mini|Plakat der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz in der Stendaler Straße, Berlin (März 1960)
„Ungesühnte Nazijustiz – Dokumente zur NS-Justiz“ hieß eine bundesdeutsche Wanderausstellung zu Justizverbrechen, die in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) im Deutschen Reich und von ihm besetzten Gebieten verübt worden waren. Sie zeigte Dokumente zu Strafverfahren und Todesurteilen sowie zu Nachkriegskarrieren beteiligter Richter und Staatsanwälte. Ihr voraus gingen zwei Petitionsaktionen an der Freien Universität Berlin (FU). Ihr folgte die „Aktion Ungesühnte Nazijustiz“, bei der Strafanzeigen gegen 43 wieder amtierende NS-Juristen erstattet wurden. Anlass war die bevorstehende Verjährung für einen Großteil der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (31. Dezember 1959) und für bis 1945 begangenen Totschlag (31. Mai 1960).
Die Ausstellung wurde vom 27. November 1959 bis Februar 1962 in zehn bundesdeutschen und einigen ausländischen Universitätsstädten gezeigt, zuerst in Karlsruhe, dem Sitz des Bundesgerichtshofs und Bundesverfassungsgerichts, dann in West-Berlin, Stuttgart, Frankfurt am Main, Hamburg, Tübingen, Freiburg, Heidelberg, Göttingen, München, Oxford, London, Amsterdam, Utrecht und Leiden. Hauptautor war der Westberliner Student Reinhard Strecker, Veranstalter waren örtliche studentische Gruppen, meist Mitglieder des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS). Obwohl die Ausstellung nur aus Privatspenden finanziert wurde, einfachste Darstellungsmittel verwendete, oft nur in Privaträumen stattfinden konnte und von fast allen bundesdeutschen Parteien und Medien abgelehnt wurde, hatte sie erhebliche öffentliche Wirkungen.
Vorgeschichte mini|200px|Titelseite einer Broschüre des Ausschusses für Deutsche Einheit, Ost-Berlin 1959
Die erste Bundesregierung unter Konrad Adenauer betrieb eine Politik der Re-Integration von NS-Tätern, versuchte, bestimmte Maßnahmen der Alliierten gegen sie rückgängig zu machen und verhalf verurteilten NS-Verbrechern 1949 zu einer großzügig gehandhabten Teil-Amnestie.Devin O. Pendas: Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963–1965. Eine historische Einführung. In: Raphael Gross, Devin O. Pendas, Werner Renz, Johannes Schmidt, Sybille Steinbacher (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965): Kommentierte Quellenedition. Campus, Frankfurt am Main 2013, ISBN 3-593-39960-1, S. 55–85, hier S. 56f. Seit 1951 ermöglichte das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen mehr als 55.000 NS-Beamten, die ihre Beschäftigungs- und Rentenansprüche durch die Entnazifizierung verloren hatten, die Rückkehr in den Staatsdienst.Stephan A. Glienke: Die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ (1959–1962), Baden-Baden 2008, S. 26
Die DDR-Regierung verstärkte seit der Wiederbewaffnung und dem NATO-Beitritt der Bundesrepublik 1954 ihre Angriffe, die Bundesrepublik stehe in direkter Kontinuität zum Nationalsozialismus. Dazu gründete sie einen „Ausschuß für deutsche Einheit“ (ADE) unter Albert Norden. Dieser veröffentlichte seit 1956 Broschüren, die westdeutschen Antisemitismus und Nachkriegskarrieren ehemaliger Nationalsozialisten dokumentierten. Die erste Broschüre Nazi-Richter im Bonner Dienst behauptete, 80 Prozent der höheren bundesdeutschen Justizbeamten seien Stützen der Diktatur Adolf Hitlers gewesen. Dazu nannte sie unter anderem 39 Namen von Richtern und Staatsanwälten, die in Kriegsverbrecher-Akten aus den Niederlanden, Polen und der Tschechoslowakei verzeichnet