während seiner Haft erschienen.
Leben Herkunft und Studium in den USA Jens Söring wurde als Sohn des deutschen Diplomaten Klaus Söring in Thailand geboren und kam im Alter von 11 Jahren mit seinen Eltern in die Vereinigten Staaten. 1984 begann er an der Universität von Virginia in Charlottesville zu studieren. Er ging bald eine Beziehung mit der zwei Jahre älteren kanadischen Studentin Elizabeth Haysom ein, die ebenfalls Stipendiatin an der Universität von Virginia war. Aus Briefen, die Söring und Haysom einander vor den Morden schrieben, geht hervor, dass ihre Beziehung von euphorischer Leidenschaft, seelischer Überspannung und bizarren Gewaltphantasien geprägt war.Andrew Hammel: Jens Söring: Kein Justizopfer faz.net, 17. Dezember 2019.
Morde und erste Ermittlungen Am 30. März 1985, einem Samstag, wurden Elizabeth Haysoms Eltern, Derek und Nancy Haysom, in ihrem Haus () im Bedford County in Virginia ermordet. Eine Nachbarin fand die Toten am 3. April 1985. Nancy Haysom lag in der Küche, Derek zwischen Ess- und Wohnzimmer. Er hatte 36 Stichwunden, Nancy Haysom sechs. Beiden Opfern war die Kehle durchtrennt worden.Katja Mitic: Die offenen Fragen im Fall Jens Söring welt.de, 28. November 2019.
Im Tatzeitraum hielten sich Söring und Elizabeth Haysom in Washington, D.C. auf. Sie mieteten am 29. März nachmittags ein Auto in Charlottesville,Protokoll der Vernehmung Sörings am 5. Juni 1986, dokumentiert auf Andrew Hammels Website The Soering Case. fuhren nach Washington und wohnten dort in einem Marriott-Hotel. Das Hotelzimmer wurde auf den Namen Elizabeth Haysom gebucht und die Hotelrechnung mit einer Kreditkarte von Sörings Vater bezahlt. Am 31. März wurde der Mietwagen in Charlottesville bei der Autovermietung zurückgegeben.Terry Wright: A True Report on the Facts of the Investigation of the Murders of Derek and Nancy Haysom, 2019 (PDF; 6,2 MB), S. 234.
Die Ermittler fanden weder eine Tatwaffe noch Fingerabdrücke. Sie sicherten Spuren am Tatort, darunter einen blutigen Sockenabdruck und zahlreiche weitere Blutspuren. Es fand sich auch Blut der Blutgruppe 0 – Sörings Blutgruppe. Nancy Haysom hatte die Blutgruppe AB, ihr Ehemann Derek Haysom die Blutgruppe A.
Es gab keine Zeugen des Verbrechens. Die Ermittler befragten alle Familienmitglieder. Sie fanden Elizabeth Haysoms Verhalten bei ihren Befragungen merkwürdig. Sie stellten fest, dass der Kilometerstand des Mietwagens die aussagegemäß zurückgelegte Strecke von Charlottesville nach Washington und zurück (240 Meilen) um etwa 429 Meilen (= 690 km) überstieg. Damit galten Haysom und Söring als verdächtig. Sie behaupteten zunächst, sie hätten sich auf dem Weg nach Washington verfahren.
Flucht Söring wurde am 6. Oktober 1985 in Bedford vernommen. Er wollte keine Aussagen machen.Terry Wright: A True Report on the Facts of the Investigation of the Murders of Derek and Nancy Haysom, 2019 (PDF; 6,2 MB), S. 138. Danach forderten die Ermittler Söring auf, Finger- und Fußabdrücke sowie Blutproben abzugeben. Haysom war der Anforderung bereits im September nachgekommen. Söring verweigerte die Abgabe und floh aus den USA – nicht ohne vorher die Fingerabdrücke in seiner Wohnung und seinem Auto abzuwischen und sein Bankkonto zu leeren. Damit brach er sein durch ein Stipendium finanziertes Studium an der Universität von Virginia ab. Er hinterließ den Ermittlern einen spöttischen Brief, in dem er als Grund für seine Flucht „meine seit langem bestehende Unzufriedenheit mit meinem Leben hier“ angab.
