mini|300px|Studentenzug zum Wartburgfest 1817 (Künstler unbekannt) Wartburgfest ist der Name mehrerer, zumeist studentischer Versammlungen, die jeweils auf der Wartburg bei Eisenach in Thüringen stattfanden. Am bekanntesten ist das erste Wartburgfest von 1817, auf das sich alle späteren bezogen.

Anlässlich des 4. Jahrestages der Völkerschlacht bei Leipzig am 18. Oktober 1817 und des bevorstehenden 300. Jahrestages des Beginns der Reformation trafen sich Studenten beinahe aller evangelischen deutschen Universitäten auf der Wartburg im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach in Thüringen. Die Versammlung der ca. 500 Studenten und einiger Professoren war eine Protestkundgebung gegen reaktionäre Politik und Kleinstaaterei und für einen Nationalstaat mit einer eigenen Verfassung. Als Zufluchtsort Martin Luthers 1521/22 galt die Wartburg als deutsches Nationalsymbol.

Wartburgfest 1817 Hintergrund Nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon hegten viele Deutsche die Hoffnung auf eine Erneuerung der Reichseinheit, die sich nach dem Wiener Kongress 1815 aber als Illusion erwies. Die im Artikel 13 der Bundesakte versprochenen landständischen Verfassungen wurden nur zögerlich oder gar nicht erlassen; so erhielt etwa Sachsen-Weimar-Eisenach am 5. Mai 1816 als einer der ersten deutschen Staaten durch Großherzog Karl August eine teils altständische, teils moderne Verfassung, die als erste in der deutschen Geschichte die vollständige Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschloss. Die Studenten der Universität Jena – bis dahin in den traditionellen Landsmannschaften organisiert – gründeten 1815 die Urburschenschaft, um die deutsche Einheit und vor allem die „Tugenden der Nation“ an der Universität vorzuleben. Viele von ihnen hatten in den Befreiungskriegen im Lützowschen Freikorps oder als Freiwillige Jäger gekämpft.

Einladung mini|Zug der Studenten auf die Wartburg 1817. Radierung eines unbekannten Künstlers aus dem 19. Jahrhundert Zu Pfingsten 1817 hatten Urburschenschafter der Universitäten Jena und Halle auf einem Treffen in Naumburg beschlossen, anlässlich des 300. Jahrestages des Thesenanschlags Martin Luthers am 31. Oktober 1517 und im Gedenken an die Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 Studenten deutscher Universitäten zum 18. Oktober 1817 auf die Wartburg zu einem „Nationalfest“ einzuladen. Am 11. August 1817 ergingen aus Jena Einladungsschreiben an Burschenschaften und Landsmannschaften der Universitäten Berlin, Breslau, Erlangen, Gießen, Göttingen, Greifswald, Heidelberg, Kiel, Königsberg, Leipzig, Marburg, Rostock und Tübingen. An die Studenten im Kaisertum Österreich ergingen angesichts der strengen Abschottungspolitik des Außenministers Metternich keine Einladungen.Günter Steiger: Aufbruch. Urburschenschaft und Wartburgfest. Urania, Leipzig 1967, S. 89. In der Einladung hieß es: Vorbild für die Form der Veranstaltung waren die Volksfeste der Französischen Revolution und die Festveranstaltungen der Turnbewegung.

Die Wartburg wurde als Ort gewählt teils wegen der Nähe zur Universität Jena, teils wegen der liberalen Einstellung von Großherzog Karl August – vor allem wegen ihrer Bedeutung als Nationalsymbol. Die Burg war 1521/22 Zufluchtsort Martin Luthers, den eine päpstliche Bannbulle und das Wormser Edikt für vogelfrei erklärt hatte. Durch seine in dieser Zeit in nur elf Wochen erfolgte Bibelübersetzung – so der unter den Teilnehmenden verbreitete Mythos – hat er der deutschen Sprache verbindliche Gestalt gegeben und ein Zeichen des Widerstands gegen jede kulturelle Fremdherrschaft gesetzt.Herfried Münkler: Die Deutschen und ihre Mythen, Rowohlt Berlin Verlag, Berlin 2008, S. 318.

