Die österreichische Sicherheitsexekutive besteht aus den Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei und den zur Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Verwaltungsbediensteten des höheren Dienstes (insbesondere des rechtskundigen Dienstes) bei den Sicherheitsbehörden. Die Angehörigen des Wachkörpers Bundespolizei tragen den Amtstitel Exekutivbediensteter (EB). Zusätzlich tragen sie noch einen Dienstgrad als Verwendungsbezeichnung, der in einer Dienstgradverordnung festgesetzt ist. Die Angehörigen des amtsärztlichen Dienstes haben zwar keine Polizeibefugnisse im herkömmlichen Sinn, jedoch können sie Verfügungen auf polizeilichem Gebiet treffen (z. B. Einweisung von Psychotikern) und gehören ebenfalls den Sicherheitsbehörden an. Polizeiseelsorger und Gastmusiker in der Polizeimusik gehören weder der Bundespolizei, noch den Sicherheitsbehörden an. Da sie aber auch zum Tragen einer Uniform berechtigt sind, gibt es auch für sie Unterscheidungszeichen.
Der Rang kann bei uniformierten Beamten anhand der Unterscheidungszeichen (auch Distinktionen genannt) erkannt werden. Sie sind hier in aufsteigender Reihenfolge dargestellt.
Die gegenwärtig verwendeten Unterscheidungszeichen wurden im September 2015 eingeführt.
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
Exekutivbedienstete Die Dienstgrade der Exekutivbediensteten lassen sich in drei Verwendungsgruppen (VWGr.) einteilen. Die Farbe des Untergrundstoffs (Egalisierung) der Distinktionen ist Karmesinrot. Auf allen ist als Korpsabzeichen das Bundeswappen in einem Eichenlaubkranz abgebildet. Die Litzen sind jeweils aus Stoff, die Korpsabzeichen und die Sterne sind auf den Schulterklappenabzeichen aus Kunststoff und bei den Kragenabzeichen gestickt.
Exekutivbedienstete in Polizeigrundausbildung
Für Beamte in der Polizeigrundausbildung wäre die Verwendungsgruppe E2c vorgesehen. Für die Polizeigrundausbildung ist eine Aufnahme in das Beamtendienstverhältnis derzeit nicht vorgesehen. Stattdessen werden Polizeischüler als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag eingestellt; auch sie werden als Aspiranten bezeichnet. Nach Absolvierung der 24-monatigen Polizeigrundausbildung erfolgt eine Ernennung zum eingeteilten Beamten (Verwendungsgruppe E2b). Bei den Exekutivbediensteten in Ausbildung ist das Korpsabzeichen in der Farbe Platin gehalten.
Exekutivbedienstete in PolizeigrundausbildungDienstgrad (Kurzbezeichnung) Voraussetzungen Aspirant (Asp) während der PolizeigrundausbildungDistinktionen 50px 50px
Exekutivbedienstete im Grenzüberwachungsdienst Die Ausbildung für die Vertragsbediensteten im Grenzdienst ist verkürzt auf eine Basisausbildung mit Schwerpunkt auf grenz- und fremdenpolizeiliche Aufgaben sowie Einsatztraining. Nach 6 Monaten wird die Grundausbildung mit einer Fachprüfung abgeschlossen. Danach führen die Bediensteten den Dienstgrad Inspektor GFP (Grenz- und Fremdenpolizei). Nach 18 bis 24 Monaten Außendienst auf einer Fachpolizeiinspektion für fremden- und grenzpolizeiliche Amtshandlungen (FGP) wird eine 9-monatige Ergänzungsausbildung im neu eingerichteten Bildungszentrum St. Pölten angeschlossen, die mit der Ernennung zum eingeteilten Beamten (Verwendungsgruppe E2b) endet. Bei den Vertragsbediensteten im Grenzdienst ist das Korpsabzeichen in der Farbe Platin gehalten. Im Gegensatz zu den Aspiranten befindet sich ein platinfarbiger Stern auf der Distinktion.
Exekutivbedienstete im GrenzüberwachungsdienstBezeichnung (Kurzbezeichnung) VoraussetzungenInspektor GFP (Insp GFP)Kurzausbildung zur GrenzsicherungDistinktionen 50px 77x77px
Eingeteilte Beamte Die eingeteilten Beamten sind die unterste Stufe im Rahmen des Wachkörpers Bundespolizei. Eine Ernennung zum eingeteilten Beamten (Verwendungsgruppe E2b) erfolgt direkt nach Absolvierung der Polizeigrundausbildung. Im Jahr 2015 gab es 15.667 Bedienstete (VZÄ) der Verwendungsgruppe E2b, das sind ca. 58 % der Gesamtzahl der Exekutivbediensteten. Anders als bei den anderen Verwendungsgruppen ist bei den eingeteilten Beamten der Dienstgrad ausschließlich eine Frage des Besoldungsdienstalters bzw. der Zeit im Exekutivdienst. Bei den eingeteilten Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch platinfärbige Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist in dieser Farbe gehalten.
