Dieser Artikel befasst sich mit der Geschichte der Homosexualität in der Schweiz als Teil der Geschichte sexueller Minderheiten.
Spätmittelalter und Frühneuzeit mini|Verbrennung des Ritters von Hohenburg mit seinem Knecht vor den Toren Zürichs wegen Sodomie 1482
Sodomie, worunter früher vor allem die Homosexualität begriffen wurde, galt als eine von vielen Sünden. Als erste unmissverständliche gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Homosexualität auf Schweizer Boden gilt die «Constitutio Criminalis Carolina» von 1532, die mit jeweiligen Abweichungen auch in vielen Kantonen der Eidgenossenschaft eingeführt wurde.Helmut Puff: A State of Sin: Switzerland and the Early Modern Imaginary. Siting Same-Sex Desire in the Early Modern World. In: Katherine O’Donnell, Michael O’Rourke (Hrsg.): Queer Masculinities, 1550–1800. Palgrave Macmillan, Basingstoke 2006, S. 94–105. Schon zuvor, im 13. Jahrhundert, nahmen die Sodomiterverfolgung und die Strafen für Sodomie in ganz Europa erheblich zu. Für den Kanton Zürich ist bekannt, dass es zwischen 1400 und 1798 zu insgesamt 179 Todesurteilen wegen Sodomie kam. Nach Eigentums- und Tötungsdelikten waren Sodomiedelikte der dritthäufigste Grund für eine Todesstrafe.vergl. Sodomiterverfolgung im Heiligen Römischen Reich Im Vergleich zu italienischen Städten des fünfzehnten Jahrhunderts blieb die Anzahl der in der Eidgenossenschaft wegen homosexueller Handlungen Verurteilten allerdings relativ gering.
In den deutschsprachigen Kantonen der Eidgenossenschaft wurde Homosexualität als eine «welsche» Sünde bezeichnet. Männer, die wegen Sodomie verurteilt wurden, gaben oft an, im französisch- oder italienischsprachigen Ausland zu ihrem homosexuellen Verhalten gebracht worden zu sein. Umgekehrt wurden die Eidgenossen im Ausland häufig als Volk geschmäht, das sexuellen Verkehr mit Kühen habe. Zu Zeiten der Reformation wurden dann oft Katholiken als Homosexuelle bezeichnet, während diese wiederum die Reformierten als «Kuogehyer» beschimpften.
Wie in anderen Gegenden Europas geschahen homosexuelle Handlungen auch in der Eidgenossenschaft meist intergenerational. Im Gegensatz zu Städten im Süden Europas war es bei Gerichtsverhandlungen wegen gleichgeschlechtlichem Analverkehr weniger wichtig, wer wen penetriert hatte, sondern mehr, welches Alter die Beteiligten hatten. Kinder und Jugendliche konnten einer Strafe entgehen. In Basel kam es 1416 im Fall des Dominikaners Heinrich von Rheinfelden dazu, dass dieser trotz erwiesener homosexueller Handlungen von seinem Orden vor Strafverfolgung durch den Grossen Rat geschützt wurde. Buchvorstellung Hergemöller, Bernd-Ulrich: Chorknaben und Bäckerknechte : homosexuelle Kleriker im mittelalterlichen Basel. Hamburg, MännerschwarmSkript-Verlag, 2004. ISBN 3-935596-60-X
Wie viele Personen wegen Sodomie zum Tode verurteilt wurden, konnte sehr vom Willen des Inhabers der Gerichtsbarkeit abhängen, solche Vergehen aufzudecken und zu verfolgen. So wurden während der Amtszeit des Kyburger Landvogtes Hans Conrad Heidegger zwischen 1694 und 1698 insgesamt 22 Jugendliche wegen Sodomie exekutiert. Mit dem Aufstieg Heideggers zum Obervogt in Höngg endete diese Serie. In den erhaltenen Gerichtsakten ist eine sprachliche Trennung zwischen den Sodomievergehen dokumentiert, wobei «sodomia» für Homosexualität stand und Verkehr mit Tieren als «bestialitas» bezeichnet wurde.
