mini|hochkant|Radfahrstreifen auf der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main, mit durchgehender Linie von der Fahrbahn abgetrennt und mit Verkehrszeichen 237 beschildert. Ein Radfahrstreifen, in der Schweiz Radstreifen (umgangssprachlich Velostreifen), ist eine Radverkehrsanlage ohne bauliche Trennung zur Fahrbahn, zumeist am Fahrbahnrand. In Deutschland wird der benutzungspflichtige und mit durchgehender Linie abgetrennte Radfahrstreifen vom (Fahrrad-)Schutzstreifen unterschieden, der durch eine Strichlinie von der Fahrbahn abgetrennt wird. Beide werden umgangssprachlich auch als Fahrradspur bezeichnet.
Eine spezielle Form des Radfahrstreifens ist der Radfahrstreifen in Mittellage.
Radfahrstreifen in Deutschland In Deutschland ist ein Radfahrstreifen ein Sonderweg und damit nicht Teil der Fahrbahn. Er wird mit einer durchgezogenen Linie (als Verkehrszeichen 295 bezeichnet; in der Regel 25 cm breit; Breitstrich) von der Fahrbahn für Kraftfahrzeuge abgetrennt und ist in der Regel mit dem Verkehrszeichen 237 22px gekennzeichnet, das zugleich eine Benutzungspflicht für Radfahrer begründet. Der Verlauf eines Radfahrstreifens kann durch wiederholte Markierung mit dem Zeichen 237 StVO sowie mit einem Fahrrad-Piktogramm als Fahrbahnmarkierung gekennzeichnet werden. Der Radfahrstreifen zählt zu den sogenannten Radverkehrsanlagen nach § 2 Abs. 4, Satz 2, 10.3, VwV StVO.
An Einmündungen und Kreuzungen wird der Radfahrstreifen durch eine Radfahrerfurt (auch Radverkehrsfurt, früher auch Radwegefurt genannt) fortgesetzt, die durch zwei unterbrochene Breitstriche abgegrenzt wird. Gleiches gilt in Bereichen von Grundstückszufahrten und ggf. Bushaltestellen.
Die Regelbreite beträgt nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) mind. 1,85 Meter (einschließlich 0,25 Meter für die Markierung). Größere Breiten sind anzustreben: bei hohen Verkehrsstärken und Schwerlastverkehrsanteilen in der Nähe von Schulen und Radverkehrszielen höheren Geschwindigkeiten Bei ruhendem Verkehr parallel zur Fahrbahn ist ein Sicherheitstrennstreifen vorzusehen. Nach Veröffentlichung der E Klima 2022 ist dieser immer 0,75 m breit auszuführen.
Entsprechend der genannten Gründe für großzügigere Breiten sind diese bei Radschnellverbindungen nach den Hinweisen für Radschnellverbindungen regelmäßig mit mindestens 3,00 m, bei Linienbusverkehr mit mindestens 3,50 m auszuführen.
Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, dürfen andere Verkehrsteilnehmer ihn nicht benutzen,Deutschland: auch nicht zum Halten und Parken. Nur das Überqueren, z. B. zum Erreichen von Parkständen, ist unter Beachtung des Radverkehrs erlaubt. In der Praxis werden allerdings oft großzügig Ausnahmen beim Lieferverkehr gemacht. Dadurch fühlen sich Fahrzeugführer anderer Fahrzeuge ebenfalls dazu ermutigt.
Nach einer Berliner Dienstanweisung von 1978 sollen falsch parkende Lieferwagen jedoch nur dann toleriert werden, wenn
das Interesse des Parkenden an der durchzuführenden Lieferung objektiv gegenüber dem Interesse des Fließverkehrs überwiegt, in zumutbarer Entfernung keine ordnungsgemäße Parkmöglichkeit besteht, das Ladegeschäft zügig und außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten durchgeführt wird, in gleicher Fahrtrichtung eine dritte Fahrspur von mindestens 3 m Breite vorhanden bleibt, der übrige Verkehr nicht gefährdet oder unzumutbar behindert wird und das Lieferfahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladegeschäftes weggefahren wird.
