miniatur|260px|Goldmünze zu 20 Francs und Silbermünze zu 5 Francs, Zeit der Zweiten Französischen Republik. Gewicht 6,41 und 24,94 g. Das Verhältnis von Gold zu Silber beträgt 1 : 15½. Als Bimetallismus oder Doppelwährung – im Gegensatz zum Monometallismus – bezeichnet man ein Währungssystem, dessen Einheit auf Kurantmünzen aus Gold und zugleich auf solchen aus Silber basiert, seltener auf Kurantmünzen aus Silber und Kupfer. Da die Einheit an den Wert zweier Edelmetalle zugleich gebunden ist, wird damit deren Wechselverhältnis fixiert.

Im Russland des 19. Jahrhunderts existierte für kurze Zeit auch ein Trimetallismus mit Platin.

Parallel zu einer Bimetallwährung können Banknoten und Scheidemünzen ausgegeben werden. Diese sind nicht durch den Materialwert gedeckt und können mit Zwangskurs versehen sein, was Kursverschiebungen zwischen den verschiedenen Geldsorten hervorrufen kann.

Geschichte Ein Nebeneinander von Kurantmünzen aus Gold und Silber im Zahlungsverkehr ist keine Seltenheit. Im Preußen des 18. und frühen 19. Jahrhunderts etwa wurden die werthaltigeren Zahlungen, meist an das Ausland für hochwertige Güter wie Luxusartikel, oft mit goldenen Friedrich d’or und die gewöhnlichen Zahlungen im Inland mit silbernen Talern geleistet. Einen gesetzlich festgelegten festen Kurs zwischen Gold und Silber bzw. Friedrich d'or und preußischen Talern gab es damals jedoch nicht.

Isaac Newton wurde 1699 in England (ab 1707 Teil von Großbritannien) zum Master of the Royal Mint berufen, nachdem er drei Jahre Warden of the Mint gewesen war. Im Auftrag der Neuordnung der Währungsverhältnisse setzte er im Jahr 1717 das Silber-Goldpreisverhältnis auf 15½ : 1, was damals de facto eine Unterbewertung der Silbermünzen bedeutete (seit dem 12. Jahrhundert hatte das Tauschverhältnis in etwa bei 12 : 1 gelegen). Die Folge war, dass Silbermünzen gehortet wurden und das überbewertete Goldgeld das unterbewertete Silbergeld aus dem Markt verdrängte (siehe auch Greshamsches Gesetz). So etablierte sich in Großbritannien der Goldstandard.

Grundlage des Bimetallismus ist die vertragsmäßige oder gesetzliche Festschreibung eines festen Wertverhältnisses zwischen den verwendeten Münzmetallen innerhalb eines Landes. Auch eine solche Festschreibung in allen oder zumindest in den finanzstärksten Ländern einer Währungsunion bedeutete Bimetallismus. In Frankreich (ab 1803) und später in der Lateinischen Münzunion (ab 1865) war dieses Verhältnis auf den newtonschen Wert von 15,5:1 festgelegt (1 g Gold hatte den gleichen Wert wie 15,5 g Silber).

In der Lateinischen Münzunion drückte sich der Bimetallismus darin aus, dass die Feingewichte von zwei silbernen 5-Franken-Stücken und einem goldenen 10-Franken-Stück (Goldfranken) sich wie 15,5 zu 1 verhielten (um 1870). Der in den 1870er Jahren sinkende Silberpreis führte dann jedoch dazu, dass Silber in großen Mengen in die Länder der Lateinischen Münzunion strömte, weil es hier - nach der Prägung in Münzform - noch im nicht mehr marktgerechten Verhältnis von 15,5 : 1 in Gold getauscht werden konnte. Die Länder der LMU stellten daraufhin die Silberkurantprägung ein, was de facto auch hier zur Goldwährung, also zum Goldstandard, führte.

Die deutsche Münzreform vollzog sich in mehreren Schritten. Das Gesetz vom 4. Dezember 1871 bezeichnete den zehnten Teil einer neuen Reichsgoldmünze als „Mark“, teilte sie in 100 Pfennige und erlaubte die Prägung von Goldmünzen zu 10 und 20 Mark.Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, RGBl. 1871, S. 404–406, vom 4. Dezember 1871. Das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 bestimmte die Mark zur Rechnungseinheit der Reichsgoldwährung, welche die Landeswährungen ersetzen sollte.Münzgesetz, RGBl. 1873, S. 233–240, vom 9. Juli 1873. Durch kaiserliche Verordnung vom 22. September 1875 wurde die Reichswährung zum 1. Januar 1876 im gesamten Reichsgebiet in Kraft gesetzt.Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung, RGBl. 1875, S. 303, vom 22. September 1875.

