mini|Wappen des Hamburger Bürgermilitärs Das Hamburger Bürgermilitär (zeitgenössisch meist Bürger Militair) war die nach den Befreiungskriegen neu geschaffene bürgerliche Miliz der Freien und Hansestadt Hamburg. Es wurde 1814/1815 auf Grundlage einer allgemeinen Militärpflicht für Bürger zwischen 20 und 45 Jahren aufgestellt und bestand bis zu seiner Auflösung im Jahr 1868. Organisatorisch und sozial knüpfte es einerseits an ältere Formen des städtischen Bürgeraufgebots („Bürgerwache“) an, unterschied sich von diesen aber durch eine straffere militärische Organisation und eine stärkere Prägung des Offizierskorps durch das kaufmännische Großbürgertum.

Vorgeschichte: Bürgerwache und städtisches Bürgeraufgebot

Bis zur Gründung des Hamburger Bürgermilitärs waren alle Männer mit Hamburger Bürgerrecht zur Verteidigung und Bewachung der Stadt verpflichtet. Dazu mussten sie auf eigene Kosten je nach Stand und Beruf vorgeschriebene Ausrüstungen an Waffen und Rüstzeug bereithalten. Die Organisation erfolgte zunächst über die einzelnen Zünfte, ab 1458 über die Kirchspiele und Quartiere, und ab 1576 wurde sie schließlich nach Wallabschnitten der Stadtbefestigung gegliedert. Kommandiert wurden die Einheiten von Ratsherren und vom Rat eingesetzten Bürgern. Von den Diensten befreien lassen konnten sich Wehrpflichtige auf Antrag, durch Geldzahlungen oder das Stellen ausgerüsteter Söldner.

mini|hochkant|Karikatur eines Mitglieds der Hamburger Bürgerwache um 1800

Das Bürgermilitär stand nicht in der Tradition des als „Bürgerwache“ bezeichneten städtischen Bürgeraufgebots Hamburgs,F. Voigt: Einige Mitteilungen über die ehemaligen Hamburger Bürgerwache. In: Mitteilungen des Vereins für Hamburgische Geschichte. 30. Jahrgang. Hamburg 1912. dem durch seinen kläglichen Zustand eine „allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lächerlichkeit“ zu eigen war. Demgegenüber erntete das spätere Hamburger Bürgermilitär Anerkennung wegen seiner guten Ausrüstung, Uniformen, Ausbildung und Führung. War das Offizierskorps der Bürgerwache noch „vornehmlich aus dem Mittel- und Kleinbürgertum“ rekrutiert, so wurde das Offizierskorps des Bürgermilitärs zur Domäne der Kaufleute und des Großbürgertums.

Eine Bürgerwache war im Unterschied zum späteren Bürgermilitär vornehmlich mit polizeilichen Aufgaben betraut und diente eher der Sicherung der inneren Ordnung als der Verteidigung gegen äußere Feinde.S. 20. Die Hamburger Bürgerwache bestand bis 1810 und wurde unter der französischen Besatzung aufgelöst.

Zeitgleich bestehende andere Truppen in Hamburg

Das Bürgermilitär bestand, soweit es zeitliche Überschneidungen gab, parallel zu anderen militärischen Formationen in Hamburg, namentlich zur Bürgerwache, zur Hanseatischen Legion, zur Hamburgischen Garnison und später zum Infanterie-Regiment „Hamburg“ (2. Hanseatisches) Nr. 76. Seine Mitglieder waren im Gegensatz zur stehenden Hamburgischen Garnison nicht kaserniert. Die Gründe für die parallele Existenz beider Truppen sind unterschiedlicher Natur. Der Hanseat lehnte zum einen den regelmäßig das Offizierskorps bildenden Adel ab (vgl. „Hanseat und Adel“) und verabscheute zugleich den zum großen Teil aus entwurzelten Existenzen zusammengesetzten Mannschaftsstand.S. 16. Hamburg benötigte diese Truppen zwar, um im Krisenfall seine Befestigungsanlagen ausreichend besetzen und verteidigen zu können, wollte sich aber nicht allein auf sie stützen. Das Bürgermilitär als zweite Einheit für den Kriegsfall war, zumal die Mitglieder selbst für ihre Kosten aufkommen mussten, insbesondere billiger als eine andernfalls erforderliche Aufstockung der Garnison. Da Hamburg faktisch seit dem Ende des 13. Jahrhunderts die Wehrhoheit besaß,S. 9. spielten andernorts verfolgte Zwecke der Volksbewaffnung keine Rolle, wie zum Beispiel die Absicht, den Fürsten außenpolitisch kein Mittel zur Verfolgung von Machtansprüchen in die Hand zu geben. Aber auch die Hamburger schätzten es, mit dem Bürgermilitär eine Truppe zu haben, die nicht ohne weiteres vom Senat gegen die Bürger eingesetzt werden konnte.

