Das Oberste Rückerstattungsgericht (ORG) war ein internationales Gericht, das als oberste Rechtsmittelinstanz über Streitigkeiten bei den Restitutionsverfahren (Rückerstattung von identifizierbaren Vermögensobjekten, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 ihren Eigentümern unter politischem Zwang entzogenen wurden oder die sie bedingt durch die Verfolgung verkaufen mussten) in letzter Instanz entschied.Carl von Lorck: Über die Organisation des internationalen Obersten Rückerstattungsgerichts. In: Deutsche Richterzeitung, Jahrgang 1957, S. 252–254. Es bestand von 1955 bis 1990 und hatte seinen Sitz zunächst in Herford und von 1984 bis 1990 in München . mini|Das Rathaus in Herford, erster Sitz des Obersten Rückerstattungsgerichts
Geschichte In den drei westlichen Besatzungszonen wurden Ende der 1940er Jahre von der jeweiligen Militärregierung Bestimmungen über die Rückerstattung von Vermögen erlassen, das den im Dritten Reich verfolgten Eigentümern verlorengegangen war (z. B. in der amerikanischen Besatzungszone das Militärregierungsgesetz Nr. 59). Zuständig für das Verfahren waren zwar deutsche Behörden und Gerichte; aber um die Kontrolle über die Verfahren zu haben, wurde als oberste Instanz 1949 in jeder der drei Besatzungszonen ein Oberster Rückerstattungs-Gerichtshof errichtet, der nur mit Richtern besetzt war, die der jeweiligen Besatzungsmacht angehörten: in der amerikanischen Besatzungszone der Court of Restitutional Appeals (CORA) mit Sitz in Nürnberg, in der britischen Besatzungszone das Board of Review (BOR) in Herford sowie in der französischen Besatzungszone die Cour Supérieure pour les Restitutions (CSR) in Rastatt. Das Herforder Gericht in der britischen Besatzungszone wurde erst auf Druck der anderen Siegermächte eingerichtet. Erster vorsitzender Richter in Herford wurde R. H. Parker, der der Direktor der Property Control in der britischen Besatzungszone war und intensiv an der Entwicklung des Rückerstattungsgesetzes für die britische Zone beteiligt war.Jürgen Lillteicher: Die Rückerstattung jüdischen Eigentums in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg: eine Studie über Verfolgungserfahrung, Rechtsstaatlichkeit und Vergangenheitspolitik 1945–1971. Dissertation. Freiburg (Breisgau) 2002, S. 95. (PDF; 3,3 MB)
Die Gerichte der drei Besatzungszonen wurden im Dezember 1955 als internationales Gericht zum Obersten Rückerstattungsgericht mit Sitz in Herford zusammengefasst,Hans-Joachim Hermann: Handbuch des internationalen Zivilverfahrensrechts. Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Band 1, Mohr, Tübingen 1982, S. 87–89. (Digitalisiert bei Google-Books) das 1984 nach München verlegt wurde.Bekanntmachung über die Verlegung des Sitzes des Obersten Rückerstattungsgerichts von Herford nach München. 29. Dezember 1984, In: Das mit Gesetz Nr. 25 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 25. April 1953 errichtete Oberste Rückerstattungsgericht für Berlin blieb wegen der Sonderstellung Berlins daneben bestehen.
