Die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen ist der Oberbegriff für die Betriebsbewilligung und/oder die Typenzulassung eines Eisenbahnfahrzeugs oder einer Komponente. (PDF)

Allgemeines Eisenbahnfahrzeuge gehören nach Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIV) zu den „Bestandteilen des Eisenbahnsystems“, das sich insbesondere aus Bahnhöfen, Eisenbahnsignalen, Schienennetz, Triebfahrzeugen oder Zügen zusammensetzt. Jeder Bestandteil dieses Systems bedarf nach EIV der Zulassung (im Gesetz Inbetriebnahmegenehmigung genannt) durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständiger Behörde.

Anforderungen Je nach Art des Teilsystems ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis (z. B. für Eisenbahnfahrzeuge), Baugenehmigung (z. B. Bahnhöfe) oder Betriebsbewilligung erforderlich bzw. die Abnahme von Eisenbahnfahrzeugen zum Verkehr auf den Netzen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach den jeweiligen nationalen Zulassungsgesetzen oder Verordnungen. Diese Gesetze und Verordnungen beschreiben im Allgemeinen, dass den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen müssen. Diese Anforderungen an Fahrzeuge sind in den Anerkannten Regeln der Technik und in nationalen Richtlinien bzw. Gesetzen beschrieben. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen diese Anforderungen nachgewiesen werden. Teilweise sind diese Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich, was den grenzüberschreitenden Verkehr von Eisenbahnfahrzeugen schwierig gestaltet.

Die Nachweisführung der Sicherheit und der funktionalen Anforderungen erfolgt durch technische Beschreibungen, Prüfberichte, Gutachten, Sicherheitsnachweise, Sicherheitsanalysen. Dazu gibt es einen Leitfaden für die Herstellung und Zulassung von neuen oder umgebauten Eisenbahnfahrzeugen.Lothar Fendrich/Wolfgang Fengler (Hrsg.), Handbuch Eisenbahninfrastruktur, 2013, S. 987

Die Zulassung sprechen nationale Eisenbahnbehörden für jedes Land aus. Beispiele sind in der Spalte Sicherheitsbehörde der Liste europäischer nationaler Eisenbahnbehörden genannt.

Die gegenseitige Anerkennung von Zulassungen (vgl. Interoperabilität im Schienenverkehr) ist für die EU-Mitgliedstaaten in der Interoperabilitätsrichtlinie geregelt.

Einzelnachweise

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