mini|Mahnmal des Mordanschlags von Solingen, 29. Mai 1993

Todesopfer rechtsextremer Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit deren Gründung. Bis 1990 wurden sie staatlich nicht gesondert erfasst. Das Bundeskriminalamt (BKA) registrierte rechtsextreme Tatmotive bei Tötungsdelikten erst seit 1990 als „Hasskriminalität“ gegen bestimmte Opfergruppen, etwa Ausländer, Behinderte, Homosexuelle, Obdachlose oder Spätaussiedler. Seit den rechtsextremen Mordanschlägen auf Asylbewerber und Türkeistämmige in Deutschland ab 1990 begannen Opferschutzinitiativen, die Zahlen dieser Angriffe und ihrer Opfer zu registrieren. Diese Taten wurden nun stärker als gesamtgesellschaftliches Problem und nicht mehr nur als Randphänomen erkannt und erforscht.

Wegen intensiver Kritik an der mangelhaften Erfassung rechtsextremer Gewalttaten führte das BKA 2001 ein „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK-System) ein. Dieses weist nach wie vor erhebliche Methodenprobleme, Schwachstellen und Lücken auf. Darum ist die Gesamtzahl der Todesopfer rechter Gewalt, die auch Täter ohne manifest rechtsextremes Weltbild umfasst, zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen weiterhin stark umstritten.

Bis Dezember 2020 erkannte die Bundesregierung 113 seit 1990 in Deutschland getötete Personen als Opfer von rechtsextrem motivierten Tötungsdelikten an.Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/25216, 11. Dezember 2020; Frank Jansen: Mindestens 113 Todesopfer rechter Gewalt seit 1990. Tagesspiegel, 23. Februar 2022 Verschiedene unabhängige Recherchen fanden jedoch ab 1990 kontinuierlich weit mehr solche Todesopfer. Die Gesamtzahlen reichen von mindestens 187 (bis Ende September 2020)Paul Blickle, Frank Jansen, Heike Kleffner, Johannes Radke, Julian Stahnke, Toralf Staud, Sascha Venohr: Todesopfer rechter Gewalt: 187 Schicksale. Zeit online / Tagesspiegel, 30. September 2020 über 219 (bis Ende 2021)Amadeu Antonio Stiftung: Todesopfer rechter Gewalt. Stand: Dezember 2021 oder 251 (bis Oktober 2020; 315 seit 1970)Thomas Billstein: Kein Vergessen, Münster 2020, Vorwort S. 20; Dokumentation S. 322–326; Opferliste S. 337–344 bis hin zu 311 (bis 2022). Hinzu kommen bis zu 102 VerdachtsfälleHarry Waibel: Rechte Kontinuitäten, Hamburg 2022, Dokumentation S. 357–456 und eine hohe Dunkelziffer von möglichen rechtsextremen Tötungen.

Erfassung Defizite des PMK-Systems Von 1949 bis 1990 erfassten Staatsbehörden rechtsextreme Tötungsdelikte in der Bundesrepublik nicht gesondert und stuften sie oft als Einzelfälle ohne politische Mordmotive ein. Erst seit dem Oktoberfestattentat und Erlanger Doppelmord (beide 1980) wurde der Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik stärker beachtet.Wilhelm Heitmeyer, Manuela Freiheit, Peter Sitzer: Rechte Bedrohungsallianzen. Signaturen der Bedrohung II. Suhrkamp, Berlin 2020, ISBN 978-3-518-12748-3, S. 218 Doch die Opfer wurden auch später nicht in staatliche Listen aufgenommen. Auch seit der deutschen Wiedervereinigung 1990 gibt die Bundesregierung keine regelmäßigen offiziellen Statistiken zu Tathergängen, Tatmotiven und Tatorten solcher Delikte heraus.Billstein 2020, S. 7 Ihre Angaben zu den Todesopfern erfolgen oft erst auf parlamentarische Nachfragen.Deutscher Bundestag: Drucksache 12/2186, 4. März 1992; Drucksache 12/4442, 1. März 1993; Drucksache 12/5530, 6. August 1993; Drucksache 12/7008, 9. März 1994; Drucksache 13/2126, 9. August 1995; Drucksache 14/5032, 27. Dezember 2000; Drucksache 16/58, 8. November 2005; Drucksache 16/158, 9. Dezember 2005; Drucksache 16/3058, 20. Oktober 2006; Drucksache 16/11319, 9. Dezember 2008; Drucksache 16/11579, 8. Januar 2009; Drucksache 16/14122 7. Oktober 2009; Landtag des Saarlandes: Drucksache 14/684, 23. Januar 2012; Bundestag.de: Drucksache 19/25216, 11. Dezember 2020 (alle PDF)

