Der Militär-Sankt-Heinrichs-Orden (Johannis Theodori Jablonski: Allgemeines Lexicon der Künste und Wissenschaften Oder Deutsche Beschreibung des Reichs der Natur, der Himmel … Johann Heinrich Hartung, Königsberg und Leipzig 1748, S. 964 f. (Digitalisat)) wurde am 7. Oktober 1736 durch August III., König von Polen und Kurfürst von Sachsen im Jagdschloss Hubertusburg gestiftet und ausschließlich an Offiziere für militärische Verdienste verliehen. mini|Großkreuz. mini|Bruststern zum Großkreuz. mini|hochkant|Ritterkreuz: Avers (oben), Revers (unten). Der Militär-St.-Heinrichs-Orden ist der älteste deutsche Militärverdienstorden und beispielsweise älter als der Militär-Maria-Theresien-Orden oder Pour le Mérite. Zwischen 1736 und war er der Militärverdienstorden Sachsen-Polens, danach bis 1806 des Kurfürstentums und bis 1918 des Königreichs Sachsen.

Herkunft des Namens Sein Name ging auf den letzten Kaiser aus dem altsächsischen Fürstenhaus der Ottonen zurück, den Heiligen Heinrich († 1024), der mit der Christianisierung Mitteldeutschlands in Verbindung gebracht und aufgrund seines christlichen Rittertums verehrt wurde.

Gründung Der St.-Heinrichs-Orden ist der älteste sächsische Ritterorden des wettinischen Fürstenhauses (ab 1806 des wettinischen Königshauses)Kurt von der Aue: Das Ritterthum und die Ritter-Orden: Oder historisch-kritische Darstellung der Entstehung des Ritterthums, und vollständige Beschreibung aller bestehenden Ritterorden für Freunde der Geschichte alter und neuer Zeit. Verlag J. T. J. Sonntag, Merseburg 1825, S. 178 f.. Er wurde am 7. Oktober 1736 durch Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen (König August III. von Polen) anlässlich seines 40. Geburtstages in Hubertusburg als militärischer Ritterorden mit dynastischer Prägung gestiftet. Nachdem sich der Kurfürst den Orden selbst angelegt hatte, wurden folgende Personen ausgezeichnet: Friedrich Christian, Kurprinz von Sachsen August Alexander Czartorisky, Woiwode der Woiwodschaft Ruthenien Alexander Jakob Lubomirski, Kronschwertträger von Polen Generalleutnant Georg Ignatius von Lubomirsky Graf Moritz von Sachsen Generalleutnant Friedrich August Rutowski Generalleutnant Aleksander Józef Sułkowski Generalmajor Herbert Hubert von Diesbach, Hauptmann der sächsischen Schweizergarde Friedrich von Sachsen-Weißenfels.O. Schuster, F. A. Franke: Geschichte der sächsischen Armee von deren Errichtung bis auf die neueste Zeit. Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1885, S. 210 (Digitalisat) Nach dem Ende der Personalunion Sachsen-Polen 1763 wurde der Orden nur noch für Verdienste in der sächsischen Armee verliehen. Am 4. September 1768 wurde der Orden durch den Administrator Sachsens, Prinz Franz Xaver von Sachsen, in drei Klassen geteilt (Großkreuz, Kommandeur und Ritter). Am 23. September 1829 erhielt der Orden durch Friedrich August I. eine Erweiterung seiner Statuten in Form von 19 Paragraphen sowie einer weiteren Klasse, der des Kommandeurs II. Klasse.Joseph von Niedermayr: Über Belohnungen im Staate mit einer Übersicht der Verdienstorden, Ehrenzeichen und Medaillen der Staaten Europas und ihrer Statuten. George Jaquet-Verlag E. A. Fleischmann, München 1836, S. 211 f. Mit der Verleihung der Statuten erlangte der „St. Heinrichs Orden“ den Status eines echten Ordens.Nach der Definition von Andreas Ranft unterscheiden sich Orden von militärischen Verdienstauszeichnungen durch eine jurisdiktionelle, institutionelle und finanzielle exemte Institution, was ab dem 23. September 1829 für den St. Heinrichs Orden gegeben war. Vgl. Derselbe: Adelsgesellschaften. Gruppenbildung und Genossenschaft im spätmittelalterlichen Reich. Zugleich Univ. Kiel (Habil.-Schrift), In: Kieler historische Studien. Band 38, J. Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1994, ISBN 3-7995-5938-8, S. 14 f. Mit Abdankung des letzten sächsischen Königs 1918 fanden keine weiteren Aufnahmen in den Orden statt.