Haysom folgte Söring nach wenigen Tagen nach Europa, sie sahen sich am 15. Oktober in Paris wieder. Danach waren sie monatelang rund um die Uhr zusammen.Terry Wright: A True Report on the Facts of the Investigation of the Murders of Derek and Nancy Haysom, 2019 (PDF; 6,2 MB), S. 274. Sie waren in Asien und Europa unterwegs und lebten von Gelegenheitsjobs und Scheckbetrug.
Festnahme in London Beide wurden am 30. April 1986 von einer Londoner Ladendetektivin bei einer Betrugsmasche ertappt und festgenommen. Sie kamen in Untersuchungshaft. Die englischen Ermittler Terry Wright und Kenneth Beever, die später Anfang Juni die beiden Verdächtigen auch zum Mord an den Haysoms vernahmen, bekamen den Fall zugeteilt. Zunächst gab das Paar falsche Namen an. Söring legte Ausweisdokumente unter dem Pseudonym „Christopher Platt Noe“ vor, willigte aber in eine Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung ein. Dabei fanden Ermittler nicht nur einen deutschen Pass auf den Namen Jens Söring, sondern auch Briefe zwischen Söring und Haysom sowie ein gemeinsames Reisetagebuch mit Einträgen von beiden. Wright und Beever stießen in diesen Unterlagen nicht nur auf Sörings Gewaltfantasien, sondern auch auf mehrere Anspielungen auf eine Gewalttat, die in Virginia stattgefunden hatte.Andrew Hammel: Einspruch exklusiv: Letzte Worte zum Fall Söring faz.net, 22. Januar 2020. Der FAZ-Artikel ist auch hier auf Hammels Website The Soering Case dokumentiert.
Ab dem 5. Juni wurden Söring und Haysom, die sich immer noch wegen Betrugsverdachts in Gewahrsam befanden, in London schließlich zu den Haysom-Morden vernommen. Söring verzichtete am 5. Juni 1986 schriftlich auf ein möglichst baldiges Treffen mit seinem Anwalt. Er wurde während der viertägigen Vernehmungen immer wieder über seine Rechte belehrt (Aussageverweigerungsrecht, Miranda-Warnung). Bei diesen Vernehmungen legte Söring ein detailliertes Geständnis ab (siehe #Geständnisse und Täterwissen).
Im Dezember 1986 wurden Söring und Haysom wegen Scheckbetrugs zu einem Jahr Haftstrafe verurteilt.
Nach ihrer Auslieferung an den US-Bundesstaat Virginia beschuldigte Elizabeth Haysom in ihrem Prozess 1987 Jens Söring des Mordes an ihren Eltern und bekannte sich selbst der Anstiftung schuldig; dafür wurde sie in Virginia zu 90 Jahren Haft (zweimal 45 Jahre) verurteilt.
Prozess in Virginia Auslieferung in die USA Jens Söring wurde 1990 nach einer GrundsatzentscheidungEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Case of Soering v. the United Kingdom, Urteil vom 7. Juli 1989 (englisch). Vgl. deutsche Version als PDF (177 kB). des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unter der Voraussetzung, nicht zum Tode verurteilt zu werden, vom Vereinigten Königreich nach Virginia ausgeliefert.
Vor der Hauptverhandlung Vor der Hauptverhandlung in Virginia untersuchte Richter Sweeney im März 1990, ob Sörings Geständnisse verfassungskonform erlangt worden waren. Söring und seine Wahlverteidiger kämpften vehement gegen eine gerichtliche Zulassung der Geständnisse. So behauptete Söring unter Eid, der Ermittler Kenneth Beever habe Elizabeth Haysom gedroht und Söring in den Vernehmungen unter massiven Druck gesetzt. Ermittler Beever hingegen sagte unter Eid aus, dass er Elizabeth nie bedroht habe. Die aufgenommenen Vernehmungen, die das Gericht im Anschluss fünf Stunden lang anhörte, lieferten keine Hinweise, dass Söring während der Vernehmungen zu irgendeinem Zeitpunkt unter Zwang handelte. Sörings aufgezeichnete und protokollierte Vernehmungen, in denen er die Morde gestand, wurden als Beweismittel für die Hauptverhandlung zugelassen. Alle Gerichte, die Sweeneys Beschluss später nachprüften, stimmten mit seiner Einschätzung überein, Söring habe unter Eid gelogen.
