mini|Johann Hinrich Gossler (1738–1790), Inhaber des Handelshauses Joh. Berenberg & Gossler mini|Christian Adolph Overbeck (1755–1821), Bürgermeister Lübecks, Dichter und Aufklärer, „Beispiel für den verantwortungsbewussten Musterbürger […], dem der ‚hanseatische‘ Mythos so vieles verdankt.“Matthias Wegner: Hanseaten. Berlin 1999, S. 100.
mini|Johann Christian Jauch senior (1765–1855), Großbürger zu Hamburg, Cousin Christian Adolph Overbecks – „Die hamburgischen Jauchs zählten zu den alteingesessenen hanseatischen Familien“Natalie Bombeck: Jauchs Vorfahren waren Wellingsbütteler. In: Hamburger Abendblatt. 25. Januar 2007.
Als Hanseat wird historisch ein Mitglied der Oberschicht der drei Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in der Zeit nach der Hanse bezeichnet, also seit Mitte des 17. Jahrhunderts. Der Begriff des Hanseaten wird heute losgelöst von seinen schichtenspezifischen, zeitlichen und auf die Städte Hamburg, Bremen und Lübeck beschränkten Wurzeln auch rein regional verwendet und bezeichnet dann die Gesamtheit der heutigen Einwohner der historischen Hansestädte, worin sich zugleich seine neuzeitliche Bedeutung erschöpft. Der vorliegende Artikel befasst sich mit dem in seiner Bedeutung eng umgrenzten soziostrukturellen Begriff des Hanseaten, der zeitlich zudem vom älteren und umfassenderen Begriff der Hansekaufleute zu unterscheiden ist.
Die Angelegenheiten der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hanse, die im 17. Jahrhundert unterging, wurden regelmäßigEine Ausnahme bildet J. Werdenhagen: De Rebus Publicis Hanseaticis Tractatus. Frankfurt 1641. mit dem Beiwort ,hansisch‘ bezeichnet, ihre Mitglieder als ,Hansekaufleute‘.Gerhard Ahrens: Hanseatisch. In: Schmidt-Römhild: Lübeck-Lexikon. 2006 unter Hinweis auf: Rainer Postel: Hanseaten. Zur politischen Kultur Hamburgs, Bremens und Lübecks. In: Der Bürger im Staat. 34, 1984, S. 153–158.Herbert Schwarzwälder: Hanseaten, hanseatisch. In: Das Große Bremen-Lexikon. Bremen 2003, ISBN 3-86108-693-X. Der Begriff hanseatisch taucht erstmals in Werdenhagens De Rebus Publicis Hanseaticis Tractatus von 1631 auf. Zwischen Hamburg, Bremen und Lübeck entstand in den Jahren 1630 bis 1650 als Bündnis die Hanseatische Gemeinschaft. Sie führte die Tradition der Hanse fort, und ihre Mitglieder übernahmen Mitte des 19. Jahrhunderts den Begriff ,Hansestadt‘, neben ,Freie Stadt‘, in den Staatsnamen der drei Stadtstaaten. Das auf den Privilegien der Oberschicht gründende Hanseatentum alter Prägung endete 1918 mit dem Untergang des Deutschen Kaiserreichs und der Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts auch in den drei Hansestädten.
Das mit dem historischen Substantiv ,Hanseat‘ korrespondierende Adjektiv ,hanseatisch‘ bezeichnet entweder die Angelegenheiten der Städte der Hanseatischen Gemeinschaft oder die Eigenschaften eines Hanseaten. Als letztere wird eine Kombination von Haltungen und Einstellungen empfunden, zu denen Weltläufigkeit, kaufmännischer Wagemut, Gediegenheit, Verlässlichkeit („Handschlag genügt“), Zurückhaltung sowie die Fähigkeit zur Selbstironie gehören und – jedenfalls für das Hanseatentum alter Prägung – dass „diese freien Bürger wirklich denselben Stolz kultivieren wie der hochmütigste Aristokrat“.Huret: Hamburg im Jahre 1906. In: Hamburgische Geschichts- und Heimatblätter. 13, 1993, S. 62.
