Das Bundesheer war von 1920 bis 1934 die Streitmacht der (Ersten) Republik Österreich und anschließend bis 1938 das Heer des Österreichischen Ständestaates.

Geschichte Fast gleichzeitig mit dem Zusammenbruch der Armee der Habsburgermonarchie am Ende des Ersten Weltkrieges 1918 entstanden die Streitkräfte der Nachfolgestaaten – zumeist unter Rückgriff auf Personal und Material der österreich-ungarischen Armee, den man in der neuen Republik Deutschösterreich aber soweit möglich vermeiden wollte. Die junge Republik bedurfte zu ihrem Schutz auch eines republikanisch-demokratisch gesinnten Heeres, um sich bei Bedarf gegen Reaktion und monarchische Restauration verteidigen zu können. Ebenso stellten kommunistische Umsturzversuche eine reale Bedrohung dar, nachdem in Ungarn von März bis August 1919 eine kurzlebige Räterepublik unter Führung von Béla Kun bestanden hatte. Es galt nicht nur die Grenzen nach außen zu verteidigen, sondern auch ganz besonders die neue Staatsform der Republik und ihre demokratischen Einrichtungen im Inneren.

Dazu waren jedoch die ehemals auf den Kaiser vereidigten Kader der Habsburger-Armee denkbar schlecht geeignet, zumal sich nicht wenige auch nach dem verlorenen Krieg noch immer auf Kaiser und Monarchie vereidigt fühlten, da Kaiser Karl die Offiziere nicht von ihrem geleisteten Eid entband, sondern lediglich die Ablegung eines Gelöbnisses auf die Republik gestattete. Dennoch gelang es Staatssekretär Julius Deutsch eine Restauration der Habsburger zu verhindern, obwohl das Offizierskorps des neuen Heeres zweifelsfrei massive monarchistische Sympathien hegte.

Die Volkswehr 1918–1920 Schon Anfang November 1918 – also noch vor der Ausrufung der Republik – wurden in Deutsch-Österreich bereits die „Vorläufigen Richtlinien für die Aufstellung der Volkswehr“ herausgegeben. Diese waren in erster Linie durch Julius Deutsch (SPÖ) und seinen Mitarbeitern bereits in der Nacht zum 3. November 1918 erarbeitet worden. Die Pläne für die neue Volkswehr mussten rascher zur Verfügung stehen als die Planungen der konservativen Kräfte für eine Aufstellung des neuen Heeres aus Kadern der ehemaligen k.u.k. Armee. Andernfalls hätten diese kaum eine Chance auf Realisierung gehabt, da die Zeitfrage bei der Republikgründung einer der ganz wesentlichen und entscheidenden Faktoren war.

Die neue Republik „Deutschösterreich“ musste schließlich nicht nur politisch, sondern auch militärisch imstande sein, etwaigen Restaurationsversuchen der Habsburger und der Monarchisten insgesamt standhalten zu können. Dazu kam noch die Bedrohung durch die Kommunisten und der Kampf um die Südgrenze des neuen Staates – es ging hierbei nicht nur um die Kärntner Landesgrenze, sondern zunächst primär um den Grenzverlauf des Gesamtstaates Deutsch-Österreich. Auch die innere Ausgestaltung der neuen Republik stand zur Debatte, wurde heftig diskutiert und sogar versucht, sie mit Waffengewalt lösen, wie die Ereignisse vom 12. November 1918 und die beiden Kommunistenputsche von 1919 zeigen. Denkbar wären nämlich auch eine Räterepublik oder ein nichtrepublikanischer eher faschistischer Bundesstaat gewesen. Eine besondere Schwierigkeit in diesem Zusammenhang war, dass man mit der republikanischen Staatsform keinerlei praktische Erfahrung hatte, also nicht abschätzen konnte, ob und wie sich diese bei der Bewältigung der zahlreich anstehenden Fragen, wie etwa der Aushandlung des Friedensvertrages, bewähren würde. Schließlich gab es kaum Konsens darüber und die Siegermächte hatten – wie bekannt – noch dazu naheliegenderweise ihrer eigenen Vorstellungen. Dazu kam noch, dass ein etwaiger Anspruch auf das Burgenland oder Teile desselben höchstwahrscheinlich erkämpft werden musste. De facto war demnach noch lange keine stabilen Friedensverhältnisse in Sicht. Einig war man sich einzig darin, dass die junge Republik dringend eines Heeres bedurfte. Wie dieses aussehen sollte, blieb allerdings geraume Zeit eine innenpolitisch heftig umstrittene Frage. Bedenkt man noch die nicht auszuschließenden Restaurationsversuche der Habsburger, dann standen die Zeichen für den neuen Staat extrem schlecht, die Ausgangslage war genau genommen katastrophal.

