mini|Hanseatisches Oberlandesgericht (2018) mini|Luftbild 2013 mini|Luftbild 1920 mini|Treppenhaus mini|OLG-Präsident Sieveking und die Senatspräsidenten Bartels, Hansen, Lehmann und Martin, Gemälde von Leopold von Kalckreuth im Obergeschoss des OLG-Gebäudes Das Hanseatische Oberlandesgericht (abgekürzt HansOLG; amtlich ohne Namenszusatz „Hamburg“) ist das Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und somit Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit dieses Bundeslandes. Es hat seinen Sitz am Sievekingplatz, der nach dem ersten OLG-Präsidenten Ernst Friedrich Sieveking benannt ist.

Geschichte und Gerichtsbezirk Ursprünglich wurde das Gericht am 1. Oktober 1879 als gemeinschaftliches Oberlandesgericht für die Freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck errichtet. Vorgänger war das 1820 entstandene gemeinschaftliche Oberappellationsgericht der vier Freien Städte des Deutschen Bundes, Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg mit Sitz in Lübeck.

Lübeck verlor mit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 seine Eigenständigkeit, wurde ein Teil von Schleswig-Holstein und fiel damit nun in die Zuständigkeit des damaligen OLG Kiel. 1947 erhielt Bremen ein eigenes Oberlandesgericht, das im Unterschied zu dem in Hamburg ansässigen Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen genannt wird.

Der Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg mit Ausnahme des Gebiets, das durch den Staatsvertrag über die Regelung der Gerichtszugehörigkeit des Küstengewässers und der Elbmündung in die Amtsgerichtsbezirke Cuxhaven und Wilhelmshaven eingegliedert ist, § 15 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des GerichtsverfassungsgesetzesHmbAGGVG § 15 vom 31. Mai 1965.

Dem Hanseatischen Oberlandesgericht wurde zum 17. Dezember 1970 die Zuständigkeit als Gericht des ersten Rechtszuges in Staatsschutz-Strafsachen auch für das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen gemäß Abs. 5 S. 2 GVG übertragen.§ 1 des Abkommens zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen, HmbGVBl. 1970, S. 271. Seit dem 8. Juni 2012 ist das Hanseatische Oberlandesgericht auch für das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein Gericht des ersten Rechtszugs in Staatsschutz-Strafsachen.Art. 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen, HmbGVBl. 2012, S. 196. Gleiches gilt seit dem 30. Juni 2012 für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern.Art. 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg in Staatsschutz-Strafsachen, GVOBl. M-V 2012, S. 250.

In Binnenschifffahrtssachen ist das Hanseatische Oberlandesgericht seit dem 31. März 1984 als Schifffahrtsobergericht auch zuständig für die Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein und die Freie Hansestadt Bremen zuständigen Schifffahrtsgerichte.Art. 2 des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschifffahrtssachen, HmbGVBl. 1984, S. 15. Das Land Mecklenburg-Vorpommern übertrug diese Zuständigkeit dem Hanseatischen Oberlandesgericht zum 17. Juni 1994.§ 1 des Abkommens zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Binnenschiffahrtssachen, GVOBl. M-V 1993, S. 594.

Im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichtes sind 11.008 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte (Stand: 1. Januar 2023) zugelassen.

Im Jahre 2007 wurde mit Erika Andreß erstmals in der 125-jährigen Geschichte des Gerichtes eine Frau Gerichtspräsidentin.

Architektur des Gerichtsgebäudes Das 1912 fertiggestellte Gerichtsgebäude Sievekingplatz 2 der Architekten Lundt & KallmorgenKarin Wiedemann: 1991 im „antik-palladianischen Monumentalstil“Volkwin Marg in Marg/Schröder: Architektur in Hamburg seit 1900. Hamburg 1993. S. 12 bildet mit dem Ziviljustizgebäude und dem Strafjustizgebäude das Justizforum am Sievekingplatz und ist auch Sitz des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Die drei Gebäude stehen unter Denkmalschutz.Denkmalliste der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF; 11 MB) unter den Identitätsnummern 12620–12622.