Ablauf des Festes Über 450 Studenten von dreizehn Universitäten erschienen, darunter auch solche von der nichteingeladenen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, während Greifswald nur durch ehemalige Studenten vertreten war und Königsberg die Einladung nicht erreicht hatte. Somit nahm ungefähr jeder zwanzigste deutsche Student am Fest teil.Zu den Zahlen Günter Steiger: Aufbruch. Urburschenschaft und Wartburgfest. Urania, Leipzig 1967, S. 82 f. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer studierte auf eine Stelle im Staats- oder Kirchendienst hin, 50 Prozent kamen aus Beamtenfamilien.Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“, C.H. Beck, München 1987. S. 335. Auch mehrere Professoren der Universität Jena nahmen teil, namentlich die Mediziner Dietrich Georg von Kieser und Lorenz Oken, der Historiker Heinrich Luden und der Philosoph Jakob Friedrich Fries.

Unter dem Wahlspruch „Ehre, Freiheit, Vaterland“ wurden im Rittersaal der Burg zunächst Reden gehalten. Der Theologiestudent Heinrich Riemann lobte Luther als deutschen Freiheitshelden, Professor Fries erläuterte vage seine Vorstellungen, wie die deutsche Einheit zu verwirklichen sei. Dann sang man den Choral Nun danket alle Gott, der seit der Schlacht von Leuthen 1757 als „preußische Hymne“ galt.Herfried Münkler: Die Deutschen und ihre Mythen, Rowohlt Berlin Verlag, Berlin 2008, S. 318. Die Veranstaltung endete mit einem Schlusssegen, weshalb sie der Historiker Étienne François als eine Mischung aus „protestantischem Gottesdienst und politischer Kundgebung“ beschreibt.Étienne François: Die Wartburg. In: Ders. und Hagen Schulze (Hrsg.): Deutsche Erinnerungsorte, Bd. 2, C.H. Beck, München 2001, S. 55. Anschließend gab es ein Festessen, bei dem Trinksprüche und Hochrufe auf Luther und drei prominente Gefallene der Befreiungskriege ausgebracht wurden, nämlich auf Gerhard von Scharnhorst, Ferdinand von Schill und Theodor Körner. Bis dahin verlief das Fest im Ganzen gesittet und eher harmlos, trotz der emotionalen bis pathetischen Töne blieb, wie der Burschenschafthistoriker Günter Steiger schreibt, der „Protest ohne Programm. Eine konkrete politische Zielstellung und Orientierung fehlte.“Günter Steiger: Aufbruch. Urburschenschaft und Wartburgfest, Urania-Verlag, Freiburg 1967.

Verbrennung von Büchern und Sinnbildern

miniatur|Nummer 195 der Zeitschrift Isis mit einer Aufstellung der verbrannten Gegenstände und Bücher Auf dem nahe gelegenen Wartenberg hatten Angehörige des Landsturms zum Gedenken an die Völkerschlacht mehrere Siegesfeuer entzündet, und dorthin zogen die Studenten nach dem Festessen mit einem Fackelzug. Die burschenschaftliche Festleitung hatte die Teilnahme an den Siegesfeuern nicht in den offiziellen Teil des Wartburgfestes aufgenommen. Später folgte die symbolische Verbrennung von Büchern und obrigkeitsstaatlichen Gegenständen.Auch zum Folgenden Herfried Münkler: Die Deutschen und ihre Mythen, Rowohlt Berlin Verlag, Berlin 2008, S. 319 f. Zu den in Form von beschrifteten Makulaturballen symbolisch verbrannten Büchern gehörten Werke, welche die Kleinstaaterei verteidigten, die junge deutsche Nationalbewegung und deren Vertreter kritisierten oder als frankreichfreundlich galten. Dazu gehörten etwa der Code Napoléon oder das Buch Germanomanie des deutsch-jüdischen Publizisten Saul Ascher (1767–1822), das mit dem Ruf „Wehe über die Juden, so da festhalten an ihrem Judenthum und wollen unser Volksthum und Deutschthum spotten und schmähen!“ symbolisch verbrannt wurde. Ob es sich bei letzterem um eine dezidiert judenfeindliche Äußerung handelte, ist in der Antisemitismus-Forschung umstritten.Werner Treß: Wartburgfest. In: Wolfgang Benz (Hrsg.) Handbuch des Antisemitismus, Bd. 4: Ereignisse, Dekrete, Kontroversen. de Gruyter Saur, Berlin 2011, ISBN 978-3-598-24076-8, S. 434 f. (abgerufen über De Gruyter Online). Werner Bergmann: Jahn, Friedrich Ludwig. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus, Bd. 2/1: Personen, Berlin 2009, S. 406.Ulrich Wyrwa: Deutsche Burschenschaften, in: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus, Bd. 5: Organisationen, Institutionen, Bewegungen, Berlin 2012, S. 138–140.Joachim Burkhart Richter: Hans Ferdinand Maßmann – Altdeutscher Patriotismus im 19. Jahrhundert, de Gruyter, Berlin 1992, S. 77–78.Peter Kaupp: Burschenschaft und Antisemitismus, Online-Veröffentlichung der Gesellschaft für burschenschaftliche Geschichtsforschung, Dieburg 2004, S. 4–9.

