mini|Gebäude des Amtsgerichtes Hamburg-Barmbek (2019) Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ist eines der acht Amtsgerichte in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Instanzenzug übergeordnet sind das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg sowie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Das Gericht wurde am 1. April 2002 als Stadtteilgericht (s. Amtsgericht Hamburg) für den Hamburger Nordosten errichtet. Es ist die erste Gerichtsgründung in Hamburg seit über hundert Jahren. Das Familiengericht folgte zum 1. Juli 2005.
Mit der Gründung des Amtsgerichts wurde in Hamburg die Zuführung für die Unterbringung in der Untersuchungshaft dezentralisiert. Nach erheblicher Kritik wird die Zuführung durch eine eigene Abteilung des Amtsgerichts Mitte wieder zentral für Hamburg durchgeführt.
Gerichtssitz und -bezirk Der Sitz des Gerichtes ist in der Spohrstraße 6 in Barmbek-Süd.
Seine örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf die Stadtteile:
Barmbek-Nord Barmbek-Süd mit Ausnahme des Ortsteils 418 (westlich BachstraßeAnordnung über die Einteilung des Gebiets der Freien und Hansestadt Hamburg vom 7. September 1965, , abgerufen am 24. Mai 2014) Dulsberg
aus dem Bezirk Hamburg-Nord sowie auf
Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Poppenbüttel, Sasel, Steilshoop, Volksdorf, Wellingsbüttel, Wohldorf-Ohlstedt
aus dem Bezirk Wandsbek.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte der Freien und Hansestadt Hamburg
Weblinks
Quellen
Barmbek Kategorie:Hamburg-Barmbek-Süd