waren. Sie stellte deren Ämter in der NS-Zeit ihren aktuellen Ämtern gegenüber. Damit begann der ADE eine mehrjährige „Blutrichter“-Kampagne, aus der 1965 das Braunbuch der DDR mit Namen von über 1800 Nationalsozialisten und Kriegsverbrechern in westdeutschen Führungspositionen entstand. Die Broschüre vom 23. Mai 1957 Gestern Hitlers Blutrichter – Heute Bonner Justiz-Elite führte Todesurteile, deren Begründung, die Namen und Hinrichtungsdaten der Opfer, die Namen und damaligen und aktuellen Ämter der Täter auf. Das Material stammte aus Akten des Reichsjustizministeriums, des Volksgerichtshofs und von Oberreichsanwaltschaften und Sondergerichten der NS-Zeit. Bis 1960 veröffentlichte der ADE acht weitere solche Broschüren mit den Namen von insgesamt mehr als 1000 Juristen der NS-Zeit.Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren. Wallstein, Göttingen 2004, ISBN 3-89244-748-9, S. 27–30
Wegen des im Kalten Krieg herrschenden Antikommunismus beachteten die bundesdeutsche Justiz, Politik und Medien die DDR-Broschüren anfangs kaum. Bundesjustizminister Hans-Joachim von Merkatz lehnte es schon wegen deren Herkunft strikt ab, deswegen Ermittlungen gegen die genannten Juristen einzuleiten. Er verbot dem für Anfragen zur NS-Justiz zuständigen Beamten Ernst Kanter im Juli 1957 die bloße Nachfrage, ob die Landesjustizverwaltungen den Vorwürfen nachgingen. Die meisten Bundesländer baten die belasteten Personen nur um eine unverbindliche Stellungnahme, die diese oft verweigerten. Die Länderregierungen trafen daraufhin eine Absprache, keine strafrechtlichen Ermittlungen anzustreben und nur bei öffentlichen Nachfragen vereinzelt Disziplinarverfahren einzuleiten. Versetzung oder Rücktritte der Belasteten erwogen sie nicht.
Im November 1957 erschienen die DDR-Broschüren auch in Großbritannien. Weil er Eingaben britischer Parlamentarier befürchtete, verlangte Bundesaußenminister Heinrich von Brentano eine Reaktion von Bundesjustizminister Fritz Schäffer auf die Vorwürfe. Dessen knappe Hinweise auf die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik verstärkten im Ausland den Eindruck, die Bundesregierung wolle die nötigen Verfahren aussitzen. Bis März 1958 stellten zwanzig britische Abgeordnete dazu Anfragen an die eigene Regierung; zudem beschwerten sich viele britische Bürger. Die britische Boulevardpresse benutzte das Thema für reißerische Artikel. Auf den Rat seines Beamten Karl Heinrich Knappstein behauptete Schäffer gegenüber Brentano, eine interne Personalüberprüfung habe die „Haltlosigkeit der Verdächtigungen“ des ADE ergeben. Dieser Linie folgten alle zuständigen bundesdeutschen Politiker. Nach ersten kritischen Presseberichten auch im Inland vereinbarte die Justizministerkonferenz im November 1958, ehemalige NS-Juristen nur bei „konkreten Vorwürfen“ zu überprüfen. Der niedersächsische Justizminister Werner Hofmeister behauptete, die NS-Sonderrichter seien alle nur „geringfügig belastet“ und besäßen wegen erfolgter Entnazifizierung eine nicht revidierbare „gesicherte Rechtsposition“. Zwei Landesjustizminister wollten die „Betroffenen“ durch Versetzungen vor weiteren Vorwürfen schützen. Die Konferenz beschloss, eine Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen einzurichten. Die Bundesregierung erweckte gegenüber dem Ausland den falschen Eindruck, diese Stelle sei auch für die Strafverfolgung ehemaliger NS-Richter zuständig. Der Deutsche Richterbund solidarisierte sich kurz darauf mit allen als „Blutrichter“ angegriffenen Juristen und beklagte, sie würden verleumdet.