Grundsätze und Beschlüsse des 18. Oktobers Im Nachgang des Wartburgfestes wurden die geäußerten Gedanken unter Mithilfe des Jenaer Professors Heinrich Luden in einem Programm zusammengefasst, das vom Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber „als das erste deutsche Parteiprogramm“Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte. Seit 1789. Band 1: Reform und Restauration. 1789 bis 1830, 2. Auflage, Stuttgart u. a. 1990, S. 722. bezeichnet wurde.

Die 35 Grundsätze und 12 Beschlüsse lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:Nach Klaus Wessel, 1954; Zitate nach Herman Haupt, 1913

Die politische Zerissenheit Deutschlands soll der politischen, religiösen und wirtschaftlichen Einheit weichen. „Ein Deutschland ist, und ein Deutschland soll sein und bleiben.“ (1. Grundsatz) „Die Lehre von der Spaltung Deutschlands in das katholische und in das protestantische Deutschland ist irrig, falsch, unglückselig.“ (5. Grundsatz) „Mauten, Zölle und Handelssperren zwischen deutschen Ländern, Verschiedenheiten in Maß, Gewicht, Münze (ihrem Gewicht nach und ihrer Bestimmung): alle diese Dinge schaden der Ehre Deutschlands bei den Fremden, sind in sich selbst verderblich für den Geist unsers Volks, quälen den einzelnen und bringen ihn zu Verlust und Schaden.“ (11. Grundsatz)

Deutschland soll eine konstitutionelle Monarchie werden. Die Minister sollen der Volksvertretung verantwortlich sein. „Die Fürstenwürde ist das Erhabenste auf Erden und darum für das Heiligste zu ehren und zu achten; denn sie stellt die Einheit des Bürgers und des Staates dar.“ (15. Grundsatz) „Der Wille des Fürsten ist nicht das Gesetz des Volkes, sondern das Gesetz des Volkes soll der Wille des Fürsten sein.“ (16. Grundsatz)

Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich und haben Anspruch auf ein öffentliches Gerichtsverfahren vor Geschworenengerichten nach einem deutschen Gesetzbuch. „Freiheit und Gleichheit ist das Höchste, wonach wir zu streben haben […]. Aber es gibt keine Freiheit als in dem Gesetz und durch das Gesetz, und keine Gleichheit als mit dem Gesetz und vor dem Gesetz. Wo kein Gesetz ist, da ist keine Gleichheit, sondern Gewalttat, Unterwerfung, Sklaverei.“ (19. Grundsatz) „Jeder, von welchem der Staat Bürgerpflichten fordert, muß auch Bürgerrechte haben.“ (25. Grundsatz) „Überhaupt sind öffentliche Gerichtspflege und das Geschworenengericht in peinlichen Fällen die sicherste Bürgschaft für die gerechte Verwaltung des Rechts.“ (32. Grundsatz)

Alle geheime Polizei ist durch Ordnungsorgane der Gemeindeverwaltungen zu ersetzen. „Die polizeiliche Gewalt kann von den Gemeinen, sobald diese eine gehörige Einrichtung haben, verwaltet werden […]. Geheime Polizei ist nur in Zeiten des Kriegs zu entschuldigen; in den Zeiten des Friedens beweist sie, daß Tyrannei herrsche oder erstrebt werde. […] wer der geheimen Polizei zur Zeit des Friedens dient, der begeht einen Verrat an der Freiheit.“ (34. Grundsatz)

Sicherheit der Person und des Eigentums, Abschaffung der Geburtsvorrechte und der Leibeigenschaft sind ebenso verfassungsmäßig zu sichern wie die besondere Förderung der bislang unterdrückten Klassen. „Alle Gesetze haben die Freiheit der Person und die Sicherheit des Eigentums zum Gegenstande.“ (20. Grundsatz) „Die Geburt ist ein Zufall.“ (26. Grundsatz) „Vorrechte sind mit der Gerechtigkeit unvereinbar. Wo es Bevorrechtigte gibt, da muß es auch Beeinträchtige geben. Dem Recht muß die Pflicht gegenüberstehen. Größere Rechte können im Staate nur diejenigen haben, die größere Pflichten haben.“ (27. Grundsatz)