Die „Hanseatische Legion“ war eine von dem zwischenzeitlichen Befreier Hamburgs, Oberst Tettenborn (1778–1854), parallel zu den Vorläufern des Bürgermilitärs gegründete Freiwilligentruppe, die in den Kampf gegen Napoleon ziehen sollte. Sie kämpfte nicht zuletzt wegen der (berechtigten) Furcht des Senats vor den zurückkehrenden Franzosen unter russischer Fahne, um keinen Vorwand für Vergeltungsmaßnahmen gegen die Stadt zu geben, und setzte sich in der Folge nicht nur aus Hamburgern, sondern auch aus Bewohnern Bremens und Lübecks zusammen.S. 24 unter Hinweis auf Cypriano Francisco Gaedechens, Das hamburgische Militär bis zum Jahre 1811 und die hanseatische Legion, Hamburg 1889.

Mit dem Beitritt zum Norddeutschen Bund 1867 gab Hamburg seine Wehrhoheit auf und musste zunächst zwei Bataillone der Preußischen Armee aufnehmen. Das Hamburger Kontingent zum Bundesheer des Deutschen Bundes wurde aufgelöst und die Mannschaften und Unteroffiziere der Hamburgischen Garnison (Stadtmilitär) in das neue Infanterie-Regiment „Hamburg“ (2. Hanseatisches) Nr. 76 übernommen.

Daneben konnte das Hamburger Bürgermilitär noch ein Jahr bestehen, bevor es schließlich 1868 aufgelöst wurde.

Die anderen Truppen in Hamburg

Geschichte

Bereits während der napoleonischen Besatzung betrieben u. a. David Christopher Mettlerkamp (1774–1850) und Friedrich Christoph Perthes (1772–1843) die Schaffung einer schlagkräftigen Truppe für den geplanten Umsturz nach der Niederlage Napoleons in Russland. Die auf Neutralität gerichtete Politik des alten Senats führte nämlich dazu, dass Hamburg nur sehr eingeschränkt Hilfe von außen erwarten durfte, wie sich bei der erfolgreichen Belagerung der Stadt durch Vandamme im Mai 1813 zeigte.S. 25. Mettlerkamp wurde in der Folge Kommandeur der „Hanseatischen Bürgergarde“, die im Gegensatz zur „Hanseatischen Legion“, die auch am Krieg gegen Frankreich teilnahm, nur für die Befreiung der Hansestädte eingesetzt werden sollte.

Sie nahm an der Belagerung des von Marschall Davout besetzten Hamburg teil und ritt nach dessen Abzug an der Spitze der von General Bennigsen geführten Truppen in die befreite Stadt ein.S. 27.

mini|Hamburger Bürgermilitär 1830

Bei Diskussionen, ob die alte Bürgerwache wiederbelebt oder ein neues Bürgermilitär geschaffen werden sollte, verwiesen die Befürworter einer bloßen Bürgerwache auf die Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten durch den Wehrdienst und wandten sich gegen eine stärkere Militarisierung Hamburgs.S. 28. Hingegen verkörperten die aus dem Feld zurückgekehrten Offiziere der Bürgergarde, denen die Bürgerwache als ein Relikt aus der Vergangenheit erschien, den Geist der Zeit.S. 29. Mettlerkamp erhielt deshalb am 3. Juni 1814 den Auftrag, die Bürgergarde neu zu organisieren.S. 30. In der Konkurrenz von sich nach dem Krieg auflösenden provisorischen Bürgerformationen, fortbestehender und konkurrierender Bürgerwache und zurückkehrender Hanseatischer Legion scheiterte er zunächst, bis der Senat am 10. September 1814 die Militärpflicht in Hamburg schuf, wonach alle Bürger und Einwohner sowie deren Söhne vom 20. bis 45. Lebensjahr dienstpflichtig waren.S. 32. Die Reform wurde gefördert durch den kläglichen Zustand der Bürgerwache und deren „allgemein anerkannte und in Karikaturen verstattete Lächerlichkeit“.