Verwendungsgruppe E 2b „Eingeteilte Beamte“Dienstgrad (Kurzbezeichnung) Voraussetzungen Inspektor (Insp) Ernennung 3 Monate nach abgelegter PrüfungRevierinspektor (RevInsp) zumindest 6 Jahre im Exekutivdienst und Besoldungsdienstalter von mindestens 6 JahrenGruppeninspektor (GrInsp)zumindest 10 Jahre im Exekutivdienst und Besoldungsdienstalter von mindestens 21 JahrenDistinktionen 50px 60px 50px 60px 50px 60px
Dienstführende Beamte Die dienstführenden Beamten sind Beamte in Leitungs- oder Sonderfunktionen, wobei die jeweiligen Dienstgrade von der Arbeitsplatzbewertung, also der Zuordnung des Arbeitsplatzes zur Grundlaufbahn (GL) oder einer Funktionsgruppe (FGr.) abhängen. Dienstführende Beamte sind als Sachbearbeiter oder Gruppenkommandanten auf Polizeiinspektionen oder als Kriminalbeamte tätig, können jedoch im Rahmen ihrer Verwendungsgruppe bis zum Leiter einer Polizeiinspektion, einer Abteilung in einer Landespolizeidirektion oder bis zum stellvertretenden Bezirkspolizeikommandanten eines kleineren Bezirkes aufsteigen. Richtverwendungen für die einzelnen Funktionsgruppen sind in zum Beamten-Dienstrechtsgesetzes geregelt. Voraussetzung für die Ernennung zum dienstführenden Beamten ist das Durchlaufen eines Auswahlverfahrens und die Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung für dienstführende Beamte. Im Jahr 2015 gab es 9185 Bedienstete in der Verwendungsgruppe E2a (VZÄ), das sind rund 33 % aller Exekutivbediensteten. Bei den dienstführenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch silberne Litzen und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist ab dem Abteilungsinspektor in Gold gehalten.
Verwendungsgruppe E 2a „Dienstführende Beamte“Dienstgrad (Kurzbezeichnung) Voraussetzungen Gruppeninspektor (GrInsp) GL, FGr. 1 Bezirksinspektor (BezInsp) FGr. 2 und 3 Abteilungsinspektor (AbtInsp) FGr. 4 Kontrollinspektor (KontrInsp) FGr. 5 Chefinspektor (ChefInsp) FGr. 6 Chefinspektor (ChefInsp) FGr. 7 Distinktionen 50px 92x92px 50px 92x92px 50px 60px 50px 60px 50px 60px 50px 60px
Leitende Beamte Die leitenden Beamten sind Beamte in höheren Leitungsfunktionen, zum Beispiel Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommandant oder Landespolizeidirektor, wobei die Inhaber der hohen Leitungsfunktionen (wenn sie das Studium der Rechtswissenschaften oder ein anderes einschlägiges Studium absolviert haben) auch Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes sein können. Die Dienstgrade der leitenden Beamten hängen von der Funktionsgruppe, also der Bewertung des jeweiligen Arbeitsplatzes, ab. Die Richtverwendungen sind in zum Beamten-Dienstrechtsgesetz. Voraussetzung für die Ernennung zum leitenden Beamten ist das Durchlaufen eines Auswahlverfahrens und die Absolvierung einer entsprechenden Ausbildung für leitende Beamte, die die Absolvierung des Fachhochschul-Bachelorstudienganges Polizeiliche Führung an der Fachhochschule Wiener Neustadt einschließt. Im Jahr 2015 gab es 607 Bedienstete in der Verwendungsgruppe E1 (VZÄ), das sind rund 2 % aller Exekutivbediensteten. Bei den leitenden Beamten werden die verschiedenen Dienstgrade durch goldene Borten sowie durch silberne und goldene Sterne dargestellt. Auch das Korpsabzeichen ist entweder in Silber oder Gold gehalten.