Entstehung und Leistung der Volkswehr Julius Deutsch, der Gründer der Volkswehr, die aus einer bereits existierenden Geheimorganisation in der k.u.k-Armee hervorgegangen war, hatte als Artillerieoffizier am Ersten Weltkrieg an verschiedenen Kriegsschauplätzen teilgenommen. Bei Kriegsende war er im Kriegsministerium in Wien tätig. Am 6. Februar 1919 beschloss die Provisorische Nationalversammlung „Deutsch-Österreichs“ auf der Grundlage des lange diskutierten Entwurfes vom 12. November 1918 ein provisorisches Wehrgesetz, das die allgemeine Wehrpflicht in der „Volkswehr“ vom 18. bis zum 41. Lebensjahr vorsah. In der Regierung des Staatskanzlers Karl Renner übernahm Deutsch nach den Wahlen vom 16. Februar 1919 das Staatsamt für Heerwesen. Sein Vorgänger war bis zu diesem Zeitpunkt der deutschnationale Josef Mayer gewesen.

mini|Adolf von Boog im Range eines GeneralmajorsZum Oberbefehlshaber der Volkswehr war bereits am 8. November 1918 Feldmarschallleutnant Adolf von Boog, ein bei der Truppe nicht sonderlich beliebter Offizier und Divisionskommandant ernannt worden, der als „deutscher Mann, in heißer Liebe für mein deutsches Volk“Karl Glaubauf: Die Volkswehr 1918–1920. Wien 1993, S. 27. sein Gelöbnis ablegte. Seine Ernennung war eine Konzession an die eher monarchistisch gesinnten Teile des Offizierskorps der Volkswehr, während damals noch die Mannschaften überwiegend republikanisch eingestellt waren. Die militärische Kommandogewalt in diesem neuen Heer war jedoch durch die Bestellung von Soldatenräten beträchtlich eingeschränkt (z. B. Mitsprache bei Beförderungen etc.). Diese Soldatenräte bildeten darüber hinaus keine politisch homogene Gruppe, wie das Beispiel von Hauptmann Josef Leopold, des späteren Gauleiters von Niederösterreich, zeigt. Er war wie viele andere in die Volkswehr eingetreten, da er hier auch als Nichtmaturant einen Offiziersdienstgrad erreichen konnte, nämlich den in der Volkswehr neugeschaffenen Rang des „Volkswehrleutnants“. Als solcher wurde er auch zum Offizierssoldatenrat im Volkswehr-Bataillon des 9. Wiener Gemeindebezirks gewählt.

Trotz starker Vorbehalte im Kreis der ehemaligen kaiserlichen Offiziere stellte sich eine Reihe von höheren Kommandanten für den Heeresaufbau zur Verfügung, so die mit dem Maria-Theresienorden ausgezeichneten Obersten Haas und Wächter. Auch Oberst Theodor Körner, vormals Generalstabschef der Isonzoarmee und später sozialdemokratischer Bundespräsident, stieß zu ihnen, wie auch Major Alexander Eifler, der sich später als Stabschef des Republikanischen Schutzbundes einen Namen machte. Ebenso war Erwin von Lahousen, im Zweiten Weltkrieg ein führender Angehöriger des militärischen Widerstandes gegen Adolf Hitler, als Zugskommandant der Depotwachen Kaiserebersdorf und Korneuburg Angehöriger der Volkswehr. Julius Deutsch gelang es dennoch weitgehend, einerseits „die Kader der alten Habsburger Armee […] nicht zum organisatorischen Grundstock der neuen republikanischen Wehrmacht“ (Deutsch) werden zu lassen, andererseits aber radikale Entwicklungen aufzufangen. So wurde die von Räte- bzw. Linkssozialisten, dann Kommunisten wie Josef Frey geführte „Rote Garde“ in das Volkswehrbataillon 41 übernommen und damit in das entstehende Heer der Ersten Republik integriert.

