miniatur|Gebäude des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen in Essen-Rüttenscheid (2012)

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalens.

Geschichte Die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland entstand zum 1. Januar 1954. Bis zu diesem Zeitpunkt oblagen den Versicherungsämtern sowohl ausführende Verwaltungsaufgaben bei der Umsetzung der Sozialgesetze als auch Entscheidungen bei Rechtsstreitigkeiten über Leistungsansprüche der Versicherten. Dies widersprach jedoch der vom Grundgesetz, Artikel 20, geforderten Gewaltenteilung. Daher wurden die rechtsprechenden Aufgabenanteile 1954 herausgelöst und einer dreistufigen Sozialgerichtsbarkeit übertragen. Als Gründungspräsident des in der Stadt Essen angesiedelten Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen wurde Erich Roehrbein, Professor an der Universität zu Köln für Individual- und Sozialversicherungsrecht sowie Bürgerliches Recht, ernannt. Er leitete das im Aufbau befindliche Gericht bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1960.

Erste Präsidentin des Landessozialgerichtes war von 2010 bis 2013 Ricarda Brandts.

Instanzenzug Dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ist das Bundessozialgericht übergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Sozialgerichte Aachen, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster.

Gerichtssitz und -bezirk Das Landessozialgericht (LSG) hat seinen Sitz in Essen. Der Gerichtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet des Bundeslandes.

Organisation Das Landessozialgericht hat mit Stand 1. Februar 2023 zur Ausübung der Rechtsprechung 21 Senate, die jeweils aus einem Vorsitzenden und zwei oder vier Beisitzern bestehen. Ihre Zuständigkeit ergibt sich aus dem jeweils gültigen, mindestens jährlich erlassenen Geschäftsverteilplan.

Zur Abteilung Verwaltung gehören: Präsident mit Sekretariat Vizepräsident mit Sekretariat Dezernat 1: Richter- und Presseangelegenheiten Dezernat 2: Organisation, Organisationsentwicklung, Gesundheitsmanagement und Fortbildung Dezernat 3: Verwaltungsangelegenheiten der Rechtspflege Dezernat 4: Informationstechnik Dezernat 5: Personalangelegenheiten nichtrichterlicher Dienst, Haushalt, Beauftragter für den Haushalt Dezernat 6: Sachmittel sowie organisatorische Themen und Geschäftsleitung Vertretung der Staatskasse Weitere Sonderfunktionen (Pressesprecher und verschiedene Beauftragte u. a. für Gleichstellung, schwerbehinderte Menschen, Daten- oder Arbeitsschutz)

Weiterhin hat das Landessozialgericht eine Geschäftsstelle, eine Anweisungsstelle, eine Datenerfassungsstelle und eine Verwaltungsgeschäftsstelle.

Gerichtsgebäude Das Landessozialgericht befindet sich in der Zweigertstraße 54, 45130 Essen.

Leitung 1954–1960: Erich Roehrbein, * 10. Januar 1892, Gründungspräsident 1. Mai 1969–1975: Horst Peters, * 30. April 1910 Ab 1. Mai 1975: Karl Heinrich Schmidt, * 1. Mai 1916 Ab 1. April 1977: Heinrich Geck, * 22. Mai 1919 Ab 1. Juli 1981: Helmut Kallrath, * 25. März 1932 Ab 17. Juni 1997 bis April 2010: Jürgen Brand, * 12. April 1945 26. November 2010 bis Februar 2013: Ricarda Brandts Juli 2013 bis Februar 2017: Joachim Nieding März 2017 bis 28. Mai 2019: Leitungsstelle unbesetzt 29. Mai 2019 bis 31. Mai 2023: Martin LönsMartin Löns ist neuer Präsident des Landessozialgerichts Essen Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 2019 Seit 22. Juni 2023: Jens Blüggel

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblinks Informationsseite des Justizministeriums

Einzelnachweise

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