Ordensklassen Ursprünglich war der Orden in die zwei Ordensklassen Commandeur und Ritter geteilt. Die Zahl der Commandeure, die eine Pension von 800 Reichstalern erhielten, war auf sechs begrenzt, die Zahl der Ritter unbegrenzt, wobei nur die ersten 30 Ritter, nach dem Verleihungstag gerechnet, eine Pension von 200 Reichstalern erhielten. Mitglieder des sächsischen Kurhauses waren von Pensionen ausgeschlossen. 1768 wurden Klassen und Pensionen weiter ausdifferenziert:

Zwei Großkreuze mit einer Pension von 800 Reichstalern Vier Commandeure mit einer Pension von 600 Reichstalern 18 Ritter mit einer Pension von 300 Reichstalern 18 Ritter mit einer Pension von 200 Reichstalern

Groß-, Commandeur- und Ritterkreuze konnten darüber hinaus unbegrenzt vergeben werden, waren aber, wie zuvor, mit keiner Pension verbunden.

Nachdem der Orden bis 1796 nur spärlich verliehen worden war, wurde er nach den Napoleonischen Kriegen als Königlich Sächsischer Militär-St.-Heinrichs-Orden. Am 23. Dezember 1829 fügte König Anton von Sachsen die Kommandeure II. Klasse hinzu, schloss die 1796 gestiftete Militärverdienstmedaille dem Orden und gab ihm neue Statuten.

Militär-St.-Heinrichs-Orden Großkreuz Kommandeur I. Klasse Kommandeur II. Klasse Ritter

Militär-St.-Heinrichs-Medaille Gold Silber

Ordensstatuten Der barocke Orden würdigte zum Zeitpunkt seiner Gründung vor allem militärische Verdienste. Mit seiner Wiederbelebung im Jahre 1975 widmete sich der Orden vor allem zivilen Zielen. Gestiftet als höchste Tapferkeitsauszeichnung des sächsischen Fürstenhauses lautete der alte Leitsatz „Pietate et bellica virtute“ also „Frömmigkeit und kriegerische Tapferkeit“, nach 1768 „Virtuti in bello“ – „Tapferkeit im Krieg“. Tapferkeit ist hier als schützender Beistand für die Schwachen, Kranken, Hilfsbedürftigen und generell Hilfesuchenden, sowie sich gegen Opportunismus wendend zu verstehen. Dies ist im Einstehen für fundierte Überzeugungen auf der Basis von christlichen Werten zu sehen. Der Tradition gerecht werdend, ist es nicht erlaubt, sich in irgendeiner Form um die Aufnahme in den Orden zu bewerben.

Die Statuten des Jahres 1829 waren im Wesentlichen:Vollständige Darstellung der Statuten des St. Heinrichs Orden. In: Das Buch der Ritterorden und Ehrenzeichen: Geschichte, Beschreibung und Abbildungen der Insignien aller Ritterorden. Verlag Carl Muquardt, Brüssel und Leipzig 1848, S. 278 ff. Sämtliche Ordensmitglieder werden „Ritter des königlich sächsischen St. Heinrichs Ordens“ genannt. Das Großmeistertum bleibt mit der Königswürde des Hauses Sachsen verbunden. Die Ordensdevise lautete: „Virtuti in Bello“. Die Ordenszeichen sollen von den Mitgliedern zu jeder Zeit getragen werden. Das Ordenszeichen war ein achtspitziges, goldenes Kreuz mit breiter, weißer Einfassung, zwischen dessen vier Flügeln sich grüne Rauten befinden. Auf dem runden Mittelschild steht auf gelbem Grunde Kaiser Heinrich II., der Heilige, geharnischt, im kaiserlichen Schmuck und daneben St. Henr. Auf blauem Grund steht die Umschrift: Frid. Aug.D.G. Rex. Sax. Instauravit. Die Umseite des Mittelschildes füllen goldene und schwarze Streifen, über welchen schräg das sächsische Rautenband liegt und um welche man in einer blauen Einfassung die Worte liest: Virtuti in Bello. Über dem Kreuze ist eine goldene Königskrone. Durch Aufnahme in den Orden erlangen die Ritter das Recht, die in demselben enthaltene Würde in ihren Titel mit aufzunehmen und die Ordensinsignien ihrem Wappen hinzuzufügen.

In der Neuzeit erfolgte nach Abschaffung der Adelsprivilegien die Erweiterung des Namens durch Hinzufügen des Ordenskürzels, für den St. Heinrichs Orden lautet diese ODHI („Ordo Divi Henrici Imperatoris“, „Orden des heiligen Kaisers Heinrich“).

