mini|Johann Andreas Eisenbarth im Alter von 54 Jahren (Kupferstich [beschnitten] von A. B. König [Berlin] aus dem Jahr 1717)

Johann Andreas Eisenbarth (auch Eisenbart, Eysenbart, Eysenparth; geboren vermutlich am 27. März 1663Die Angabe auf dem Grabstein (1661) in Hann. Münden ist fehlerhaft. Belegt ist anhand des Taufscheins, dass Eisenbarth am 27. März 1663 getauft wurde; damals war es üblich, das Neugeborene am Tag der Geburt zu taufen, vergl. dazu: Eike Pies: Eisenbarth. Das Ende einer Legende. 2004, S. 21 und 337. in Oberviechtach in der Oberpfalz; † 11. November 1727 in Hannoversch Münden), genannt oft nur „Doktor Eisenbarth“ oder „Doktor Eysenbarth“, war ein deutscher Handwerkschirurg, der durch seine Heilerfolge als fahrender Wundarzt, insbesondere als Stein- und Bruchschneider sowie augenärztlich als Starstecher landesweit großen Ruhm erlangte. In Preußen wurde er wegen seiner augenärztlichen Leistungen vom „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I. zum Hofrat und Hof-Augenarzt ernannt. Bis heute bekannt geblieben ist Eisenbarth jedoch, obwohl er nie einen Doktor-Grad führte, vor allem durch ein um 1800 verfasstes Trinklied mit dem Titel Ich bin der Doktor Eisenbart.

Eisenbarth wurde zwischen 1686 und 1715 von zahlreichen Landesherren mit Privilegien ausgestattet, die es ihm ermöglichten, als Landarzt „in einem zusammenhängenden Gebiet von – selbst für heutige Begriffe – ungeheurem Ausmaß tätig zu werden, ohne bei seiner Reisetätigkeit von Landesgrenzen […] behindert zu werden und damit ohne die sonst üblichen Zölle für seine mitgeführten Arzneimittel zahlen zu müssen.“Karl Hieke: Der Landarzt und Arzneimittelfabrikant […]. 2002, S. 29. Dies ermöglichte es ihm, die rund 20 in seiner Magdeburger Manufaktur produzierten Heilmittel so gewinnbringend zu vertreiben, dass er zeitweise mit 120 Helfern von Ort zu Ort ziehen und als einer der ersten Ärzte in Deutschland Flugblätter und Zeitungsinserate als Werbemittel nutzen konnte. Eisenbarths Operationstechniken wurden noch 25 Jahre nach seinem Tod von dem Begründer der wissenschaftlichen Chirurgie in Deutschland, Lorenz Heister, als mustergültig gewürdigt.

Leben Jugend- und Lehrzeit mini|Die katholische Pfarrkirche St. Johannes der Täufer in Oberviechtach im Jahr 2008

Johann Andreas Eisenbarth wurde am 27. März 1663 in der katholischen Pfarrkirche St. Johannis Baptistae (= St. Johannes des Täufers) in Oberviechtach getauft – wohl wie damals üblich am Tag der Geburt oder am darauffolgenden. Er war das dritte Kind seines Vaters, des Bruchschneiders (= Chirurg für Leistenbrüche) und Okulisten (= Augenarzt) Matthias Eisenbarth (1627–1673) und dessen Ehefrau Maria Magdalena geb. Schaub. Sein Großvater Wilhelm Eysenbart (um 1588–1646) stammte vermutlich aus Unterkochen und war als Spitalknecht (= Arbeiter in einem Alten- und Armenhaus) in Dinkelsbühl beschäftigt gewesen. Durch seine Nebentätigkeit als Sauschneider sowie – laut Angaben von Eisenbarths Vater – als Chirurg kam Wilhelm Eysenbart zu einigem Wohlstand.Eike Pies: Eisenbarth. Das Ende einer Legende. 2004, S. 14 ff.

Unmittelbar nach dem frühen Tod seines Vaters wurde Eisenbarth 1673 – im Alter von zehn Jahren – in die Obhut seines Schwagers Alexander Biller, des Ehemanns einer älteren Schwester, gegeben. Biller praktizierte damals in Bamberg als Okulist, Steinschneider und Bruchschneider. Aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen musste die nach dem Tod ihres Mannes mittellos zurückgebliebene Mutter für ihren Sohn kein Lehrgeld für dessen Ausbildung in der Kunst der Chirurgie und Wundarzneikunde zahlen. Anfang der 1690er Jahre wurde Biller aufgrund seiner guten chirurgischen Leistungen „in der Churfürstl. Bayerischen Residentz München, verordtneter Landschafft Stadt, undt Hospithal Arzt“.Zitiert aus Eike Pies: Ich bin der Doktor Eisenbarth. 1977, S. 62.

