Die Templerprozesse sind eine Reihe von kirchlichen und weltlichen Gerichtsverfahren, die 1307 seitens der französischen Krone initiiert wurden und 1312 mit der Auflösung des Templerordens durch päpstlichen Erlass endeten.
Chronologie der diversen Verfahren und ihre Hintergründe Die Verhaftung und das erste Verfahren 1307 mini|Philipp IV. der Schöne, Grabbüste in der Kathedrale von Saint-Denis
Der Prozess gegen die Templer nahm seinen Anfang im Königreich Frankreich. Philippe IV. hatte die Verhaftung der Templer in seinem Reich in Übereinstimmung mit seinem Rat am 14. September 1307 beschlossen, das mit dem Fest der Kreuzerhöhung zusammenfällt. Briefe wurden zu allen Vasallen und Beamten des Königreichs gesandt, die genaue Anordnungen für die am Freitag, dem 13. Oktober geplante Polizeiaktion enthielten. In seinem Arrestationsbefehl stützt sich König Philippe IV. auf Gerüchte und Denunziationen, durch die er sich gezwungen gesehen habe zu reagieren. Das Schreiben spricht von einem vehementen Verdacht der Häresie und präzisiert die vier ersten Anklagepunkte gegen die Templer. Die Erklärung des vehementen Verdachtes und die damit ausgesprochene Infamie rechtfertigte seit dem 13. Jahrhundert die Eröffnung eines kanonischen Verfahrens. Das so veröffentlichte Faktum der Infamie beinhaltete gleichzeitig die Exkommunikation des Beschuldigten. Damit schuf der König ein Präjudiz noch vor der eigentlichen Prozesseröffnung. Gegen die Privilegien des Ordens und auch gegen das Kirchenrecht verstoßend, fanden die ersten Verhöre der Ordensbrüder vor Beamten des Königs statt. Nur einige Protokolle dieses ersten Verfahrens sind erhalten: aus Beaucaire, Bigorre, Caen, Cahors, Carcassonne und Nîmes.
Die ersten Anklageartikel und ihre wahrscheinlichen Ursprünge Der Arrestationsbefehl für die Templer, erlassen durch den französischen König Philipp IV. im September 1307, enthielt die ersten Anklagepunkte: während ihrer Professzeremonie sollen die Ordensbrüder dreimal Christus verleugnen, dreimal auf ein Kruzifix spucken, sich einen dreifachen Kuss erteilen auf „das Ende des Rückgrates“ (Osculum infame), den Nabel und den Mund, sich mit ihrem Gelübde zur Homosexualität verpflichten. (Dieser Punkt wurde damit, dass auf dem Templersiegel zwei Ritter auf einem Pferd saßen, verstärkt. Die Templer wollten damit ausdrücken, dass sie in Armut zu leben pflegten, wie der Name des Ordens schon zum Ausdruck bringt, doch man beschuldigte die Ritter, dass dies Homosexualität ausdrücken sollte.) Überdies hätten sie „Gott verlassen und Dämonen angebetet“. Dies sind die Anschuldigungen, die das gesamte Mittelalter hindurch in literarischen und historischen Werken gegen die Moslems erhoben werden. Jene, so wurde behauptet, zwängen ihre christlichen Gefangenen, ihren Glauben zu verleugnen und auf das Kreuz zu spucken und praktizierten dies auch selbst. Diese Anschuldigungen gegen die Moslems in der Zeit der Kreuzzüge mögen zum Teil der historischen Wahrheit entsprechen – die Anklage der Götzenverehrung ist jedoch rein legendär. Man findet außerdem Parallelen zwischen den gegen die Templer erhobenen Anklagepunkten und denen gegen Papst Bonifaz VIII., die ebenfalls auf Geheiß Philipps fabriziert wurden. Die Beschuldigung der unsittlichen Küsse stammt vermutlich aus dem Volksglauben, wo Erzählungen über Analküsse als Zeichen des Lehnseides an den Teufel im Umlauf waren. Aber vielleicht ist dieser Punkt auch eine einfache Verkehrung allgemeiner liturgischer Praktiken, die den Mundkuss und einen Kuss auf die Brust als Zeichen des Friedens kannten.
