mini|Statue des Asklepios, dem griechischen Gott der Medizin, der den symbolischen Asklepiosstab mit seiner gewundenen Schlange hält

Die Medizin (von lateinisch medicina) ist die Wissenschaft der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen bei Menschen und Tieren.

Sie wird von medizinisch ausgebildeten Heilkundigen ausgeübt mit dem Ziel, die Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Dabei handelt es sich meist um Ärzte, aber auch um Angehörige weiterer Heilberufe. Zum Bereich der Medizin gehören neben der Humanmedizin die Zahnmedizin, die Veterinärmedizin (Tiermedizin) und in einem weiteren Verständnis auch die Phytomedizin (Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen). In diesem umfassenden Sinn ist Medizin die Lehre vom gesunden und kranken Lebewesen.

Die Kulturgeschichte kennt eine große Zahl von unterschiedlichen medizinischen Lehrgebäuden, beginnend mit den Ärzteschulen im europäischen und asiatischen Altertum, bis hin zur modernen Vielfalt wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Medizin umfasst auch die anwendungsbezogene Forschung ihrer Vertreter zur Beschaffenheit und Funktion des menschlichen und tierischen Körpers in gesundem und krankem Zustand, mit der sie ihre Diagnosen und Therapien verbessern will. Die (natur)wissenschaftliche Medizin bedient sich dabei seit etwa 1845Axel W. Bauer: Medizin, naturwissenschaftliche (1850–1900). In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 938–942, hier: S. 938. zunehmend der Grundlagen, die Physik, Chemie, Biologie und Psychologie erarbeitet haben.

Als Mediziner bezeichnet man eine Person, die Medizin studiert hat.

Zum Medizinbegriff In der europäischen Tradition

Das Wort Medizin leitet sich ab von beziehungsweise ars medicina, „ärztliche Kunst“Brockhaus Enzyklopädie, 19. Auflage, Verlag Friedrich Arnold Brockhaus, Mannheim 1991, 14. Band, ISBN 3-7653-1114-6, ISBN 3-7653-1214-2, S. 381. oder die „Heilkunde“, von mederi, ‚heilen‘ – zu indogermanisch med-, ‚Heilkundiger‘,Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 21., unveränderte Auflage, bearbeitet von Walther Mitzka. Walter de Gruyter, Berlin / New York 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 470. wobei die erschlossene mit lateinisch modus („Maß“) verwandte Wurzel *med- (auf die auch das Wort „Medikament“ zurückzuführen ist) im Sinne von „ermessen, geistig abmessen, ersinnen, ratgeben oder wissen“ zu verstehen ist.Rudolf Schmitz: Der Arzneimittelbegriff der Renaissance. In: Rudolf Schmitz, Gundolf Keil: Humanismus und Medizin. Acta humaniora, Weinheim 1984 (= Deutsche Forschungsgemeinschaft: Mitteilungen der Kommission für Humanismusforschung. Band 11), ISBN 3-527-17011-1, S. 1–21, hier: S. 3–4. Die Heilkunde ist die Ars medica, der Arzt ist der Medicus (artifex).Ludwig August Kraus: Kritisch-etymologisches medicinisches Lexikon. 3. Auflage, Verlag der Deuerlich- und Dieterichschen Buchhandlung, Göttingen 1844, S. 598. Digitalisat der Ausgabe von 1844, Internet Archive.

Die Heilkunst (lateinisch auch ars medicinaeRudolf Laux: Ars medicinae. Ein frühmittelalterliches Kompendium der Medizin. In: Kyklos. Band 3, 1930, S. 417–434.) wird selten auch die Iatrik genannt (ausgesprochen Iátrik, vom griechischen substantivierten Adjektiv , altgriechische Aussprache , „ärztliche Kunst“ oder „ärztliches Handwerk“; häufiger in Zusammensetzungen wie „iatrogen“, „Pädiatrie“ oder „Psychiatrie“Duden Deutsches Universalwörterbuch. Verlag Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 5. Auflage, Mannheim 2003 online-Fassung).

Bei den nordamerikanischen Indianern

Der Begriff „Medizin“ (als médecine von französischen Trappern erstmals für Heilungszeremonien der von ihnen mit Ärzten gleichgesetzten Schamanen der Plains-Indianer gebraucht)Norbert Kohnen: Medizinmann. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 956–957, hier: S. 956. wird hier nicht im Sinne von Heilkunde oder Arznei gebraucht, sondern bezeichnet im europäisch-englischen Sprachgebrauch eine „geheimnisvolle, transzendente Kraft hinter allen sichtbaren Erscheinungen“. Das indianische Medizinsystem magisch-animistischer Prägung, auch das gesamte präkolumbische Amerika einschließend, führt Krankheiten auf Tabuverletzungen zurück, die zu einer Störung der Harmonie zwischen Mensch und seiner Umwelt führen, und lässt sich als Form des Schamanismus bezeichnen. Ein Schamane (als Heiler bzw. „Medizinmann“) nutzte verschiedene bewusstseinsverändernde, eine Himmels- oder Seelenreise ermöglichende Methoden zur Versöhnung mit nichtmateriellen Mächten und rituelle Handlungen, um diese Harmonie wiederherzustellen.Doris Schwarzmann-Schafhauser: Indianermedizin, nordamerikanische. In: Werner E. Gerabek u. a. (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 665. Erst im Laufe der Zeit erkannte man, dass indianische „Medizin“, die jedoch auch die auf Heilkräutern und physikalischen Therapieverfahren beruhende MedizinDoris Schwarzmann-Schafhauser (2005), S. 665. im engeren Sinne einschließt, weit über die Heilkunde hinausgehtNorbert Kohnen: Medizinmann. 2005, S. 956. (siehe Medizinbeutel oder Medizinrad). Die indianische Medizin erinnert vielmehr an das polynesische Mana.

