Allobarbital oder Diallylbarbitursäure ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Barbiturate. Es hat eine stark sedierende Wirkung. Allobarbital wurde 1912 von CIBA patentiert und als Schlafmittel (Dial, 1921 von Ludwig BogendörferLudwig Bogendörfer: Ueber lösliche Schlafmittel der Barbitursäurereihe (Dial löslich). In: Schweizer medizinische Wochenschrift. Band 54, (8. Mai) 1924, S. 437–438. intravenös angewendetH. Orth, I. Kis: Schmerzbekämpfung und Narkose. In: Franz Xaver Sailer, Friedrich Wilhelm Gierhake (Hrsg.): Chirurgie historisch gesehen. Anfang – Entwicklung – Differenzierung. Dustri-Verlag, Deisenhofen bei München 1973, ISBN 3-87185-021-7, S. 1–32, hier: S. 16.) sowie als Bestandteil von Schmerzmitteln (Cibalen, Cibalgin)Rote Liste 1969, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V., Editio Cantor, Aulendorf, 1969 verwendet. Es zählt zu den Barbituraten mit mittellanger Wirkungsdauer (2–8 h).Eberhard Schröder, Clemens Rufer, Ralph Schmiechen, Arzneimittelchemie I, Georg Thieme Verlag 1976, ISBN 3-13-520601-7 Wegen der geringen therapeutischen Breite, dem Nebenwirkungsprofil sowie dem Suchtpotential unterliegt es inzwischen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Es ist seit 1992 in der BRD und der Schweiz nicht mehr als Schlafmittel zugelassen.
Rechtsstatus Allobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Allobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Einzelnachweise
Kategorie:Barbiturat Kategorie:Dien Kategorie:Pyrimidintrion Kategorie:Sedativum Kategorie:Arzneistoff Kategorie:Synthetische psychotrope Substanz Kategorie:Psychotroper Wirkstoff Kategorie:Diallylverbindung Kategorie:Betäubungsmittel (BtMG Anlage III)