Die Demarchie (Kunstwort aus „Volk“ und „Erster sein, herrschen“) ist eine Herrschaft des Volkes, in der alle Entscheidungsträger eines Gemeinwesens repräsentativ aus denjenigen Menschen mittels Losverfahren bestimmt werden, die von diesen Entscheidungen betroffen sind. Dieser Ansatz hat Ähnlichkeit mit der ursprünglichen Attischen Demokratie.

In Abgrenzung zur Demarchie stehen Verfahren ohne eigene Entscheidungsmacht der ausgelosten Gremien, wie bei der Deliberativen Demokratie oder der Erarbeitung von Vorschlägen durch ein Bürgerforum, Bürgerrat.

Definition der Demarchie Den Begriff der Demarchie (Burnheim prägte diesen Begriff 1985, er übernahm den bis dahin „kaum in den allgemeinen Sprachgebrauch“ übergegangenen Begriff aus Hayeks Werk, mit dort noch anderer Bedeutung: ) führte der australische Philosoph John Burnheim 1985 in seinem Werk Is Democracy Possible? ein:

Er kritisiert die bisherige Form moderner Demokratie in den ersten beiden Sätzen seines Werkes: „Demokratie gibt es nicht, wenigstens nicht in der Praxis. Bestenfalls haben wir heute eine Regierungsform, die man in der Antike als Wahloligarchie mit stark monarchistischen Zügen bezeichnet hätte.“

Nach Burnheim müsse man wie in der Demokratie der Antike zum Verfahren einer Bestimmung der öffentlichen Funktionäre, der Repräsentanten, mittels Losverfahren zurückkehren und auf Wahlen verzichten, auf möglichst dezentraler Ebene. Entscheidungsgremien sollten einen „statistisch repräsentativen“ Querschnitt derjenigen abbilden, die von den Entscheidungen betroffen sind, dabei solle niemand zur Teilnahme gezwungen werden. „Wenn sie also eine schlechte Entscheidung treffen, sind sie mindestens ebenso sehr davon betroffen wie alle anderen“. Als Vorteil der Demarchie sieht er unter anderem die Abschaffung des von ihm als undemokratisch angesehenen Berufspolitikertums, sowie, dass sich „die soziale Grundlage für jegliche charismatische Autorität auflösen würde“.

Weitere verwendete Bezeichnungen für eine Herrschaft des Volkes mit ausgelosten Repräsentanten als Entscheidungsträgern sind die Aleatorische Demokratie (Buchstein, von , vom Zufall abhängig) bzw. Aleatorisch-repräsentative Demokratie (Reybrouck), im Unterschied zur derzeit etablierten Elektoral-repräsentativen Demokratie mittels Wahlen:

Geschichte der Demarchie Demarchie in den Demokratietheorien Über mehr als zweitausend Jahre, bis ins 18. Jahrhundert, wurde die Demokratie als Herrschaft des Volkes gesehen, wenn die politischen Institutionen größtenteils per Losverfahren direkt aus dem Volk hervorgehen. Diese Besetzung der Ämter durch das Losverfahren benannte schon Herodot im fünften Jahrhundert v. Chr. in seiner Verfassungsdebatte als einen der Vorzüge der Isonomie, der Herrschaft der Vielen, der Demokratie. Der griechische Philosoph Aristoteles schrieb vor über 2300 Jahren in seinem Werk Politik zur Besetzung der politischen Institutionen:

Auch 1748 noch schrieb Charles Montesquieu zur Bestimmung von Repräsentanten des Volkes:

Gelebte Demarchie

Die Demarchie, diese Ursprungsform der Demokratie, wurde zeitweise in der antiken Polis in Griechenland praktiziert, vor allem in Athen, unter anderem, um Korruption oder Gewalttätigkeit bei Wahlkämpfen einzudämmen: Stadtverordnete, Richter und die meisten Ämter wurden durch das Los bestimmt. Alle männlichen Freien der Stadt Athen ab Vollendung des 30. Lebensjahres hatten Zugang zur Mitbestimmung in der Regierung, nicht jedoch Frauen, Metöken (Fremde), unter Dreißigjährige und Sklaven. Die Anzahl der Vollbürger betrug etwa 30.000 bis 40.000 Männer, das waren rund 10 % der Gesamtbevölkerung. Bei wichtigen Entscheidungen, z. B. über Krieg und Frieden, mussten mindestens 6.000 anwesend sein.