Heilkunde mini|Väter der Medizin (Manuskript, 15. Jh.) Die Medizin ist eine praxisorientierte Erfahrungswissenschaft. Ziele sind die Prävention (Vorbeugung) von Erkrankungen oder von deren Komplikationen, die Kuration (Heilung) von heilbaren Erkrankungen oder die Palliation (Linderung) der Beschwerden in unheilbaren Situationen. Auch die Rehabilitation (Wiederherstellung) der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Patienten ist Aufgabe der Medizin. Ärzte und nichtärztliche Therapeuten erstellen dafür Behandlungspläne und überwachen den Behandlungsverlauf. In Deutschland verpflichtet das Patientenrechtegesetz im BGB den Arzt oder Zahnarzt in der Patientenakte „sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.“ Die Aufzeichnungspflicht der gesamten Krankengeschichte ist im Übrigen Bestandteil der Berufsordnungen. Alle patientenbezogenen Unterlagen unterliegen dem Datenschutz. Im medizinischen Alltag werden im Idealfall wissenschaftliche Erkenntnisse mit den Resultaten der Anamnese, Befunderhebung und Diagnosestellung sowie der ärztlichen Intuition und Erfahrung kombiniert, um dem einzelnen Patienten gerecht zu werden.

Dabei ist die persönliche Patient-Arzt-Beziehung wesentlich, die immer dann entsteht, wenn jemand mit einem Gesundheitsproblem bei einem Arzt Hilfe sucht. Nach Ansicht der Medizinhistoriker hat sich diese Beziehung mit dem Aufkommen der modernen Medizin fundamental gewandelt. Das Expertenwissen und die Fachautorität der einheitlich ausgebildeten Ärzte hat sie in eine dominante Rolle erhoben, die Barbiere, Steinschneider, aber auch akademische Mediziner früherer Zeit mit ihren oft erfolglosen Krankheitstheorien nicht hatten. Die Ärzteschaft hat heute die weitgehende Definitionsmacht, was Krankheit ausmacht und welche medizinischen und medizinisch-politischen Maßnahmen dagegen ergriffen werden sollten. Hingegen hat die bürgerliche Gesellschaft (in Deutschland seit der späten Kaiserzeit) versucht, den paternalistischen Ermessenspielraum der Ärzte zurückzudrängen, etwa durch die 1884 (Richard Keßler) erstmals veröffentlichte juristische Einstufung ärztlicher Eingriffe als Körperverletzung, für die die Zustimmung des Patienten unabdingbar ist. Es wird nunmehr eine deliberative Leistung vom Therapeuten erwartet, dessen Fachwissen die freie Entscheidungsgewalt des Patienten stützt, nicht ersetzt. Die damit verbundene Pflicht zur ärztlichen Aufklärung ist unangefochten; sowohl in international gültigen Dokumenten wie der Deklaration von Helsinki als auch im nationalen Strafrecht und den Berufsordnungen der Medizinalberufe findet sie ihren Niederschlag.

Sowohl Ärzte als auch andere Heilberufe verwenden einen analytischen Krankheitsbegriff: die Krankheit als Funktionsstörung des Organismus. Auf Basis einer Vertrags- und Vertrauensbeziehung können Daten zur Krankengeschichte (Anamnese) erhoben werden und eine gründliche klinische Untersuchung durchgeführt werden. Technische Verfahren zur medizinischen Untersuchung mithilfe eines Labors, bildgebender Verfahren wie Röntgen und vieler anderer Untersuchungsverfahren wie des Elektrokardiogramms ergänzen die gesammelten Informationen. Zur ärztlichen Kunst gehört es, die Vielzahl der Fakten und Beobachtungen zur Diagnose zu integrieren. Dieser analytische Krankheitsbegriff der wissenschaftlichen Medizin hat – übernommen auch von vielen alternativen Therapeuten – die ontologischen Vorstellungen früherer Jahrhunderte weitgehend abgelöst. Umstrittene Grenzfälle der Krankheitsdefinition sind Behinderungen und psychische Erkrankungen, deren Definition stets auch gesellschaftlich beeinflusst war.

Gesundheitssystem mini|Ausgaben der deutschen Krankenkassen 1993–2006 in Milliarden

Den nationalen juristischen und finanziellen Rahmen für die Ausübung der Heilkunde stellt das jeweilige Gesundheitssystem eines Staates dar. Während des Mittelalters leisteten Kirchen und Kommunen mit Hospitälern und angestellten Ärzten eine rudimentäre Form der Krankenfürsorge. Nach dem Aufkommen der mächtigen Nationalstaaten zogen diese zunächst die Kontrolle und Aufsicht über die Heilberufe an sich, verabschiedeten Approbationsordnungen und Gebührenordnungen. Preußen schaffte 1852 die überkommene Trennung des Ärztestandes zwischen Chirurgen und Ärzten ab und schloss die Chirurgenschulen. Auf Betreiben liberaler Kreise, zu denen auch Rudolph Virchow gehörte, erlaubte die erste Gewerbeordnung des deutschen Reiches (1871) die Therapiefreiheit auch für nichtapprobierte Behandler, die mit dem bis heute gültigen Heilpraktikergesetz (1939) erhalten blieb.