Alles in allem dominierte allerdings das Wegschauen. Vielfach wurde auf Bestrafung verzichtet, da man homosexuelle Betätigung nicht an die Öffentlichkeit bringen wollte. Man war nämlich der Meinung, Homosexualität verbreite sich in erster Linie, indem man über sie rede und sie damit erst bekannt mache. Sie wurde deshalb die «stumme Sünde» genannt.Markus Brühlmeier: Der Skandal der «stummen Sünde». Reformation und Homosexualität. In: Francisca Loetz (Hrsg.): Gelebte Reformation. Zürich 1500–1800. Theologischer Verlag Zürich, Zürich 2022, S. 352–370.
19. Jahrhundert Helvetik In der durch die Aufklärung und die Werte der Französischen Revolution geprägten Helvetik (1798–1803) wurde Homosexualität nicht verfolgt. Mit dem Ende der Helvetischen Republik ist Homosexualität in den meisten Kantonen wieder Offizialdelikt geworden und wurde mit bis zu mehreren Jahren Zuchthaus geahndet.
Liberale Vorkämpfer Als erster Mensch der Neuzeit trat Heinrich Hössli, ein Tuchhändler aus Glarus, mit einem Werk an die Öffentlichkeit, um die Homosexualität zu verteidigen. In seinem zweibändigen Werk Eros. Die Männerliebe der Griechen (Glarus 1836 und St. Gallen 1838) stellte er, vom Liberalismus geprägt, die Forderung auf, dass die Anerkennung der Homosexualität ein Prüfstein für Demokratie und liberale Bürgerrechte sei.Ernst Ostertag: (PDF; 46 kB). In: www.network.ch. 3. April 2005.
Ausserhalb der Schweiz traten Mitte des 19. Jahrhunderts zwei liberale Vorkämpfer für die Rechte der Schwulen an die Öffentlichkeit und gaben der Homosexualität erstmals einen eigenen Namen. 1864 prägte Karl Heinrich Ulrichs aus dem Königreich Hannover den Begriff Uranismus, 1868 folgte Karl Maria Kertbeny aus Österreich-Ungarn mit seinem Begriff Homosexualität.
In den 1880er- und 1890er-Jahren sah sich Jakob Rudolf Forster aus Brunnadern SG (1853–1926)Jakob Rudolf Forster: Schwul und selbstbewusst im 19. Jahrhundert. In: Zeitblende auf Schweizer Radio und Fernsehen vom 16. November 2024 (Audio) von den sankt-gallischen Behörden wegen seiner offen gelebten Homosexualität verfolgt.Dossier im Staatsarchiv St. Gallen; Hofstetter, Philipp/Hornung, René: Der Urning. Selbstbewusst schwul vor 1900. Zürich 2024. 1893 gelangte er mit einer Eingabe an die Eidgenössischen Räte zur Beseitigung der Diskriminierung der Homosexuellen. Karl Heinrich Ulrichs wendete sich mit einem Begnadigungsgesuch für Forster an die Behörden St. Gallens.
20. Jahrhundert Um 1900 Um 1900 konnten homosexuelle Handlungen in den meisten Kantonen der deutschsprachigen Schweiz bestraft werden. Straffrei waren sexuelle Beziehungen unter Personen des gleichen Geschlechts damals in den lateinischen Kantonen Genf, Tessin, Waadt und Wallis, ab 1919 auch in Basel-Stadt. Nur auf Antrag strafbar und damit kein Offizialdelikt waren sie in den Kantonen Freiburg, Graubünden und Neuenburg. Lediglich die männliche Homosexualität stand in den Kantonen Basel-Landschaft, Glarus, Neuenburg und Solothurn unter Strafe. Der Strafrahmen reichte bis zu mehreren Jahren Gefängnis. Terminologisch war nie von «Homosexualität» die Rede, sondern von «Unzuchtsdelikten».Männergeschichten. Schwule in Basel seit 1930. Hrsg. von Kuno Trüeb und Stephan Miescher. Basler Zeitung, Basel 1988, S. 189.
1930er-Jahre: Szene entsteht In den 1930er-Jahren entstehen Tanzklubs in Basel und Zürich. Europaweit ist Berlin die attraktivste Stadt für Schwule und Lesben. Das ändert sich schlagartig, als der Nationalsozialismus im Deutschen Reich losbricht.
