Das Sicherheitskabinett war ein informelles. Gremium der deutschen Bundesregierung, das im Bedarfsfall durch den Bundeskanzler einberufen wurde, um Fragen der äußeren oder inneren Sicherheit zu erörtern. Neben dem Bundeskanzler gehörten dem Gremium üblicherweise der Bundesaußenminister, der Bundesinnenminister, der Bundesverteidigungsminister, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie der Vizekanzler, sofern dieser nicht eines der aufgeführten Ministerien vertrat, an. Daneben konnten bei BedarfTeilnehmer am Sicherheitskabinett im März 2004. weitere Minister (beispielsweise der Bundesjustizminister) und hochrangige Vertreter der Sicherheitsbehörden, wie des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) hinzugezogen werden.

Als informelle, gelegentlich einberufene Gesprächsrunde war das Sicherheitskabinett vom Bundessicherheitsrat zu unterscheiden, der sich nur mit Rüstungsexporten befasste.Arndt Schmehl, Der Staat, Band 44 (2005), S. 470. Im August 2025 wurde das Sicherheitskabinett durch den Nationalen Sicherheitsrat ersetzt.

Einzelbelege

Kategorie:Sicherheitspolitik (Deutschland) Kategorie:Organisation (Sicherheit) Kategorie:Aufgelöst 2025