Verwendungsgruppe E 1 „Leitende Beamte“Dienstgrad (Kurzbezeichnung) Voraussetzungen Leutnant (Lt) GLOberleutnant (Oblt) FGr. 1 und 2Hauptmann (Hptm) FGr. 3Major (Mjr) FGr. 4Oberstleutnant (Obstlt) FGr. 5 und 6Oberst (Obst) FGr. 7 und 8Distinktionen 50px 60px 50px 60px 50px 60px 50px 60px 50px 60px 50px 60px Verwendungsgruppe E 1 „Leitende Beamte“Dienstgrad (Kurzbezeichnung) Voraussetzungen Brigadier (Bgdr) FGr. 9Generalmajor (GenMjr) FGr. 10 und 11General (Gl) FGr. 12Distinktionen 50px 60px 50px 60px 50px 60px
Die bis zum Jahr 2015 verwendeten Unterscheidungszeichen für die Exekutivbediensteten stehen im Wesentlichen in der Tradition der Wachkörper Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswachekorps und Zollwache, aus denen er unter anderem entstanden ist. Bei den neuen Unterscheidungskennzeichen wurden jedoch die Schulterdistinktionen dem System der Kragendistinktionen angepasst.
Rechtskundiger Dienst Die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes sind Verwaltungsbeamte an den Sicherheitsbehörden. Sie bilden zwar kein Korps wie der Wachkörper Bundespolizei, trotzdem sind sie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ( Abs. 2 Z 3 des Sicherheitspolizeigesetzes). Daher sind sie befugt, eine Uniform samt dazugehörigen Distinktionen zu tragen.
Um eine Unterscheidung zwischen den Exekutivbediensteten und den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes zu ermöglichen, werden an Stelle von Sternen Akanthusornamente verwendet.
Angehörige des rechtskundigen Dienstes bei den SicherheitsbehördenAmtstitel (Kurzbezeichnung)Kommissär (Kmsr)Rat (Rt)Oberrat (ORt)Hofrat (HR) Ministerialrat (MR)Distinktionen 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px
Höherer Dienst Seit dem 1. Juli 2014 können auch Verwaltungsbedienstete des Bundesministeriums für Inneres und der Landespolizeidirektionen zu Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestellt werden, die nicht das Studium der Rechtswissenschaften, sondern ein anderes Studium absolviert haben und demnach zum Höheren Dienst (Verwendungsgruppe A1) zählen. Im Gegensatz zu den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes ist hier die Absolvierung der Polizeigrundausbildung vorgeschrieben ( Abs. 2 Z 4 des Sicherheitspolizeigesetzes). Da diese Bediensteten gleich den Angehörigen des rechtskundigen Dienstes zu den Verwaltungsbediensteten gehören, sind für sie dieselben Distinktionen vorgesehen, wie für die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes.
Leitungsfunktionen Für die Angehörigen des rechtskundigen Dienstes (höheren Dienstes) in besonderen Leitungsfunktionen sind gesonderte Distinktionen vorgesehen, die dem System der Unterscheidungszeichen für die übrigen Angehörigen des rechtskundigen Dienstes entsprechen. Seit der Sicherheitsbehörden-Neustrukturierung 2012 können etliche dieser Funktionen auch von Exekutivbediensteten der Verwendungsgruppe E 1 (Leitende Beamte) ausgeübt werden. Für sie sind die ihrem Dienstgrad entsprechenden Distinktionen vorgesehen, einzige Ausnahme bilden die Landespolizeidirektor-Stellvertreter (außerhalb Wiens) und die Landespolizeivizepräsidenten (in Wien).
Leitungsfunktionen Tätigkeit Referatsleiter in einer Landespolizeidirektion, Stadthauptmann (Leiter eines Polizeikommissariats) Referatsleiter im BMI, Büro-, Abteilungsleiter in einer Landespolizeidirektion Abteilungsleiter im BMI, Landespolizeidirektor-Stellvertreter, Landespolizeivizepräsident Wien Gruppenleiter im BMI, Direktor EKO Cobra/DSE, .BK, .BVT, .BAK, Landespolizeidirektor, Landespolizeipräsident Wien Generaldirektor für die öffentliche SicherheitDistinktionen 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px
Andere Uniformträger
Amtsärztlicher Dienst An Stelle des Korpsabzeichens ist auf den Distinktionen der die Ärzteschaft symbolisierende Äskulapstab in einer ellipsenförmigen Einfassung angebracht. Die Stellung des Trägers wird durch ein Akanthusornament dargestellt.
Polizeiärztlicher DienstTätigkeit Vertragsarzt Vertragsarzt seit mind. 20 JahrenChefarzt-Stellvertreter in einer LandespolizeidirektionChefarzt in einer LandespolizeidirektionChefarzt-Stellvertreter im BMIChefarzt im BMIDistinktionen 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px 50px
Polizeiseelsorger