Diese ersten Anklageartikel bildeten die Verhörgrundlage in den ersten beiden Verfahren des Prozesses. Philipp IV. hatte seinen Gendarmen befohlen, besonders auf dem Geständnis der Verleugnung Christi zu insistieren – wenn nötig, mit Hilfe der Folter.
Die Hinzuziehung der Inquisition und das Problem des „summarischen Verfahrens“ mini|Jacques de Molay
In einem zweiten Verfahrensgang wurde ab dem 19. Oktober 1307 die Inquisition hinzugezogen. Einige Fragmente der in Chaumont, Troyes und Renneville aufgenommenen Protokolle sind überliefert. Die 138 Gefangenen im Temple von Paris, deren Protokolle ebenfalls noch existieren, gestanden alle außer fünf Brüdern die ihnen vorgeworfenen Verbrechen. Am 24. Oktober fand das erste Verhör des Meisters Jacques de Molay durch den dominikanischen Inquisitor Guillaume Imbert ebenfalls in Paris statt.
Während dieser ersten beiden Verfahren wandte man einen Verfahrensmodus an, der noch nicht genau definiert war und der später „summarisches Verfahren“ genannt werden sollte, und in dem die Rechte der Angeklagten im Vergleich zu traditionellen Prozessformen starken Einschränkungen unterworfen wurden. Die noch existierenden Protokolle weisen starke Parallelen zwischen den einzelnen Geständnissen auf, jedoch nur im lokalen Rahmen einer Protokollserie. Demhingegen sind Aussagen ein und derselben Person in den verschiedenen Verfahren unterschiedlich. Ursache dieser Parallelen ist die Praxis der Verhörführung und die Formalisierung der Protokolle innerhalb des jeweiligen Verfahrens.
Der Protest Papst Clemens V. und die Bulle „Pastoralis Praeeminentiae“ mini|Clemens V.
Am 27. Oktober 1307 protestierte Papst Clemens gegen die Verhaftung der Templer, die angewandte Folter und die Einziehung der Güter. Am 28. Oktober ließ König Philippe IV. den Meister Jacques de Molay und einige andere Brüder vor einer Versammlung von Prälaten und Doktoren der Universität auftreten. Der Meister erkannte öffentlich sämtliche dem Orden vorgeworfenen Verbrechen an und siegelte sogar ein Schreiben, mit dem er alle Templer aufforderte zu gestehen. Die Gründe dieser Handlung sind unbekannt. Möglicherweise wollte Jacques de Molay seine Mitbrüder vor weiterer Folter schützen, darauf vertrauend, dass der Papst das unrechtmäßige Verfahren ohnehin für null und nichtig erklären würde. Die folgenden Wochen vergingen mit geheimen Verhandlungen von Clemens V. und König Philippe. Sie endeten am 22. November mit der Bulle Pastoralis praeeminentiae, die die Verhaftung der Templer nunmehr in allen Ländern, aber auch deren Überstellung an die Kirche, anordnete. Papst Clemens sandte zwei Kardinäle nach Paris, damit sie das Verfahren neu aufrollten. Vor ihnen widerriefen sowohl Jacques de Molay als auch die übrigen Großwürdenträger – Hugues de Pairaud, Visitator von Frankreich, Godefrois de Charny, Provinzmeister der Normandie und Godefrois de Gonneville, Provinzmeister des Poitou – ihre vorigen Geständnisse. Zu Beginn des Jahres 1308 suspendierte Papst Clemens die Gewalt der Inquisitoren in der Templerangelegenheit mit der Begründung ihres nicht autorisierten und voreiligen Eingreifens. König Philippe versuchte daraufhin, sich von den Doktoren der Universität die theoretische Grundlage seines Eingreifens zu beschaffen. Darüber hinaus berief er die Generalstände nach Tours ein, auf die Unterstützung des Bürgertums bauend. Durch die Propaganda des Königs quasi selbst mit einer Anklage wegen Unterstützung der Häresie bedroht, stimmte der Papst am 29. Mai 1308 einer Verhandlung mit Philippe IV. zu.
