Die IKK – Die Innovationskasse ist eine bundesweit geöffnete deutsche Krankenkasse aus der Gruppe der Innungskrankenkassen mit Sitz in Hamburg. Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR).
Geschichte Am 1. Januar 2006 entstand aus der Fusion der IKK Mecklenburg-Vorpommern und IKK Schleswig-Holstein mit damals 154.132 Mitgliedern die Innungskrankenkasse Nord (IKK Nord). Von 2006 bis zum 31. Januar 2021 war die Krankenkasse ausschließlich für die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein geöffnet. Zum 1. Februar 2021 wurde im Rahmen einer Satzungsänderung der Name der Krankenkasse in IKK – Die Innovationskasse geändert und eine bundesweite Öffnung vollzogen. Seitdem können Personen aus ganz Deutschland Mitglied werden.
Organisation Die Innovationskasse (IKK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Ihre Organe sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.
Vorstand Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der IKK. Er leitet die Krankenkasse eigenverantwortlich und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht aus dem hauptamtlich tätigen Alleinvorstand Ralf Hermes.
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan der IKK – Die Innovationskasse. Er überwacht den Vorstand, beschließt die Satzung und den Haushaltsplan und entscheidet über grundlegende Fragen der Kassenführung.
Das Gremium entspricht funktional einem Aufsichtsorgan, trägt aber – entsprechend dem Recht der gesetzlichen Sozialversicherung (§ 31 SGB IV) – die gesetzliche Bezeichnung Verwaltungsrat.
Der Verwaltungsrat setzt sich aus je 14 Versicherten- und Arbeitgebervertretern zusammen und ist somit paritätisch besetzt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrates arbeiten ehrenamtlich. Er wurde am 7. Juli 2023 im Zuge der Sozialwahlen neu konstituiert.
Vorsitzende des Verwaltungsrates
Olaf Knauer – Vorsitzender der Versichertenvertreter Rolf Hansen – Vorsitzender der Arbeitgebervertreter
Staatliche Aufsicht (Aufsichtsbehörde) Da die IKK – Die Innovationskasse seit dem 1. Februar 2021 bundesweit geöffnet ist und damit über das Gebiet eines einzelnen Bundeslandes hinaus tätig ist, unterliegt sie gemäß § 90 Abs. 2 SGB IV der Bundesaufsicht.
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) Friedrich-Ebert-Allee 3853113 Bonn.
Mitgliedschaft und Versicherte Die IKK – Die Innovationskasse ist seit dem 1. Februar 2021 bundesweit geöffnet. Personen aus allen Bundesländern können beitreten, sofern sie versicherungspflichtig beschäftigt sind oder die Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllen.
Mit Stand 1. Januar 2024 zählte die Krankenkasse 273.273 Versicherte, davon 223.722 Mitglieder. Stand 1. Januar 2025 sind es 271.491 Versicherte, davon 223.581 Mitglieder.
Digitalisierung Die elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkasse soll einen besseren Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Ärzten und einen transparenten Überblick für den Versicherten ermöglichen. Der Versicherte kann dem behandelnden Arzt individuell und zeitlich begrenzt die Einsicht in die ePA erlauben.
Als digitale Kontaktmöglichkeit bietet die IKK eine Mobile App und ein Online Servicecenter an.
Partner Die IKK hat Partnerschaften mit der Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Unternehmerfrauen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Seit dem 1. Juli 2018 ist Holstein Kiel Gesundheitspartner der IKK. Ziel der Partnerschaft ist es Sport und Gesundheit noch enger zu verknüpfen. Die Schwerpunkte der Gesundheitskooperation liegen auf Fitness und Ernährung in den unterschiedlichen Spielarten.
Beitragssatz Der allgemeine Beitragssatz wird seit dem 1. Januar 2009 vom Gesetzgeber einheitlich vorgegeben und liegt bei 14,6 % des beitragspflichtigen Einkommens. Bei der IKK – Die Innovationskasse wird ein Zusatzbeitrag erhoben, welcher bis Ende 2023 bei 1,6 % lag. Zum 1. Januar 2024 erhob man 1,7 %, zum 1. Juli 2024 folgte eine weitere Erhöhung auf 2,3 %. Zum 1. November 2024 erhöhte die IKK – Die Innovationskasse den Zusatzbeitrag auf 3,10 %. Ab dem 1. Februar 2025 steigt der Zusatzbeitrag auf 3,6 %. Zum 1. Juli 2025 folgte eine weitere Erhöhung auf nunmehr 18,9 %.
Weblinks Website der IKK – Die Innovationskasse
Einzelnachweise
Kategorie:Innungskrankenkasse Kategorie:Unternehmen (Lübeck) Kategorie:Gesundheitswesen (Lübeck) Kategorie:Unternehmensgründung 2006