Diese antike Urdemokratie wurde von vier Säulen getragen: der Volksversammlung, der Ekklesia, die 40-mal im Jahr tagte und die wesentlichen Angelegenheiten des öffentlichen Lebens entschied, der nach regionalen Anteilen (Phylen) aus den Vollbürgern ausgeloste Rat der Fünfhundert (Bule), der die Volksversammlungen vorbereitete und an der Regierung mitwirkte, den vor allem per Los bestimmten Beamten (Archonten) – den politischen, religiösen, kulturellen und administrativen Führungskräften (nur die wenigen militärischen wurden gewählt), sowie den per Los bestimmten Laienrichtern der Volksgerichte.

Im Mittelalter gab es zumindest demarchische Ansätze in Florenz („Imborsazione“, 1328–1530) bei der Besetzung des gesetzgebenden Rates, der Regierung und der Verwaltungskommissare, Aragón übernahm es („Insaculación“, 1350–1715) für Wahlkollegien, lokale Machthaber und nationale Parlamentsmitglieder. Das Losverfahren wurde jedoch beschränkt, indem zunächst mögliche Kandidaten vorgeschlagen und dann von einer städtischen Kommission vorausgewählt wurden; erst danach folgte die Auslosung. Immerhin wurden so in Florenz 75 % der Bürger vorgeschlagen. Ämterhäufung war nicht zulässig, und eine häufige Rotation, jeweils nicht mehr als ein Jahr, beschränkte die Macht des Einzelnen. Das Verfahren aus Florenz wurde auch in Orvieto, Siena, Pistoia, Perugia und Lucca übernommen, das sehr ähnliche aus Aragón in Lleida, Saragossa, Gerona und Barcelona, auch in weiteren Regionen Spaniens wie Murcia, La Mancha und Extremadura. König Ferdinand II. sah als Vorteile, dass dieses Losverfahren „in den Ortschaften und Städten eher ein gutes Leben, eine gesunde Verwaltung und Regierung fördern als die Ordnungen, die sich umgekehrt auf die Wahl stützen. Sie sind einiger und gleicher, friedlicher und freier von Leidenschaften.“

Modelle zur Anwendung Es gab und gibt verschiedene Konzepte zur Realisierung einer Demarchie. Sowohl Volksvertreter in Entscheidungsgremien als auch Amtsträger können per Zufallswahl bestimmt werden. Entscheidungsgremien können dabei entweder für eine Legislaturperiode oder nur für eine bestimmte Entscheidung ausgelost werden. Sie fungieren vollumfänglich als Regierung oder es gibt jeweils Einzelgremien für Bildung, Umwelt, Wirtschaft und die anderen Bereiche. Es könnte eine Pflicht zur Teilnahme am Losverfahren geben oder sie könnte auf Freiwilligkeit beruhen.

Folgende Werke stellen Möglichkeiten zur Umsetzung einer Demarchie vor, oder zumindest teilweise Umsetzungen von Regierung und Gesetzgebung durch geloste Volksvertreter.

1985 – John Burnheim empfiehlt in seinem Werk Is Democracy Possible?, alle Gremien der Staatsgewalt für die Bereiche von Verwaltungen, Politik und Rechtsprechung des Staates so weit wie möglich zu dezentralisieren und die Entscheidungsträger statistisch-repräsentativ mittels Losverfahren zu bestimmen. Eine Möglichkeit wäre, für verschiedene Einzelthemen wie Stadtplanung, Gesundheitswesen, Abfallbeseitigung oder Bildungswesen eigene Entscheidungsgremien zu bilden, je nach Zweck regional oder thematisch. Die Mitglieder werden zufällig aus Freiwilligen ausgewählt, und zwar derart, dass die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter und dergleichen entspricht. In einem festgelegten Rhythmus werden die Mitglieder durch neue ersetzt. Die Beschlüsse eines solchen Gremiums haben höchste Legitimität, denn die Mitglieder stehen direkt für die Positionen der Bevölkerung. Burnheim beruft sich dabei auf die attische Demokratie.

2013 – Terrill Bouricius, Wissenschaftler und erfahrener Politiker aus Vermont, schlägt in seiner Multi-Body Sortition für die Legislative sechs Gremien in einem System aus Checks and Balances vor, von denen alle bis auf die „Interest Panels“ aus Freiwilligen ausgelost werden. Darin sieht er auch die Lösung des Zielkonflikts um ideale Auswahl, Größe, Amtszeit und Gruppendynamik der Gruppe, die Gesetzgebung wird in Phasen unterteilt. Das „Agenda Council“ legt ausschließlich die Themen der Gesetzgebung fest, in beliebig vielen „Interest Panels“ aus je zwölf selbst gemeldeten Freiwilligen werden die Spezialthemen beraten und Empfehlungen erarbeitet, das „Review Panel“ erstellt daraus die konkreten Gesetzesvorlagen. Die für die Beschlusstagung jeweils neu und verpflichtend ausgeloste „Policy Jury“ soll ein bis mehrere Tage über die Gesetzesvorlagen abstimmen. Zur Sicherstellung dieses Gesamtprozesses entscheidet ein „Rules Council“ über alle Verfahrensregeln und ein „Oversight Council“ kontrolliert den Gesetzgebungsprozess und behandelt Beschwerden.