Ordensdekoration mini|Erstes Ordenszeichen von 1736 Das erste Ordenszeichen war ein goldenes Kreuz mit weißen Adlern (für die Personalunion mit Polen) in den Winkeln. Das Avers war rot emailliert und trug die Initialen in den Kreuzenden. Mittig war ein Medaillon angebracht, das den Heiligen Heinrich mit der Umschrift zeigte. Das Revers zeigte in den Kreuzenden die Reichsrennfahne, im Mittelmedaillon die Ordensdevise . Von den Commandeuren wurde es am Hals getragen, von den übrigen Rittern im Knopfloch. Das Ordensband war purpurrot.mini|Ordensband Mit dem Tod des Stifters endete auch die Bindung Sachsens an Polen und der als Administrator für den minderjährigen Friedrich August regierende Franz Xaver von Sachsen stattete den Orden am 25. August 1768 mit neuen Statuten aus. Das Ordenszeichen war ab diesem Zeitpunkt ein achtspitziges goldenes Kreuz mit weißer breiter Einfassung und grünen Rauten zwischen den vier Flügeln. Auf dem gelben Grunde des runden Mittelschildes steht in kaiserlichem Schmuck Kaiser Heinrich II.; auf der blauen Einfassung des Schildes um das Bild herum und zwar seit der Erhebung des Kurfürsten von Sachsen zum König, 1807, die Worte .

Die Umseite des Mittelschildes zeigt das sächsische Wappen und die Umschrift in blauer Einfassung , über dem Kreuz eine goldene Königskrone. Das Großkreuz wurde an einem himmelblauen Band mit zitrongelber Einfassung über die rechte Schulter nach der linken Hüfte getragen; nebst einem achtspitzigen goldenen Bruststern (mit der Vorderseite des Ordenszeichens in der Mitte und von den Worten: umgeben) auf der linken Brust, während die Kommandeure I. Klasse neben dem Kreuz um den Hals einen kleinen Bruststern, die Kommandeure II. Klasse nur das Kreuz um den Hals, die Ritter dasselbe auf der Brust tragen.

Für Kaiser Wilhelm II. wurde ein besonderes Großkreuz kreiert.

Militär-St.-Heinrichs-Medaille mini|Militär-St.-Heinrichs-Medaille Dem Orden war die Militär-St.-Heinrichs-Medaille für Unteroffiziere und Mannschaften angeschlossen, die am 17. März 1796 durch Kurfürst Friedrich August III. in zwei Stufen – Gold und Silber – gestiftet wurde. Sie zeigt das nach heraldisch links blickende Brustbild des Stifters mit der Umschrift . Nach der Erhöhung zum Königreich lautete die Umschrift ab 1807 . Im Revers die dreizeilige Inschrift . Darunter sind Waffentrophäen zu sehen und alles ist von einem unten zusammen gebundenen Lorbeerkranz umschlossen.

Ehrensold Als höchste militärische Ehrung des Königreiches Sachsen wurde allen Ordensträgern und den Inhabern der Medaille in Gold ein monatlicher Ehrensold zuteil, der nach dem Ende der Monarchie bis in die Jahre der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von DM 50,-- ausgezahlt wurde.

Verleihungszahlen Über die einzelnen Perioden ergeben sich anhand der lückenlos erhaltenen Unterlagen aus der ehemals königlich-sächsischen Staatskanzlei folgende Verleihungszahlen:

1736 bis 1768: 30 Verleihungen 1768 bis 1796: 35 Verleihungen 1796 bis 1829: 431 Verleihungen sowie zusätzlich noch weitere Verleihungen an vier Engländer, 85 Franzosen sowie einen Russen 1829 bis 1914: 240 Verleihungen 1914 bis 1918: 2717 Verleihungen darunter sechs an Österreicher, zwei an Bulgaren und eine an einen Osmanen.

Außerdem wurde von den genannten Rittern während des Ersten Weltkriegs:

153 zu Kommandeuren II. Klasse 14 zu Kommandeuren I. Klasse 12 zu Großkreuzen ernannt. mini|Kurfürst Friedrich August II. von Sachsen König August III. von Polen, 1736, Stifter des St. Heinrichs Ordens, gemalt von Pietro Antonio Rotari, 1755. Bekannte Inhaber siehe: Großkreuz des Militär-St.-Heinrichs-Ordens siehe: Kommandeur I. Klasse des Militär-St.-Heinrichs-Ordens siehe: Kommandeur II. Klasse des Militär-St.-Heinrichs-Ordens siehe: Ritter des Militär-St.-Heinrichs-Ordens

Großmeister des Ordens Friedrich August II., Kurfürst von Sachsen, König August III. von Polen (1736–1763) Friedrich Christian, Kurfürst von Sachsen (1763) Friedrich August III., Kurfürst von Sachsen, Friedrich August I. König von Sachsen (1763–1827) Anton, König von Sachsen (1827–1836) Friedrich August II., König von Sachsen (1836–1854) Johann, König von Sachsen (1854–1873) Albert, König von Sachsen (1873–1902) Georg, König von Sachsen (1902–1904) Friedrich August III., König von Sachsen (1904–1918)