Als Bezirksausschuss bezeichnet man: ein Organ einer Gemeinde zur Wahrung der Interessen eines Stadtbezirks oder Ortsteils, s. Bezirksausschuss, ein Organ eines bayerischen Bezirks, historisch: in Preußen ein staatliches Organ auf Ebene der Regierungsbezirke zur Beratung des Regierungspräsidenten und auch zur juridischen Abhandlung verwaltungsrechtlicher Streitfälle (Administrativjustiz)