Die staatlichen Zahlenangaben liegen bisher weit unter denen, die spezialisierte Opferberatungsstellen und bundesweite Printmedien ermittelten. Als Hauptursachen dafür gelten: Bis 2001 definierten deutsche Polizeibehörden nur staatsfeindliche, gegen die Freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Straftaten als rechtsextrem. Opfer rassistischer Gewalttaten wurden statistisch nicht gesondert erfasst. Dies sollte das 2001 eingeführte PMK-System ändern. Danach muss ein rechtsextremes Tätermotiv „tatauslösend“ wirken. Wenn es die Gewalt nur begleitet oder eskaliert, zählt der Fall staatlich nicht als rechtsextreme Gewalttat. Lokale Polizeibehörden entscheiden, ob eine Gewalttat politisch motiviert ist und somit an die PMK-Statistik des jeweiligen Landeskriminalamts (LKA) gemeldet wird. Die LKAs wenden das PMK-System verschieden an, weil das Problembewusstsein zum Thema Rechtsextremismus je nach Bundesland verschieden ausgeprägt ist.Miguel Helm, Benedict Witzenberger: Rechtsextremismus: Tote, die nicht zählen. Süddeutsche Zeitung (SZ), 23. August 2017 Das PMK-System berücksichtigt als Eingangsstatistik nur die anfangs polizeilich festgestellten Tatumstände, nicht spätere Ermittlungsergebnisse. Eine systematische Verlaufsstatistik rechter Gewalttaten bis zu rechtsgültigen Strafurteilen fehlt. Der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags attestierte dem PMK-System 2013 daher „große Schwächen“, die sich „exemplarisch an der Debatte um die Anerkennung der Todesopfer rechter Gewalt seit 1990“ zeigten, und forderte dringend „einen verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz“ und zumindest bei PMK-Gewaltdelikten eine Verlaufsstatistik. Er griff damit jahrzehntelange Forderungen von Kriminologen, Soziologen und Opferschutzinitiativen auf. Die Bundesregierung reformierte das PMK-System ab 2001 mehrmals, ergänzte den Themenkatalog politischer Straftaten und die Merkmale politischer Tatmotive. 2017 forderte eine Fußnote im Gesetzestext erstmals, bei der Würdigung der Tatumstände „auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen“. Dennoch stuften manche LKAs eindeutige Todesopfer rechter Gewalt weiter gar nicht oder verspätet als solche ein, selbst wenn rechtskräftige Urteile dazu vorlagen. Das BKA erhielt Gerichtsakten zu abgeschlossenen PMK-Strafverfahren oft erst viel später. Obwohl die unabhängigen Initiativen rechtsmotivierte und rassistische Gewalt wie das PMK-System definieren, registrierten sie auch 2017 rund ein Drittel mehr rechte Gewalttaten als die Staatsbehörden. Sie forderten daher: die Opferperspektive von Anfang an einzubeziehen, um eine wirksame Strafverfolgung überhaupt zu ermöglichen, den irreführenden Tatmerkmalsbegriff „Fremdenfeindlichkeit“ durch den Begriff „Rassismus“ zu ersetzen, alle mit dem PMK-System befassten Polizisten zu schulen, die Leitungsebenen ihrer Behörden zur bundesweiten Umsetzung des PMK-rechts-Katalogs zu verpflichten, diesen rückwirkend auf alle von Medien und Zivilgesellschaft recherchierten Tötungsdelikte seit 1990 anzuwenden, die Geheimhaltung des PMK-Themenkatalogs aufzuheben.Heike Kleffner: Die Reform der PMK-Definition und die anhaltenden Erfassungslücken zum Ausmaß rechter Gewalt. In: Amadeu Antonio Stiftung (Hrsg.): Wissen schafft Demokratie. Schriftenreihe des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft 04 / 2018, S. 30–37 Der Verein Opferperspektive sah 2017 weiterhin ein „Wahrnehmungsproblem“ bei den Polizeibehörden und fehlendes Interesse, rechtsextreme Verdachtsfälle richtig einzuordnen. Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) kritisierte, dass das BKA nur Taten in die PMK-Statistik aufnehme, für die eine gefestigte rechtsextreme Tätergesinnung als „tatauslösend und tatbestimmend“ nachweisbar sei, und so weder die Perspektive von Angehörigen und Zeugen noch sozialdarwinistische oder rassistische Tatmotive von „Alltagsrassisten aus der Mitte der Gesellschaft“ angemessen erfasse.Anna Brausam: Todesopfer rechter Gewalt: Diskrepanz bleibt weiter bestehen. Amadeu Antonio Stiftung, aktualisiert am 10. Dezember 2021