Abgrenzung zum Schutzstreifen
Ein Fahrrad-Schutzstreifen wird demgegenüber durch eine Strichlinie (unterbrochene Längsmarkierung: Verkehrszeichen 340 StVO) vom Fahrstreifen abgegrenzt. Er soll mindestens 125 cm breit sein und ist für Radfahrer nicht benutzungspflichtig. Im Bußgeldkatalog ist aufgrund des Rechtsfahrgebots jedoch ein Verwarngeld bei Nicht-Benutzung vorgesehen.„Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten.“, TBNR 102142 bis 102145 : Das Parken und Halten ist auch auf dem Schutzstreifen nicht zulässig.
Radfahrstreifen in Österreich Radfahrstreifen bzw. Mehrzweckstreifen bezeichnet in Österreich nach § 2 Abs. 1 Ziffer 7 bzw. Ziffer 7a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) „einen für den Fahrradverkehr bestimmten und besonders gekennzeichneten Teil der Fahrbahn einer Straße“.
Fahren auf dem Radfahrstreifen Ein Radfahrstreifen darf nach § 8a der StVO nur in derselben Fahrtrichtung befahren werden wie der angrenzende Fahrstreifen. Ausgenommen sind dabei jene Einbahnstraßen, in welchen – entsprechend § 7 Abs. 5 StVO – Radfahrer ausdrücklich durch Verordnung ausgenommen sind und die Einbahnstraße damit auch in Gegenrichtung befahren dürfen. Hier werden dann aber in der Regel auch entsprechende Kennzeichnungen über Straßenverkehrszeichen und Bodenmarkierungen angebracht.
Benutzungsregeln auf Radfahrstreifen
Benützungspflicht: Nach § 68 StVO müssen Radfahranlagen – der Radfahrstreifen ist eine solche Radfahranlage – mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger benutzt werden.
Benützungserlaubnis: Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern (→ Fahrradverordnung) darf die Radfahranlage benutzt werden, es besteht aber keine Verpflichtung dazu.
Benützungsverbot: Mit Fahrrädern mit sonstigen Anhängern sowie mit mehrspurigen Fahrräder ab 80 cm Breite dürfen Radfahranlagen, und damit auch Radfahrstreifen, nicht befahren werden. Mit diesen Fahrzeugen ist jedenfalls die für den allgemeinen Fahrzeugverkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen. mini|Radfahrstreifen in Toronto, Kanada Das Rollschuhfahren bzw. Inline-Skaten auf Radfahrstreifen ist nach § 88a der StVO als Ausnahme vom Fahrbahnverbot erlaubt, jedoch nicht außerhalb des Ortsgebietes. Bei der Benützung der Radfahranlagen – und damit der Radfahrstreifen – mit Rollschuhen oder Inline-Skates gelten dieselben Vorschriften wie für Radfahrer. Zu beachten sind jedoch lokale Verbote des Rollschuhfahrens auf Radfahrstreifen.Österreich: auf wien.gv.at mit einer Liste der Skateverbote in Wien Kenntlich gemacht sind diese Streckenabschnitte mit dem Fahrverbotssymbol für Inline-Skates, wie z. B. in Wien praktiziert.Österreich: Fahrverbotssymbol für Inline-Skaterinnen und -Skater auf wien.gv.at
Kinder unter zwölf Jahren dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur unter Aufsicht einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, Rollschuh fahren, sofern sie nicht Inhaber eines Radfahrausweises gemäß § 65 StVO sind.Österreich: Rollschuhfahren bzw. Inline-Skaten ist auf Radfahranlagen und Verkehrsflächen für den Fußverkehr zulässig. Da jedoch in § 88a StVO explizit Straßen mit öffentlichem Verkehr angeführt sind, umfasst die Rollschuhregelung für Kinder auch die Verkehrsflächen für den Fußverkehr.