Seine Legitimation bezog das Bürgermilitär aus den Erfahrungen der Freiheitskriege: „Das Hamburger Bürger Militair ist sowohl in Hamburgs besonderer Verfassung, als in der 1813 wiederhergestellten allgemeinen deutschen Volksbewaffnung gegründet.“S. 53. Mochten auch die Auffassungen über den Wehrdienst sehr verschieden „in Monarischen und Republikanischen Staaten seyn, aber dennoch ist und bleibt das Waffenrecht des freien Mannes tief in der deutschen Natur begründet.“

Der Hamburger Brand von 1842

Neben manch unschönen Zwischenfällen, vor allem mit dem Bundeskontingent, bewährte sich das Bürgermilitär während des Hamburger Brandes von 1842. Während die Verwaltungsorgane der Stadt sich entscheidungsschwach, führungslos und inkompetent zeigten, zogen viele Menschen plündernd durch die Stadt. Wo freilich „die Bürgergarde, (…) namentlich das Officiercorps, in genügender Stärke zur Hand war, da gelang es mit geringer Energie, jedenfalls aber mit der blanken Waffe, die Räuber zu Paaren zu treiben.“S. 59. Es sprach für die Autorität der Offiziere und die Einsatzbereitschaft der Gardisten, dass sich angesichts des heillosen Durcheinanders in der Stadt und des Versagens der politischen Führung das Bürgermilitär nicht dem „allgemeine(n) und kopflose(n) Rennen, Retten und Flüchten aller Einwohner Hamburgs“ anschloss.

Die Revolution von 1848/49

Weniger glücklich agierte das Bürgermilitär während der Revolution von 1848/49. Auseinandersetzungen innerhalb des Offizierskorps über die Qualität der Truppenführung endeten schließlich in einem Duell zwischen dem Obersten Stockfleth und Major Kessler, dem Bataillonskommandeur der Jäger.S. 83 f. Auch die Frage, wie das Bürgermilitär seinen Auftrag erfüllen sollte, sowie die politischen Spannungen übertrugen sich auf die einzelnen Truppenteile des Bürgermilitärs.S. 66.

Laut dem Bürgermilitär-Reglement von 1848 waren die Unteroffiziere und Offiziere nunmehr von den Mannschaften zu wählen. Dies verschaffte denjenigen einen Vorteil, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse reichlich Essen und Trinken auszugeben vermochten.S. 67. Das Wahlgesetz wurde deshalb, nachdem wieder Ruhe eingekehrt war, Ende 1849 aufgehoben.S. 68.

Als im August 1849 preußische Truppen vom Kriegsschauplatz in Schleswig-Holstein kamen und in der Stadt einquartiert wurden, wurde die Gänsemarktwache durch Gardisten und Tumultanten erstürmt. Erst am nächsten Morgen konnten Teile des Bürgermilitärs den Tumult beenden.S. 70 f.

Ansonsten erfüllte das Bürgermilitär jedoch seine Ordnungsfunktion. Unzufriedenheitsdemonstrationen kamen in Hamburg, wo mehr als drei Viertel aller Bewohner von den Bürgerrechten und in noch größerem Maße von jeder Mitsprache ausgeschlossen waren, gerade in Krisenzeiten verstärkt vor. „Da die Angehörigen des Bürgermilitärs zu den Privilegierten gehörten, erfüllten sie meistens die von den Interessen der Großkaufleute bestimmte Politik der Stadtregierung.“

Die letzte Reform von 1854

Die letzte Reform des Bürgermilitärs fand im März 1854 statt. Die Offiziere verhinderten dabei eine Regelung, wonach in dringenden Fällen der Polizeiherr das Bürgermilitär hätte einberufen können, da dies das Bürgermilitär dem besoldeten Polizeikorps gleichgestellt hätte. Auch die Aufgabe der Landesverteidigung wurde beibehalten, um das Bürgermilitär nicht zur Hilfspolizei zu machen.S. 74 f. Bei gemeinsamen Einsätzen von Bürgermilitär und Kontingent führte nunmehr der Senat das Kommando, um Kompetenzstreitigkeiten zu vermeiden. Fortbestehen blieb die Bestimmung, dass jeder, der in Konkurs geriet, zum einfachen Gardisten degradiert wurde. Geschäftlicher Erfolg bzw. Misserfolg und Fortkommen im Bürgermilitär blieben also auf das Engste miteinander verbunden.S. 77.

Bedeutungsverlust und Auflösung