Als Höherer Kommunalverband (HKV) wird in Deutschland jene kommunale Zusammenarbeit oberhalb der Landkreisebene bezeichnet, die nicht – wie etwa bei Zweckverbänden oder Vereinen – durch die betroffenen Kommunen selbst vereinbart, sondern durch den Gesetzgeber festgelegt wurde. Es handelt sich um regionale Organisationen, die zwar von den Ländern per Gesetz gegründet wurden, jedoch grundsätzlich der Selbstverwaltung unter Einbezug ihrer Mitgliedskommunen unterliegen. Höhere Kommunalverbände haben die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Historische Beispiele sind die Provinzialverbände in Preußen. +Liste Höherer Kommunalverbände in Deutschland (unvollständig)LandNameAufgabenRechtsgrundlageKommunalverband für Jugend und Soziales Baden-WürttembergSozialwesen, Fortbildung und ForschungGesetz über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-WürttembergBayerischer Bezirketagdritte kommunale Ebene in BayernBezirksordnung für den Freistaat BayernBezirk OberbayernBezirk NiederbayernBezirk OberpfalzBezirk OberfrankenBezirk MittelfrankenBezirk UnterfrankenBezirk SchwabenLandeswohlfahrtsverband HessenSozialwesen, SchulträgerGesetz über den Landeswohlfahrtsverband HessenZweckverband Raum KasselStädtebauliche Planung§ 15 Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hofgeismar, Kassel und WolfhagenKommunaler Sozialverband Mecklenburg-VorpommernSozialhilfeträgerGesetz über die Errichtung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-VorpommernOstfriesische LandschaftKultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung§ 72 Niedersächsische Verfassung (umstritten)Oldenburgische LandschaftKultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung, NaturschutzGesetz über die Oldenburgische LandschaftLandschaftsverband RheinlandKultur-, Bildungs- und WissenschaftsförderungLandschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-WestfalenLandschaftsverband Westfalen-LippeKultur-, Bildungs- und WissenschaftsförderungRegionalverband RuhrTourismus, Kulturförderung, Wirtschaftsförderung, Infrastrukturbetrieb, UmweltschutzGesetz über den Regionalverband RuhrLandesverband LippeForst- und Landwirtschaft, Naturschutz, Denkmalschutz, Gesundheitswesen, Kultur- und WissenschaftsförderungGesetz über den Landesverband LippeBezirksverband PfalzKultur-, Bildungs- und Wissenschaftsförderung, Sozialwesen, Gesundheitswesen, Umwelt- und VerbraucherschutzBezirksordnung für den Bezirksverband PfalzKommunaler Sozialverband SachsenSozialhilfeträgerGesetz über den Kommunalen Sozialverband Sachsen
Zusammenarbeit Einige Verbände haben sich 1964 zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) zusammengeschlossen. Vorsitzender der BAG HKV ist seit dem 1. Mai 2024 der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Georg Lunemann. Die Geschäftsstelle der BAG HKV ist beim LWL angesiedelt.
Siehe auch
Verwaltungskooperation
Literatur
Einzelnachweise