Unterbrochen von einem halbjährigen Klosteraufenthalt führte Eisenbarth nach insgesamt zehnjähriger Ausbildung und der anschließend vorgeschriebenen Wanderzeit (ab 1678) im Jahr 1684 in Laufen bei Salzburg sein „Probierstück“ des Handwerkschirurgen vor: einen Starstich bei einem 50-jährigen Mann.Karl Hieke: Der Landarzt und Arzneimittelfabrikant… 2002, S. 19. Danach blieb er ein weiteres Jahr bei seinem Schwager in Bamberg und ging 1686 nach Altenburg, der Residenzstadt der Herzöge von Sachsen-Gotha-Altenburg.

Privilegierter Landarzt in Sachsen-Gotha-Altenburg Nach seinem Umzug von Bamberg nach Altenburg arbeitete Eisenbarth zunächst bei dem Handwerkschirurgen-Meister Johann Heinigke, von dem er sich aber bereits ein halbes Jahr später wieder trennte. Am Marktplatz in Altenburg eröffnete er stattdessen eine eigene Praxis, was aber – belegt durch einen Denunziationsbrief vom 8. Juni 1686 an den Herzog – umgehend auf die Missgunst seiner schon länger ortsansässigen Kollegen stieß.Eike Pies: Eisenbarth. Das Ende einer Legende. 2004, S. 36. Zeitlebens verzichtete Eisenbarth auf die Meisterprüfung, vermutlich wegen der hohen Prüfungsgebühren. Dies hatte jedoch zur Folge, dass er auch „später immer wieder Konflikte mit seinen zünftigen Standeskollegen austragen und sich den Prüfungen der Medizinalbehörden stellen“ musste und sich zunächst nirgends als selbständiger Handwerkschirurg niederlassen konnte und daher als Wanderarzt umherziehen musste.

In Altenburg trat Eisenbarth schon am 27. Juni 1686 zum evangelischen Glauben – der Staatsreligion im Herzogtum – über, „vermutlich aus wirtschaftlichen Gründen“. Dank der Unterstützung durch eine wohlwollende Stellungnahme des Stadtrats von Altenburg erteilte ihm Friedrich von Sachsen-Gotha-Altenburg am 26. August 1686 das Privileg, in den Städten und Dörfern des Herzogtums als Okulist, Stein- und Bruchschneider tätig zu werden. Aus dieser herzoglichen Erlaubnis ist zugleich belegt, dass Eisenbarth „in seiner Kunst der Augen-Curen, Stein, Krebß und Bruchschneidens zur genüge erfahren“ war und bis dahin in Altenburg bereits 30 Personen erfolgreich operiert hatte.Eike Pies: Eisenbarth. Das Ende einer Legende. 2004, S. 44. Die erfolgreiche Überprüfung seiner Operationstechniken durch zwei herzogliche Ärzte, unter anderem bei einem Hodensackbruch, und das herzogliche Privileg hatten zur Folge, dass Eisenbarth nunmehr – wie damals für umherziehende Handwerkschirurgen üblich – auf den Jahrmärkten und mit Bewilligung der jeweiligen Stadtbehörden auf allen Wochenmärkten des Herzogtums seine chirurgische Tätigkeit ausüben und außerdem seine selbstgefertigten Wundsalben verkaufen durfte. Allerdings wurde ihm untersagt, innerlich anzuwendende Arzneimittel zu vertreiben – die Innere Medizin oblag damals allein jenen Ärzten, die ihren Abschluss (den Doktor-Grad) an einer Universität gemacht hatten; umgekehrt betätigten sich diese akademisch ausgebildeten Ärzte nicht als Chirurgen und Wundheiler.

mini|Blick in den Chor und auf das Chorgestühl der Altenburger Brüderkirche

Als herzoglich privilegierter Landarzt konnte Eisenbarth nunmehr erstmals auf ein gesichertes Einkommen vertrauen, was zur Folge hatte, dass er nur einen Monat nach Erteilung des Privilegs am 26. August 1686 in der Altenburger Brüder-Kirche die Tochter seines Kollegen, Catharina Elisabeth geb. Heinigke, heiratete. Aus dieser Ehe gingen bis 1706 insgesamt sieben Kinder hervor, von denen drei Söhne bereits im Kindesalter starben. „Die Paten sind Adelige, hohe Beamte und wohlhabende Bürger“,Eike Pies: Eisenbarth. Das Ende einer Legende. 2004, S. 46. was das hohe Ansehen belegt, das sich Eisenbarth erworben hatte. Unmittelbar nach der Hochzeit bereiste er die nähere Umgebung von Altenburg und behandelte Patienten in Gera, Haselbach, Saara, Ronneburg, Schmölln und Leipzig, später auch in Zwickau, zumeist – wie damals üblich – in einem Zelt oder einer Bude auf dem Marktplatz. „Bis zum Frühjahr 1688 heilt Johann Andreas Eisenbarth im Altenburgischen über 200 Patienten von Brüchen, Blindheit (Starleiden), Hasenscharten und Krebsgeschwüren.“Eike Pies: Eisenbarth. Das Ende einer Legende. 2004, S. 50.