Im Januar 1959 stellte Adolf Arndt für die oppositionelle SPD im Bundestag zwar zu milde Urteile in bundesdeutschen NS-Prozessen fest, fragte aber nicht, ob das mit der Wiedereinstellung ehemaliger NS-Juristen zu tun haben könne. Er vermied, sie moralisch zu verurteilen, und forderte, die „gezielte Kollektivdiffamierungen“ der DDR nicht länger zu beachten. Die Selbstverwaltungsorgane der bundesdeutschen Justiz sollten selbst dafür sorgen, dass vorbelastete Richter nicht mehr in NS-Prozessen eingesetzt würden. Nur einzelne SPD-Landtagsabgeordnete wie Fritz Helmstädter in Baden-Württemberg verlangten, strafrechtlich energisch und zügig gegen ehemalige NS-Juristen im Staatsdienst zu ermitteln.Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Göttingen 2004, S. 31–44
Damals stieß die bisherige bundesdeutsche Vergangenheitspolitik an ihre Grenzen. Seit dem Skandal um den NS-Juristen und Kanzleramtschef Hans Globke wurden auch frühere Verbrechen von weiterbeschäftigten NS-Tätern statt nur ihre Wiedereinstellung und Pensionen öffentlich debattiert.Devin O. Pendas: Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963–1965, in: Raphael Gross et al. (Hrsg.): Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965), Frankfurt am Main 2013, S. 57 Ab Oktober 1959 kam es zu einer bundesweiten Serie antisemitischer Angriffe auf Synagogen und jüdische Friedhöfe, die im In- und Ausland stark beachtet wurde. In diesem Kontext waren der Film „Rosen für den Staatsanwalt“ und die Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ eine Zäsur: Die bundesdeutsche Öffentlichkeit befasste sich fortan mehr mit dem Problem ehemaliger NS-Täter in Staatsämtern als mit den Absichten der DDR.Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Göttingen 2004, S. 48f.
Entstehung Der 29-jährige Sprachwissenschaftsstudent Reinhard Strecker (FU) wurde 1958 auf die DDR-Kampagne zu NS-Juristen aufmerksam und wollte die Angaben der ADE-Broschüre „Wir klagen an: 800 Nazi-Blutrichter. Stützen des Adenauer-Regimes“ (Februar 1959) durch eigene Recherchen überprüfen.Kristina Meyer: Die SPD und die NS-Vergangenheit 1945–1990. Göttingen 2015, S. 218 Weil ihn das Abwiegeln der DDR-Vorwürfe empörte, beschloss er, selbst eine von Propagandamaterial unabhängige Dokumentation der Verbrechen amtierender NS-Juristen zu erstellen. Bundesdeutsche Justizbehörden bewilligten ihm keine Akteneinsicht, auch ein Landgericht lehnte sie ab. Deshalb wandte er sich dann an die Tschechoslowakei, die ihm Einsicht in Originalakten ebenfalls verwehrte und für Recherchen an den ADE in Ost-Berlin verwies. Obwohl Strecker bei DDR-Behörden als Antikommunist und Flüchtlingshelfer bekannt war, unterstützte ADE-Leiter Adolf Deter sein Vorhaben und erlaubte ihm Einblick in ausgewählte Originaldokumente.Marc von Miquel: Ahnden oder amnestieren? Göttingen 2004, S. 50f. Nach Durchsicht von rund 3000 Akten, die der ADE aus deutschen und osteuropäischen Archiven zusammengetragen hatte, schloss Strecker, dass sie echt und die ADE-Vorwürfe bis auf einige Vereinfachungen berechtigt seien.Kristina Meyer: Die SPD und die NS-Vergangenheit 1945–1990. Göttingen 2015, S. 219
Im Verlauf der Recherchen entstand die Idee einer Ausstellung dazu. Zur Unterstützung sammelte der Studentenkonvent der FU Unterschriften für zwei Petitionen, die den Deutschen Bundestag zu wiederamtierenden ehemaligen NS-Justizjuristen und zu erneut als Mediziner tätigen ehemaligen KZ-Ärzten befragten. Der Verband Deutscher Studentenschaften (VDS) unterstützte die Petitionen.Stephan A. Glienke: Clubhaus 1960 – Szenen einer Ausstellung. Tübingen 2007, S. 118f. (PDF-Download) Mit etwa 30 Mitstudenten überprüfte Strecker rund 100 Gerichtsverfahren, die Identität der Täter mit westdeutschen Richtern, baute eine Personendatei auf und stellte rund 140 Personenmappen zusammen. Dieses Material stellte er im Mai 1959 in Frankfurt am Main beim SDS-Kongress „Für Demokratie – gegen Militarismus und Restauration“ vor. Oberlandesgerichtspräsident Curt Staff bestätigte die Echtheit der Dokumente.Michael Kohlstruck: Das zweite Ende der Nachkriegszeit. Zur Veränderung der politischen Kultur um 1960. In: Gary S. Schaal, Andreas Wöll (Hrsg.): Vergangenheitsbewältigung. Modelle der politischen und sozialen Integration in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Nomos, Baden-Baden 1997, ISBN 3-7890-5032-6, S. 113–127, hier S. 116