Der Bund, die Bundesbehörden (DEZA / SECO) unterscheiden in der schweizerischen Ostzusammenarbeit die Transitionshilfe (ab 1990) und den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (ab 2007).

Schweizerische Ostzusammenarbeit Transitionshilfe      Schweizer Beitrag in Mia. SFr.          in Mia. SFr. 1990–2006      3.45 2007–2011      0.73      2007–2017      1.0–1.3

Transitionshilfe, auch traditionelle Ostzusammenarbeit, traditionelle Osthilfe – unterstützt(e) den „Aufbau von Demokratie und sozialer Marktwirtschaft in ehemals sozialistischen Staaten Osteuropas und der früheren Sowjetunion“

Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten, auch Kohäsionsbeitrag, „Kohäsionsmilliarde“, oder nur „Schweizer Beitrag“ – die Finanzbeiträge der Schweiz an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar: Erweiterungsbeitrag – unterstützt das „Engagement in den zehn neuen EU-Staaten mit dem Ziel, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU abzubauen“ Zweiter Schweizer Beitrag – 1'102 Millionen Franken sind zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. 200 Millionen Franken sollen für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden, und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind.

Übersicht Schweizer Beitrag Estland Lettland Litauen Malta Polen Tschechien Slowakei Slowenien Ungarn Zypern

Rumänien* Bulgarien* Kroatien*Transitionshilfe Bosnien und Herzegowina Serbien Kosovo Montenegro Albanien Nordmazedonien Ukraine Moldova Georgien Aserbaidschan Armenien Usbekistan Kirgisistan TadschikistanSchweizer Osthilfe läuft aus Belarus Kasachstan Russland Turkmenistan * Nachtrag Erweiterungsbeitrag

Weblinks

EDA/EVD: Das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit – Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. November 2006 DEZA: Ostzusammenarbeit Bundesversammlung: 04.021 Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (PDF; 2,0 MB)

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