Der tradierte Begriff des Hanseaten bzw. des Hanseatischen ist durch die Verwendung als reine Regionalbezeichnung keineswegs verdrängt worden. Im ursprünglichen Sinn werden heute noch zu den Hanseaten die Mitglieder der alten hanseatischen Familien sowie die erfolgreichen Kaufleute und Senatoren der drei Städte Hamburg, Bremen und Lübeck gerechnet, sofern sie wesentliche Züge der historischen „hanseatischen“ Lebensweise verkörpern. Wenn in neuer Zeit Persönlichkeiten wie zum Beispiel Helmut Schmidt, Karl Carstens, Gerd Bucerius oder Walther Leisler Kiep unabhängig von ihrem konkreten Wohnort dezidiert als „Hanseaten“ bezeichnet werden, weil sie hanseatische Eigenschaften und Einstellungen in herausragender Weise repräsentieren, wird auf den Nimbus des historischen Hanseatentums Bezug genommen.
Reichweite des Begriffs, Verhältnis zu den anderen Ständen mini|Cesar Godeffroy (1813–1885), der „Südseekönig“, „wurde zum Inbegriff des hanseatischen Kaufmanns“.Deutsches Schiffahrtsmuseum: Ein Hamburger war der wahre König der Südsee. Regional-Presse-Info 16/98 vom 19. November 1998 (Digitalisat; Historikerin Gabriele Hoffmann fand das verschollen gewesene Familienarchiv der Godeffroys und verwertete es zu einer spannenden Geschichte über eine einflussreiche Dynastie. Am 1. Dezember liest sie im Bremer Schütting aus ihrem neuen Buch Das Haus an der Elbchaussee. Die Godeffroys – Aufstieg und Niedergang einer Dynastie). Neben der regionalen Beschränkung des Begriffs ,Hanseat‘ auf Einwohner der Städte Hamburg, Bremen und Lübeck und der zeitlichen Beschränkung auf die Zeit nach dem Untergang der Hanse bestand eine personelle Beschränkung auf eine zahlenmäßig kleine Oberschicht. Percy Ernst Schramms Diktum, „alle Hamburger, vom Bürgermeister bis zum letzten Mann im Hafen, waren eines Standes“,Percy Ernst Schramm: Hamburg, Deutschland und die Welt. Leistung und Grenzen hanseatischen Bürgertums in der Zeit zwischen Napoleon I. und Bismarck. 2. Auflage. Hoffmann und Campe, Hamburg 1952, S. 28. kann ebenso wie Johann Carl Daniel Curios vielzitierte Aussage von 1803, „Hamburger kennen und haben nur einen einzigen Stand, den Stand eines Bürgers“, nur formale Richtigkeit beanspruchen. Als ,Hanseaten‘ wurden keineswegs alle gebürtigenSiehe Quiddje. oder gar eingemeindeten Stadtbürger verstanden, vielmehr erfolgte eine Einschränkung auf jenen Stand von Kaufleuten, der dem „Hanseatischen“ seinen Nimbus verlieh. „Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine der ältesten Republiken in Europa, aber kaum jemand würde auf den verwegenen Gedanken kommen, sie eine alte Demokratie zu nennen.“Heinz H. König: The Brits. Unsere Freunde in Europa? Das Deutsch-englische Missverständnis. 2008, S. 21. Die Bevölkerung Hamburgs und Lübecks, mit Einschränkungen auch Bremens, teilte sich streng in drei Stände: den Handelsadel, die wohlhabenden Industriellen oder kleinen Kaufleute und die Plebs.Meyer’s Conversations-Lexicon, 14. Band (1849), S. 922: Dort herrschte „eine altmodische Oberservanz in Beziehung auf die strengste Sonderung der verschiedenen Klassen …, wo die drei Stände: der Handelsadel, der wohlhabende Industrielle oder kleine Kaufmann und der Plebs auf das Schärfste getrennt“ waren. „Man sollte nicht glauben, dass in einer rein bürgerlichen Stadt wie H., ohne Hof, ohne Adel, ohne Militärchargen, eine solch altmodische Observanz in Beziehung auf die strengste Sonderung der verschiedenen Klassen obwalte, als dies wirklich der Fall ist.