Im Dezember 1990 wurden die Rückerstattungsgerichte in München und Berlin aufgelöst und die Zuständigkeiten auf den Bundesgerichtshof verlagert.§ 1 des Gesetzes zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den BGH (ZustÜblG) vom 17. Dezember 1990 (BGBl I, 2847 ; das ZustÜblG wurde als Art. 9 des Rechtspflege-Vereinfachungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 verkündet); siehe auch NJW 1991, 1875. Die Akten aus Berlin, Herford und München befinden sich nun im Public Record Office bzw. The National Archives in LondonSusanne Meinl, Jutta Zwilling: Legalisierter Raub - Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2004, S. 530, 712. (Digitalisiert bei Google-Books) sowie im Bundesarchiv.Legalisierter Raub : die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen / Susanne Meinl ; Jutta Zwilling. - Bestandsübersicht des Bundesarchivs, abgerufen am 25. Mai 2012
Organisation Das ORG in Herford wurde gebildet aus dem Präsidenten des Gerichts, dem Präsidium und drei Senaten mit je fünf Richtern (ein Senatspräsident, zwei Richter der betroffenen Macht und zwei deutsche Richter). Die Verwaltung des Gerichts war dem Bundesminister der Justiz nachgeordnet. Letzter Präsident des ORG vor der Überleitung an den BGH war der schwedische Richter Gunnar Lagergren.Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1991, S. 1875. Der letzte deutsche Bundesrichter beim Obersten Rückerstattungsgericht in Herford war Heinrich Gulatz.Thorsten Kurtz: Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford. Eine Untersuchung zu Vorgeschichte, Errichtung und Einrichtung eines internationalen Revisionsgerichts in Deutschland. Band 23 der Reihe Juristische Zeitgeschichte, Verlag Walter de Gruyter, 2014, S. 140 und Endnote S. 342
Zunächst hatten der 1. Senat weiter seinen Sitz in Rastatt, der 2. Senat in Herford und der 3. Senat in Nürnberg. Zum 1. Juli 1961 wurde zunächst der 3. Senat,Bekanntmachung über die Verlegung des Dritten Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts von Nürnberg nach Herford vom 1. Juni 1961, BGBl II, 1961, 564. mit Wirkung vom 1. April 1968 auch der 1. SenatBekanntmachung über die Verlegung des Ersten Senats des Obersten Rückerstattungsgerichts von Rastatt nach Herford. In: BGBl. II, 13. Februar 1968, 108. ebenfalls nach Herford verlegt.
Siehe auch Gerichte der Alliierten in Deutschland
Entscheidungssammlungen Decisions of the Supreme Restitution Court for the British Zone (ObREG BrZ), 1954/1955. Ausgewählte Entscheidungen des Obersten Rückerstattungsgerichts, Zweiter Senat, 1956–1971. Weitere Entscheidungen sind in der Zeitschrift Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht (RzW) abgedruckt. mini|Entscheidung des Obersten Rückerstattungsgerichts für die Britische Zone vom 21. Oktober 1954 im Falle eines Antrags auf Grundstücksrückübertragung, Seite 1 mini|Entscheidung des Obersten Rückerstattungsgerichts für die Britische Zone vom 21. Oktober 1954 im Falle eines Antrags auf Grundstücksrückübertragung, Seite 2
Literatur Thorsten Kurtz: Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford: Eine Untersuchung zu Vorgeschichte, Errichtung und Einrichtung eines internationalen Revisionsgerichts in Deutschland. Walter de Gruyter, 2014, ISBN 978-3-11-031675-9. Edward A. Marsden: Das Oberste Rückerstattungsgericht in Herford. In: Friedrich Biella u. a. (Hrsg.): Das Bundesrückerstattungsgesetz. (Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland. Band 2). Beck, München 1981, ISBN 3-406-03666-X, S. 611 ff Hermann, Hans-Joachim: Handbuch des internationalen Zivilverfahrensrechts. Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht, Band 1, Tübingen. Mohr, 1982. (Digitalisiert bei Google-Books) Überleitung der obersten Rückerstattungsgerichte auf den BGH. In: Neue Juristische Wochenschrift. (NJW), 1991, Heft 30, S. 1875. Eva Balz, Christoph Kreutzmüller: In letzter Instanz. Jüdische Unternehmen vor dem Obersten Rückerstattungsgericht in Berlin 1953-1957. Forum historiae iuris, 16. April 2013. PDF.
Einzelnachweise
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