Während der Umstellung zog die Reichsregierung alte Silbermünzen ein, ließ sie einschmelzen und verkaufte das Silber. Wegen des gesunkenen Silberpreises und der wachsenden Verluste wurden diese Verkäufe am 19. Mai 1879 eingestellt. Der silberne einfache Zollvereinstaler, das definierende Münznominal der Vorgängerwährung der Mark, blieb dennoch als deutsches Eintalerstück zum Wert von drei Mark bis zum 30. September 1907 unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Am 1. Oktober 1907 verlor er diesen Status; Reichs- und Staatskassen nahmen oder wechselten die Stücke noch bis zum 30. September 1908 zu drei Mark.Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Eintalerstücke deutschen Gepräges, RGBl. 1907, S. 401, vom 27. Juni 1907. Dieses Nebeneinander der auf Gold beruhenden Mark und des weiterhin vollgültigen Silbertalers wird als „hinkende Goldwährung“ bezeichnet.Unter einer hinkenden Währung versteht man ein Währungssystem, bei dem zwei Metalle (meist Gold und Silber) gesetzliches Zahlungsmittel waren. Vgl. Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 385.

Infolge des Sherman Silver Purchase Act war auch der US-Dollar offiziell eine bimetallische Währung.

Eine Doppelwährung wurde auch mit Münzen der spätmittelalterlichen Groschenzeit der Wettiner praktiziert. Sie bestand aus Oberwährgroschen (Judenkopfgroschen), einer harten Währung, die u. a. für den auswärtigen Handel geschaffen war, während die Beiwähr dem allgemeinen Geldverkehr diente.Walther Haupt: Sächsische Münzkunde (1974), S. 70 Die dadurch geschwächte Währung musste durch eine weitere Münzreform mit völlig neuen Groschen (Horngroschen) und Groschen zum halben Wert der Horngroschen übersichtlich gestaltet und damit stabilisiert werden.Walther Haupt: Sächsische Münzkunde (1974), S. 84

Probleme Reiche Silberfunde am Ende des 19. Jahrhunderts ließen den Silberpreis fallen. Daraufhin wandten sich zahlreiche Länder mit bimetallischen Währungen dem Goldstandard zu, so auch die USA.

Eine dauerhafte Festlegung eines stabilen Wertverhältnisses ist wirtschaftlich unrealistisch. Zwei oder auch mehr unterschiedliche Metalle, Güter, Waren oder Dienstleistungen lassen sich über einen längeren Zeitraum nicht zu jeweils gleichen Preisen erzeugen, da sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Nachfrage und die Mode fortwährend ändern. Dies führt dazu, dass das höher bewertete Metall in die private Thesaurierung oder ins Ausland abfließt – falls eine Zahlungsmittelwahlfreiheit beim Bezahlen besteht (Greshamsches Gesetz). Dennoch zeigt das Beispiel Frankreichs von 1803 bis in die 1870er Jahre, dass der Bimetallismus in einem genügend großen Land das Wertverhältnis zwischen Silber und Gold auf dem Weltmarkt dauerhaft stabilisieren kann (damals auch während der Goldrauschzeit ab 1849).

Die Schwächen des neuen Goldstandards zeigten sich im Verlauf der 1870er Jahre, als der Verfall des Silberpreises einsetzte. Verfechter des Bimetallismus wie Henri Cernuschi forderten die (Wieder-)Einführung des Bimetallismus in weiteren Ländern, woran die Silbermontanindustrie großes Interesse hatte.Klaus W. Epstein bemerkte über die Diskussion am Ende des 19. Jahrhunderts: „[Der] Bimetallismus ist längst als eigentümliche Mischung von Propaganda der Silberproduzenten und primitiver wirtschaftlicher Heilslehre entlarvt.“ Klaus Epstein, Rezension zu Heinz Gollwitzer: Die Gelbe Gefahr. Geschichte eines Schlagworts, Göttingen 1962. In: Historische Zeitschrift 198, 1964, S. 145–147. Länder, die eine auf dem Goldstandard basierende Währung hatten und eine Abwertung befürchteten, leisteten dagegen Widerstand. Die Einführung eines festen Wertverhältnisses zwischen Gold und Silber wurde auf den internationalen Münzkonferenzen in Paris 1878 und 1881 abgelehnt.

Sonstiges Das dynamische Wertverhältnis zwischen Silber und Gold schwankte 2009 zwischen 1 zu 45 und 1 zu 90.Past Historical London Fix. January 2008 to December 2008. Auf: kitco.com; zuletzt abgerufen am 19. März 2013.

Der Begriff ist nicht mit Bimetall zu verwechseln, das bei Temperaturänderungen seine Form ändert. Er hat auch nichts mit Bimetallmünzen zu tun, bei denen zwei verschiedene Metalle bzw. Legierungen in einer Münze nebeneinander vorliegen, wie z. B. die 1- und 2-Euro-Münzen.

Literatur Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 383. MünzenRevue Sonderheft Gold & Silber 2019, ISBN 978-3-86646-175-8.

Einzelnachweise

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