Mehrere schweizerische Stadtpolizeien beginnen Homosexuellen-Register anzulegen, die sie durch Razzien an Treffpunkten füllten. 1931 gründeten einige Frauen durch die Initiative von Laura Thoma in Zürich den Damen-Club Amicitia, die erste lesbische Organisation der Schweiz. Nach der Vereinigung von Amicitia mit dem schwulen «Excentric-Club Zürich» (ECZ) zum «Schweizer Freundschafts-Verband Amicitia» brachte der Verband ab 1932 das Freundschafts-Banner (ab 1933 Schweizerisches Freundschafts-Banner, 1937–1942 Menschenrecht) heraus, die erste lesbisch-schwule Zeitschrift der Schweiz. Dieses ruft seine Leser immer wieder auf, gegen die Verleumdungen in der Presse vorzugehen und sich für eine Entkriminalisierung der Homosexualität einzusetzen. Am 3. Juli 1938 nahm das Schweizer Stimmvolk das Schweizerische Strafgesetzbuch an, das das Strafrecht bundesweit vereinheitlichte und die Strafbarkeit homosexueller Handlungen abschaffte.
1940er-Jahre: Straffreiheit und Rückzug mini|Ganymed-Plastik in Zürich von 1952. Am 1. Januar 1942 trat nach 24 Jahren Vorbereitung das Schweizerische Strafgesetzbuch in Kraft (zuvor hatte jeder Kanton sein eigenes Strafgesetzbuch).Schweizerische Bundeskanzlei: Schweizerisches Strafgesetzbuch - Chronologie Artikel 194 Nr. 1 stellte denjenigen unter Strafe, der «eine unmündige Person des gleichen Geschlechtes von mehr als sechzehn Jahren zur Vornahme oder zur Duldung unzüchtiger Handlungen verführt». Faktisch bedeutete dies, dass einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen ab einem Alter von 20 Jahren legalisiert wurden, sofern sie nicht gewerbsmässig vorgenommen wurden (Strafbarkeit homosexueller Prostitution gem. Art. 194 Abs. 3). Dieser Kompromiss – die Verbindung von Straffreiheit und Jugendschutz – ging auf einen Vorschlag des Strafrechtlers Ernst Hafter zurück, der damit die Blockade im Parlament von Befürwortern und Gegnern der Straffreiheit von homosexuellen Handlungen durchbrechen konnte.Männergeschichten. Schwule in Basel seit 1930. Hrsg. von Kuno Trüeb und Stephan Miescher. Basler Zeitung, Basel 1988, S. 190–192. Sexuelle Handlungen von Personen verschiedenen Geschlechtes waren gemäss Artikel 191 dagegen ab einem Alter von 16 Jahren legalisiert, zuvor lag das Schutzalter für Heterosexuelle zwischen 12 und 16 Jahren, und einige Kantone kannten gar keines.
Durch die neue Freiheit in der Schweiz nahm die Bedeutung Zürichs als Europäische Schwulenmetropole zu.
Mit der Entkriminalisierung der Homosexualität wurde der kämpferische Ton der Zeitschrift Menschenrecht hinfällig. Der neue Herausgeber Karl Meier benannte die Zeitschrift in Der Kreis / Le Cercle / The Circle um und machte aus ihr eine Kulturzeitschrift für Homophile. Die Zeitschrift richtete sich nun nur noch an Männer. Sein Club Der Kreis organisierte mehrmals jährlich Partys. Diese und die Zweimonatsschrift waren in ganz Europa bekannt.
1950er-Jahre: angepasst und versteckt Karl Meier war der Auffassung, dass nach der rechtlichen Anerkennung die gesellschaftliche noch Jahre dauern würde und dass Homosexuelle diese nur erreichen könnten, indem sie angepasst und unauffällig lebten. In Der Kreis erschienen in erster Linie erbauliche Texte auf Deutsch, Französisch und Englisch und künstlerische Männerfotos.Beispiele für Bilder aus Der Kreis als Deeplinks: Mann mit Fass, Matrose, Mann im Schilf Mitglieder und Abonnenten verkehrten untereinander nicht mit ihrem Namen, sondern mit Pseudonymen.
Dennoch hat Der Kreis die Entwicklung der Schwulenbewegung nach dem Zweiten Weltkrieg in ganz Europa beeinflusst, wenn nicht inspiriert. In Deutschland folgten ihm die Kameradschaft die runde in Reutlingen, in Frankreich die Zeitschrift Arcadie, in den Niederlanden das Cultuur- en Ontspannings Centrum COC (existiert noch heute), in Dänemark der Kredsen af 1948 und in den Vereinigten Staaten die Mattachine Society.
1960er-Jahre: Ende der Eiszeit