Überprüfung von Verdachtsfällen Im Jahr 2000 führte das BKA nur 22 Opfer rechtsextremer Gewalt in seiner Statistik. Dagegen veröffentlichten die Zeitungen Frankfurter Rundschau und Der Tagesspiegel damals 93 solche Todesfälle. Infolge dieser Recherchen und parlamentarischer Anfragen dazu erhöhte die Bundesregierung die Zahl der anerkannten Todesopfer im Sommer 2000 auf 38, bis 2009 auf 46, bis 2012 auf 58. Darunter waren nun die zehn Mordopfer der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), ein neues und zwei nachgemeldete Opfer.Frank Jansen: Jetzt offiziell 58 Todesopfer rechter Gewalt. Zeit / Störungsmelder, 21. Februar 2012

Nach Bekanntwerden der NSU-Morde 2011 veranlasste das Bundesinnenministerium (BMI) eine Überprüfung von 3300 bislang unaufgeklärten Tötungen und Tötungsversuchen auf mögliche rechtsextreme Tatmotive. Die Prüfung oblag dem Gemeinsamen Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR).Christian Tretbar: Weit mehr Opfer rechter Gewalt als bisher vermutet. Tagesspiegel, 4. Dezember 2013 Dabei fanden BKA und LKAs bis zum 4. Dezember 2013 in 746 Fällen mit 849 Todesopfern Anhaltspunkte für mögliche rechte Tatmotive. Diese Fälle schlossen 137 Fälle der von Medien recherchierten Opferlisten ein. Sie sollten daher weiter geprüft werden.Thomas Hummitzsch: Rechtsextremismus: 746 Tötungsdelikte werden auf rechtes Tatmotiv untersucht. BpB, 16. Januar 2014; Staat prüft 746 Tötungsdelikte auf rechtsextreme Motive. Rheinische Post, 5. Dezember 2013; Anhaltspunkte für „rechte Tatmotivation“: 746 Tötungsdelikte werden überprüft. N-tv, 4. Dezember 2013

Viele Bundesländer überprüften jedoch bisher keine oder nur einige Altfälle. Die Länder Brandenburg und Berlin beauftragten dazu externe Forschungsinstitute; das Land Thüringen beabsichtigte dies ebenfalls.Frank Jansen: Hassverbrechen: Thüringen will Fälle rechter Gewalt prüfen. Tagesspiegel, 21. Mai 2018 Das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien (MMZ) bildete einen Expertenkreis für Brandenburg, der Einblick in Polizei- und Ermittlungsakten sowie manche Gerichtsurteile erhielt. Bis 2015 wertete er 24 nicht im PMK-System erfasste und neun erfasste Fälle neu aus. Nur in vier davon ließen sich rechtsextreme Tatmotive oder Tätereinstellungen ausschließen.Christoph Kopke, Gebhard Schultz: Forschungsprojekt „Überprüfung umstrittener Altfälle Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt im Land Brandenburg seit 1990“: Abschlussbericht. Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam, 29. Juni 2015 Eine Expertengruppe an der Technischen Universität Berlin fand in sechs von neun untersuchten Todesfällen rechtsextreme Motive.Dorina Feldmann, Michael Kohlstruck, Max Laube, Gebhard Schultz, Helmut Tausendteufel: Klassifikation politisch rechter Tötungsdelikte – Berlin 1990 bis 2008. Universitätsverlag der TU, Berlin 2018, ISBN 978-3-7983-2965-2, PDF S. 230–233 Daraufhin nahm die Berliner Polizei die sechs Fälle im Mai 2018 nachträglich in ihre PMK-rechts-Statistik auf.Frank Jansen: Hassverbrechen: Polizei erhöht Zahl der Opfer rechter Gewalt. Tagesspiegel, 6. Mai 2018 Im Juni 2022 erkannte das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen drei Tötungen von 2003 nachträglich als rechtsextreme Morde an und veranlasste eine Überprüfung von 30 Verdachtsfällen.Dreifachmord von Overath als Nazi-Tat eingestuft: NRW untersucht Tötungsverbrechen auf rechtes Motiv. Tagesspiegel, 28. Juni 2022