1919 wurde das fast nur aus Infanterie gebildete Übergangsheer bei der Niederschlagung kommunistischer Putschversuche am Gründonnerstag und am 15. Juni, sowie im Kärntner Abwehrkampf eingesetzt, womit die Volkswehr dem jungen Staat Deutsch-Österreich das Schicksal einer kommunistischen Räterepublik ersparte. Im Kärntner Abwehrkampf unterstützte vor allem die Wiener Volkswehr-Artillerie und das Tiroler Freiwilligen-Bataillon „Hauptmann von Dragoni“ 1919 Kärnten massiv. Die Hauptlast trug allerdings die Kärntner Volkswehr unter ihrem Landesbefehlshaber Oberstleutnant Ludwig Hülgerth selbst. Stärkste Teilorganisation war die Wiener Volkswehr, da damals die Bundesländer Wien und Niederösterreich noch eine politische Einheit bildeten. Folgerichtig war die Wiener Volkswehr in die Befehlsbereiche Wien Stadt und Wien Land, auch Wien Provinz genannt, gegliedert. Die Volkswehr war durchgehend auf Landesebene organisiert, wobei der größte Verband das Infanterie-Bataillon sein sollte. Dadurch hätte man sie bei einem Anschluss an die Weimarer Republik problemlos und rasch in die deutsche Reichswehr eingliedern können. Aus demselben Grund trug auch noch das Bundesheer der Ersten Republik Uniformen, die unübersehbar dem deutschen Vorbild angeglichen waren.

Als am 10. September 1919 der Friedensvertrag von Saint-Germain unterzeichnet wurde, war das provisorische Wehrgesetz durch dessen militärische Bestimmungen obsolet geworden und die Volkswehr musste zu einem Berufsheer, dem nunmehrigen „Bundesheer“ umgewandelt werden. Der Teil V des Vertrages enthielt die „Bestimmungen über Land-, See- und Luftstreitkräfte“. Darin wurden schwere Waffen und die Unterhaltung von Luftstreitkräften, die allgemeine Wehrpflicht sowie die Bildung eines Generalstabes verboten, die Truppenstärke auf maximal 30.000 Mann (davon maximal 1.500 Offiziere und 2.000 Unteroffiziere) festgesetzt, und zahlreiche Einzelheiten, wie etwa die Dauer der Dienstzeit, festgelegt.

Das Bundesheer in der Demokratie 1920–1933 Das neue Wehrgesetz und die Aufgaben des Bundesheeres mini|Parade des Bundesheeres auf dem Heldenplatz in Wien (1930) Das neue Wehrgesetz vom 18. März 1920 musste den Vertragsbestimmungen (z. B. § 1: „Das Heer wird durch Anwerbung gebildet“.) Rechnung tragen. Offiziere hatten sich auf 20 Jahre zu verpflichten, Unteroffiziere und Wehrmänner auf 12 Jahre, wovon mindestens sechs Jahre im Präsenzdienst (also aktiv) abzuleisten waren, der Rest in der Reserve.Heeresgeschichtliches Museum (Austria): Die Streitkräfte der Republik Österreich, 1918-1968, Katalog zur Sonderausstellung im Heeresgeschichtlichen Museum Wien, Wien 1968, S. 191 Der erlaubte Höchststand wurde allerdings bis 1933 nie erreicht; ob aus finanziellen Gründen oder mangels freiwilliger „Langdiener“, bleibt Spekulation. Zumeist lag die Mannstärke wohl zwischen 22.000Heeresgeschichtliches Museum (1968), S. 44. und 24.000 Köpfen.Peter Broucek (Hg.): Ein österreichischer General gegen Hitler. Feldmarschalleutnant Alfred Jansa Erinnerungen, Böhlau Verlag, Wien 2011, ISBN 9783205781486, S. 48. Dies änderte sich erst Ende Mai 1933, mit Aufstellung des Militärassistenzkorps, das einen freiwilligen Kurzzeit-Wehrdienst ermöglichte.

Innenpolitisch trug das Wehrgesetz „den Stempel eines Kompromisses zwischen der Sozialdemokratie und den bürgerlichen Parteien, wobei allerdings die Sozialdemokraten glaubten, sowohl durch die Institution der Soldatenräte als in ihrer starken Anhängerschaft unter den Soldaten, das Übergewicht zu besitzen“.Ludwig Jedlicka: Ein Heer im Schatten der Parteien. Graz 1955, S. 56.

Das Bundesheer unterstand dem Bundesministerium für Heerwesen (BMfHW) und hatte folgende Zwecke: Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik sowie Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren, Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs und Schutz der Grenzen der Republik

Das Bundesheer diente jedoch vor allem als innenpolitisches Machtmittel.

Die erste Bewährungsprobe: Burgenland