Privilegien für Weimar, Jena und Erfurt Im März 1688 verließ Eisenbarth das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg und ließ sich in Weimar nieder. Eisenbarths Ruf als guter Wundarzt war ihm vorausgeeilt, sodass er in Weimar und im nahen Buttstädt zahlreiche Patienten behandeln durfte. Bereits am 10. Mai 1688 erhielt Eisenbarth auf seinen Antrag hin sein zweites Privileg, ausgefertigt im Namen von Herzog Wilhelm Ernst von Sachsen-Weimar und gültig für die beiden Herzogtümer Sachsen-Weimar und Sachsen-Jena. In diesem Privileg wurde Eisenbarth bescheinigt, „uf eine besonders geschwinde arth, auch ohne große schmerzempfindung“ zu operieren.Eike Pies: Ich bin der Doktor Eisenbarth. 1977, S. 76 f.

Zugleich wurde ihm in diesem Privileg erlaubt, seine Arzneimittel öffentlich anzubieten. Er durfte legal in Konkurrenz zu den örtlichen Apothekern treten. Er verfügte also über das Dispensierrecht wie ein Apotheker, ohne ein Dispensierverbot der Ärzte beachten zu müssen. Außerdem durfte er auch außerhalb der Jahr- und Wochenmärkte praktizieren. Vor allem legte das Privileg fest, „daß neben Ihme kein ander von dergleichen Wissenschaft und Profession in den Landen der Fürstenthümer Weimar und Jena öffentlich auf denen Wochen-Märckten noch auch außerhalb derselben auftreten und sich sothane Gebrechen zu curiren und zu heilen unterfangen dörfe“.Eike Pies: Ich bin der Doktor Eisenbarth. 1977, S. 51.

Bereits am 18. Februar 1689 konnte Eisenbarth seinen Wirkungsraum erneut ausweiten: Seinem Antrag auf ein Privileg für das benachbarte Erfurt wurde durch den 4. Statthalter Erfurts, Erzbischof Anselm Franz von Mainz, stattgegeben. Diese weit reichende Erlaubnis ermöglichte es ihm, „so wohl in unserer Stadt Erffurth als in andern unsern Landen auf offenen Wochen- und Jahrmärckten gegen billige [angemessene] Belohnung ungehindert“ zu praktizieren; ferner dürfe er „dabey seine Wahren öffentlich verkaufen, dergleichen aber keinem andern erlaubet werden möchte“.Karl Hieke: Der Landarzt und Arzneimittelfabrikant… 2002, S. 182. Auch dieses Privileg sicherte Eisenbarth somit eine Monopolstellung auf den Märkten in Erfurt und in den ländlichen Besitztümern des gesamten Erzbistums Mainz. Auferlegt wurde ihm vom Erzbischof, die Armen umsonst zu kurieren und „sich alhier in die Bürgerschafft einzulassen“. Eisenbarth kam dieser Aufforderung umgehend nach, wurde im März 1689 Bürger von Erfurt, behielt aber seinen ständigen Wohnsitz in Altenburg bei. Seine Einbürgerung ist im Ratsprotokoll verzeichnet mit dem Eintrag „Dr. Eisenbart, ein Bruchschneider“.Eike Pies: Ich bin der Doktor Eisenbarth. 1977, S. 79. Eisenbarth selbst benutzte aber auch weiterhin nicht den (ihm auch nicht zustehenden) Doktorgrad, sondern nannte sich mit behördlicher Erlaubnis nunmehr Stadtarzt von Erfurt.

Weitere Privilegien mini|Johann Andreas Eisenbarth im Alter von 35 Jahren (Kupferstich von Martin Bernigeroth aus dem Jahr 1697)

In seiner Dissertation Der Landarzt und Arzneimittelfabrikant Johann Andreas Eisenbarth (1663–1727) bezeichnet der Arzt Karl Hieke im Jahr 2001 die Anzahl der Privilegien, die Eisenbarth erwerben konnte, als „beispiellos“: Die insgesamt zehn Dokumente galten zunächst für Sachsen-Gotha-Altenburg (1686), Sachsen-Weimar und Sachsen-Jena (1688) sowie für Erfurt und das Kurfürstentum Mainz (1689). Es folgten: das Kurfürstentum Sachsen nebst dessen zugehörigen Ländern (1694), hierzu gehörte ab 1697 auch das Königreich Polen; Oberschlesien und Niederschlesien (1697), ausgestellt vom kaiserlichen Oberamt Breslau; Brandenburg (1697); Hessen-Kassel (1704); Preußen (1707/08 und erneut 1714/15); Braunschweig-Lüneburg (1710) mit Hannover und Niedersachsen, weswegen sich Eisenbarth nach der Begründung der Personalunion mit Großbritannien ab 1714 auch Königlich Großbritannischer Landarzt nennen konnte; und schließlich für Sachsen-Saalfeld und Sachsen-Meiningen (1713).Karl Hieke: Der Landarzt und Arzneimittelfabrikant … 2002, S. 22 f.