Verschiedene Stufen der Umsetzung Terrill Bouricius und David Schecter schlugen 2013 für den Teilaspekt der Legislative fünf konkrete Stufen vor, sich einer Demarchie zu nähern, von kleinen deliberativen Schritten (1. – Aleatorische Deliberation) bis zur Reform, bei der die ausgelosten Bürger über alle Gesetze entscheiden (5. – demarchische Legislative):

Entwurf eines einzelnen Gesetzes zur Vorlage an Entscheidungsgremium (realisiert z. B. in der British Columbia Citizens' Assembly in Kanada, siehe auch Planungszelle und Aleatorische Deliberation) Entwurf von Gesetzen innerhalb eines Politikbereiches, bevorzugt in einem umstrittenen Bereich, den die gewählten Amtsträger lieber meiden oder in dem sie Interessenskonflikte haben, wie bei den eigenen Wahlgesetzen, Diäten und Amtszeitbeschränkungen (realisiert z. B. in der Convention on the Constitution in Irland) Losverfahren als Element einer Initiative oder eines Referendums, einer Volksabstimmung Etablierung einer ausgelosten Kammer in einem Zweikammersystem der Legislative, als Ersatz für die gewählte Kammer (noch nicht realisiert, siehe Unterabschnitt „Birepräsentative Modelle“) Etablierung des kompletten Gesetzgebungsprozess durch eine ausgeloste Legislative, als Ersatz für die gewählte Legislative (noch nicht realisiert)

Demarchie in der Praxis Nach Burnheim, der den Begriff prägte, müssen in einer Demarchie „die Entscheidungsträger eine repräsentative Auswahl der von den Entscheidungen betroffenen Leute“ sein. Derzeit findet man die Demarchie kaum vor.

Judikative – Geschworene In etlichen Ländern werden Laienrichter mittels Losverfahren bestimmt, die gemeinsam mit Berufsrichtern die Gerichtsverhandlung bei Strafverfahren führen, wie in den USA oder bei schweren Vergehen in Frankreich und Österreich. Diese Geschworenen entscheiden entweder völlig unabhängig vom Richter über die Schuldfrage (USA) oder sind diesen mindestens gleichberechtigt (Österreich). Im antiken Griechenland wurden die Gerichte durch ausgeloste Geschworene besetzt, heute wird noch der Oberste Sondergerichtshof, das höchste „Verfassungsgericht“, per Losverfahren aus der Richterschaft bestimmt.

Bewertung Zur Auslosung von Repräsentanten gibt es gegenüber dem Wahlverfahren repräsentativer Demokratien Argumente dafür und dagegen:

Argumente dafür Das Losverfahren ist unbestechlich, effizient und kostengünstig, entlastet die Betroffenen, erzeugt Kreativität und gesellschaftliche Stabilität, zudem wird der politische Wille der gesamten Gesellschaft repräsentativ bei den Entscheidern abgebildet: Das Losverfahren ist absolut neutral, fair und verfahrensautonom. Es gibt keine Einflüsse von außen, das Ergebnis steht vorher nicht fest, sondern hängt allein vom Losen ab. So ist keine Umrechnung von Wahlergebnissen auf Sitze nötig, Berufspolitiker werden nicht gegenüber anderen Bewerbern bevorzugt, Wahlkreise müssen nicht mehr oder weniger neutral zugeschnitten werden. Das Losverfahren ist treffsicher, das Ergebnis ist direkt, klar und eindeutig. es ist keine Interpretation nötig. Das Los ist kostengünstig, es ist wenig Zeit und Aufwand nötig. Der Aufwand der Wahlprozedur wie des vorherigen Wahlkampfes und möglicher „Wahlgeschenke“ fallen ersatzlos weg, ebenso der Aufwand der Wähler, ihre Entscheidung zu treffen. Mittels Los werden Entscheider wie Betroffene emotional entlastet. Die Entscheidung, wer jeweils zu den Entscheidern gehört, wurde vom Zufall bestimmt.