Organisation Über- und nachgeordnete Gerichte Das dem Hanseatischen Oberlandesgericht übergeordnete Gericht ist der Bundesgerichtshof. Nachgeordnet sind dem Gericht zunächst das Landgericht Hamburg und in zweiter Linie die diesem nachgeordneten Amtsgerichte Hamburg, Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg und Wandsbek.

Leitung 1879–1909: Ernst Friedrich Sieveking 1910–1912: Richard Löhmann 1912–1917: Otto Wilhelm Brandis 1917–1921: Gustav Hansen 1921–1927: Max Mittelstein 1928–1933: Wilhelm Kiesselbach 1933–1935: Arnold Engel 1935–1942: Curt Rothenberger 1943–1945: Albert Schmidt-Egk 1945–1946: Wilhelm Kiesselbach 1946–1960: Herbert Ruscheweyh 1960–1965: Hans Görtz 1965–1969: Reinhart Vogler 1. Juli 1969–1984: Walter Stiebeler 2. Mai 1985–1994: Helmut Plambeck 1. September 1994–2007: Wilhelm Rapp 2007–2020: Erika Andreß Seit November 2020: Marc Tully

Erika Andreß war nach mehr als 125 Jahren die erste Frau an der Spitze des Gerichts.

Zu den Vizepräsidenten gehörten unter anderem Carl Ritter (ab 1930), Walter Reimers, Hans-Joachim Kurland, Horst-Diether Hensen, Monika Nöhre (2000–2002), Gerold Möller und Guido Christensen. Aktuelle Vizepräsidentin ist mit der Wahl vom 6. März 2024 Silke Alander-Hickl.

Senate 18 Zivilsenate, darunter 5 Senate für Familiensachen 1 auch als Schifffahrtsobergericht tätiger Zivilsenat 2 auch als Kartellsenat tätige Zivilsenate 1 auch als Entschädigungssenat tätiger Zivilsenat 1 auch als Bank- und Finanzsenat tätiger Zivilsenat 2 auch als Bausenate tätige Zivilsenate 1 auch als Heilbehandlungssenat tätiger Zivilsenat 1 auch als Pressesenat tätiger Zivilsenat 1 auch als Erbrechtssenat tätiger Zivilsenat 1 auch als Insolvenz- und Anfechtungssenat tätiger Zivilsenat 4 auch als Versicherungssenate tätige Zivilsenate 9 Strafsenate, darunter 5 Senate für Bußgeldsachen 1 auch als Schifffahrtsobergericht tätiger Senat 1 weiterer Kartellsenat 2 Senate für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen 1 Vergabesenat 1 Senat für Baulandsachen 1 Senat für Notarsachen

Am 1. Januar 2003 waren am Hanseatischen Oberlandesgericht 65 Richter tätig, siehe :Kategorie:Richter (Hanseatisches Oberlandesgericht)

Prüfungsämter Beim Hanseatischen OLG bestehen außerdem das Justizprüfungamt und das Gemeinsame Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein

für die Durchführung der beiden juristischen Staatsexamina.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte der Freien und Hansestadt Hamburg

Literatur Jörg Schilling: Hanseatisches Oberlandesgericht. Hamburger Bauheft Nr. 1. Hamburg 2012. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. In: Zentralblatt der Bauverwaltung, Jg. XXXIII, Nr. 71 (6. September 1913), S. 465–468 (mit sechs Abbildungen); .

Weblinks

Website des Hanseatischen OLG Übersicht der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Einzelnachweise

Hamburg Oberlandesgericht Kategorie:Justizgebäude in Hamburg Kategorie:Erbaut in den 1870er Jahren Kategorie:Bauwerk im Bezirk Hamburg-Mitte Kategorie:Kulturdenkmal in Hamburg-Neustadt Kategorie:Gerichtsgründung 1879