Das Verfahren in Poitiers 1308 Vom 28. Juni bis zum 1. Juli fand das dritte Verfahren des Templerprozesses statt. Hierbei wurden 72 durch die Agenten des Königs ausgewählte Templer aus dem ganzen Königreich dem Papst und einer Kardinalskommission vorgeführt. Die Mitglieder dieser Kommission – Pierre, Bischof von Palestrina, Béranger Frédol der Ältere, Bischof von Béziers, sowie Thomas de Sainte-Sabine, Étienne de Suisy, Landulph und Pietro Colonna – saßen den Verhören getrennt vor. 33 Protokolle sind überliefert. Sie enthalten die Geständnisse von 19 Servienten (d. h. Ordensmitgliedern nicht-adliger/ritterlicher Abstammung, die sich in „Kämpfer“ und „Handwerker“ gliederten und derselben Regel wie die Ritterbrüder unterlagen), unter ihnen drei Komture, 10 Ritter, unter ihnen 7 Komture und 4 bereits aus dem Orden ausgestoßene ehemalige Templer, unter ihnen ein Priester. Im Textvergleich bieten die Geständnisse kein homogenes Bild, da sich die Zeugen weitestgehend an ihren früheren, vor den Beamten des Königs oder der Inquisition abgelegten Geständnissen orientierten (in den Fällen, wo jene noch erhalten sind, sind mit diesen Übereinstimmungen festzustellen). Denn nur wenn die Zeugen ihre früheren Geständnisse wiederholten, hob man die auf ihnen lastende Exkommunikation auf. Der Meister und die Würdenträger wurden in der Burg von Chinon eingekerkert und im August desselben Jahres ebenfalls durch die Kardinäle befragt.
Nach dieser Farce schien der Papst von den Verbrechen des Ordens überzeugt gewesen zu sein. Jedenfalls hob er die Suspension der Inquisition auf und befahl den kanonischen Prozess gegen die Templer und ihren Orden mit der Bulle Subit assidue. Von da an oblag es den Bischöfen und Erzbischöfen der einzelnen Kirchenprovinzen, auf Diözesankonzilien gegen die Personen des Ordens vorzugehen. Die Untersuchung gegen den Orden als Organisation wurde einer anderen päpstlichen Kommission übergeben. Die Bulle Faciens misericordiam, veröffentlicht am 12. August 1308, enthielt eine detaillierte Liste mit neuen Anklageartikeln und exakte Anweisungen für die Arbeit der Diözesankommissionen. Am selben Tag berief Clemens V. mit der Bulle Regnans in Caelis für das Jahr 1310 ein allgemeines Konzil nach Vienne ein.
Die päpstliche Kommission von Paris und die Verteidigung des Ordens mini|Ein Templer küsst einen Kleriker auf das Gesäß, frz. Miniatur um 1350 aus Jacques de Longuyon: Les Voeux du Paon. Sodomie war einer der Anklagepunkte gegen die Templer.
Die päpstliche Kommission zur Untersuchung gegen den Orden als Gesamtheit konstituierte sich parallel zu den Diözesankommissionen, die auf Bistumsebene gegen die einzelnen Personen des Ordens vorgehen sollten, in Paris. Ihre Mitglieder waren Gilles Aycelin, Erzbischof von Narbonne, Guillaume Durant, Bischof von Mende, Raynald de Laporte, Bischof von Limoges, Guillaume de Trie, Bischof von Bayeux, Matthäus von Neapel, Apostolischer Notar, Johannes von Mantua, Erzdiakon von Trient, Jean de Montlaur, Erzdiakon von Maguelonne und Guillaume Agarni, Propst des Domkapitels von Aix-en-Provence. Nicht allein die Templer, sondern alle Personen, die eine Aussage machen wollten, waren diesmal durch öffentliche Zitation vor die päpstliche Kommission geladen. Zum ersten Mal war auch eine Verteidigung eingefordert. Aber erst im Frühjahr 1309 wurden die beiden Bullen in alle Länder ausgesandt. Aufgrund von Kompetenzstreitigkeiten und der verspäteten Bekanntmachung der Vorladung an die Templer selbst begann die päpstliche Kommission erst im November 1309 mit ihrer Arbeit. Am 26. November fand das erste Verhör von Jacques de Molay vor der Kommission statt. Er erklärte sich bereit, den Orden zu verteidigen und bat um die notwendigen Mittel für diese Verteidigung. Zwei Tage später fand das zweite Verhör des Meisters statt. Diesmal bat er die Kommissare, ihn mit dem Papst selbst sprechen zu lassen, was ihm jedoch nicht gestattet wurde.