Radstreifen in der Schweiz mini|Schweiz: Markierung 6.09 „Radstreifen“, unterbrochene Variante Radstreifen (umgangssprachlich Velostreifen) sind in der Schweiz „die für Radfahrer bestimmten Fahrstreifen, die normalerweise durch gelbe unterbrochene oder ausnahmsweise durch ununterbrochene Linien gekennzeichnet sind“ (Art. 1 Abs. 7 VRV). Radfahrer müssen diese benützen (Art. 46 Abs. 1 SVG).
Andere Fahrzeuge dürfen „auf dem mit einer unterbrochenen Linie abgegrenzten Radstreifen […] fahren, sofern sie den Fahrradverkehr dadurch nicht behindern“ (Art. 40 Abs. 3 VRV). Das Parkieren auf Radfahrstreifen und der angrenzenden Fahrbahn ist untersagt (Art. 19 Abs. 2 lit. d VRV).
Ist auf einer Straße beidseitig ein Radstreifen, aber keine Mittelmarkierung vorhanden, spricht man von einer Kernfahrbahn. Diese soll bei Autofahrern die Einhaltung des Sicherheitsabstands während des Überholens von Radfahrern verbessern.
Internationale Übersicht Land stärker abgegrenzte Radfahrstreifen weniger strikt abgegrenzte Radfahrstreifen Grenzmarkierungohne Reservierung integrierte Radverkehrsführung Vereinigte StaatenU.S. Department of Transportation, Federal Highway Administration: Manual on Uniform Traffic Control Devices (MUTCD), 2009 Edition: Chapter 9C. Markings bikelanes benutzungspflichtig in Alabama, Kalifornien, Florida, Hawaii, Maryland, New York, Oregon bikelanes dürfen in den übrigen Staaten zum Überholen und Abbiegen verlassen werden dashed cycle lanes, Gleichberechtigung auf den rechten Teil eines Fahrstreifens beschränktBicycle Facilities and the Manual on Uniform Traffic Control Devices: Dashed Bicycle Lanes shared lane = anteilig genutzter Fahrstreifen,Piktogramme („sharrows“) verweisen auf die gleichberechtigte Nutzung durch Radfahrer KanadaThunder Bay (Ontario): bikelanes benutzungspflichtig in Québec bikelanes dürfen in den übrigen Provinzen zum Überholen und Abbiegen verlassen werden shared lane = anteilig genutzter Fahrstreifen,Piktogramme („sharrows“) verweisen auf die gleichberechtigte Nutzung durch Radfahrer Vereinigtes KönigreichThe Highway Code, 59–82: Rules for cyclistswww.gov.uk: Department for Transport: Know Your TRAFFIC SIGNS Official EditionCambridge Cycling Campaign: Cycle lanes mandatory cycle lane,reserviert aber nicht benutzungspflichtig,Abgrenzung mit durchgezogener Linie advisory cycle lane,nicht reserviert,Abgrenzung mit gestrichelter Linie NiederlandeDutch RVV, § 1 – alphabetical list of termsFietsersbond: Wat is een fietspad en wat is een fietsstrook? fietsstrook met doorgetrokken streep,„Fahrradstreifen mit durchgezogener Linie“ fietsstrook met onderbroken streep,„Fahrradstreifen mit unterbrochener Linie“,ebenfalls benutzungspflichtig,aber von KFZ mitbenutzt fietssuggestiestrook,= „Fahrradsuggestionsstreifen“,rechtlich nicht bindend, ohne Fahrradsymbole,nur gestrichelte Linie und rote Einfärbungoder anderes Pflaster BelgienArticle 9. Place des conducteurs sur la voie publique, auf code-de-la-route.be fietspad = piste cyclable,keine begriffliche Unterscheidung vom Radweg,beidseits von unterbrochenen Linien eingerahmt fietssuggestiestrook= bande cyclable suggérée,Einfärbung (nicht in rot!) mit Piktogrammen oder als Reihe von Fahrrad-Pfeil-Piktogrammenauf anteilig genutztem Fahrstreifen FrankreichSur Légifrance: Code de la route parties législative et réglementaire Code de la route sur codes-et-lois.fr