Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.Satz nach Mackensen – Grosses Deutsches Wörterbuch. 1977, Lemma Vereinbarung. Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt ( zu mhd. einbære ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage 2002, Lemma vereinbaren. Sie wird freiwillig geschlossen.

Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens.

Besondere Vereinbarungen: Betriebsvereinbarung: ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Dienstvereinbarung: im öffentlichen Dienst ein Vertrag zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat Eingliederungsvereinbarung: ein Verwaltungsakt im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende Freie Vereinbarung: ein Organisationsprinzip des Anarchismus Zielvereinbarung: ein betriebswirtschaftlicher Begriff aus der Unternehmensführung Art. 15a B-VG-Vereinbarung: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über ihren Wirkungsbereich (Österreich) Konvention Völkerrechtlicher Vertrag

Österreich Auch in Österreich beinhalten verschiedene Rechtsbegriffe das Wort Vereinbarung, unter anderem: Betriebsvereinbarung: im Arbeitsrecht ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; Art. 15a-Vereinbarung: eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern oder zwischen den Ländern untereinander.

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Einzelnachweise

!Vereinbarung Kategorie:Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)