Zu Beginn der Ermittlungen war der FBI-Profiler Ed Sulzbach zu Rate gezogen worden. Er kam zu dem Schluss, dass die Morde von einer Frau begangen worden seien, die den Opfern nahestand. Der Chefermittler Gardner bestreitet, dass ein derartiges Täterprofil von Ed Sulzbach erstellt worden sei. Während des Prozesses wurde kein solches Täterprofil vorgelegt. FBI-Täterprofile sind in den USA nicht als Beweismittel zulässig.
Hauptverhandlung Die Hauptverhandlung fand ab Juni 1990 in Bedford statt. Der Söring-Prozess erhielt enorme Aufmerksamkeit, weil er als einer der ersten Prozesse landesweit im Fernsehen live übertragen wurde. Söring wurde bei dem Prozess als German Monster („das deutsche Monster“) bekannt. Er sagte jetzt – vier Jahre nach seinen Geständnissen von 1986 – erstmals aus, Elizabeth Haysom habe die Morde begangen und nicht er selbst. Er habe gestanden, um sie vor der Todesstrafe zu bewahren. Er habe geglaubt, dass er wie sein Vater diplomatische Immunität genieße und in Deutschland schlimmstenfalls nach Jugendstrafrecht verurteilt würde und (nur) fünf Jahre Haft verbüßen müsste. Bei all seinen Verhören 1986 in London hatte Söring nie den Eindruck erweckt, diplomatische Immunität zu haben oder sich darauf berufen zu können. Tatsächlich wurde er ausdrücklich von den vernehmenden Beamten gewarnt, dass er nach Virginia zurückgebracht und im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt würde. Söring erklärte in den Verhören, dass er dies verstehe und akzeptiere.Vernehmungsprotokolle vom 5. Juni, 6. Juni und 7. Juni 1986.
Elizabeth Haysom bestätigte als Zeugin, was Söring 1986 gestanden und vier Jahre lang nicht widerrufen hatte, zum Beispiel bezüglich des Aufenthalts in Washington, D.C., dass dort ein Alibi für Söring konstruiert wurde, der mit dem Mietwagen von Washington zu Haysoms Eltern fuhr, um sie zu töten, falls sie sich weiterhin ablehnend zu der Beziehung zwischen ihrer Tochter und Söring äußern würden. Der Kauf zweier Kinokarten in Washington, die Bestellung einer Mahlzeit für zwei Personen beim Zimmerservice am Abend der Tat, die Hotelrechnungen und anderes sollten den Eindruck erwecken, beide hätten das ganze Wochenende in Washington verbracht und seien daher als mögliche Täter auszuschließen.
Die Staatsanwaltschaft verwickelte Söring im Kreuzverhör in zahlreiche Widersprüche. Für die Staatsanwaltschaft kam aufgrund einer langen Indizienkette und des bei Sörings Polizeiverhören offenbarten Täterwissens nur Söring als Täter in Frage. Sörings Erklärung, er habe das Täterwissen auf der langen Flucht von seiner Freundin erfahren, wurde nicht geglaubt. Elizabeth Haysom sei allenfalls Anstifterin gewesen. Mit dieser Version überzeugte die Staatsanwaltschaft am Ende eines emotional aufgeladenen Prozesses die Jury.
Der Richter im Prozess war mit dem Bruder der ermordeten Nancy Haysom befreundet.Additional Evidence Driving Force Behind Jens Soering’s Pardon Request wvtf.org, 25. August 2016. Das Verhalten des Richters war nach Auffassung des übergeordneten Gerichts aber rechtskonform (Urteil des Court of Appeals of Virginia 1991).Andrew Hammel: Einspruch exklusiv: Letzte Worte zum Fall Söring faz.net, 22. Januar 2020, auch hier dokumentiert; siehe Abschnitt Der angeblich befangene Richter.
Inhaftierung und weitere Entwicklungen Söring war bereits seit seiner Festnahme in London am 30. April 1986 inhaftiert. In den USA blieb er bis zum 26. November 2019 in Haft, zuletzt im „Buckingham Correctional Center“ in Dillwyn, Virginia. Er war damit insgesamt 33 Jahre, 6 Monate und 27 Tage in Haft.