“Meyer’s Conversations-Lexicon, 14. Band (1849), S. 922. Den Handelsadel bildeten die Kaufleute, die allein dank ihrer ökonomischen Verhältnisse in der Lage waren, das Große Bürgerrecht zu erwerben.Wegner, S. 34: „In Hamburg wurde sehr genau zwischen dem großen und dem kleinen Bürgerrecht unterschieden, und nur wer dank seiner ökonomischen Verhältnisse imstande war, das Große Bürgerrecht zu erwerben, verfügte über die uneingeschränkte Handels- und Gewerbefreiheit, durfte in den Senat, die Bürgerschaft und andere Ämter gewählt werden – und das waren nur wenige. Die vermögenden Kaufleute gaben in den Hansestädten den Ton an.“ S. 35: „Sie sicherten aus eigener Verfügungsgewalt die Macht ihres Standes und ihrer Klasse, grenzten sich in Rang und Habitus gegen die kleinen Kaufleute, die „Krämer“ ab und betrachteten sich mit einigem Recht als Herrscher ihrer Stadt.“; das Große Bürgerrecht kostete 1600 in Hamburg 50 Reichstaler, das Kleine Bürgerrecht 7 Reichstaler, siehe Mirjam Litten: Bürgerrecht und Bekenntnis: Städtische Optionen zwischen Konfessionalisierung und Säkularisierung in Münster, Hildesheim und Hamburg. 2003, S. 30. Wer nicht zu den Kaufleuten und -reedern gehörte, musste mindestens Rechtsgelehrter oder Hauptpastor sein,Wegener, S. 35 „Auf gleicher Höhe standen nur noch die Juristen, denn auch die Advokatur wurde ja als freies und selbständiges Gewerbe angesehen.“. um das Prädikat „Hanseat“ beanspruchen oder zugeschrieben bekommen zu können. Die bürgerliche Oberschicht der Hanseaten besetzte die soziale Position, die andernorts dem Adel zukam.Birgit-Katharine Seemann: Stadt, Bürgertum und Kultur: Kurturelle Entwicklung und Kulturpolitik in Hamburg von 1839 bis 1933 am Beispiel des Museumswesens. 1998, S. 22.
Die Trennung der verschiedenen Klassen durchzog sämtliche Lebensbereiche, selbst die allgemeine „Sonntagslust“. „Von solider, sittlich-gemüthlicher und unbefangen gemischter Volksbelustigung kann übrigens hier nie die Rede sein. […] denn alle Lokale […] sind durch den Pesthauch der privilegierten Freude vergiftet, und daher ist es kein Wunder, wenn die Mittelklasse steif und pedantisch zum Thore hinaus schreitet und der herzliche Frohsinn fehlt.“Meyer’s Conversations-Lexicon, 14. Band (1849), S. 923.
„Auf der einen Seite stand ein auf Tradition und ihre ‚traditionellen Werte‘ beharrendes (Groß-)Bürgertum, das mit Stolz auf seine kaufmännische Familientradition aus dem 17. und 18. Jahrhundert verwies“, wobei „der Reichtum des Bürgertums … allerdings nur deshalb möglich wurde, weil er von in ärmlichsten Verhältnissen hausenden und lebenden Arbeiterinnen und Arbeitern getragen wurde.“Andrea Purpus: Frauenarbeit in den Unterschichten: Lebens- und Arbeitswelt Hamburger Dienstmädchen und Arbeiterinnen um 1900 unter besonderer Berücksichtigung der häuslichen und gewerblichen Ausbildung. 2000, S. 10.
Die Städte der „Hanseatischen Gemeinschaft“ – Unterschiede mini|Georg H. Sieveking (1751–1799), Kaufmann und Aufklärer, „revolutionärer Hanseat“ Hamburgs, Mitbegründer des Hamburger JakobinerklubsUlrike von Goetz, Arne Cornelius Wasmuth: Revolutionäre Hanseaten. In: Welt Online. 21. Oktober 2001.