Zell ist ein ca. 1000 Einwohner zählender Stadtteil von Bensheim im südhessischen Landkreis Bergstraße. Es liegt östlich von Bensheim im Meerbachtal und grenzt unmittelbar an Bensheim und im Nordosten an Gronau.
Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Es ist davon auszugehen, dass Zell bereits 500 vor Christus von Kelten besiedelt war. Zu Beginn der Zeitrechnung wurden sie von den Germanen vertrieben. In den ersten Jahrhunderten nach Christus mussten sie vor den von Westen her eindringenden Römern weichen. Die Villa Rustica am nahe gelegenen Hemsberg und im Meerbachtal gefundene Gefäßscherben bezeugen dies. Um 500 besiedelten die Franken das Gebiet zwischen Rhein, Main und Neckar, das sie zur Königsbeute erklärten und in Gaue und Marken einteilten. Das Meerbachtal wurde damals offensichtlich der Mark Bensheim zugeordnet. Für diese These spricht die bis ins 19. Jahrhundert gehende gemeinsame Nutzung des Märkerwaldes und der Viehweide am Meerbach.
Die erste Erwähnung des Ortes stammt aus dem Jahr 805, als in der Grenzbeschreibung des Kirchspiels der Kirche des Heiligen Petrus in Heppenheim durch Kaiser Karl den Großen Zell unter dem Namen Cilewardesdorsul genannt wurde. Eine erste Erwähnung im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Reichsklosters Lorsch, findet Zell unter dem Namen Cella, mit der Bestätigung Kaiser Heinrich V. an den Abt Benno von Lorsch am 20. März 1113 in Worms über dessen Besitzungen.Regesten der Stadt Heppenheim und Burg Starkenburg, Nr. 16 Gefördert durch viele weitere Schenkungen gehörte das Kloster Lorsch im 9.–12. Jahrhundert zu den größten und mächtigsten Benediktinerabteien Deutschlands.
Als nach dem Niedergang des Klosters, 1232 Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform überstellte, befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, zu dem auch Zell gehörte, bereits im Besitz der Pfalzgrafen.
Im Jahr 1339 ist Zell als Lehen der Pfalzgrafen in erbachischen Besitz. Denn aus diesem Jahr stammt eine Urkunde, in der Schenk Konrad von Erbach seine Ehefrau Kunigunde, geb. von Brugge, mit Willen seines Lehensherren Pfalzgraf Rudolf, mit einem Viertel der Burg Schönberg, zu der Gefälle in Schönberg, Elmshausen, Wilmshausen, Gronau, Zell und Reilenbach gehören, bewittumt. Die Grafschaft Erbach, gehörte ab 1500 zum Fränkischen Reichskreis und die Schenken zu Erbach, wurden 1532 in den Reichsgrafenstand erhoben. Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Die Niedere Gerichtsbarkeit wurde durch das Amt Schönberg im Namen der Erbacher Grafen ausgeübt.
1544 wurde in der Grafschaft Erbach die Reformation eingeführt. In kirchlicher Hinsicht gehörte Zell vor der Reformation zum Archidiakonat Stift St. Viktor vor Mainz des Bensheimer Landkapitels. Danach gehörte Zell zum Gronauer Kirchspiel, zu dem neben Zell das Schloss Schönberg und die Ortschaften Gronau, Schönberg, Wilmshausen und Elmshausen gehörten.Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 139ff (Online bei Google Books)
Während des Dreißigjährigen Kriegs (1618 bis 1648) teilte der Ort weitgehend das Schicksal Bensheims. So wurde er im Juli 1621 zusammen mit dem Schloss Schönberg erobert und geplündert.Heinrich Künzel: Geschichte von Hessen, insbesondere Geschichte des Großherzogthums Hessen und bei Rhein (in Chronik- und Geschichtsbildern, ... in Mundarten, Sagen, Volksliedern), Friedberg 1865, Seite 222 (Online bei Google Books) Am Ende des Krieges waren an der Bergstraße weite Gebiete außerhalb der befestigten Städte vollständig entvölkert. Bereits 50 Jahre nach Ende des Dreißigjährigen Krieges hat die Region erneut schwer unter Kriegsfolgen zu leiden, als Frankreich versuchte, seine Grenzen nach Osten zu verschieben. Erst mit dem Frieden von Rijswijk 1697 zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.
Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August zu Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und die Hälfte der Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte die Burg zu ihrem Wohnsitz, wodurch sie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt.
Vom 19. Jahrhundert bis heute Zell wird hessisch Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachten Europa weitreichende Änderungen. Infolge der Napoleonischen Kriege wurde das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation) durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 neu geordnet. Dieses letzte Gesetzeswerk des alten Reiches setzte Bestimmungen des Friedens von Luneville um und leitete das Ende des alten Reiches ein. Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. Durch die Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das neu gegründete Großherzogtum Hessen eingegliedert, dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“. Das Amt blieb vorerst als standesherrschaftliches Amt erhalten.
Bereits am 9. Dezember 1803 wurde durch eine Ausführungsverordnung das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Die Bestimmungen galten auch im 1806 gegründeten Großherzogtum Hessen.
Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues berichtet 1812 aus katholischer Sicht über Zell, als Filiale der Pfarrei Bensheim:
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und die Zugehörigkeit der Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen bestätigt. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821/22 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei 1822 das Amt Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken, und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Für das Amt Schönberg wurde die Niedere Gerichtsbarkeit im Namen der Standesherren durch den Landrat ausgeübt. Erst 1826 gingen alle Funktionen des ehemaligen standesherrschaftlichen Amts Schönberg an die Landesinstitutionen über. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene, wobei Zell eine eigene Bürgermeisterei erhielt.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Zell:
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Zell gehörte. Mit der Grossherzoglichen Regierungsverordnung Nr. 37 vom 31. Dezember 1839 wurde mit Wirkung zum 15. Januar 1940 Gronau dem Kreis Bensheim zugeschlagen. Darin wurden weitere Orte des Zeller- und Schönberger-Tals vom Kreis Heppenheim getrennt und dem Kreis Bensheim angegliedert.
Ab 1839 wurde die Nibelungenstraße von Bensheim ins Lautertal bis Lindenfels ausgebaut und damit ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes geschaffen. Eine weitere Verbesserung wurde durch die Eröffnung der Main-Neckar-Bahn 1846 erreicht, die Bensheim zunächst mit Langen, Darmstadt und Heppenheim verband und wenig später bis Frankfurt, Heidelberg und Mannheim reichte. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 bis 1848 findet sich folgender Eintrag:
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Darüber hinaus wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Dies wurde jedoch bereits am 12. Mai 1852 wieder rückgängig gemacht und Zell wurde wieder dem Kreis Bensheim zugeordnet.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Zell: Lutherisches Filialdorf mit 523 Einwohnern. Dazu gehört die Bordmühle. Die Gemarkung besteht aus 1462 Morgen, davon 751 Morgen Ackerland, 75 Morgen Wiesen, 182 Morgen Weiden und 397 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Zell eigener Bürgermeisterei, 81 Häuser, 545 Einwohnern, der Kreis Bensheim, das Landgericht Zwingenberg, die evangelische Pfarrei Gronau mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Bensheim des Dekanats Bensheim, angegeben. Zur Gemarkung gehörte außerdem die Bord-Mühle (1 Haus, 9 Einw.). Das zuständige Steuerkommissariat ist Zwingenberg der Destriktseinnehmerei Bensheim und Obereinnehmerei Bensheim. Die Dominalienverwaltung besteht aus dem Rentamt Lindenfels, dem Forstamt Lorsch mit der Oberförsterei Heppenheim.
1870 provozierte der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellem Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neue Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote.5